Hallo Ralf,
sorry für die späte Antwort. Ich war zunächst noch im Urlaub und dann kam noch eine unschöne Sache bei einem Familienmitglied dazu, das geht dann vor.
Das freut uns natürlich.
Vielen Dank für die Frage, weil das gibt mir die Gelegenheit den Sachverhalt mal so richtig zu erklären. Es gibt allgemein viele Missverständnisse hinsichtlich Gewährleistung und Garantie.
Kurze Antwort:
Hinsichtlich unserer Kalkulation dürfte somit nicht mehr als ein Gerät in 11 Jahren einen Defekt haben, damit unsere Rechnung aufgeht. Nachdem wir die Geräte schon seit 2009 - mithin im siebten Jahr verkaufen, können wir die Quote gut abschätzen und daher dieses Angebot unterbreiten.
Wer es ganz genau wissen will, hier bitte:
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
Viele von Euch werden das folgende kennen, da es aber im Tagesgeschäft immer wieder die ein oder andere Diskussion gibt, sollten wir ein wenig über den Unterschied zwischen ¨Gewährleistung¨ und Garantie diskutieren. Folgend meine Rechtsansicht im Verbrauchsgüterkauf (privater Endverbraucher kauft eine bewegliche Sache bei einem Unternehmer) :
Der Kaufvertrag - die Verpflichtung zur Übertragung am Eigentum einer Sache, frei von Rechts- und Sachmängel:
Alles beginnt mit dem Kaufvertrag. Bei beweglichen (mobilen) Sachen ist geregelt, dass der Verkäufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängel übergeben muss. Für diese Mängelfreiheit - bei Übergabe der Sache - muss der gewerbliche Verkäufer bei Neuware 24 Monate haften.
Mängelhaftung /Mängelbürgschaft, zumeist als ¨Gewährleistung¨ oder auch ¨Garantie¨ bezeichnet:
Rechtlich entscheidend ist dabei die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang. Beim heute üblichen Versendungskauf zwischen Unternehmer und Endkunde (also im Shop im Internet bestellt) ist der Zeitpunkt des Gefahrüberganges die Übergabe der Kaufsache durch den Transporteur an den Endverbraucher.
==> Die Pflicht zur Mangelfreiheit der Kaufsache besteht zum Zeitpunkt der Übergabe, also beim Versendungskauf an Endverbraucher bei Übergabe des Paketes.
Was danach mit der Sache passiert, die in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, ist sein Problem - abgesehen von der besonderen 6 Monats-Regelung - davon unten gleich mehr. (Anmerkung: Persönlich finde ich diese Regelung nicht gut, dazu unten mehr. Hier skizziere ich lediglich die rechtliche Lage wie ich sie verstehe).
Was sind dann die im Gesetz genannten 24 Monate?
Diese 24 Monate sind lediglich eine Verjährungsfrist!
Während dieser Frist muss ein Mangel, der bei Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden oder in der Sache angelegt war, spätestens dem Verkäufer gegenüber gerügt und bewiesen werden muss. Es ist wichtig zu verstehen, dass
Die Sache mit dem Beweis:
Es ist ein Rechtsgrundsatz, dass ¨diejenige Partei, die sich auf eine für sie günstigere Rechtsnorm beruft, den Beweis dafür antreten muss¨, das bedeutet, derjenige der von einem anderen etwas verlangt - hier z.B. eine Nacherfüllung bei mangelhafter Sache - muss, sofern streitig, sowohl den Mangel beweisen als auch dass dieser Mangel bei Übergabe bereits vorhanden oder in der Sache angelegt war. Das ist beinahe unmöglich oder es wäre oft zu teuer einen Sachverständigen beizuziehen. Dies nennt man Beweislast (genauer: das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung zu tragen).
Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate nach dem Kauf:
Um dem privaten Endverbraucher die Sache zu erleichtern, hat der Gesetzgeber, für die ersten sechs Monate nach dem Kauf die Beweislast umkehrt. Bei auftretenden Defekten binnen der ersten sechs Monate nach dem Kauf besteht die gesetzliche Vermutung, dass dieser Fehler bereits bei Übergabe der Kaufsache bestand oder in der Sache angelegt war. Im Streitfall muss der Verkäufer - im Falle einer Mängelrüge binnen der ersten sechs Monate - beweisen, dass die Kaufsache nicht bei Übergabe mangelhaft war. Je nach Mangel ist der Beweisantritt für den Verkäufer ebenfalls schwer bis unmöglich.
