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    #16
    Zitat von Winni Beitrag anzeigen
    Einzellizenz ETS Lite kostet €100 (ohne MwSt.)
    Haha geil. Die lite 5 hat doch grade mal 80 + mwst gekostet soweit ich mich erinnere wenn man diesen „Test“ absolviert hat.
    ja richtig faire Preise !! So rührt man ordentlich die Werbetrommel für loxone.

    so eine Steilvorlage werden die PR technisch sicherlich nutzen…

    also im Grunde will man nun für ne Lizenzübertragung beinahe genauso viel wie wenn eine neue Lizenz mal im Angebot ist.


    und an einer teureren Lizenz will man sich auch nochmal mehr dran bereichern als an einer nicht so teuren…
    es ist ja nicht zu erklären dass man hier abhängig von Lizenz Typ verschieden Preise hat

    mit anderen Worten durch den Verkauf einer Lizenz verdient Knxa mehr als ich an dem Verkauf
    Zuletzt geändert von ewfwd; 30.09.2023, 20:44.

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      #17
      Das wirft natürlich die juristische Frage auf, wann eine Software eine Software ist. DUrch das erhalten der notwendigen Datenpakete oder durch den Zugangsschlüssel. Ich würde sagen erst die Möglcihkeit der Nutzung also mit Lizenz macht das ganze zu einer Software. Abgesehen davon ist ja auch die Lizenz ein Softwareprodukt welches man entsprechend weiterverkaufen kann solange man es dauerhaft gekauft hat und das ist hier ja auch der Fall.

      Jede Wette sind diese Gebühren auch nicht haltbar in einer juristischen Auseinandersetzung. Das ist ja dein Problem als FIrma, wenn dir da Arbeit entsteht. Man stelle sich mal vor die großen Autohersteller würden hingehen und sagen "Ja wenn sie ihr Auto verkaufen, dann müssen wir den bei uns hinterlegten Datensatz zur Inspektion ändern, dass kostet 30% des Fahrzeugneupreises".

      Aber naja, wo kein Kläger da kein Richter und solange niemand dagegen vorgeht wird es halt solche Praktiken geben. Traurig (mal wieder) was die KNXA da fabriziert. Es schient, als wollen sie mit minimalem Aufwand da jeden Euro rausquetschen. Anstatt mal die Marktposition zu nutzen um mit seiner überlegenen Technik Gewinne zu erwirtschaften.

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        #18
        Die Sichtweisen hier erscheinen mir zum Teil etwas einseitig, auch wenn ich mich mal wieder unbeliebt mache:

        Ich will gar nicht wissen, wie viele "Kunden" sich bei Sammelbestellungen/Rabattaktionen anmelden oder beteiligen mit dem einzigen Ziel, die Lizenz später mit Gewinn zu verkaufen.

        Insofern kann man das auch anders sehen - ich kann schon nachvollziehen, dass man einen regen Handel im Privatbereich unterbinden möchte. Der Supportbereich sollte sich auch eher mit Bugs der ETS beschäftigen als mit Lizenzübertragungen. Wenn das nur seltene Einzelfälle wären (z.B. Hausverkauf, Geschäftsaufgabe), wäre so ein Schritt sicher nicht notwendig gewesen.

        Wenn ich meine KNX-Hütte verkaufe und der neue Käufer für 350€ netto die ETS durch Lizenzübertragung bekommt, ist er immer noch deutlich günstiger dran als wenn er diese erst kaufen müsste...
        Viele Grüße,
        Stefan

        DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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          #19
          Stimmt schon, aber genau diese Unterscheidung zwischen dem Fall des TE und systematischer Ausnutzung ist ja über die bei der KNXA vorliegenden Daten problemlos möglich.
          Gruß Bernhard

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            #20
            Die vorherige Regelung „Lizenzübertragung geht nicht, aber im Ausnahmefall prüfen wir, ob es doch möglich ist“ hat ja genau diesen Stand abgebildet.

            Aufgrund der regelmäßigen Rabattaktionen ist der Listenpreis eh vergleichbar mit Preisen in Möbelprospekten. - Selber schuld sag ich da.

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              #21
              Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
              Die Sichtweisen hier erscheinen mir zum Teil etwas einseitig
              Die Frage nach der Sinnhaftigkeit und der juristischen Sichtweise sind aus meiner Sicht zwei komplett unterschiedliche.

