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Installerpasswort beim Wechselrichter. Hat man Anspruch darauf?

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    #46
    Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen
    Wo genau steht geschrieben das ein Errichter ein geheimes Passwort zu vergeben hat und dem Betreiber der Vollzugriff auf sein System zu verwehren ist?
    Aber du hast doch Zugriff. Setz das Passwort Zurück, Richte ihn neu ein und fertig.
    Unter dem Plombierten Bereich hast du auch nur nach Siegelbruch Zugriff.
    Auf Windows kommst du auch nur als Benutzer. Die Kernel sind Tabu, ebenso deine Heizung oder das Auto.

    Manche Hersteller lösen das halt echt bescheiden, da ist das Anlagenpsswort=das Installateurpasswort.
    Aber nach wie vor gibt es Sachen wo ein selbst ein Betreiber nix dran verloren hat.

    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

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      #47
      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
      Aber nach wie vor gibt es Sachen wo ein selbst ein Betreiber nix dran verloren hat.

      Auf Windows kommst du auch nur als Benutzer. Die Kernel sind Tabu, ebenso deine Heizung oder das Auto.
      Es geht nicht darum wo er etwas verloren hat. Es geht darum dass der Errichter nicht als Vormund auftritt und Festlegungen macht die ihm nicht zustehen.
      Der Errichter entscheidet nicht ob der Betreiber Zugriff auf den Wechselrichter haben darf oder nicht. Genau dafür gibt es keine Vorschrift, Richtline, Gesetz oder was auch immer...
      Es geht auch nicht darum welcher Hersteller hier welche Vorgaben macht dies kann man gern separat diskutieren. Es geht darum dass einige Solarteure und Elektriker hier gern Vormund und Polizei spielen. Nur weil ein Hersteller etwas tut ist dies kein Freibrief für irgendwelche Dienstleister den Kunden Zugriff auf Ihre Daten und ihr Eigentum zu verwehren oder gar zu verwalten.

      Das Passwort meines Wechelrichters ist eben nicht mit dem plombierten Bereich in meinem Zählerkasten vergleichbar. Dieses Siegel darf ich nicht brechen weil dies auch eindeutig und unmissverständlich geregelt ist. Nirgendwo steht das dieses Passwort einem Siegel gleichkommt. Wäre auch hirnrissig.

      Sag mir doch bitte einfach wo geschrieben steht dass ein Errichter den Kunden aus seiner Anlage per Passwort aussperren darf.

      Im Wechselrichter entstehen, man mag es kaum glauben, auch personenbezogene Daten. Der Herr über diese Daten ist allein der Betreiber und darf allein bestimmen wer darauf Zugriff hat. Die Hersteller z.b. mit Ihren Cloudlösungen für die Verwaltung der Anlage erschlagen dieses Thema mit einer Datenschutzerklärung der ich zustimmen darf oder nicht. Herr über die Daten ist nicht der Errichter.

      EDIT: Wenn der Errichter seine Arbeit beendet hat und mit meiner Unterschrift vom Hof gefahren ist, hat er ohne mein Einverständnis keinen Anspruch auf eine Zugriffsmöglichkeit zu meiner Anlage. Seine Arbeit ist damit beendet. Oder muss ich ihm noch einen Hausschlüssel für unangemeldete Kontrollen geben?
      Zuletzt geändert von Messknecht; 15.06.2022, 10:07.

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        #48
        Also für mich ist das Passwort Grundvoraussetzung damit ich einen Vertrag abschließe. Ich bin Eigentümer und gleichzeitig Betreiber der Anlage. Das ist meine Verantwortung das die Anlage ordnungsgemäß funktioniert und niemanden stört. Und wenn es Probleme gibt muss ich (durch ein Fachunternehmen) dafür sorgen dass die Störung behoben wird. Und da verlasse ich mich doch nicht darauf, dass der Errichter noch existiert.