Durch diese gesetzliche Vermutung kann man eigentlich nur während der ersten sechs Monate von dem Recht sprechen, das in der Bevölkerung allgemein als "Garantie" bezeichnet wird. Weil danach, wie wir gesehen haben, wird es schwer wenn der Verkäufer zickt.
Beispiel: Nimmt ein Kunde ein Gerät in Betrieb und plötzlich funktioniert es nicht mehr, dann gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer kann und wird in der Regel nicht das Gegenteil beweisen können und muss die Sache austauschen oder reparieren. Vorab einen Ersatz zusenden muss er nicht.
Zeigt das Gerät dagegen Spuren von Zerstörungen durch Kurzschluss durch falschen Anschluss / Handhabung, dann ist der Schaden wohl die Sache des Käufers. Hier täte sich der Verkäufer mit dem Beweisantritt leicht, dass die Kaufsache nicht bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Passiert ein solcher Geräteausfall dagegen später als sechs Monate nach dem Kauf, dann müsste der Käufer eigentlich beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war - oder der Fehler schon angelegt war (ein Scharnier ist so schlecht ausgeführt, dass es immer nach einen Jahr bricht). In sehr vielen Fällen dürfte es sehr schwierig für den Käufer sein, diesen Beweis anzutreten.
Kulanz:
Ordentliche Firmen sehen sich jeden Schaden / Defekt genau an und wenn der Schaden vermutlich nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Eingriff des Kunden verursacht wurde, dann wird freiwillig Repariert oder Ersatz geleistet - ohne dass der Kunde den ihm unmöglichen Beweis antreten muss.
Aus unserer Praxis bei WireGate: Wir leisten oft auch dann Ersatz / Reparatur selbst wenn der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, wir aber zuvor nicht ausreichend vor der Benutzung gewarnt haben oder wenn der Kunde das leicht übersehen konnte. Weil es unsere Ansicht ist, dass unsere Technik weitgehend narrensicher - im Rahmen der Möglichkeiten - sein sollte. Auch wollen wir an unglücklichen Fällen, z.B. wenn der Kunde ein Gerät durch Kurzschluss und klarem Eigenverschulden zerstört hat, nicht daran verdienen und leisten Ersatz gegen Erstattung der Selbstkosten. Aber: Das entscheiden wir von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen.
Es wäre nett, wenn uns bitte niemand mit dem Hinweis auf diesem Absatz hier kommt "Stefan hat geschrieben....", weil dann steht der Support-Mitarbeiter in meinem Büro und ich werde in irgendwas reingezogen, was dann soviel Geld kostet, dass wir den kulanten Ersatz uns nicht mehr leisten können...
Ich wette, dass 70% aller Fälle von "Garantie" in Wirklichkeit freiwillige entgegenkommende Kulanz gegenüber dem Kunden ist. Darum eine Bitte: Trotz allem Frust und Ärger über einen Fehler oder einen Defekt, seid bitte freundlich und nett zum Support und vor allem ehrlich und sagt wenn ihr was "angestellt" habt, weil das spart viel teure Zeit. Der Support kann für die Fehler nichts und hat ohnehin den ganzen Tag nur mit Problemen oder Fragen zu tun, da ist ein netter Kunde wirklich motivierend. Bei Abwägungsfragen wird man - das ist rein menschlich - eher geneigt sein kulant zu helfen als bei einem frechen, unfreundlichen oder gar drohend auftretenden Kunden (das gibt es leider gar nicht so selten, es wird z.B. mit schlechter Berichterstattung in Foren gedroht, für Nachahmer: landet beim Anwalt).
Missverständnisse:
Zentrales Missverständnis: Die allgemeine Ansicht vieler privater Käufer ist, dass während der ersten 24 Monate die Beschaffenheit einer Sache ¨garantiert¨ ist, also egal warum eine Sache ausgefallen ist, ¨der Hersteller muss reparieren / austauschen¨.
Leider falsch. Erstens verlangt das Recht beim Verbrauchsgüterkauf nur die Mangelfreiheit bei Übergabe der Kaufsache und zweitens ist dafür - weil es ein Recht aus dem Kaufvertrag ist - ausschließlich der Verkäufer zuständig.
