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    #31
    Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
    Und ja, wenn der Auftragnehmer einen Mangel nicht anerkennt, dann muss es vor Gericht entschieden werden.
    Aber mal angenommen der SV liegt falsch. Also Gericht gibt am Ende dem ausführenden Fachmann recht. Kann man sich dann das Geld vom SV wiederholen? Oder bezahlt man den am Ende einfach nur für ne weitere Meinung/Einschätzung?

    Wo würde rechtlich bzw in der Praxis genau der Unterschied liegen zwischen einem SV oder wenn ich einfach nen anderen x-beliebigen Elektriker anrufe und sage "schau dir das mal an hier" ?

    Was genau ist die Besonderheit an einem SV, aus Kundensicht? also irgendwelche Zertifikate an der Wand sind mir egal oder ist das in dieser Welt am Ende so ein reines "wer hat den Längeren" und der der mehr Zertifikate etc an der Wand hat hat ne höhere Reputation?
    Laut meinem Verständnis scheint das einfach nur ne weitere Meinung zu sein, so wie wenn man zu nem zweiten Arzt geht um sich ne zweite Meinung zu holen.
    Oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Zuletzt geändert von Gunner67; Gestern, 11:59.

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      #32
      Es gibt Sachverständtige und "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v. SV)", diese haben vor Gericht natürlich auch ein Ansehen.

      Grundsätzlich gilt. aus meiner Jahrzehntelangen erfahrung, möglichst auf Rechtstreitigkeiten zu verzichten und ersteinmal mit dem ausführenden Elektriker sachlich ins Gespräch zu gehen.
      Vermutlich lösen sich dann ersteinmal ganz viele Punkte in Luft auf, oder es kommen eben doch Mängel zum Vorschein. Dann muss halt klar definiert sein das diese abzustellen sind.

      Ein Vereinbarung auf VDE oder sonstwas ist deswegen hinfällig, da du mit Unterschrift des Stromliefervertrags dich verpflichtest, nach gültigen Regel zu installieren bzw. das dein ausführender Elektriker muss....

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