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    #31
    Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
    oder halt c) um einfach "Abschreckung" zu betreiben, damit sich
    Ne eben nicht, denn für c) gäbe es eine ganze Reihe besserer Lösungen. Sie machen das schon aus a) und b) aber ist ja auch ok. Wir sind glücklich im Kapitalismus da darf auch die KNXA mitmachen. Das meine ich nicht mal ironisch. Verzicht auf Wettbewerbsvorteile lohnt ja nur wenn man als besonders fair und anständig auffallen will und das haben sie entweder nicht nötig oder wollen es so wenig wie viele andere.

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      #32
      Mag sein...ohne eine Reaktion seitens der KNXA sind das eben alles Mutmaßungen, was die Beweggründe angeht. Dass dieser Schritt vor allem bei Privatanwendern für Frust sorgt, war da sicher nicht unbekannt. Wenn man sich allerdings die sonstigen Gebühren anschaut (Hardwarelizensierung etc.)...sind solche Beträge dann doch wohl eher Peanuts am Gesamtumsatz.

      Hatte gestern mal spaßeshalber etwas gegoogelt was Lizenzübertragungen angeht...die Bandbreite zwischen kostenlos und dreistelligen Beträgen ist groß, auch was die Bearbeitungszeiten angeht.
      Viele Grüße,
      Stefan

      DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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        #33
        Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
        Mag sein...ohne eine Reaktion seitens der KNXA sind das eben alles Mutmaßungen, was die Beweggründe angeht.
        Was interesiert mich die Reaktion? Da ist nur eine politisch korrekte und diplomatische Antwort zu erwarten...

        Also um mich zu beeindrucken müsste das offizielle Statement dann schon glaubwürdig sein und dass es ihnen nicht ums Geld geht zB damit untermauern dass man die Einkünfte an eine Stiftung etc spendet
        Aber so unterstelle ich erstmal dass man sich da die Taschen vollmachen will. Entweder ist das der primäre Grund oder ein nicht unerwünschter Nebeneffekt...

        Aber im Grunde ist das die aufregung nicht wert. Ich verkauf meine Lizenz einfach ohne die KNXA und gut ist... Kann nem privaten Anwender in den meisten Fällen auch egal sein auf welchen Namen die Lizenz läuft wenn er sie so nutzen will sie gekauft...

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          #34
          Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
          dass man die Einkünfte an eine Stiftung etc spendet
          Kannst das ja auch mit *Deinem* Gewinn (für den Du übrigens keinen Aufwand hattest) beim Verkauf machen, aber wenn das immer nur die Anderen machen müssen ist das auch eine Einstellung

          Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
          so unterstelle ich erstmal dass man sich da die Taschen vollmachen will
          Also ich bin morgens noch nicht aufgewacht und hatte über Nacht auf einmal ohne mein Zutun ein paar ETS-Lizenzen zuviel auf meinem Konnex-Konto

          Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
          Ich verkauf meine Lizenz einfach ohne die KNXA und gut ist....Kann nem privaten Anwender in den meisten Fällen auch egal sein auf welchen Namen die Lizenz läuft wenn er sie so nutzen will
          Schon komisch...oben wird als Argument genannt, dass das mit Lizenzgebühren in der Form gegen geltendes Recht verstößt - wenn man aber die personalisierte Lizenz einfach an jemanden gegen Geld weitergibt, ist das wiederum völlig in Ordnung. Ist ja super, dann kann man die gleich zehn Mal verkaufen und steht als Lizenznehmer immer noch im Konnex-Konto und kann die trotzdem weiternutzen.

          Aber egal...nicht mein Problem.

          Zuletzt geändert von dreamy1; 02.10.2023, 14:41.
          Viele Grüße,
          Stefan

          DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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            #35
            Ich sehe das rechtlich wie Inselino. Ein Hauptmerkmal von Eigentum ist die freie Dispositionierbarkeit. Wenn diese jedoch derart beschränkt ist (wenn gleich auch nicht tatsächlich, jedoch faktisch durch unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten) kann man diskutieren, ob die KNXA als Gegenleistung zur Zahlung des Kaufpreise der Lizenz (und eben nicht einer lebenslangen Miete mit Einmalzahlung,..) Eigentum übertragen hat oder nicht. Ob jetzt hier Aktionen ausgenützt werden oder nicht ist völlig belanglos in dem Zusammenhang.

            Dies mit internen Kosten für eine Personalisierung zu rechtfertig ist mEn nicht haltbar. Dieses Modell hat der Verkäufer (KNXA) selber gewählt. Hier wären auch andere Modelle in Frage gekommen, um sicherzustellen, dass keine Mehrfachnutzung einer Lizenz erfolgt wie zB:

            - Dongle
            - nur ein Produktschlüssel, der gleichzeitig nur 1 Mal genutzt werden kann

            Die Personalisierung ist mEn überhaupt nicht erforderlich und kann deswegen wohl kaum als Grund gelten, dass die Administration bei der Eigentumsübertragung abgegolten werden muss. Auch könnte man diese so umsetzten, dass kein Zutun der KNXA erforderlich ist. Immerhin habe ich ja auch nur alles selber eingegeben und die Lizenz erhalten - da hat von der KNXA auch niemand etwas manuell gemacht.