Weitere Missverständnisse:
Anmerkung: Wichtig sind solche Details beim Kauf gebrauchter Sachen, z.B. ¨mit Originalrechnung und hat noch 12 Monate Garantie¨:
1. Eine "Garantie" ist es in den meisten Fällen nicht, sondern nur die gesetzliche Mängelhaftung wie oben beschrieben.
2. Eine solche Mängelhaftung besteht zwischen Verkäufer und dem Käufer - keinesfalls zwischen dem neuen Erwerber und dem ursprünglichen Verkäufer der Neuware. Da nützt die Originalrechnung gar nichts - außer der ursprüngliche Verkäufer der Erstware sieht nicht so genau hin.
3. Der private Verkäufer der Gebrauchtsache hat möglicherweise sogar seine Mängelhaftung wirksam (selten) ausgeschlossen.
4. Handelt es sich um eine freiwillige oder dazugekaufte richtige Garantie, dann ist diese zumeist auf den Ersterwerber beschränkt. Weil die Gefahren mit jedem folgenden Erwerber deutlich zunehmen (Anleitungen verloren, nochmalige Montage usw.).
==> Also immer Vorsicht mit dem Kauf gebrauchter Sachen von privaten Verkäufern.
Zusätzliche Garantie - eine tolle Ergänzung
Kommen wir zur Garantie, die entweder eine freiwillige Zusage ist (oft bei Fahrzeugen zu finden) oder separat - zumeist als "Garantieoption" oder ¨Garantieverlängerung¨ verkauft wird und vom Garantiegeber weitgehend frei gestaltet werden kann - darum muss man auch genau hinsehen.
Wesentliche Merkmale der Garantie:
Welche Garantie gibt es nun für den WireGate Server?
Die normale Version ohne extra bestellt Garantie hat nur die normale Mängelhaftung wie oben geschildert. So wie für normale Produkte üblich.
Die mitbestellbare 5 jährige Garantie beinhaltet dagegen eine Beschaffenheitsgarantie über einen 5 jährigen Zeitraum ab Kauf für den Ersterwerber ohne weitere Einschränkungen. Lediglich muss bei Einsendung muss lediglich das Porto für die Hinsendung zu uns selbst bezahlt werden (weil uns die Erstattung von 4,50 EUR wegen der Buchhaltungskosten gut 45.- EUR kostet und das Garantieangebot unnötig verteuern würde).
Unsere Garantieerklärung zum WireGate Server im Wortlaut:
Wir gewähren im nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeits-Garantie für das unten bezeichnete Multifunktionsgateway.
Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit nach unserer Wahl die für den Erst-Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Multifunktionsgateways durchführen. Dem Garantie-Nehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. Der Garantie-Anspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts. Die Garantie-Zeit beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Kunden."
Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB: Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorbeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Mängelrechte. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden
Hinweis: Weniger an "Klauseln" geht nicht, weil die Ausgestaltung und Minimumangaben gemäß Gesetz dies so erfordern. Wie zu sehen ist, gibt es praktisch keine Ausschlüsse. Nur eben dass diese Garantie nur für den Ersterwerber gilt und das Porto sowie die "Kosten" von Aus- und Einbau selbst zu tragen sind.
Da es nicht ausgeschlossen ist, sind Zerstörungen des Kunden an der Installation durch Nutzung der Root-Rechte ebenso enthalten (d.h. wir installieren neu, um die Datensicherung und Wiederherstellung muss sich der Kunde aber selbst kümmern, es gibt einen automatischen täglichen Backup-Job dafür) wie eine totgeschriebene SSD (passiert nicht im Normalbetrieb aber wer ein wildes Plugin schreibt dass Terabyteweise die Platte beschreibt kann diese zerstören).
Persönliche Meinung zu Mängelhaftung und Garantien:
Unsere Erde hätte es verdient, dass deren Ressourcen mit Sinn und Verstand genutzt werden. In meinen Augen ist es nicht sinnvoll, dass Geäte billigst konstruiert und gebaut werden, damit man diese beim Discounter mal eben schnell mitnehmen kann, nach wenigen Benutzungen unbrauchbar werden oder anderweitig in der Lebensdauer limitiert sind und auf der Müllkippe landen um dem nächsten neue Billigst-Gerät Platz zu machen - unter ernormen Ressourcenverbrauch.
