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Aber es ist eine interessante Frage, da könnte ich mal durch die Normen schauen.
Hast du noch was rausbekommen?
Ich vermute das abgreifen der Erde vom PE in der Wohnungsunterverteilung ist ok und schon mehr als das, was meistens gemacht werden wird.
Genau so hat unser Eli vor 2 Wochen einen unserer Schränke geerdet. Vom Schrank zur Schiene wären es 30m Leitung gewesen, aber unter dem Schrank im Keller hängt eine Untervermietung. Deshalb ist er jetzt mit 4mm auf den PE in dem Schrank, der Schrank hängt dann am Hausanschluss, der am erder
ich habe folgende Situation. Ein Bekannter von mir hat aktuell alle seine Geräte im Keller in einem Holzregal. Nun sollen
die alle ordentlich in einen 12 HE Schrank.
Den Schrank hat er selbst montiert und dann kam der Eli und hat Steckdosen zum Schrank gelegt. Aber den Schrank an
die Potentialausgleichschiene anzuschließen hat er nicht gemacht. Aus meiner Sicht nicht zulässig.
Wenn ich das richtig sehe muss der Schrank mit mindestens 4 qmm an die Potentialausgleichschiene angeschlossen werden.
Korrekt? Verbauen würde ich aber 6 qmm oder 10 qmm, denn das habe ich noch da. Verwenden würde ich Litze und kein Starrkabel,
denn das lässt sich leichter verlegen.
Die Potentialausgleichsschiene ist ein ganzes Stück entfernt. Im Raum laufen Kupferrohre der Heizung. Die sind mit 16 qmm
geerdet. Jetzt stellt sich mir die Frage, es es zu lässig ist, den Netzwerkschrank über die Kupferrohre zu erden?
Das würde viel Kabel verlegen sparen.
Ich würde mal gerne wissen wollen, wer das eigentlich vorschreibt. In dem Schrank werden doch normale Geräte mit Schuko/Euro-Stecker verbaut. Schreibt nur ein Hersteller dieser Geräte vor, dass diese nur in einem Metallkäfig verbaut werden dürfen und / oder das dieser geerdet sein muss? Das sind doch wenn man mal ehrlich ist, alles normale Consumer-Endgeräte welche an einer laienbedienbaren Steckdose angeschlossen sind. Damit verstehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht.
Und ja ich würde auch meinen Schrank erden, so wie wir das auch in unseren RZs machen, aber wir reden hier von einem Privathaushalt! Gibt es irgend eine Regel die wirklich anwendbar ist in diesem Fall. Imho dürften die Geräte im Zweifel keine laienbedienbaren Stecker haben. Oder darf ich meine Fernseher auf der Terrasse aus Metall auch nur Montieren wenn dieser entsprechend geerdet ist?
Die Potentialausgleichsschiene ist ein ganzes Stück entfernt. Im Raum laufen Kupferrohre der Heizung. Die sind mit 16 qmm
geerdet. Jetzt stellt sich mir die Frage, es es zu lässig ist, den Netzwerkschrank über die Kupferrohre zu erden?
Das würde viel Kabel verlegen sparen.
Das ist doch so eine Zweckentfremdung. Dann setzt doch lieber eine lokale PA-Schiene und verteile davon weiter. Aber wir haben ja ein paar Normenspezis die das besser / korrekt beantworten können.
Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird? Lassen wir die Erdung dann weg, und schreiben an den Erdungsanschluss „Nur im RZ verwenden“?
Und was ist der Unterschied, ob der Switch in einem RZ oder einem Keller eingebaut wird?
Und wie beantwortet das meine Frage nach der gesetzliche Vorgabe? Ab wann muss ich den Erden? Sobald der Switch Kontakt mit einer Metallhalterung hat. Dazu kommt das die viele Geräte mit Eurostecker ausgestattet sind. Und Wenn ich Käfigmutter mit isolierenden Unterlegscheiben montiere und der Schrank wie SK2 anzusehen ist? Es gibt auch offene 19" Halterungen? Muss der auch geerdet werden.
Nochmal: Ich würde nur gerne die rechtliche Grundlage kennen.
Was hat das mit eine Eurostecker zu tun, da geht es um Potentialausgleich in Netzwerken! Wenn Du in einem RZ arbeitest, solltest Du das wissen. Auch ein Laie kann in seinem Netzwerkschrank mit geschirmten Patchkabeln unterschiedliche Potentiale verbinden. Dann raucht halt das Patchkabel ab, was solls. Gerade Du solltest sowas wissen! Und nochmal PE ist kein Potentialausgleich! Und die Patchfelder und Switche gehören dann über die Schiene im Schrank auch in den Potentialausgleich angeschlossen. Übrigens deine metallische Terasse auch!
In der Regel benötigt man den Potentialausgleich schon allein wegen geschirmten Verlegekabel.
und was machst bei UTP Kabel…, lässt du dann den Potausgleich vom Schrank weg..?! Sicher nicht oder🤓
Klugscheissermodus an: EN 50310: Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik…
Modus aus.
Die sind mit 16 qmm
geerdet. Jetzt stellt sich mir die Frage, es es zu lässig ist, den Netzwerkschrank über die Kupferrohre zu erden
War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.
War früher zulässig, seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr. Wenn mal einer das Heizungsrohr umlegt, weis er nicht, das hinten noch was angeschlossen ist. Daher ist es nicht mehr zulässig.
Danke. Hab im Keller 3 Ausgleichsschienen gefunden. Leider alle im Heizraum. Da drin sind 50°C.
Merkst du spätestens, wenn du nicht erdest und mal eine richtige gewischt bekommst.
Dann müsste ich ja auch schon eine gewischt bekomme, wenn ich das Gerät direkt anfasse. Bekomme ich auch eine gewischt wenn es meinen Switch mit Metallgehäuse auf bzw. in. mein Metallsideboard lege. Gilt der dann als Netzwerkschrank? Was machst du mit kleinen Netzwerkschränke die kein Anschluss für Erde haben. Die gibt es auch. Oder was machst du wenn du deine Kabel auf einem Multimediafeld in der UV ankommen läßt? Dann ist das Gehäuse auch nicht geerdet.
Lennox
Das ist mir zu pauschal. Gerade die EN61000 wird doch auf Geräte angewendet. Sprich die gekauften Geräte müssen schon EMV sein.
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