Zitat von seppi
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In dem verlinkten Dokument, Seite 3, Tabelle 3, 8. Zeile von unten, 1,5mm^2/16A, in Spalte "Char. B" steht maximale Leitungslänge 82m. (Bei Char. C 37m, bei K 23m, bei Z 143m). Typisch im Hausbau ist doch Charakteristik B - oder?
Seite 4, direkt unter der gleichen Tabelle, "Die Grenzlängen brauchen nicht beachtet werden, wenn der Schutz bei indirektem Berühren durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung sichergestellt wird." Also (Schnell-)Abschaltzeiten und damit die o.g. 82m irrelevant bei FI. Oder?
Klingt für mich alles ziemlich eindeutig und nachvollziehbar (auch die Tabelle kann man leicht nachrechnen).
Mit anderen Worten: für die Frage der Abschaltzeiten gilt bei 1,5mm^2/LS B16A eine Maximallänge von 82m ODER ein FI. Nix von 18m oder 14m!
Das Problem liegt beim Spannungsabfall, siehe mein vorletztes Posting.
Was verstehe ich nach deiner Ansicht falsch? Wäre dankbar für eine Erklärung.
EDIT: sogar die Verfasser des ABB-Dokuments verstehen das genauso wie ich. Auf Seite 2 des gleichen Dokuments steht unter 3. ganz klar "Beispiel: Eine Leitung 1,5 mm2 wird mit einem Leitungs-Schutzschalter B16 geschützt. Nach Tabelle 3 ist die maximale Leitungslänge 82 m, wenn die Abschaltbedingung unter den vorgegebenen Randbedingungen eingehalten werden soll."
Klarer geht's nicht.
Nochmal danke fürs Verlinken dieses Dokuments, Seppi.
Gruß
Fry
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