Ich wäre für eine gesetzliche Regelung, die bei allen komplexeren Produkten eine Beschaffenheitsgarantie von fünf bis zehn Jahren vorschreibt, Das würde zu solchen haltbaren Konstruktionen führen wie zur Zeit unserer Eltern und Großeltern, als Produkte mehr aus Stahl als aus Plastik waren. Und es würde mehr repariert als weggeschmissen werden. Sicher würde alles erstmal teurer werden, dafür Nachhaltig.
Welchen Weg geht ElabNET:
Wir entwicklen unsere Produkte im Rahmen der Möglichkeiten für eine lange Lebens- und Nutzungsdauer. Wir werden dies auch zunehmend dadurch kennzeichnen, dass wir die enthaltene zusätzliche Beschaffenheitsgarantie ausweiten.
Wir haben bereits die "Professional" Produkte eingeführt, die drei Garantie beinhalten. Diese Produktlinie hat bessere Bauteile, besseren Schutz, manchmal spezielle Beschichtungen, extensivere Tests und auch besserer Support. Wir werden weitere Linien mit noch erweiterter Garantie einführen. Wir bitten darum, uns bei der sinnhaften Nutzung der Ressourcen zu unterstützen und den erhöhten Preis für Qualitätsprodukte auch zu akzeptieren.
Zusammengefasst:
Die von uns angebotene zusätzliche Garantie, sei es die optional wählbaren 5 Jahre für den WireGate Server oder die bei allen "Professional"-Produkten enthaltene 3 Jahre Garantie sind eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Haftung für Mängel die bei Übergabe bestehen.
Es muss sich jeder selbst überlegen, ob ihm diese langjährige Beschaffenheitsgarantie den Preis Wert ist. Uns ermöglicht es auch einen besseren Support. Ich kann nur dazu raten.
Nein. Wir haben dreitausend Kunden und wenn unsere Systeme, sei es der WireGate Server oder die Sensoren so dermaßen ausfallen würden, dann hättest Du das in diesem Forum schon dutzendfach gelesen.
Unsere Hardware genießt einen absolut exzelenten Ruf und gilt als sehr langlebig. Wir tun auch eine Menge dafür wie extreme ESD-Sicherheit bei der Verarbeitung und Einzeltests einer jeden Komponente. Jeder Sensor wird in einer sauteuren silbrig beschichteten ESD-Shield-Tüte ausgeliefert, das findet man sehr selten.
Es gibt jedoch für Inhaber einer solchen Garantie auch einen besseren Support, auch wenn das nirgens steht.
Die hoch erscheinende Quote von 25% liegt am sehr geringen Preis für den WireGate Server und dem gegenüber sehr hohen kalkulatorischen Arbeitszeitkosten (für deutschen Support). Wie oben geschrieben kommen schon die internen Kosten für die Arbeitszeit im Falle einer Reparatur auf durchschnittlich 120 EUR.
Bei einem viermal so teuren Gerät wären - bei gleicher angenommener Arbeitszeit für eine Reparatur und anteilig höheren Materialeinsatz - die Kosten für die Garantie nur noch 5 % der Gerätekosten.
Die prozentuale Höhe für die Garantie liegt also am im Vergleich extrem günstigen Preis für den WireGate Server.
Ich stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung
lg
Stefan
sorry für die späte Antwort. Ich war zunächst noch im Urlaub und dann kam noch eine unschöne Sache bei einem Familienmitglied dazu, das geht dann vor.
Zitat von SchlaubySchlu
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Zitat von SchlaubySchlu
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Kurze Antwort:
- Der Aufpreis von 119.- EUR enthält 19.- EUR MwSt (die der Staat bekommt). Wir kalkulieren nur mit den verbleibenden 100.- EUR netto.
- Es sind nicht 3 Jahre "mehr" Garantie, sondern zusätzlich - zur 2 jährigen Gewährleistung - 5 Jahre Garantie. Die Garantie umfasst erheblich mehr als die Gewährleistung.
