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Steuerbare Wallbox - welches Kabel
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Aktuell ist es der 14a EnWG, der lediglich die Nutzbarkeit vorschreibt. Man muss es umsetzen. Wie - das steht nirgends.Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenworaus geht hervor dass der Kunde hier komplett freie Hand hat?
Du darfst auch gerne 9 Personen im Dreischichtsystem einstellen, die eine Leuchte 24/7 im Zählerschrank beobachten und beim erlöschen (bei Sperre) in die Garage gehen und den Schalter betätigen, der die Wallbox drosselt.
Daher formuliere ich das jetzt als Gegenfrage: wenn du das anzweifelst, wirst du uns garantiert auch die Textstellen mit Nachweis zitieren können, wo das steht, dass das der Kunde keine freie Wahl hat…
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Das hat die Bundesnetzagentur in ihrem Beschluss (BK6-22-300) festgelegt: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist." Wie das technisch zu erfolgen hat, ist freigestellt und da das alleinig der Betreiber verantworten muss, hat hier der VNB kein Mitspracherecht.
Es obliegt auch dem Betreiber, den Vollzug des Steuerungsbefehls geeignet zu dokumentieren und auf Verlangen der BNetzA und/oder dem VNB vorzulegen. iMSys ist ja vorhanden, also kann der VNB im Zweifelsfall anhand der Messwerte bei Verdachtsfällen auf den Betreiber zugehen und die Dokumentation verlangen. Meines Wissens sind Zuwiderhandlungen mit Vertragsstrafen bewehrt.
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Aktiv - bis halt auf die fehlende Steuerbox.Zitat von MarcoLanghans Beitrag anzeigengeplant oder aktiv
Also wenn ich am Binäreingang in dem Zählerschrank die Drähte zusammenhalte, folgt der Shelly und die Wallbox drosselt.
EDIT: gleiches System verwende ich übrigens noch bei der Außenbeleuchtung: ein Lichtkreis kommt aus der Garage (steht abgesetzt vom Haus) und der Shelly folgt dem Ausgang des Steinel-KNX-Melders an der Hauswand. Der schaltet dann die Außenbeleuchtung am Haus über KNX und Schaltaktor, wird aber auch noch über den Router Richtung Garage geleitet und schaltet von dort die Leuchten an der Garage. Ein Schaltverzug zwischen dem KNX-Aktor und dem Shelly ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen.Zuletzt geändert von tsb2001; 02.12.2025, 16:03.
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wenn deine Steuerbox nachher 230v Relais hat und die Wallbox Potentialfrei dann hilft dir ne knx Leitung oder cat Kabel nicht.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
Aber man kann doch trotzdem das Kabel definieren?
Das wird doch durch die Wallbox vorgegeben, nicht durch die Steuerbox.
Wenn die Steuerbox doch nur mit eebus kommt, hilft dir nym nicht.
es ist derzeit nur raten. Westnetz hat in ihren TAB Relais mittlerweile vorgeschrieben, da kannst dann mit Kleinspannung arbeiten.
der Weg über knx würde ich bei mir auch bevorzugen. Wichtig ist, das es nachher funktioniert.
aber da das derzeit alles ungewiss ist, finde ich persönlich die einzig richtige Lösung, ein durchgehendes Leerrohr und ggf. Irgendein Kabel reinziehen um zu sagen, hab vorbereitet, kann es aber sofort austauschen.
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Warum?Zitat von StefanWE Beitrag anzeigenwenn deine Steuerbox nachher 230v Relais hat und die Wallbox Potentialfrei dann hilft dir ne knx Leitung oder cat Kabel nicht.
Dann nehme ich ein 230V-Relais und kopple das einfach potentialfrei aus. Und wenn die Wallbox 230V potentialbehaftete Eingänge hat, koppele ich es in die andere Richtung.
Da kann ich Netzwerkkabel nehmen, KNX, NYM, völlig egal. Hauptsache da sind 2 leitfähige Adern drin.
Ich kann natürlich immer nach Problemen suchen, wo keine sind.
Wenn ich mit vertretbarem Aufwand zur Übertragung genau eines binären Signals mit ein paar Bauteilen für unter 30 Euro die Spannungen aufs Kabel anpassen kann, genügen mir alle Arten von Kabeln oder Leitungen.
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Warum sollte ich das? Ich frage ja aus dem Grund nach weil ich nichts weiß.Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenDaher formuliere ich das jetzt als Gegenfrage: wenn du das anzweifelst, wirst du uns garantiert auch die Textstellen mit Nachweis zitieren können, wo das steht, dass das der Kunde keine freie Wahl hat…
Eine "Regelung" ala "macht so wie ihr meint" ohne dann sogar in irgendeiner Form ne Strafe vorzusehen für den Fall dass die eigens definierte Steuerung versagt erscheint mir merkwürdig.
