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Fensterüberwachung dreh/kipp - Informationen für Reklamation benötigt

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    Fensterüberwachung dreh/kipp - Informationen für Reklamation benötigt

    Hallo Leute,

    ich hab in meinem EFH-Neubau eine KNX-Installation und dabei zu jedem Fenster 4 Adern gezogen, damit ich sowohl eine Dreh- als auch Kippüberwachung machen kann.

    Diese hatte ich beim Fensterbauer auch bestellt mit der Prämisse, getrennt Dreh und Kipp überwachen zu können.

    Als die Fenster angeliefert und eingebaut wurden, schaute ich nach, ob auch entsprechend meinen Anforderungen 4 Kontakte zum Anschluss zur Verfügung standen mit positiven Prüfungsergebnis.

    Als ich dann jedoch die Kontakte anschließen wollte, ist mir, als die Fenster und Türen schon unveränderlich eingebaut waren, aufgefallen, dass sowohl Dreh als auch Kipp nur über ein Adernpaar die gleiche Reaktion auslöst und ein weiteres Adernpaar scheinbar Dauerspannung haben soll. Daraufhin Reklamierte ich das Ganze bei meinem Fensterbauer, der nun von mir einen "Beweis" sehen möchte, dass es Systeme gibt, die sowohl eine Dreh- als auch eine Kippüberwachung getrennt ermöglichen, damit dieser meine Reklamation als gerechtfertigt ansieht. Seiner Argumentation zu Folge, soll sowas technisch gar nicht gehen, weshalb meine Anforderung nicht reklamationswürdig wäre.

    Daher also die Frage:

    welche Möglichkeiten der getrennten Dreh- und Kippüberwachung gibt es und könnt ihr mir bitte Beispiele nennen, die ich bei meinem Fensterbauer anbringen kann. Ich weis zumindest, dass es diese Technologie drahtlos im Türgriff gibt, welche aber nicht unbedingt meine erste Wahl wäre. Gibt es hier auch Möglichkeiten mit Magnetkontakten und wie könnte man diese im Fenster positionieren, damit das, was ich letztlich gefordert aber nicht bekommen habe, umgesetzt werden kann.

    mfg

    Andreas

    #2
    so ein Schwachsinn!

    Also klar geht das! Es müssen halt nur zwei Magnetkontakte verbaut sein. Einer da, wo er bei Dir vermutlich jetzt eh ist und einer unten, der auch bei gekipptem Fenster noch geschlossen bleibt und nur bei geöffnetem Fenster auslöst.

    Außerdem ist die Argumentation Deines Fensterbauers hochgradiger Unsinn! Du hats etwas eindeutiges (hoffentlich schriftlich!) bestellt und er hat's nicht geliefert. DU musst ihm GAR NICHTS nachweisen! Er hat den Vertrag nicht erfüllt! Punkt! Und wenn er sich dazu nicht in der Lage sah (selbst wenn es wirklich unmöglich wäre), hätte er VORHER fragen müssen, ob Du mit der geänderten Ausführung einverstanden bist. Also rechtlich steht er völlig im Abseits!

    Ausnahme: Hast Du nach Deiner "Prüfung" irgend eine Art von Abnahme gegenüber dem Fensterbauer gemacht? Also irgendwas im Sinne von "die Fenster sind so in Ordnung"? Dann hättest Du Dich rechtlich auf jeden Fall in eine deutlich schlechtere Ausgangslage gebracht!

    PS:
    Du bist bei der Prüfung leider auf die Sabotageleitung reingefallen. Jeder Kontakt hat vier Anschlüsse, zwei sind dauerhaft verbunden, zwei werden über den Magnetkontakt verbunden. So kann man erkennen, wenn jemand das Kabel einfach durchtrennen würde.
    ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort. Das ging ja fix

      Geprüft und offiziell abgenommen hatte ich nix. Generell scheinen Fensterbauer und mein Bauleiter mit dem Thema "Abnahme" eher schlacksig umzugehen.

      Generell hätte ich auch gedacht, dass an der unteren Seite, wo sich etwas für das Kippen einhacken muss, ebenfalls überwacht werden kann. Prima, dann werde ich deine Antwort in etwas modifizierter Form ( ;-) ) mal an meinen Bauleiter.

      mfg

      Andreas

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        #4
        Das zweite Aderpaar mit "Dauerspannung" ist der Sabotagekontakt

        EDIT: oops, hat Uwe bereits geschrieben. Sorry.
        Mit freundlichen Grüßen
        Niko Will

        Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
        - Gira TS3 - iPhone & iPad - Mobotix T24 - ekey - Denon 2313 - Russound C5 (RIO over TCP Plugin) -

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          #5
          Hoi,

          np, aber danke für den Wunsch zu Helfen ;-)

          Und ja, die Sabotageleitung. grml!

