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    #61
    Gerade mal nach den Mobotixen geschaut...die "nicht-Dome" Kameras https://www.mobotix.com/ger_DE/Produ...?tab=25743#tab

    haben leider alle Audio eingebaut, was laut entsprechender Gesetzeslage nicht akzeptiert wird.

    Gibt es irgendwelche anderen guten Kameras, die nachweislich kein eingebautes Audio haben.

    Gruß, Netsrac

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      #62
      hallo,
      bei mobotix gibt es zwei möglichkeiten das mikro zu deaktivieren. einmal um es einfach ein und aus zu schalten und die zweite möglichkeit zerstört das mikro via software für immer.
      somit tun sie dem gesetz wieder genüge..

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        #63
        "Netzwerk1" war schneller.......
        Ja, bei Mobotix kannst das Mikro PERMANENT deaktivieren, kann lt. Doku, dann auch im Werk nicht mehr aktiviert werden!
        Bleibt nur die Frage, wie du das dem Nachbarn verklickern kannst, dass das Mikro nicht mehr geht???

        Warum gibts dann Cam's mit Mikro, wenn das gar nicht erlaubt ist??

        Meine Mobotix hat einen vollwertigen VOIP-Client integriert und denn nutz ich mitunter für den Postboten als Gegensprechanlage wenn keiner daheim ist (gibt beim klingeln Benachrichtigung aufs Handy und dann ruf ich meine Mobotix an).

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          #64
          Zitat von JMA Beitrag anzeigen
          Ja, bei Mobotix kannst das Mikro PERMANENT deaktivieren, kann lt. Doku, dann auch im Werk nicht mehr aktiviert werden!
          Bleibt nur die Frage, wie du das dem Nachbarn verklickern kannst, dass das Mikro nicht mehr geht???
          Ja, genau das ist die Frage. Vermutlich wäre die einzige Chance, es direkt bei Mobotix zu bestellen und bitten 5x zu bestätigen, dass die Audiofunktion ab Werk deaktiviert wurde.

          Keine Ahnung, wie flexibel die Jungs und Mädels dort sind.

          Mein Nachbar hatte sich ja einen sehr guten Wissenstand über meine Kamera angeeignet. Und meinte, dass die bloße Möglichkeit, damit Audio aufzunehmen schon für eine Anklage reichen dürfte. Auch wenn kein Mikrofon eingebaut ist.

          Wenn man dann also z.B. bei der Mobotix wieder ein externes Mikrofon anschließen könnte, wäre man auch wieder "schuldig".

          Am besten wäre halt wirklich irgendwas, was das gar nicht erst hat.

          Zitat von JMA Beitrag anzeigen
          Meine Mobotix hat einen vollwertigen VOIP-Client integriert und denn nutz ich mitunter für den Postboten als Gegensprechanlage wenn keiner daheim ist (gibt beim klingeln Benachrichtigung aufs Handy und dann ruf ich meine Mobotix an).
          Wenn Deine Gegensprechanlage "draußen" am Zaun ist und die Kamera gar auch noch Straßenumgebung aufnimmt, dann befindest Du Dich förmlich mit einem Bein im Knast.

          Wobei das interessant ist...ich glaube dort muss ich nochmal genauer nachforschen. Denn würde so nicht jede Gegensprechanlage gegen das Gesetz verstoßen...oder gilt das nur im Zusammenhang mit Videoaufnahmen...

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            #65
            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
            Ja, genau das ist die Frage. Vermutlich wäre die einzige Chance, es direkt bei Mobotix zu bestellen und bitten 5x zu bestätigen, dass die Audiofunktion ab Werk deaktiviert wurde.
            Ist eine Software Option, kannst du selber deaktivieren - du wirst zig mal gefragt ob du das wirklich willst und darauf hingewiesen, dass es kein zurück mehr gibt.....

            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
            Wenn Deine Gegensprechanlage "draußen" am Zaun ist und die Kamera gar auch noch Straßenumgebung aufnimmt, dann befindest Du Dich förmlich mit einem Bein im Knast.
            Die Cam ist direkt über der Haustür montiert und damit mind. 10m von der Grundstücksgrenze entfernt, also was im "Sicht" (und "Hör") Bereich ist, steht schon auf MEINEM Grund, damit kann ich "detektierte" Personen ruhig fragen, was die da jetzt machen?