Welchen Anreiz hätte ich denn groß sicherzustellen dass meine Lösung überhaupt funktioniert?Sie muss ja nur den Menschen der das SmartmeterGateway setzt überzeugen, sobald die Tür zu ist und der Typ weg zieh ich einfach wieder den Stecker raus. Und wenn wer kommt stecke ich ihn wieder rein.
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Es gibt ja auch Leute, die ziehen wirklich zwei Adern dahin und machen das klassisch ohne KNX. Weil sie einfach sowas nicht haben. Es wird dann vermutlich das Logfile der Wallbox das dokumentieren.Zitat von STSC Beitrag anzeigenDas Themen wird eher sein, dass man ein Protkoll über 2 Jahre braucht. Wie macht macht man das dann mit KNX?
Was es übrigens auch genau so machen wird, ob der Befehl via KNX, Funk, berittenem Boten, dressiertem Kanarienvogel, Rohrpost oder was auch immer die Adern der Wallbox dazu anregen wird, sich zu verbinden oder zu trennen - je nachdem ob gedrosselt wird oder nicht.
Du hast die Frage gestellt, woher man weiß, das der Kunde freie Hand hat. Das impliziert, dass du de Meinung bist, der Betreiber hat das nicht. Folglich such doch einfach mal selbst danach, was geht und was nicht. Aber am Ende hat das dankenswerterweise MarcusF ja oben mit dem Beschluss der BNetzA schon beantwortet.Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenWarum sollte ich das? Ich frage ja aus dem Grund nach weil ich nichts weiß.
Hmm, du entnimmst beispielsweise 22kW, der Netzbetreiber drosselt, das Smartmeter zeichnet aber weiter schön den Lastgang mit 22kW auf. Und überträgt den regelmäßig.Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenWelchen Anreiz hätte ich denn groß sicherzustellen dass meine Lösung überhaupt funktioniert?Sie muss ja nur den Menschen der das SmartmeterGateway setzt überzeugen, sobald die Tür zu ist und der Typ weg zieh ich einfach wieder den Stecker raus.
Nun kommst du irgendwann in Erklärungsnot, warum ab dem bestimmten Datum ein Lastfluss trotz Steuerungseingriff nicht reduziert worden ist.
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Ja und genau da muss doch irgendwas geregelt sein für genau diesen Fall "was ist wenn dein Kram nicht drosselt".Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigenNun kommst du irgendwann in Erklärungsnot, warum ab dem bestimmten Datum ein Lastfluss trotz Steuerungseingriff nicht reduziert worden ist.
Du hast ne Regel, die wird aber nur befolgt von allen wenn der Verstoß in irgendeiner Weise auch sanktioniert wird weil sonst hat das nicht befolgen ja keine Nachteile
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Das ist doch ganz einfach. Du bist nach §14a EnWG als Betreiber einer Ladestation zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung gesetzlich verpflichtet. Diese Steuerung dient zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität, wenn Du also die Steuerung ausser Betrieb setzt verstößt Du gegen §19(1) NAV und gefährdest mit dieser Handlung den störungsfreien Netzbetrieb. Nach §24(1) NAV kann Dir dann der Netzbetreiber ohne jede Vorwarnung den Netzanschluss unterbrechen.
Reicht Dir das als Sanktionsmöglichkeit?
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Ist das in der Praxis denn so schonmal irgendwo vorgekommen? Wir Leben in einem Land wo die Polizei nichtmal dir dein geklautes Rad wiederbesorgen darf wenn es in einer abgeschlossenen Garage steht und du mit Tracker zu 100% sagen kannst dass genau das da dein Rad ist.Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenNach §24(1) NAV kann Dir dann der Netzbetreiber ohne jede Vorwarnung den Netzanschluss unterbrechen.
Reicht Dir das als Sanktionsmöglichkeit?
Selbst ein Vermieter darf net "einfach so" Strom abstellen wenn der Mieter net zahlt.
In der Praxis wird da sicherlich erstmal etwas anderes versucht... Ich bin mir auch absolut sicher wenn der Netzbetreiber "ohne Vorwarnung" den Saft andreht dass spätestens vor Gericht das als unzulässig erklärt werden wird weil Menschenwürde blabla.
Selbst nen Mietnomaden bekommst du rechtssicher nicht viel früher als ein Jahr aus der Buzze raus...
Ich würde mal von ausgehen läuft in der Praxis ab wie mit der BundesNezAgentur: Darfst auch kein WLAN mit zuviel Leistung betreiben. Wenne dann auffliegst wird das erste was passiert erstmal sein dass du das Gerät abschalten musst und es heißt "bitte schalten sie das Teil nicht wieder an".
Kenn ja selber wen der da arbeitet, das meiste läuft da ab mit ganz viel Drohungen aber konkret Strafen sind dann eher selten, zumindest bei Privatpersonen...In einem Fall war auch mal der Flugfunk etwas betroffen. Da blieb es auch nur bei einer "mündlichen Verwarnung".Da wird nichtmal der Einsatz bezahlt....
