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    Zitat von ITler Beitrag anzeigen
    Wenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
    Wie Vento schreibt, gibt es da aber einen Hersteller Hinweise auf eine Elektrofrachkraft.

    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Auf nem Auto steht ja auch nicht, das man einen passenden Führerschein braucht....
    Braucht es auch nicht, es gibt dafür ein Gesetz, dass besagt, dass du einen brauchst. Es schreibt sogar vor wie das Auto beschaffen sein muss und welche Zulassungen es benötigt. Also klar geregelt! Kein E-Prüfzeichen eine Zulassung. Keine Diskussion!

    Zitat von ITler Beitrag anzeigen
    Nur weil ich etwas auf dem freien Markt kaufen kann heißt es nicht dass man auf jegliche Fehler die man machen kann hinweisen muss.
    Ein Produkt muss Verkehrsfähig sein! Wenn es das ist darf ich das auch in der in die Steckdose anschließen ohne vorher ein Gutachten einzuholen. Lediglich Gesetze könnten hier Einschränkungen machen. z.B Funkanlage wo es für die Frequenznutzung eine Lizenz / Erlaubnis braucht.
    OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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      Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
      Elektrotechnikverordnung 2020
      ... gilt für Betriebsmittel

      im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992- ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2017
      Diese sind gem. BGBL

      Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.
      Auch wenn mir als Physiker klar ist, dass nach Maxwell das sicherlich auch für die Datenströme eines Netzwerkschrankes gilt, habe ich doch erhebliche Zweifel, dass der von dir zitierte Passus irgendeine Relevanz für den Anschluss eines Netzwerkschrankes an den (Funktions-)Potentialausgleich hat, denn Satz 2 konkretisiert

      Eine elektrische Anlage im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine ortsfeste betriebsmäßige Zusammenfassung elektrischer Betriebsmittel, soweit diese Zusammenfassung nicht nach Abs. 1 als Betriebsmittel zu betrachten ist
      Einen Netzwerkschrank in diesen Geltungsbereich hineinzuinterpretieren erfordert dann doch einiges an Phantasie. Tatsächlich beschreibt das BGBL die Ausführung von Anlagen zum Potentialausgleich gem §1 Satz 1+2 - aber das ist ja nun in diesem Thread gar nicht die Fragestellung.

      Zitat von ITler Beitrag anzeigen
      Wenn ich im Hornbach ne Steckdose aus dem Regal nehme schreibt Jung da ja auch nicht drauf was alles passieren kann wenn ich sie falsch anklemme....
      Auf die Steckdose aus Platzgründen sicher nicht, aber auf das Datenblatt, welches dir Hornbach vorlegen können muss mit Sicherheit schon. Da steht dann auch 'drauf, dass diese SD nur von einer EFK installiert werden darf.

      Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
      Auf nem Auto steht ja auch nicht, das man einen passenden Führerschein braucht....
      Muss es auch nicht, denn ein Auto kann nicht durch Kauf in Verkehr gebracht werden. Dazu ist regelmäßig eine Zulassung erforderlich, die regelmäßig einen Versicherungsnachweis erfordert (zumindest in der EU). Diesen erhält man nicht, ohne seine Qualifizierung zur Führung des Fahrzeugs nachzuweisen - i.d.R. durch seinen Führerschein.

      Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
      Wenn es das ist darf ich das auch in der in die Steckdose anschließen ohne vorher ein Gutachten einzuholen.
      Und was hat das jetzt noch damit zu tun, ob dein Schrank an den (Funktions-)Potentialausgleich angeschlossen ist, oder nicht? Natürlich kannst du ein Gerät mit einem Schukostecker an eine entsprechende Steckdose anschließen. Ob damit der Netzwerkschrank, in den du das Gerät einbaust ordnungsgemäß angeschlossen ist, weisst du dadurch nicht, denn das wird nicht auf Ebene des Geräts, sondern des Systems definiert - und das liegt nicht im Verantwortungsbereich des Komponentenherstellers. Schliesslich schreibt dir auch Hager nicht vor, ob du deine Hutschiene isolierst, oder nicht - je nach "System Verteilung" ist das erforderlich, nicht erforderlich oder in seltenen Fällen egal. Der Schrankhersteller kann das nicht wissen. Und erst recht nicht der Hersteller von Keystone-Modulen oder Reihenklemmen, um mal irgendwie sowas wie Patchpanels ins Spiel zu bringen. Die aktiven Komponenten sind eh' in der Regel nicht die Baustellen, weil regelmäßig sowieso mit einem Funktionspotentialausgleich verbunden (im privaten Bereich halt i.d.R. der PE). Damit sind aber nicht automatisch die passiven Komponenten korrekt in den Potentialausgleich eingebunden und um die geht's i.d.R. bei einem Netzwerkschrank bzgl. Potentialausgleich.
      Zuletzt geändert von DiMa; 17.07.2022, 21:58.

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        Keine Ahnung, was es da zu interpretieren gibt:
        OVE EN 50310:2020-07-01 Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen

        § 1.
        (1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst elektrische Betriebsmittel und elektrische Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Elektrotechnikgesetzes 1992- ETG 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2017, sowie Maßnahmen im Gefährdungs- und Störungsbereich elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen.
        Also wenn jetzt ein Netzwerk keine elektrischen Betriebsmittel beinhaltet, und ein Potentialausgleich nicht zu einer elektrischen Anlage gehört, dann weis ich auch nicht! Übrigens ist eine Wohnungsinstallation eine Anlage zu Weiterleitung und Verteilung von elektrischer Energie!
        Zuletzt geändert von vento66; 17.07.2022, 22:11.

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          Lässt sich den 150 Kommentaren nicht sehr leicht ein Ende setzen?

          Netzwerkschrank möglichst mit Schutzpotentialausgleich, Anschluss an PAS nicht zwingend nötig, alternativ PE aus der unterverteilung abgreifen

          /thread

          Sonst bitte Erklärung weshalb der PE nicht reichen sollte inkl Stellungnahme, wie das in 95% der wohnungen funktionieren soll, in denen es keinen Zugriff auf die PAS gibt.

          Der Beleg, dass Balkone und Dächer geerdet werden müssen, wäre auch noch offen

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