              Ich erkenne an, dass es Menschen gibt, die entsprechende Rabattaktionen ausnutzen.
              Davon getrennt geht es um die juristische Frage, ob ich erworbene Güter weiterveräußern darf. Diese Frage ist bei Software grundsätzlich vom höchsten Gericht entschieden. Ein anderer Fall so einer Lizenzübertragung wäre ja der Erbfall, auch für diesen ist das meines Wissens nach eindeutig entschieden. Daher finde ich es schäbig, wenn dies nicht beachtet wird. Man braucht ja nicht glauben, die KNXA würde diese Entscheidung nicht kennen.

              Ich kann auch verstehen, dass soetwas früher, wo Lizenzschlüssel noch nicht so gängig waren ein Problem waren. Diese wurden nur bei Installation geprüft und dann konnte man die Software entsprechend weitergeben, sofern nicht bei irgendeiner Online-Funktion die Lizenz geprüft wurde.

              Heute ist soetwas aber ja ohne Probleme lösbar. Steam braucht nicht immer aber in regelmäßigen Abständen eine Online-Anbindung zur Verifikation. Microsoft macht ihr office größtenteils übers Abo-Modell. Jetzt mag es Leute geben die wollen keinen regelmäßigen Online-Zwang und auch kein Abo. Dann könnte man immer noch Geräteschlüssel hinterlegen.

              Abseits davon halte ich das Argument des Schwarzhandels günstig erhaltener Lizenzen für absolut vorgeschoben, im Kern macht man durch die Blockade von Weiterverkäufen ja schlicht und einfach viel mehr Gewinn.

              Kurzum, es kann nicht sein, dass eine eigens geschaffene Problematik (Gewinn durch Weiterverkauf nach Rabattaktionen) durch aushebeln juristischer Grundsätze korrigiert werden soll.

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                #22
                Zitat von Inselino Beitrag anzeigen
                Ich erkenne an, dass es Menschen gibt, die entsprechende Rabattaktionen ausnutzen.
                Du meinst nutzen… was soll daran nicht legitimi sein Rabatte zu nutzen? Es zwingt die knxa keiner so etwas anzubieten oder zu kommunizieren dass für rabattierte Software andere Regeln gelten…

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                  #23
                  Man kann da jetzt Wortklauberei betreiben oder man liest den Beitrag kurz darüber von dreamy und merkt, dass ausnutzen sich hier umgangssprachlich darauf bezieht, dass Lizenzen wärend Rabattaktionen nur gekauft werden um sie danach teurer weiterzuverkaufen.
                  Man kann sich jetzt über die Feinheiten zwischen nutzen und ausnutzen streiten oder zurück zum Thread kommen indem es eigentlich um den Weiterverkauf von Lizenzen geht, die im Sinne der KNXA genutzt wurden.

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                    #24
                    Natürlich sollte das juristisch sauber abgebildet sein, da gebe ich Inselino vollkommen Recht.

                    Nachdem es anscheinend "legitim" ist (wenn auch meiner Meinung nach moralisch fragwürdig), dass man sich bei der nächsten Rabattaktion einfach mal kurz 10 Gutscheine "sichert" mit dem ausschließlichen Ziel, diese gewinnbringend zu veräußern....könnte die Konsequenz eines Mitlesens hier seitens der KNXA auch sein, dass es eben keine Rabattaktionen mehr gibt. Was ich sehr schade finden würde - ich könnte es jedenfalls durchaus nachvollziehen.
                    Viele Grüße,
                    Stefan

                    DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                      #25
                      Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                      Wenn ich meine KNX-Hütte verkaufe und der neue Käufer für 350€ netto die ETS durch Lizenzübertragung bekommt, ist er immer noch deutlich günstiger dran als wenn er diese erst kaufen müsste...
                      Was spielt das für eine Rolle ob es für den Käufer immer noch billiger ist ? warum muss die knxa überhaupt an bereits verkauften Lizenzen noch mal dran verdienen und wieso reicht es nicht einfach die Kosten in Rechnung zu stellen die tatsächlich anfallen.
                      hier will man offensichtlich an dem Weiterverkauf mit dran verdienen. Wie wärs wenn man dann auch was leistet ? Zb ein marketplace auf Knx.org um Käufer mit potentiellen Verkäufern zu vermitteln? Ansonsten sehe ich einfach nur Geld wollen rein aus Prinzip ohne was dafür zu leisten.
                      man möge mir mal aufschlüsseln wie sich die Preise sonst zusammen setzen. Ebenso wie es bei einer Lizenzübertragung abhängig vom Typ zu deutlichen Unterschieden kommen kann

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                        #26
                        Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                        wieso reicht es nicht einfach die Kosten in Rechnung zu stellen die tatsächlich anfallen.
                        Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                        man möge mir mal aufschlüsseln wie sich die Preise sonst zusammen setzen.
                        Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
                        Ansonsten sehe ich einfach nur Geld wollen rein aus Prinzip ohne was dafür zu leisten.
                        Kannst ja gerne mal Deinen Stundenlohn transparent hier aufschlüsseln und dann diskutieren andere drüber, ob er gerechtfertigt ist?