Falls es wirklich schonmal exakt so passiert ist würde mich das interessieren. Ansonsten kenne ich die Rechttsprechung und wie man vieles in Deutschland rechtlich regelt ja von anderen Sachen sodass ich der Meinung bin SO EINFACH kannst wem den Netzanschluss nicht stilllegen..
Minimum wirste das mit Vorlauf ankündigen müssen..Zuletzt geändert von ewfwd; 03.12.2025, 15:46.
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Tja und deswegen soll es für jeden Pups ne Vorschrift geben wie so Geräte zu verstöpseln sind? das funktioniert hier im Kapitalismus nicht. Das kannst im VEB Umfeld bauen. da dauertes halt nochmal 20 Jahre länger bis was ausgerollt wird aber dafür hat dann aber wirklich jede Wall-Box den selben Stecker und will die gleiche Leitung bis zum Zähler.
Bis die EVU was sinnvoll mit dem sich ansammelnden Datenschatz aus den Smartmetern anfangen können werden noch einige Jahre vergehen. aber dann werden die auch einfach mal ne Auswertungen fahren und nen Schwung Serienbriefe via Anwalt und Abmahnung verschicken wenn sie denn dann feststellen das Dein Bezug konstant geblieben ist trotz Drosselsignal.
Ansonsten werden es schon die Preise regeln, auf der Einspeise Seite wird ja keiner irgendwann freiwilig einspeisen bei negativen Preisen, wenn denn dann erstmal die unsinnigen pauschalen Förderungen ausgelaufen sind. Und auf der Bezugsseite werden Anlagen mit Steuerung nach Modul3 schon dafür sorge tragen dass man in den Hochphasen seine Geräte selber drosselt um da nicht mit extra teuren Netzentgelten beglückt zu werden.
Am Ende mangelt es einfach an der grundsätzlichen Digitalisierung und Dynamisierung der Preise. Ist das mal gegeben muss da auch keiner was drosseln, weil der Verbrauch wird dann durch den Preis gesteuert.----------------------------------------------------------------------------------
"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
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Ja ich denke auch dass es ein in sich selbst kontrollierendes System ist wenn man das über entsprechende Strompreise einfach regelt. Ergo Kunde sorgt dafür dass maximal Leistung x zum zeitpunkt y aus dem Netz gezogen wird sonst wird teuer, Kunde ist damit einverstanden weil er hat den Bedingungen zugestimmt und der Smartmeter trackt es am Ende und der Netzbetreiber kann beweisen dass die Schuld beim Kunden liegt. Sprich dem Netzbetreiber kann es egal sein ob du dann was drosselst oder nicht weil du zahlst es am Ende. Sprich Kunde hat selbst Interesse daran dass seine RPi Steuerung auch zuverlässig funktioniert weil sonst schadet er sich nur selbst...
Ja das kann ich mir schon eher vorstellen. Aber "einfach so ohne Vorankündigung Strom abschalten" ist in Deutschland in der Praxis nicht umsetzbar. Muss ja auch jemand rausfahren. Kunde macht net auf, steht der "Techniker" dumm da. Kann er Polizei holen, dann stehen sie gemeinsam vor der Tür dumm da ohne ne Richterliche Anordnung und die bekommt man sicherlich nicht so einfach nur wegen "Kunde hat net gedrosselt!"Zitat von gbglace Beitrag anzeigenaber dann werden die auch einfach mal ne Auswertungen fahren und nen Schwung Serienbriefe via Anwalt und Abmahnung verschicken wenn sie denn dann feststellen das Dein Bezug konstant geblieben ist trotz Drosselsignal.
Kenn das wie gesagt von der BNetzA. Wenn da auf anderen Seite nicht mitgearbeitet wird sind die Handhaben gegen so Leute einfach sehr sehr begrenzt. Der Typ kann das Fenster auf machen und sagen sollen sich verpissen von seinem Grundstück und dann machen die das in der Regel weil sie sich sonst Gefahr aussetzen selber Probleme mit der Justiz zu bekommen. Sprich erstmal werden böse Briefe verschickt und auf Druckmittel gesetzt.
Zumal nur weil einer seine WP nicht drosselt wird man wohl kaum argumenteren können dass es nun an ihm liegt dass alles zusammenbricht. Der Nachbar nebenan kann ja auch einfach plötzlich seinen Herd anschmeißen, welchen er gar nicht drosseln müsste... Sprich da wird Luft nach oben sein um auch den ein oder anderen Kunden bei dem die Drosselung nicht funktioniert tolerieren zu können, aus technischen Gründen. Bekommt er dann ggf halt nen Brief erstmal nur mit einem "bitte in Zukunft sicherstellen blabla"
Zuletzt geändert von ewfwd; 03.12.2025, 18:44.
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