          Der Fensterbauer kann was erleben. ]:-]

          mfg

          Andreas

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            #6
            Schriftlich 2 Fensterkontakte bestellt?

            Wenn Du bestellt hast, dann wird das hoffentlich schriftlich geschehen sein oder über ein Angebot bestätigt worden sein. Wenn hier drin steht, dass die Offen- und Kippstellung separat auswertbar sein müssen, kannst Du es einfordern - anderenfalls eben nicht.
            Es gilt wie immer: Der Kunde bekommt was er bestellt und bezahlt.

            Wie weit ist denn der Baufortschritt? Denn wenn die Arbeiten für eine nachträgliche Kippauswertung sehr hoch sind (e.g. Fenster ausbauen, neuen Kontakt ziehen, wieder einbauen und verputzen) steht der Mangel in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Beseitigung und Du wirst lediglich mit einem Abschlag leben müssen. Apropos Abschlag: den würde ich gleich einbehalten und zwar in der Höhe, die Dich eine Auswertung per e.g. Enocean komplett kostet und zwar mit Gateway, Einbau etc..

            Solltest Du nichts schriftlich abgeschlossen haben, ist das hochgradig fahrlässig Deinem eigenen Geldbeutel gegenüber - dann gibt es im Zweifel nichts und Du bist auf das Gutdünken Deines Fensterbauers angewiesen, was wahrscheinlich nichts bringt.

            Edit: Ob eine Offen- und Kippauswertung möglich ist, hängt stark vom Profil ab und wird tatsächlich nicht von jedem Fensterhersteller angeboten. Technisch ist es jedoch durchaus möglich, zumindest bei so manchen Fensterhersteller, welche das auf Nachfragen auch anbieten.
            Gruß
            Frank

            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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              #7
              Hoi Evolution,

              thx für die Anwort.

              Sowohl mein Bauleiter als auch der Fensterbauer selbst sind sich aktuell sicher, dass ich die getrennte Überwachung bestellt habe.

              Der Baufortschritt könnte als beinahe abgeschlossen bezeichnet werden. Wir wohnen seit Anfang Dezember drin, und es ist sowohl der Estrich drin, als auch das Putz und Fußboden abgeschlossen ist.

              Und zur Profilabhängigkeit:

              Wenn die eingebauten Profile die Funktion (welche sogar in der Bauausschreibung und natürlich im Vertrag stand) nicht erfüllen können, hätten diese ja gar nicht angeboten werden dürfen, bzw. nach meinem Verständnis nur mit dem Hinweis, dass die spezielle Funktion damit nicht geht. Bis zum dem Zeitpunkt, an dem ich es ausprobiert habe, hat mir jedoch keiner gesagt, dass das nicht gehen kann. Auch gab es noch keine offizielle Übergabe, einzelner Gewerke oder des gesamten Baus. Daher wäre mir formal gar nicht die Möglichkeit gegeben worden, da etwas früher zu bemerken und monieren zu können. Naja, ich hab etwas pech mit meinem Architektenbüro und mit dem Fensterbauer wohl obendrein. :-(

              Ich hab jetzt die Erkenntnisse dem Bauleiter zukommen lassen. Was dabei heraus kommt, werd ich hier dann berichten. wünscht mir Glück. (Das mit der Einbehaltung für die Alternative hätte ich mir eigentlich so vorgestellt, dass das der Fensterbauer direkt selber macht)

              mfg

              Andreas

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                #8
                ...nee, einbehalten von Zahlungen musst Du schon selbst. Ich kenne Deine Verträge nicht, aber es gilt wie immer in Schriftform und begründet. Meist klappt das dann auch ohne Probleme; einfach Betrag ansetzten, von der Rechnung abziehe, Restbetrag überweisen und abwarten...
                Gruß
                Frank

                Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                  #9
                  check, wird gemacht

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                    #10
                    Hallo zusammen,

                    mit "einfach einen Betrag ansetzen" und abziehen wäre ich sehr Vorsichtig!
                    Auf welcher rechtlichen Grundlage setzt du willkürlich den Betrag fest?

                    Abwarten kannst du dann allerdings, auf einen Brief aus Coburg nämlich.

                    Da anscheinend nichts schriftlich vereinbart wurde, würde ich mir einen Zeugen suchen für das was du angeblich bestellt hast.

                    Zu dem Thema ist ggf. auf ein Studium des §633 BGB hilfreich.

                    Gruß

                    Stefan
                    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.