- Wir müssen an Aufwand für einen Garantiefall durchschnittlich mit gut 2 Stunden Arbeitszeit zu insgesamt ca. 120.- EUR, im Schnitt mit Materialkosten zu 75 EUR und 10 EUR für Porto rechnen. Insgesamt also mit Kosten von ca. 205 EUR pro Garantiefall.
- Da dies eine Beschaffenheitsgarantie fast ohne Kleingedrucktes* ist, somit es fast keinen Leistungsausschluss gibt, ist damit auch in der Garantie eingeschlossen, dass wir z.B. das Gerät kostenlos wiederaufsetzen nach einer kundenseitigen "Zerstörung" durch Nutzung der Rootrechte oder wenn die SSD-Karte defekt wird oder wenn vom Blitzschlag zerstört oder was auch immer dem Gerät passiert.
Hinsichtlich unserer Kalkulation dürfte somit nicht mehr als ein Gerät in 11 Jahren einen Defekt haben, damit unsere Rechnung aufgeht. Nachdem wir die Geräte schon seit 2009 - mithin im siebten Jahr verkaufen, können wir die Quote gut abschätzen und daher dieses Angebot unterbreiten.
Wer es ganz genau wissen will, hier bitte:
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
Viele von Euch werden das folgende kennen, da es aber im Tagesgeschäft immer wieder die ein oder andere Diskussion gibt, sollten wir ein wenig über den Unterschied zwischen ¨Gewährleistung¨ und Garantie diskutieren. Folgend meine Rechtsansicht im Verbrauchsgüterkauf (privater Endverbraucher kauft eine bewegliche Sache bei einem Unternehmer) :
Der Kaufvertrag - die Verpflichtung zur Übertragung am Eigentum einer Sache, frei von Rechts- und Sachmängel:
Alles beginnt mit dem Kaufvertrag. Bei beweglichen (mobilen) Sachen ist geregelt, dass der Verkäufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängel übergeben muss. Für diese Mängelfreiheit - bei Übergabe der Sache - muss der gewerbliche Verkäufer bei Neuware 24 Monate haften.
Mängelhaftung /Mängelbürgschaft, zumeist als ¨Gewährleistung¨ oder auch ¨Garantie¨ bezeichnet:
Rechtlich entscheidend ist dabei die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang. Beim heute üblichen Versendungskauf zwischen Unternehmer und Endkunde (also im Shop im Internet bestellt) ist der Zeitpunkt des Gefahrüberganges die Übergabe der Kaufsache durch den Transporteur an den Endverbraucher.
==> Die Pflicht zur Mangelfreiheit der Kaufsache besteht zum Zeitpunkt der Übergabe, also beim Versendungskauf an Endverbraucher bei Übergabe des Paketes.
Was danach mit der Sache passiert, die in das Eigentum des Käufers übergegangen ist, ist sein Problem - abgesehen von der besonderen 6 Monats-Regelung - davon unten gleich mehr. (Anmerkung: Persönlich finde ich diese Regelung nicht gut, dazu unten mehr. Hier skizziere ich lediglich die rechtliche Lage wie ich sie verstehe).
Was sind dann die im Gesetz genannten 24 Monate?
Diese 24 Monate sind lediglich eine Verjährungsfrist!
Während dieser Frist muss ein Mangel, der bei Übergabe der Kaufsache bereits vorhanden oder in der Sache angelegt war, spätestens dem Verkäufer gegenüber gerügt und bewiesen werden muss. Es ist wichtig zu verstehen, dass
Die Sache mit dem Beweis:
Es ist ein Rechtsgrundsatz, dass ¨diejenige Partei, die sich auf eine für sie günstigere Rechtsnorm beruft, den Beweis dafür antreten muss¨, das bedeutet, derjenige der von einem anderen etwas verlangt - hier z.B. eine Nacherfüllung bei mangelhafter Sache - muss, sofern streitig, sowohl den Mangel beweisen als auch dass dieser Mangel bei Übergabe bereits vorhanden oder in der Sache angelegt war. Das ist beinahe unmöglich oder es wäre oft zu teuer einen Sachverständigen beizuziehen. Dies nennt man Beweislast (genauer: das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung zu tragen).