                        Warum zahle ich für den Ölwechsel an meiner E-Klasse mehr Lohnkosten als bei einer A-Klasse, obwohl die Tätigkeit gleich ist?

                        Ich finde auch einiges nicht gut, was die KNXA angeht, aber das ständige Mimimi...schon komisch, bei einem LED-Leuchtmittel für 40€ bei Materialkosten von 2€ fragt auch keiner nach der Kalkulationsoffenlegung...


                        Viele Grüße,
                        Stefan

                        DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                          #27
                          Ja unverständlich dass bei einer Softwareübertragung/Verkauf KNXA doppelt soviel einnimmt als der Verkäufer unterm Strich noch an Erlös für sich hat...
                          Total unverständlich...

                          Am Beispiel der ETS6Lite habe ich da noch 50eus am Ende in der eigenen Tasche. Da bleibt kein Argument mehr wieso ich es nicht einfach ohne Wissen der KNXA an wen anders veräußere... da der weiterverkauf in der EU erlaubt ist seh ich da auch nicht viel was dagegen sprich. Klar der Verkaufserlös wird natürlich geringer sein, aber das wärs mir wert...selbst wenn ich unterm Strich bei der gleichen Summe rauskomme nachdem ich 50% erstmal an die KNXA abdrücken konnte... Dann hat wer anders immerhin ordentlich gespart beim Lizenzkauf...
                          Zuletzt geändert von ewfwd; 01.10.2023, 19:44.

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                            #28
                            Die Sache ist doch klar. Die KNXA wäre ohne Probleme in der Lage, das ganze zu lösen ohne einen Stundenlohn von 350€ zumal sie dazu juristisch auch verpflichtet wäre. Sie machen das ganz klar um a) mehr Käufer zu erhalten und b) dran mitzuverdienen einen anderen Grund, der nicht durch die KNXA zu beheben wäre sehe ich nicht.

                            Das hat auch gar nichts mit dem Stundenlohn von irgendwem zutun.

                            Jede Wette würde da jemand gegen juristisch vorgehen dann kippt diese Regelung.

                            Aber wie so oft würden sich alle ein bisschen weniger asozial verhalten dann wäre es einfacher und angenehmer.

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                              #29
                              Zitat von Inselino Beitrag anzeigen
                              Sie machen das ganz klar um a) mehr Käufer zu erhalten und b) dran mitzuverdienen einen anderen Grund, der nicht durch die KNXA zu beheben wäre sehe ich nicht.
                              ...oder halt c) um einfach "Abschreckung" zu betreiben, damit sich:

                              Zitat von Inselino Beitrag anzeigen
                              alle ein bisschen weniger asozial verhalten


                              Viele Grüße,
                              Stefan

                              DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                                #30
                                Das eine Person sich nicht mit Lizenzen eindeckt um sie zu verkaufen könnten sie auch anders lösen.... Zumal das als Grund wirklich vorgeschoben wirkt:

                                Sie könnten im Privaten Umfeld pro Person nur den Kauf einer vergünstigten Lizenz erlauben. Ne email mag vllt schnell öfter erstellt sein eine Kreditkarte ist es aber beispielsweise nicht.
                                Man könnte die Lizenzübertragung erst nach mehreren Jahren gestatten. etc. Ergo ich muss die Software erst 3-5Jahren halten bevor ich eine Übertragung an wen anders durchführen kann...
                                Damit würde man es für Wiederverkäufer ebenso schwer machen. Alternativ gibt man einfach keine hohen Rabatte, da gibts dann 5 oder 10% wenn der Accountinhaber Bday hat und das wars. Zum Teil macht man sich die Probleme da auch selbst...

                                Bei ner 1000euro Software kann ich wohl erwarten dass wenn ich diese weiterveräußern will dabei nicht über den Tisch gezogen werde...
                                Zuletzt geändert von ewfwd; 01.10.2023, 22:48.

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