        Wenn das so ein Problem ist, gibt es meiner Meinung nach nur eine Lösung. Alle Parameter die Probleme mit dem Netz machen können, müssen über einen Taster freigegeben werden. Und dieser Taster gehört dann vom Versorger/Errichter plombiert. Genauso wie bei den Zähler bzw. Vorzählerbereich. Wie gesagt wäre ja so als bekomme ich eine KNX Installation mit BAU PW aber bekomme das Bau PW nicht.
        OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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          #49
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Dann erfrage dies doch mal bei deinem VNB.
          Die Antwort würde mich sehr interessieren. Vielleicht bekommt man als VIU so mal eine andere Aussage und kann gegen argumentieren .

          Warum ist das eigentlich Passwort geschützt, wenn doch jeder Zugriff haben soll? Es würde dann ja die Benutzerebene reichen?
          Das sehe ich von der Bedeutung der Relevanz genau wie du, rechtlich ist das aber ein ganz anderer Aspekt und definiert sich im Musterwortlaut vom BDEW, der folgendes in seiner Begrifflichkeit regelt:
          1. Anlagenbetreiber
          natürliche oder juristische Person, die unabhängig vom Eigentum eine Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie betreibt und die Verantwortung für den sicheren Betrieb trägt
          [Quelle: Eigene Definition in Anlehnung an § 3 Nr. 2 EEG und VDE-AR-N 4105]
          https://web.cdn.rheinenergie.com/cms...n_TAB7-min.pdf

          Faktisch trägt der Anlagenbetreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb. Drehst du das jetzt mal um und der Installateur macht einen Fehler, ist der Anlagenbetreiber trotzdem in der Haftung.

          Die kann zwar durchaus an den Installateur weitergereicht werden, wenn es sich im zeitlichen Zusammenhang befindet.
          Was ist aber, wenn dieses erst nach Ablauf der Gewährleistung auffällt und es rechtlich keinerlei Handhabe mehr gegen den Installateur gibt?
          Weiterhin unterliegen solche Anlagen einer Betriebszeit von Jahrzehnten. Selbst nach 20 Jahren hat der Anlagenbetreiber immer noch die Verantwortung für den sicheren Betrieb; obgleich das installierende Unternehmen schon längst die Betriebstätigkeiten aufgegeben haben kann.

          Daher liegt jedwede Verantwortung immer beim Anlagenbetreiber.
          Der muss zwar mangels Fachkenntnissen nach NAV die Anlage durch einen konzessionierten Installateur errichten oder erweitern lassen. Das entbindet in aber niemals von seinen Betreiberpflichten und der Haftung für seinen Besitz bzw. das Eigentum.

          Bestes Beispiel: ein Gebäude mit der PV-Anlage wird wegen Zahlungsausfall versteigert. Der Käufer wird zum Anlagenbetreiber; hat aber keinerlei rechtlichen Bezug zum Anlagenerrichter (der Vertrag wurde ja vom Vorbesitzer geschlossen), „erwirbt“ aber trotzdem die volle Verantwortung nebst Haftung per Definition vom BDEW.
          Wie soll er das nachhalten oder auch von einem weiteren konzessionierten (und damit ja auch berechtigtem) Installateur prüfen lassen, wenn die Parameter nicht zugänglich sind?

          Du errichtest, misst und dokumentierst und übergibst dein Werk in die Hände des Kunden. Spätestens damit trittst du die Betreiberverantwortung an den Kunden ab. Ab dem Zeitpunkt ist er für den sicheren Betrieb der Anlage zuständig. Du nicht mehr…