Beweislastumkehr für die ersten 6 Monate nach dem Kauf:
Um dem privaten Endverbraucher die Sache zu erleichtern, hat der Gesetzgeber, für die ersten sechs Monate nach dem Kauf die Beweislast umkehrt. Bei auftretenden Defekten binnen der ersten sechs Monate nach dem Kauf besteht die gesetzliche Vermutung, dass dieser Fehler bereits bei Übergabe der Kaufsache bestand oder in der Sache angelegt war. Im Streitfall muss der Verkäufer - im Falle einer Mängelrüge binnen der ersten sechs Monate - beweisen, dass die Kaufsache nicht bei Übergabe mangelhaft war. Je nach Mangel ist der Beweisantritt für den Verkäufer ebenfalls schwer bis unmöglich.
Durch diese gesetzliche Vermutung kann man eigentlich nur während der ersten sechs Monate von dem Recht sprechen, das in der Bevölkerung allgemein als "Garantie" bezeichnet wird. Weil danach, wie wir gesehen haben, wird es schwer wenn der Verkäufer zickt.
Beispiel: Nimmt ein Kunde ein Gerät in Betrieb und plötzlich funktioniert es nicht mehr, dann gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer kann und wird in der Regel nicht das Gegenteil beweisen können und muss die Sache austauschen oder reparieren. Vorab einen Ersatz zusenden muss er nicht.
Zeigt das Gerät dagegen Spuren von Zerstörungen durch Kurzschluss durch falschen Anschluss / Handhabung, dann ist der Schaden wohl die Sache des Käufers. Hier täte sich der Verkäufer mit dem Beweisantritt leicht, dass die Kaufsache nicht bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Passiert ein solcher Geräteausfall dagegen später als sechs Monate nach dem Kauf, dann müsste der Käufer eigentlich beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war - oder der Fehler schon angelegt war (ein Scharnier ist so schlecht ausgeführt, dass es immer nach einen Jahr bricht). In sehr vielen Fällen dürfte es sehr schwierig für den Käufer sein, diesen Beweis anzutreten.
Kulanz:
Ordentliche Firmen sehen sich jeden Schaden / Defekt genau an und wenn der Schaden vermutlich nicht durch unsachgemäße Handhabung oder Eingriff des Kunden verursacht wurde, dann wird freiwillig Repariert oder Ersatz geleistet - ohne dass der Kunde den ihm unmöglichen Beweis antreten muss.
Aus unserer Praxis bei WireGate: Wir leisten oft auch dann Ersatz / Reparatur selbst wenn der Schaden durch den Kunden verursacht wurde, wir aber zuvor nicht ausreichend vor der Benutzung gewarnt haben oder wenn der Kunde das leicht übersehen konnte. Weil es unsere Ansicht ist, dass unsere Technik weitgehend narrensicher - im Rahmen der Möglichkeiten - sein sollte. Auch wollen wir an unglücklichen Fällen, z.B. wenn der Kunde ein Gerät durch Kurzschluss und klarem Eigenverschulden zerstört hat, nicht daran verdienen und leisten Ersatz gegen Erstattung der Selbstkosten. Aber: Das entscheiden wir von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen.
Es wäre nett, wenn uns bitte niemand mit dem Hinweis auf diesem Absatz hier kommt "Stefan hat geschrieben....", weil dann steht der Support-Mitarbeiter in meinem Büro und ich werde in irgendwas reingezogen, was dann soviel Geld kostet, dass wir den kulanten Ersatz uns nicht mehr leisten können...
Ich wette, dass 70% aller Fälle von "Garantie" in Wirklichkeit freiwillige entgegenkommende Kulanz gegenüber dem Kunden ist. Darum eine Bitte: Trotz allem Frust und Ärger über einen Fehler oder einen Defekt, seid bitte freundlich und nett zum Support und vor allem ehrlich und sagt wenn ihr was "angestellt" habt, weil das spart viel teure Zeit. Der Support kann für die Fehler nichts und hat ohnehin den ganzen Tag nur mit Problemen oder Fragen zu tun, da ist ein netter Kunde wirklich motivierend. Bei Abwägungsfragen wird man - das ist rein menschlich - eher geneigt sein kulant zu helfen als bei einem frechen, unfreundlichen oder gar drohend auftretenden Kunden (das gibt es leider gar nicht so selten, es wird z.B. mit schlechter Berichterstattung in Foren gedroht, für Nachahmer: landet beim Anwalt).