            Ohne etwas unterstellen zu wollen erscheinen mir hier auch eher kommerzielle Gründe eine Rolle zu spielen. Immerhin ist der KNXA klar, dass jede Lizenzübertragung ein Verkauf weniger ist. Und das man diese daher etwas erschwert (eine völlige Verunmöglichung einer Übertragung ist ja bis zum EuGH hinauf geklärt und unzulässig) ist aus kommerzieller Sicht nachvollziehbar.
            Wie es Inselino schon geschrieben hat - wer hier rechtlich vorgeht hat gute Chance zu gewinnen - insbesondere als Konsument/Endverbraucher, für den immer noch strengere Regelungen gelten als bei reinem B2B.

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              #36
              Ist zwar nicht direkt Tread, aber eh ich nen neuen aufmache:

              Wie vererbe ich bitte als Pritvatanwender meine Lizens? Muß der Erbe da auch noch mal Gebühren bezahlen? Kann man evtl. jetzt schon bei der KNXA angeben wem meine Lizens in meinem Todesfall übertragen wird?

              Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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                #37
                Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                wenn man aber die personalisierte Lizenz einfach an jemanden gegen Geld weitergibt, ist das wiederum völlig in Ordnung.
                Was heißt in Ordnung. Von mir aus kann die KNXA es ja auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dann haben am Ende alle was davon ob deren hohe Gebühren nun rechtlich zu beanstanden sind oder nicht.
                Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                Kannst das ja auch mit *Deinem* Gewinn (für den Du übrigens keinen Aufwand hattest) beim Verkauf machen, aber wenn das immer nur die Anderen machen müssen ist das auch eine Einstellung
                ​Ich habe ein Produkt gekauft für das ich auch bezahlt habe. Wenn die KNXA hierzulande Geschäfte machen will haben sie sich auch an die hier geltenden Gesetze zu halten... Wenn sie den Leuten keine Lizenzen in der Form verkaufen wollen sollen sie Abomodelle anbieten (shitstorm inklusive).
                Ich wüsste nicht in wieweit das moralisch aber auch rechtlich mir anzukreiden sein sollte nur weil ich mein "Eigentum" an wen anders verkaufe.
                Da erscheint das Geschäftsmodell 200eus für eine reine Lizenzübertragung zu nehmen schon fraglicher.
                Ferner habe ich auch überhaupt kein Problem damit mit meinen Beweggründen offen umzugehen nämlich dass ich lieber das Geld als die Lizenz hätte.
                Bei der KNXA scheint auch dies etwas anders zu liegen da vieles nicht nachvollziehbar ist.
                "Wir wollen die Kunden da abzocken" wäre ehrlich und glaubhaft. Könnte ich mehr respektieren als irgendwelche Märchen erzählt zu bekommen dass es ihnen um alles andere als um Gewinn geht...

                Zuletzt geändert von ewfwd; 02.10.2023, 18:45.

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                  #38
                  Alles gut, mach wie Du denkst.
                  Viele Grüße,
                  Stefan

                  DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                    #39
                    Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
                    Wie vererbe ich bitte als Pritvatanwender meine Lizens? Muß der Erbe da auch noch mal Gebühren bezahlen? Kann man evtl. jetzt schon bei der KNXA angeben wem meine Lizens in meinem Todesfall übertragen wird?
                    Aktuell würde ich es entsprechend im Testament vermerken, ja. Damit hat man dann zumindest erstmal juristisch sauber das Eigentum geklärt. Wenn die KNXA dann den Zugriff auf das eigene Eigentum verweigert kann man entsprechend dagegen vorgehen. Die KNXA wird dir vermutlich zugriff gegen Zahlung des entsprechenden Betrags gewähren. Muss dann die erbende Person wissen, ob sie das bezahlen möchte oder juristisch dagegen vorgeht.

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                      #40
                      Beim erstellen des Testaments wäre die ETS das Letzte woran ich denken würde….

                      da reicht ein Satz: „ mein Privateigentum geht an die KNXxx“… oder so.

                      bin kein Jurist und ist mir eigentlich auch egal. Ich habe schon alles geregelt und übergeben 🙋‍♂️😏

                      Aber das ist alles OT. Zurück zum Thema.
                      Zuletzt geändert von Lennox; 03.10.2023, 19:29.

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                        #41
                        Der / Die Erben sind Rechtsnachfolger des Erblasser sofern sie das Erbe angetreten haben damit haben sie alle Rechte und Pflichten des erblasser übernommen z.B wird der Grundbesitz entsprechend im Grundbuch auf die Erben eingetragen und dies kostenfrei. Ich gehe davon aus, dass die KNX ebenso verfahren muss wenn sie Ihre Kundendaten sauber haben wollen.
                        Ralf
                        aus der Pfalz

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