          Ich mache es immer wegen der Gewährleistung für den Softwareteil recht einfach:
          ich packe die Passwörter (egal ob KNX-File oder WR-Doku) in einen versiegelten Umschlag, den der Kunde bekommt. Innerhalb der Gewährleistung lasse ich mir bei verkorkster Konfiguration den Umschlag zeigen; ist das Siegel ungebrochen, war es definitiv mein Fehler und ich hafte und repariere. Ist er geöffnet und das Siegel kaputt, hat der Kunde eingegriffen und eventuell selbst Murks gemacht.
          Selbst wenn sich die Wege trennen sollten oder ich falle tot um, ist für jeden einfach mittels Siegelbruch alles zugänglich…

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            #50
            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
            ich packe die Passwörter (egal ob KNX-File oder WR-Doku) in einen versiegelten Umschlag
            Genau so!
            Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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              #51
              Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
              Ich mache es immer wegen der Gewährleistung für den Softwareteil recht einfach:
              ich packe die Passwörter (egal ob KNX-File oder WR-Doku) in einen versiegelten Umschlag, den der Kunde bekommt. Innerhalb der Gewährleistung lasse ich mir bei verkorkster Konfiguration den Umschlag zeigen; ist das Siegel ungebrochen, war es definitiv mein Fehler und ich hafte und repariere. Ist er geöffnet und das Siegel kaputt, hat der Kunde eingegriffen und eventuell selbst Murks gemacht.
              Danke, toller Workflow. Werde ich in Zukunft auch so machen!

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                #52
                Idee ist nicht dumm - sogar richtig clever! Entbindet meiner Meinung nach einen aber nicht von der Gewährleistung. Ist ähnlich wie bei FertigPCs und dem Gehäusesiegel. Ist das Siegel gebrochen haftet der Händler nicht mehr für Vollständigkeit aber Gewährleistungspflichtig ist er dennoch. Lediglich die Garantie kann an das Siegel gebunden sein.

                Bei KNX ist das einfach, da man sich als Firma eine Kopie der Konfiguration zwischen speichern kann. Gibt es nun ein Problem programmiert man die Anlage neu. Ist der Fehler weg war der Kunde dran. Ich würde als Firma also auch immer die Konfiguration vom WR (um beim Thema zu bleiben) ebenfalls dokumentieren.
                Zuletzt geändert von traxanos; 16.06.2022, 08:40.
                OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                  #53
                  Ich persönlich finde die Idee auch nicht schlecht. Aus der Gewährleistung kommt man damit natürlich nicht so einfach raus auch wenn das Kuvert im Problemfall geöffnet ist.
                  Hier muss im Problemfall noch eine Beweisführung erfolgen was leider oftmals für beide Seiten sehr schwierig sein kann.
                  Die Garantie gibt meist nur der Hersteller des Gerätes und die Bedingungen legt auch dieser allein fest. Zumindest kenne ich keinen Elektriker oder Solarteur welcher zusätzlich auch noch eine Garantie auf irgendetwas gibt.

                  Zuletzt geändert von Messknecht; 16.06.2022, 09:01.

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                    #54
                    Das Ganze hat aber nur im Entfernten was mit Gewährleistung und mit Garantie zu tun.
                    Hier geht es einfach darum, die Gewährleistung für Programmier- oder Konfigurationsarbeiten von gelieferter oder beigestellter Hardware zu geben.
                    Ein übergebener, versiegelter Briefumschlag verändert ja nicht die Garantien und Gewährleistungen auf gelieferte und installierte Materialien, die in ihrer Beschaffenheit nicht vom Kunden großartig verändert werden können.

