Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Absicherung Daikin Klimaanlage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Zitat von Sunshinemaker Beitrag anzeigen
    Was sag den die VDE im Bezug auf Wärmepumpen zu dem Thema. Im fehlerfall könnte schließlich die Wasserleitung unter Strom stehen. Auch wenn das Gerät nach 0100-410 keinen RCD benötigen würde?
    Nein, da die Abschaltzeiten mit klassischen Schutzorganen (Leitungsschutzschalter oder Schmelzsicherungen) im TN-Netz ebenfalls eine automatische Abschaltung im Fehlerfall bei Erd- oder Körperschluss gegen den PE eingehalten werden. Da bei ortsunveränderlichen Verbrauchern der Weg über den menschlichen Körper nicht gegeben ist (die sind ja nicht handgeführt), ist da das Abschaltkriterium nicht ganz so streng genommen, wie bei einer Bohrmaschine oder einem Küchenmixer.

    Am Ende kann der menschliche Körper keine Potentiale nennenswert überbrücken, denn erstens ist die Abschaltung der Sicherung sehr schnell, zweitens wird die Berührungsspannung durch die Verbindung des metallischen Körpers zum PE (bei SK I-Geräten) größtenteils abgebaut und drittens hat man ja zusätzlich die Verpflichtung, alle metallischen Rohrleitungen zur Ver- und Entsorgung in den Potentialausgleich mit einzubeziehen.
    Daher ist eine nennenswerte Potentialüberbrückung und somit eine Personengefährdung durch den Menschen technisch nicht möglich.
    Wenn dem so wäre, hätte der VDE diese Regel schon längst gekippt.

    Was den RCD anbetrifft: dieser ist erst seit Anfang der 2000er Jahre für alle durch „Laien“ bedienbare Steckdosen erforderlich.
    Jahrzehnte lang hat die Abschaltung im Fehlerfall durch eine einfache Sicherung ausgereicht. Daher verstehe ich die Panik nicht, warum unbedingt nun jeder überall bei festinstallierten Geräte mit RCD anschließen möchte, obwohl dieser hinsichtlich dem Schutz von Personen- oder Sachwerten überhaupt keinen nennenswerten Mehrwert bringt.

    Kommentar


      #32
      Erstmal Danke für die Erklärung wieder ein bisschen was dazu gelernt

      Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
      Daher verstehe ich die Panik nicht, warum unbedingt nun jeder überall bei festinstallierten Geräte mit RCD anschließen möchte, obwohl dieser hinsichtlich dem Schutz von Personen- oder Sachwerten überhaupt keinen nennenswerten Mehrwert bringt.
      Du betrachtete das nur von der Falschen Seite, es bringt sehr viele mehrwerte. Für den der ihn verkauft bringt es Geld und für den der den Einbau fordert einfach ein bisschen mehr Sicherheit, das wenn doch aus irgendwelchen ein Personenschaden entsteht, sein Ar.... nicht ganz so schnell dran ist. Und wenn es der Planer ist der ihn fordert, dann auch für ihn mehr Geld, weil die oftmals Prozentual zur Auftragssumme bezahlt werden.

      Und für den Endkunden das gute Gefühl weile er sagen kann "ich hab überall einen RCD vor"

      Ganz einfache Erklärung

      Kommentar


        #33
        Zitat von Sunshinemaker Beitrag anzeigen
        Erstmal Danke für die Erklärung wieder ein bisschen was dazu gelernt
        Das freut mich.

        Deine Punkte hinsichtlich der „falschen Seite“ kenne ich zu genüge. Auch wenn es jetzt fernab des Themas ist - genau das ist der Grund, warum wir in Deutschland Ewigkeiten an einem neuen Flughafen rumdoktern und viele Wohnungsbauprojekte scheitern, weil es sich niemand mehr leisten kann, alles und jeden unsinnigen Vorschriften- und Bürokratie-Irrsinn zu folgen und alle daraus resultierenden überbordenden Kosten bezahlen zu müssen.