            Aber bei uns hat schon (fast) jeder Laden und jede Tanke etc. zig Kameras montiert, da geht dein Nachbar ja sicher auch hin!

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              #66
              Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
              Denn würde so nicht jede Gegensprechanlage gegen das Gesetz verstoßen...oder gilt das nur im Zusammenhang mit Videoaufnahmen...
              Ich denke (ohne es zu wissen!), dass die Tatsache, dass eine Gegensprechanlage erst nach Klingeln aktiv wird, den gesetzlichen Anforderungen genüge tut.
              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                #67
                Ich hab auch eine "normal" Gegensprechanlage, die ich aber auch von Innen aktivieren kann und damit wird Bild & Ton übertragen, ohne dass draußen jemand geklingelt hat.
                Bild & Ton kann ich jetzt zwar nicht aufnehmen (wäre aber technisch machbar) und die Übertragung ist zeitlich begrenzt (ich glaub auf 2min), danach schaltet sich alles wieder ab,
                aber man könnte ja wieder drinnen auf den Knopf drücken.......

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                  #68
                  Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
                  Ich denke (ohne es zu wissen!), dass die Tatsache, dass eine Gegensprechanlage erst nach Klingeln aktiv wird, den gesetzlichen Anforderungen genüge tut.
                  Was bei der T24 schon wieder problematisch ist, denn die hat ja auch eine Bewegungserkennung... und so wie es sich anhört interessiert da nicht, ob die deaktiviert ist, es reicht das sie es kann!
                  Mit freundlichen Grüßen
                  Niko Will

                  Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
                  - Gira TS3 - iPhone & iPad - Mobotix T24 - ekey - Denon 2313 - Russound C5 (RIO over TCP Plugin) -

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                    #69
                    Zitat von 2ndsky Beitrag anzeigen
                    Was bei der T24 schon wieder problematisch ist, denn die hat ja auch eine Bewegungserkennung... und so wie es sich anhört interessiert da nicht, ob die deaktiviert ist, es reicht das sie es kann!
                    Ja, das sehe ich auch so...und die Nachbarn (oder im Zweifelsfall mein Nachbar) macht garantiert sehr detaillierte Fotos um hinterher zu recherchieren, was für ein Model das ganz genau ist. Genauso wie er mir das Produktdatenblatt meiner IP Cam vorgelegt hat....

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                      #70
                      Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                      Nunja, dann wirst Du bald in kein Einkaufzentrum, Fahrstuhl, Flughafen mehr gehen können.
                      Es ist schon ein Unterschied, ob ich mich in der Öffentlichkeit bewege oder zuhause bin. Auch die Kameraüberwachung an öffentlichen Orten unterliegt gesetzlichen Beschränkungen und muss beispielsweise klar und deutlich gekennzeichnet werden.

                      Es stellt sich nun die Frage, wie man eine Situation schafft, die alle Beteiligten zufrieden stellt?!
                      Das ist ganz einfach. Halte Dich an die gesetzlichen Bestimmungen und zeige Deinem Nachbarn, dass Du das tust. Das schafft Vertrauen und vermeidet Ärger.

                      Bei vielen Entscheidungen im Leben hilft auch der Kategorische Imperativ.

                      Im übrigen: Das Aufzeichnen oder Abhören von Gesprächen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (das sind auch private Unterhaltungen, selbst wenn sie auf öffentlich zugänglichen Plätzen stattfinden) ist eine Straftat und nach §201 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. Bildaufnahmen von anderen Personen, die sich in einer Wohnung befinden (durchs Fenster beim Nachbarn mit der Kamera reingucken) ist ebenfalls eine Straftat und nach §201a StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bewehrt.

                      In Deutschland sind die Persönlichkeitsrechte noch halbwegs gut geschützt.

                      Und das ist auch richtig so.