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                      #11
                      @Stefan: 1. wird nicht einfach ein Betrag abgezogen, sondern begründet zurückbehalten, da die Leistung welche bezahlt wurde nicht erbracht ist.
                      2. Gibt es offensichtlich Verträge, in denen diese Anforderungen festgehalten sind.
                      3. der §633 BGB gilt nur bei BGB-Vertragen und nicht für die VOB, welche im Baugewerbe üblich ist.
                      4. Von einem Brief auf Coburg lässt sich doch heute keiner mehr schrecken (außer Dir), begründet widersprechen und gut die melden sich nie mehr (in dieser Sache)...

                      Also nicht die Pferde scheu machen....
                      Gruß
                      Frank

                      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                        #12
                        üblich und rechtens ist das doppelte der für die Fehlerbeseitigung zu erwartenden Kosten.
                        ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo,

                          es stand schriftlich in der Ausschreibung und meiner Ansicht nach stand es auch im Vertrag. Zusätzlich sind sowohl der Bauleiter Zeuge als auch meine Frau (die wohl, da befangen, nicht gelten dürfte).

                          Die Firma hatte schon signalisiert, dass sie vermutlich aus Unwissenheit die Anforderung nicht richtig erfüllt hat. Wie gesagt, ich warte auf die Antwort meines Bauleiters und berichte.

                          mfg

                          Andreas

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                            #14
                            Das kommt mir gerade alles sehr bekannt vor. Ich hatte zuerst mit unserem Bauträger diverse Diskussionen und aktuell bin ich mit dem Fensterbauer in Diskussion. Dieser behauptet im Angebot, dass mit zwei MVS-Kontakten keine getrennte Erkennung aller drei möglichen Fensterzustände möglich ist. Mit der Fa. Roto habe ich zuvor schon mehrfach telefoniert, bis diese dann verstanden und auch bestätigt hat, dass die getrennte Erkennung von offen / geschlossen / gekippt mit 2 Kontakten möglich ist. Derzeit warte ich noch auf die Überarbeitung des Angebots des Fensterbauers. Im Vertrag mit unserem Bauträger ist die getrennte Erkennung zwar schriftlich fixiert, ich möchte nur vermeiden, dass der Fensterbauer aus Unwissenheit die Kontakte hinterher falsch montiert und der Aufwand der notwendig ist um den Fehler wieder zu beheben so groß ist, dass dieser in keinem Verhältnis mehr zur Funktion steht und ich dann darauf sitzen bleibe. Das Geld vom Bauträger würde ich dann zwar sicher leicht wiederbekommen aber der Komfort-/Sicherheitsverlust wäre mir da einfach zu hoch.
                            Es muss doch lediglich nur ein Kontakt oben und ein Kontakt unten je Flügel montiert werden, das kann ja nicht so schwer sein.
                            Danke & Liebe Grüße

                            Kommentar


                              #15
                              Dito ...

                              ... ich habe mindestens ein Gespräch mit einem Fensterbauer abgebrochen, weil der einfach nicht verstanden hat, was ich wollte.

                              Auch bei mir waren wir uns bei der Fensterbestellung handelseinig. Dann kamen die Fenster - und siehe da: der Kontakt unten fehlte. Das habe ich leider erst am 2. Einbautag gemerkt, da ausgerechnet das einzige Fenster, das ich kontrolliert hatte, tatsächlich einen Kontakt unten hatte. Das war aber leider ein Kontakt für einen (nur drehbaren) Stulpflügel ... warum auch immer dort ein Kontakt verbaut wurde

                              Ich habe dann einen Baustopp bis zur Klärung der Sachlage verhängt und nach 2-3 Stunden hatte man vom Hersteller (Gayko) die Aussage, dass noch genug Kontakte auf Lager sind und dass diese per Express an mich rausgehen. Die Fensterleute haben die Kontakte dann nachträglich eingebaut.

                              Wenn Du also die Laibungen noch nicht eingeputzt hast - und die Beschläge von einem Hersteller sind, bei dem das möglich ist, sollte das Nachrüsten kein Problem darstellen.

                              Viele Grüße,

                              Stefan

                              EDIT: Ich würde mir übrigens die Mühe machen und mal eins bis zwei Kontakte ausbauen (geht ganz leicht mit 2 Schrauben). Die sollten nämlich eine kleine Schleife im Profil haben, damit Du bei Bedarf die Kontakte austauschen kannst. Bei mir war das (auch bei den nachgerüsteten Kontakten) vorbildlich durchgeführt ... aber ich hatte auch den Eindruck, dass mein Fensterbauer einer der wenigen war, der verstanden hat, was ich wollte.
                              Mein Sammelsurium: TS2, Zennio Z38, Siemens LOGO!, Medeodata 140 S, Weinzierl KNX ENO 620, Eibmarkt IP Router, MDT KNX IP IF, Wiregate, Node-Red mit KNX Ultimate, MDT Smart II, diverse Aktoren verschiedener Hersteller ...

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