        Ich habe mal in einem Schwimmbad alle unter Wasser befindlichen Edelstahl-Handgriffe erden müssen, obwohl die keine Spannungsverschleppung ins Becken ermöglichen können. Die beginnen unter der Wasseroberfläche und endeten auch dort, ohne jemals nach oben aus dem Wasser heraustreten zu können. Anders als bei Handläufen an Treppen, welche ins Wasser hineinragen, war dort laut VDE (zumindest der damals gültigen) keine Einbindung in den Potentialausgleich erforderlich. Die haben immer das gleiche Potential wie das Wasser…
        …Aber der Planer hat drauf bestanden. Es trieb die Planungssumme nach oben. Und nur das zählte für den…

        Und genau deshalb bin ich immer der Meinung, soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich ausführen zu müssen. Und wenn da die VDE einem die Möglichkeit aufzeigt, auf teure RCDs verzichten zu dürfen, warum nicht davon Gebrauch machen?

        Kommentar


          #34
          Zitat von Sunshinemaker Beitrag anzeigen

          Moin Markus,
          Bei Daikin ist es ja so das die Innengeräte über das Außengerät versorgt werden. Die Elektrische Leistung der Innengeräte ist zu vernachlässigen. Ich weiß nicht wo du über 3kW für die Innengeräte gelesen hast, aber in den Innegeräten ist nur der Lüftermotor, die Motoren für die Lamellen und ein bisschen Elektronik zu Steuerung und Kommunikation. Der Motor hat max. 100w wenn ich das Richtig im Kopf habe.
          Danke für Deine Ausführungen. Ich habe nirgends geschrieben, dass die Innengeräte 3kW ziehen. Meine Aussage bezog sich auf die Gesamtleistung des Außengerät inkl. Innengeräte. Vielleicht Missverständlich geschrieben.

          Markus

          Kommentar


            #35
            Zitat von Sunshinemaker Beitrag anzeigen


            Aber als Hinweis: Verwende auf jedenfalls einen RCD Typ B, bei einem Typ A kann es passieren das der im Fehlerfall NICHT Auslöst. Problem ist dabei das viele Elektriker immer sagen "Ich habe da nen Typ A eingebaut, der hält auch." <--- Wald und Wiesen wissen. Problem ist nicht das der Typ A evtl. auslösen könnte sonder das er evtl nicht auslösen könnte.
            Auch hier habe ich unterschiedliche Dokumente von Daikin zum selben Gerät gefunden. Bei einer steht nur „RCD“, bei einer anderen „RCD den Vorschriften entsprechend. Ich habe sie bei mir an einen 40 A Sammel RCD mit 25A LS angeschlossen. Muss ich einen separaten RCD verwenden? Nein oder?

            Markus

            Kommentar


              #36
              Zitat von KNXMane Beitrag anzeigen
              Ich habe sie bei mir an einen 40 A Sammel RCD mit 25A LS angeschlossen. Muss ich einen separaten RCD verwenden? Nein oder?
              Die Frage kann niemand beantworten, außer der Hersteller selbst.
              Denn nur der weiß, ob das Gerät bauartbedingt Gleichfehlerströme erzeugen kann, welche dann deinen „Sammel-RCD“ - sofern nicht vom Typ B eventuell am Auslösen hindert.

              Wie ich das sehe:
              Sollte der nur einen RCD fordern, muss der Typ egal sein, denn sonst hätte er den näher spezifizieren müssen. Solange es keine Hinweise in der Anleitung gibt, dass ich was besonderes beachten muss, brauche ich es auch nicht umsetzen.
              Sollte das Gerät einen Fehler haben und im Gleichspannungskreis einen Erdschluss erzeugen, würde in dem Fall der RCD bei Typ B abschalten, die anderen Typen ohne Fehlererkennung von Gleichstrom den Wandlerkern ohne auszulösen in die Sättigung treiben, der infolge dessen eventuelle Wechselfehlerströme nicht mehr erkennen kann und dann z.B. bei einem Defekt eines handgeführten Elektrogeräts nicht auslöst. Somit wäre die Schutzfunktion gegen elektrischen Schlag (Personensicherheit) für z.B. durch laienbedienbare Steckdosen und den dort eingesteckten Geräten aufgehoben…