                      Marcus

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                        #71
                        Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                        macht garantiert sehr detaillierte Fotos um hinterher zu recherchieren, was für ein Model das ganz genau ist
                        Kleb' nen frei erfunden Noname Hersteller und Produktnamen drauf und lasse ihn suchen. In Ergänzung erstelle eine passende Herstellerseite und platziere dort ein Datenblatt, was ihn zufrieden stellt. :-)
                        Gruß
                        Karsten

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                          #72
                          Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                          Es ist schon ein Unterschied, ob ich mich in der Öffentlichkeit bewege oder zuhause bin. Auch die Kameraüberwachung an öffentlichen Orten unterliegt gesetzlichen Beschränkungen und muss beispielsweise klar und deutlich gekennzeichnet werden.
                          Nunja...Kennzeichnung ist eine Sache, die ist auch durchaus richtig. Allerdings muss sie nach meinem Rechtsverständnis nur dann erfolgen, wenn die Kameras nicht für das normale Auge sichtbar sind.

                          Ich gehe davon aus, dass Du hier etwas mehr vom Gesetz verstehst und deshalb frage Dich, wie das z.B. bei Tankstellen aussieht? Beim Einfahren auf eine Tankstelle werde ich nicht auf die vorhandene Überwachung hingewiesen. Oft erfolgt dieses erst am Kassenhäuschen.

                          In wie weit handelt es sich bei einer Tankstelle um ein öffentliches Gebäude? Ich denke doch wohl nicht, oder?! Zumindestens ist dieses Gelände in Privatbesitz auch wenn es nicht durch einen Zaun sichtbar abgegrenzt ist. Auch findet hier die Überwachung außen und nicht nur innerhalb des Gebäudes statt.

                          Wie sieht das rechtlich aus? In wie weit ist das mit dem Gesetz konform?

                          Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
                          ...Halte Dich an die gesetzlichen Bestimmungen und zeige Deinem Nachbarn, dass Du das tust. Das schafft Vertrauen und vermeidet Ärger.
                          Das habe ich ihm zu jedem Zeitpunkt aus angeboten. Er kann von mir aus einen permanenten Zugriff auf meine Außenkameras haben.

                          Aber wie schon gesagt, ich befand mich bis jetzt nur in der Testphase und hatte die Kameras provisorisch befestigt, um die besten Einstellungen zu finden. Auch wurde zu keinem Moment das Grundstück des Nachbarns direkt erfasst.

                          Im übrigen: Das Aufzeichnen oder Abhören von Gesprächen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind... ist eine Straftat und nach §201 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bewehrt. Bildaufnahmen von anderen Personen, die sich in einer Wohnung befinden ... ist ebenfalls eine Straftat und nach §201a StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bewehrt.
                          Ja, so sind die Gesetze nun mal und ich werde den Teufel tun und dagegen verstoßen. Was mich hier jedoch ärgert ist der Fakt, dass ich beweisen muss, das ich etwas nicht tue. Ich dachte immer, man wird nur dann bestraft, wenn man mir eine eindeutige Schuld nachweisen kann (im Zweifel für den Angeklagten), oder sehe ich das falsch?!

                          Aber das erinnert mich gerade an den Fall wo sie einem Freund das Autoradio geklaut haben und nebenbei noch eine halbe Tafel Schokolade aus dem Handschuhfach gegessen haben. Als mein Kumpel zum Polizisten meinte, dass er dann beim nächsten Mal vergiftetet Schokolade ins Handschuhfach legt, warnte man ihn und meinte, dass sei dann Mord. (nur so als kleine Story am Rande ohne darauf genauer einzugehen)...

                          In Deutschland sind die Persönlichkeitsrechte noch halbwegs gut geschützt. Und das ist auch richtig so.
                          Wie immer ist auch das Anssichtssache. Wer nix zu verbergen hat, braucht auch nix zu befürchten.

                          Leider ist es eben in Deutschland auch so, dass zu wenig zum Schutze von dem Eigentum anderer Leute getan wird. Ich selbst kenne einen Polizisten, der zu einem gemeldeten Einbruch immer bis vor die Haustür mit Sirene fährt, da er keine Lust auf Konfrontation hat (was ich aus der persönlichen Sicht eines Polizisten auch durchaus verstehen kann).