                    Und wer den Nachweis der Beweislast erbringen muss, regelt klar das BGB mit passenden Fristen. Diese Nachweiserbringung ist jedoch für alle Parteien leichter, wenn es einen versiegelten Umschlag gibt…

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                      #55
                      Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen
                      Zumindest kenne ich keinen Elektriker oder Solarteur welcher zusätzlich auch noch eine Garantie auf irgendetwas gibt.
                      Aber wenn der WR einen defekt hat, und der Hersteller eine Garantie von x Jahren bietet welche aber daran gebunden ist das niemand außer dem Errichter dran darf, kann das schon ein Problem sein. Der wiegelt dann ggf. ab und sagt du hattest das Installationspasswort... Daher man lese immer alle Bedingungen durch auch wenn es noch so schwer fällt
                      OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                        #56
                        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                        Und wer den Nachweis der Beweislast erbringen muss, regelt klar das BGB mit passenden Fristen. Diese Nachweiserbringung ist jedoch für alle Parteien leichter, wenn es einen versiegelten Umschlag gibt…
                        Daher findet die Idee hier glaube ich jeder super. Aber eine 100% Sicherheit für den Errichter ist es nicht.
                        OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                          #57
                          Zitat von traxanos Beitrag anzeigen

                          Aber eine 100% Sicherheit für den Errichter ist es nicht.
                          Aber ein guter Kompromiss. Natürlich kann man nicht die Gewährleistung abwiegeln wenn der DC-Schalter abbricht oder der Lüfter kaputt geht. Aber Dinge die in einem kausalen Zusammenhang mit einer Fehlprogrogrammierung stehen könnte schon denke ich (bspw. Tiefenentladungen des Speichers wenn die Erhaltungsladung nicht erlaubt ist).

                          Nur bei Kostal, enphase und Solaredge bestimmt ja eh der Hersteller wer parametrieren darf und wer nicht.

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                            #58
                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                            Ich mache es immer wegen der Gewährleistung für den Softwareteil recht einfach:
                            ich packe die Passwörter (egal ob KNX-File oder WR-Doku) in einen versiegelten Umschlag, den der Kunde bekommt. Innerhalb der Gewährleistung lasse ich mir bei verkorkster Konfiguration den Umschlag zeigen; ist das Siegel ungebrochen, war es definitiv mein Fehler und ich hafte und repariere. Ist er geöffnet und das Siegel kaputt, hat der Kunde eingegriffen und eventuell selbst Murks gemacht.
                            Selbst wenn sich die Wege trennen sollten oder ich falle tot um, ist für jeden einfach mittels Siegelbruch alles zugänglich…
                            Das ist schonmal en sehr guter Ansatz. Besser jedenfalls als sich anzumaßen dem Kunden das Passwort gar nicht zu geben. Ideal wäre es aber dennoch in meinen Augen wenn jeder seinen eigenen Account hätte und es ein logfile gibt das nicht zu löschen wäre so dass ist immer nachzuvollziehen ist wer was gemacht hat.
                            Denn es können ja auch Änderungen durchgeführt worden sein die mit dem Fehler aber dennoch nichts zu tun haben. Sei es vllt auch nur ein Bug in der Software etc
                            Dazu noch ein ensprechenden GUI was bei bestimmten Menüs Warnhinweise einblendet wenn hier potentiel die Hardware kaputt gehen kann.

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                              #59
                              Zitat von traxanos Beitrag anzeigen

                              Aber wenn der WR einen defekt hat, und der Hersteller eine Garantie von x Jahren bietet welche aber daran gebunden ist das niemand außer dem Errichter dran darf, kann das schon ein Problem sein. Der wiegelt dann ggf. ab und sagt du hattest das Installationspasswort... Daher man lese immer alle Bedingungen durch auch wenn es noch so schwer fällt
                              Kennst Du einen Hersteller der vorschreibt dass niemand ausser dem Errichter das Passwort haben darf? Ich bisher nicht. Lasse mich sehr gern belehren.

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                                #60
                                Nein, ich wollte damit nur sagen das der Garantiegeber die Bedingungen für diese freiwillige Leistung vorgibt.

                                Keine Ahnung wie das hier von smartflo gemeint ist. bezieht sich das schon auf die Garantie?
                                Zitat von smartflo Beitrag anzeigen
                                Nur bei Kostal, enphase und Solaredge bestimmt ja eh der Hersteller wer parametrieren darf und wer nicht.
                                OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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