              Ich würde mich daher nicht ganz auf die Angabe verlassen, sondern die Anlage an einen separaten RCD hängen. Wenn nicht explizit Typ B gefordert ist, würde ich einen normalen RCD nehmen.
              Dann habe ich:
              1. die Herstellervorgabe erhalten (es wird nur ein RCD gefordert),
              2. habe ich immer noch einen Schutzleiter, der das berührbare Potential ausgleicht und noch einen ausreichend hohen Strom (zumindest im TN-Netz) zum fließen kommen lässt, um den Leitungsschutzschalter zum Auslösen zu bringen und
              3. die eventuellen Fehlerströme aus dem Sammel-RCD ferngehalten, der auch mitunter Steckdosen oder Beleuchtungsstromkreise absichert.
              Somit hat man eine elektrische Sicherheit geschaffen, die grundsätzlich den Herstellervorgaben und der VDE entspricht und rechtlich die Sicherheit geschaffen, alles eingehalten zu haben.

              Eine hohe Berührungsspannung und damit einhergehend eine Gefährdung für Sachwerte und Personen ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

              Kommentar


                #37
                tsb2001
                Zitat von KNXMane Beitrag anzeigen

                Auch hier habe ich unterschiedliche Dokumente von Daikin zum selben Gerät gefunden. Bei einer steht nur „RCD“, bei einer anderen „RCD den Vorschriften entsprechend.
                Auszüge aus "Referenz für Installateure R32 Split-Baureihen" was unteranderen die 5MXM90-A9 Baureihe beinhaltete. Von Daikin in der Version von 12/2024

                Bildschirmfoto 2026-02-03 um 18.36.11.png

                Bildschirmfoto 2026-02-03 um 18.36.40.png

                Angehängte Dateien

                Kommentar


                  #38
                  Zitat von Sunshinemaker Beitrag anzeigen
                  Auszüge aus "Referenz für Installateure R32 Split-Baureihen" was unteranderen die 5MXM90-A9 Baureihe beinhaltete. Von Daikin in der Version von 12/2024
                  OHA!
                  Da fehlt nur noch der Hinweis, dass man mit dem Außengerät keine Hamster trocknen darf

                  Ich finde schon solche befremdlichen Bezeichnungen "Erdschluss-Hauptschalter/Fehlerstrom-Hauptschalter" ziemlich fragwürdig, da es in keiner Norm einen Fehlerstrom-Hauptschalter gibt.
                  Zudem kann dieser "Fehlerstrom-Hauptschalter" vor Ort keinen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, da in Deutschland der Gesetzgeber kein Gesetzbuch für elektrische Betriebsmittel bereithält, welche einen "Fehlerstrom-Hauptschalter" beschreibt.

                  Auch der Hinweis: "Achten sie bei der Installation des Fehlerstrom-Schutzschalters darauf, dass er kompatibel ist mit dem Inverter (resistent gegen hochfrequente störende Interferenzen), um unnötiges Auslösen ... zu vermeiden.
                  Es geht also nicht um glatte Gleichfehlerströme mit Treiben des Wandlerkerns des einfachen RCDs in die Sättigung, welche eine Auslösung verhindern, sondern um hochfrequente Störungen und unnötigen Fehlauslösungen.

                  Fazit meinerseits (darf jeder gerne anders sehen):
                  Die Anleitung des Herstellers ist zur wirklichen Festlegung einer Schutzmaßnahme maximal unbrauchbar, da sie überhaupt nichts konkretes fordert und die technisch verwendeten Begriffe nicht im Einklang zu den geltenden Normen stehen.
                  Ferner weißt das Typenschild auf eine einpolige Stromaufnahme im ungünstigsten Fall hin, welches die maximal zulässige Asymmetrie der AR-N 4100 überschreitet. Ich habe grade die Konformitätsbescheinigung des Produkts geschaut, welche die "Low Voltage 2014/35/EU" bestätigt und damit eine "Unbedenklichkeitsvermutung" aufkommen lässt.
                  Wenn ich die Wortwahl der Anleitung (und deren schwammige Ausführung) nehme und die AR-N 4100 zugrunde lege, ist das Produkt meiner Meinung entgegen der Konformitätserklärung nach nicht zu den aktuell gültigen Regelwerken in Deutschland konform. Was mich auch nicht wundert, denn die haben sich das Zertifikat selbst ausgestellt. https://www.daikin.eu/content/dam/do...4P710996-2.pdf

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X