                          Wie gesagt...ich möchte hier weder streiten, noch über Recht und Unrecht sprechend...wobei mich Deine Meinung zum obigen Thema der Tankstellen und der dortigen Videoübertragung durchaus interessieren würde.

                          Gruß, Netsrac

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                            #73
                            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                            Das habe ich ihm zu jedem Zeitpunkt aus angeboten. Er kann von mir aus einen permanenten Zugriff auf meine Außenkameras haben.
                            Will er wohl aber nicht und würde an der rechtlichen Sitaution auch nichts ändern.

                            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                            dass ich beweisen muss, das ich etwas nicht tue. Ich dachte immer, man wird nur dann bestraft, wenn man mir eine eindeutige Schuld nachweisen kann (im Zweifel für den Angeklagten), oder sehe ich das falsch?!
                            Klar, vor Gericht muss Dein Nachbar ja ersteinmal beweisen, dass Du eine Kamera in Betrieb hast und keine Attrappe an der Wand hängt. Das wird ihm schwer fallen, solange er keinen Zugriff auf die Kamera hat, welchen Du ihm ja auch noch geben wolltest.

                            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                            vergiftetet Schokolade ins Handschuhfach legt, warnte man ihn und meinte, dass sei dann Mord.
                            Man sollte aufpassen, was man insbesondere vor Ordnungshütern von sich gibt. Das hätte die Polizei schon als Ankündigung einer Straftat werten können, unabhängig davon, wer die vergiftete Schokolade irgendwann mal essen würde.

                            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                            Wie immer ist auch das Anssichtssache. Wer nix zu verbergen hat, braucht auch nix zu befürchten.
                            Möglicherweise hat Dein Nachbar etwas vor Dir zu verbergen und das ist auch sein Recht.

                            Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                            Leider ist es eben in Deutschland auch so, dass zu wenig zum Schutze von dem Eigentum anderer Leute getan wird.
                            Wie schützt eine Kamera Dein Eigentum?
                            Gruß
                            Karsten

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                              #74
                              Zitat von netsrac Beitrag anzeigen
                              Ich gehe davon aus, dass Du hier etwas mehr vom Gesetz verstehst und deshalb frage Dich, wie das z.B. bei Tankstellen aussieht? Beim Einfahren auf eine Tankstelle werde ich nicht auf die vorhandene Überwachung hingewiesen. Oft erfolgt dieses erst am Kassenhäuschen.
                              Hier noch was Interessantes:

                              https://www.mobotix.com/ger_DE/Produ...?tab=29593#tab

                              Gezeigt werden hier ein paar Demo-Videos von Mobotix. Abgesehen davon, dass meine Zweifel daran habe, das alle dort zu sehenden Personen Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Videos gegeben habe. Beim ersten Video ist dahinter auch die Straße - sprich öffentliches Gelände - zu sehen.

                              Wie verhält sich das nun rechtlich?! Kann mir kaum vorstellen, dass Mobotix hier etwas illegales tut. Wieso ist das hier rechtlich okay und an anderen Stellen nicht?

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                                #75
                                Zitat von kisenberg Beitrag anzeigen
                                Wie schützt eine Kamera Dein Eigentum?
                                Wie schützt denn eine Alarmanlage das Eigentum? Tut sie genauso wenig!

                                Ich denke es geht hier vorallem um die Abschreckung und die Gefahr erkannt zu werden. Genau aus diesen Gründen werden ja Alarmanlagen und Videokameras installiert - als Preventionsmaßnahme.


                                Zitat von kisenberg Beitrag anzeigen
                                Man sollte aufpassen, was man insbesondere vor Ordnungshütern von sich gibt. Das hätte die Polizei schon als Ankündigung einer Straftat werten können, unabhängig davon, wer die vergiftete Schokolade irgendwann mal essen würde.
                                Jaja...wenn ich eine Rauchgasanlage im mein Haus einbaue und der Ganove sich bei einem Einbruch chronisches Asthma holt, dann muss ich ihm noch eine Invalidenrente zahlen...schönes Recht :-)

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