iGude,
bei der Erstinbetriebnahme, Messung nach VDE0100-600.
Isomessung zwischen allen Aktiven Teilen untereinander und gegen PE. Mit 500V Messspannung bei Stromkreisen mit Nennspannung bis 500V.
FELV ist nach Nennspannung der Primärseite zu Prüfen. Also hier 500V.
Wenn SPD verbaut sind darf sie Messspannung auf 250V reduziert werden. Der Widersrand muss mindestens 1MOhm haben. Der Erwartungswert ist eigentlich größer ME.
bei der Widerholungsprüfung darf der Verbraucher angeschossen bleiben. Zum Schutz des Betriebsmittel dürfen die aktiven Leiter gebrückt werden und werden gegen PE gemessen.
Die Prüfspannung darf auch wider bei elektronischen Betriebsmitteln oder vorhandenen SPD reduziert werden.
Der Wert muss mit Verbrauxher 300ohm je Volt Nennspannung. Ohne Verbraucher 1000 Ohm je Volt aufweisen.
Die Geräte gehen nicht kaputt, wenn man weis was man tut.
1. Ein Überspannungsschutz für Energiekabel ist für eine Zündspannung von mindestens 325V ausgelegt (230v x Wurzel 2(Spitzenspnnung AC))
2. Die Messspannung darf reduziert werden bei der Widerholungssprüfung oder Erstprüfung, wenn abklemmen nicht sinnvoll ist.
3. die erste Messung die gemacht wird, ist N-PE um zu schauen ob die PEN Brücke offen ist.
4. Dürfen für die Wiederholung L+N gebrückt werden. Somit fliest kein Strom über das Betriebsmittel. Ausser es sind Y Caps drinne.
Daher soll die Prüfung durch zur Prüfung befähigte Personen nur durchführen.
Der Prüfstrom ist ca 1-2mA.
ps am Rande angemerkt.
ein RCD nach VDE 0664-10 darf bei 0.11xIdn(Winkel 135•) Auslösen.
Viel Erfolg!
pps.
Nur weil ein 10mA RCD verbaut ist, bedeutet das nicht dass der Fehlerstrom nicht größer ist!
Das ist ein Irrglaube. Der begrenzt nicht. Normativ ist die Abschaltzeit beim 5xIdN Schluss. Das heißt für diese Zeit kann der Fehlerstrom verrammt hoch sein.
bei der Erstinbetriebnahme, Messung nach VDE0100-600.
Isomessung zwischen allen Aktiven Teilen untereinander und gegen PE. Mit 500V Messspannung bei Stromkreisen mit Nennspannung bis 500V.
FELV ist nach Nennspannung der Primärseite zu Prüfen. Also hier 500V.
Wenn SPD verbaut sind darf sie Messspannung auf 250V reduziert werden. Der Widersrand muss mindestens 1MOhm haben. Der Erwartungswert ist eigentlich größer ME.
bei der Widerholungsprüfung darf der Verbraucher angeschossen bleiben. Zum Schutz des Betriebsmittel dürfen die aktiven Leiter gebrückt werden und werden gegen PE gemessen.
Die Prüfspannung darf auch wider bei elektronischen Betriebsmitteln oder vorhandenen SPD reduziert werden.
Der Wert muss mit Verbrauxher 300ohm je Volt Nennspannung. Ohne Verbraucher 1000 Ohm je Volt aufweisen.
Die Geräte gehen nicht kaputt, wenn man weis was man tut.
1. Ein Überspannungsschutz für Energiekabel ist für eine Zündspannung von mindestens 325V ausgelegt (230v x Wurzel 2(Spitzenspnnung AC))
2. Die Messspannung darf reduziert werden bei der Widerholungssprüfung oder Erstprüfung, wenn abklemmen nicht sinnvoll ist.
3. die erste Messung die gemacht wird, ist N-PE um zu schauen ob die PEN Brücke offen ist.
4. Dürfen für die Wiederholung L+N gebrückt werden. Somit fliest kein Strom über das Betriebsmittel. Ausser es sind Y Caps drinne.
Daher soll die Prüfung durch zur Prüfung befähigte Personen nur durchführen.
Der Prüfstrom ist ca 1-2mA.
ps am Rande angemerkt.
ein RCD nach VDE 0664-10 darf bei 0.11xIdn(Winkel 135•) Auslösen.
Viel Erfolg!
pps.
Nur weil ein 10mA RCD verbaut ist, bedeutet das nicht dass der Fehlerstrom nicht größer ist!
Das ist ein Irrglaube. Der begrenzt nicht. Normativ ist die Abschaltzeit beim 5xIdN Schluss. Das heißt für diese Zeit kann der Fehlerstrom verrammt hoch sein.


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