Genau! Aber dafür müssen erst einmal mehrere Komponenten zusammenhängen:
1. Es muss brennen
2. Wenn es brennt, muss die Ursache elektrotechnischer Natur gewesen sein
3. Der Brandschutzschalter hätte den Brand verhindern müssen.
Beispiel Wäschetrockner: Das Lager klemmt und quitscht, zusammen mit den Flusen und dem Heizstab überhitzt sich das Ding und fängt an zu brennen.
Nur wenn es klar ist, dass der Fehler durch einen seriellen Fehlerlichtbogen entstanden ist, wird es zu Problemen kommen (was in dem Beispiel nun mal nicht so war).
Wo gibt es denn serielle Fehlerlichtbögen in den Elektroanlagen? Vornehmlich an jeder Klemmstelle... Klemmstellen haben aber zum einen in Dosen untergebracht zu sein, die nach Norm schwer entflammbar und selbstverlöschend sind. Gleiches gilt für die zu verarbeitenden Kunststoffe der Klemmen.
Nun bezieht sich aber der Brandschutzschalter in der VDE 0100-420 auf Neuanlagen oder auf Änderungen in der Installation. Folglich für solche Stromkreise, in denen überwiegend ohnehin neuwertiges Material mit entsprechenden selbstverlöschenden Kunststoffen verbaut werden. Und meistens Steckklemmen, die auf Dauer die Kontaktkraft aufrecht erhalten und ohnehin konstruktionsbedingt solche Fehlerlichtbögen ausschließen. Und auch noch kurze Stromkreise mit wenig Last...
Sie gilt aber nicht in alten Bauernhöfen als zwingende Nachrüstpflicht mit Installationen von anno Pief... Mit Dosenklemmen und fünf Zimmern mit drei Heizlüftern an einer Schraubsicherung in einer Niederspannungstafel, deren Rückwand aus tapeziertem Wandbehang besteht und mit Holzdübeln an der Wand befestigt ist. Dort, wo die wirklichen Gefahren lauern, da ist es egal.
Daher würde ich zum jetzigen Zeitpunkt einfach mal abwarten, was sich diesbezüglich innerhalb der nächsten Monate so alles noch bewegen wird. Brandschutzschalter lassen sich schliesslich problemlos nachrüsten...
Und da nun das Kartellamt seit Februar die Vorermittlungen eingeleitet hat, weil die Norm unter dubiosen Voraussetzungen entstanden ist und von anderer Seite auch noch der Einspruch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe auf die DKE drückt, die bei der Normgebung kurioserweise ausgeschlossen wurde; bin ich recht positiv gestimmt, was den weiteren Verlauf dieser (meiner Meinung nach) funktionstechnische unsinnigen sowie kostentreibenden Norm angeht.
1. Es muss brennen
2. Wenn es brennt, muss die Ursache elektrotechnischer Natur gewesen sein
3. Der Brandschutzschalter hätte den Brand verhindern müssen.
Beispiel Wäschetrockner: Das Lager klemmt und quitscht, zusammen mit den Flusen und dem Heizstab überhitzt sich das Ding und fängt an zu brennen.
Nur wenn es klar ist, dass der Fehler durch einen seriellen Fehlerlichtbogen entstanden ist, wird es zu Problemen kommen (was in dem Beispiel nun mal nicht so war).
Wo gibt es denn serielle Fehlerlichtbögen in den Elektroanlagen? Vornehmlich an jeder Klemmstelle... Klemmstellen haben aber zum einen in Dosen untergebracht zu sein, die nach Norm schwer entflammbar und selbstverlöschend sind. Gleiches gilt für die zu verarbeitenden Kunststoffe der Klemmen.
Nun bezieht sich aber der Brandschutzschalter in der VDE 0100-420 auf Neuanlagen oder auf Änderungen in der Installation. Folglich für solche Stromkreise, in denen überwiegend ohnehin neuwertiges Material mit entsprechenden selbstverlöschenden Kunststoffen verbaut werden. Und meistens Steckklemmen, die auf Dauer die Kontaktkraft aufrecht erhalten und ohnehin konstruktionsbedingt solche Fehlerlichtbögen ausschließen. Und auch noch kurze Stromkreise mit wenig Last...
Sie gilt aber nicht in alten Bauernhöfen als zwingende Nachrüstpflicht mit Installationen von anno Pief... Mit Dosenklemmen und fünf Zimmern mit drei Heizlüftern an einer Schraubsicherung in einer Niederspannungstafel, deren Rückwand aus tapeziertem Wandbehang besteht und mit Holzdübeln an der Wand befestigt ist. Dort, wo die wirklichen Gefahren lauern, da ist es egal.
Daher würde ich zum jetzigen Zeitpunkt einfach mal abwarten, was sich diesbezüglich innerhalb der nächsten Monate so alles noch bewegen wird. Brandschutzschalter lassen sich schliesslich problemlos nachrüsten...
Und da nun das Kartellamt seit Februar die Vorermittlungen eingeleitet hat, weil die Norm unter dubiosen Voraussetzungen entstanden ist und von anderer Seite auch noch der Einspruch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe auf die DKE drückt, die bei der Normgebung kurioserweise ausgeschlossen wurde; bin ich recht positiv gestimmt, was den weiteren Verlauf dieser (meiner Meinung nach) funktionstechnische unsinnigen sowie kostentreibenden Norm angeht.
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