Missverständnisse:
Zentrales Missverständnis: Die allgemeine Ansicht vieler privater Käufer ist, dass während der ersten 24 Monate die Beschaffenheit einer Sache ¨garantiert¨ ist, also egal warum eine Sache ausgefallen ist, ¨der Hersteller muss reparieren / austauschen¨.
Leider falsch. Erstens verlangt das Recht beim Verbrauchsgüterkauf nur die Mangelfreiheit bei Übergabe der Kaufsache und zweitens ist dafür - weil es ein Recht aus dem Kaufvertrag ist - ausschließlich der Verkäufer zuständig.
Weitere Missverständnisse:
- ¨Ich habe 24 Monate Garantie¨: Sofern nicht eine separate Garantieurkunde / Erklärung beiliegt oder verfügbar ist, dürfte es sich nur um die normale gesetzliche Sachmängelhaftung handeln, oftmals als ¨Gewährleistung¨ bezeichnet, ein Begriff, der juristisch umstritten ist.
- ¨Nach 15 Monaten defekt. Der Hersteller muss tauschen¨: Nur wenn eine schriftlich gegebene Garantie das besagt. Sonst haftet höchstens der letzte Verkäufer - sofern der Käufer den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen kann. Zudem muss der Verkäufer nicht tauschen, sondern darf auch durch Reparatur nacherfüllen, je nach Aufwand (Autos werden bei Mangel nicht getauscht sondern repariert; ein fehlerhaftes Relais für 5 EUR wird man tauschen). Schon gar nicht muss der Verkäufer vorab Ersatz leisten, das ist immer freiwillig. Darum seid bitte auch nett zu denjenigen die das tun.
- ¨Akkus haben nur 6 Monate Garantie¨: Kein Hersteller eines solchen Verbrauchsteils würde dafür eine Garantie abgeben (von E-Autos abgesehen), also befinden wir uns im normalen Verbrauchsgüterkauf und den geregelten Mängelfolgen. Weil bei Batterien und Akkus keine Kulanz gegeben wird, wird faktisch die Mängelhaftung auf die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr begrenzt. Danach ist der Kunde kaum in der Lage die Mangelhaftigkeit bei Kauf zu beweisen. Bei Akkus und Aufblasprodukten und anderen schnell abnutzenden Sachen geht es auch kaum anders.
- ¨Der Sensor ist defekt. Der Hersteller muss sofort Ersatz senden. Ist der Sensor am Ende doch nicht kaputt, gehört das eben zum Service¨: Nein, so einfach ist das nicht. Anspruch auf sofortigen Ersatz hat man nur, wenn dies in einer separaten Garantieurkunde schriftlich so angegeben ist. Im Gesetz ist kein Anspruch auf sofortigen Austausch oder gar einen Vorab-Austausch geregelt. Im Gegenteil, der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung der mangelhaftigen Sache, sofern die Reparatur günstiger und für den Kunden zumutbar ist.
Reklamiert der Kunde zudem fälschlich, weil die Sache gar nicht defekt ist, so muss der Kunde die Überprüfung bezahlen wegen ¨Ersatz vergeblicher Aufwendungen¨. Bei diesem Punkt gibt es sehr oft Streit. Der Kunde will seinen Fehler nicht einsehen bzw. Keinesfalls dafür bezahlen. Wir hatten nicht selten mehrere Stunden Aufwand wegen dem Fehler des Kunden und wollen wenigstens einen Anteil an den Kosten. Um das zu vermeiden, haben wir die ¨Professional¨ Produktlinie begründet, hier ist der entsprechende Service auch enthalten.
Anmerkung: Wichtig sind solche Details beim Kauf gebrauchter Sachen, z.B. ¨mit Originalrechnung und hat noch 12 Monate Garantie¨:
1. Eine "Garantie" ist es in den meisten Fällen nicht, sondern nur die gesetzliche Mängelhaftung wie oben beschrieben.
2. Eine solche Mängelhaftung besteht zwischen Verkäufer und dem Käufer - keinesfalls zwischen dem neuen Erwerber und dem ursprünglichen Verkäufer der Neuware. Da nützt die Originalrechnung gar nichts - außer der ursprüngliche Verkäufer der Erstware sieht nicht so genau hin.
3. Der private Verkäufer der Gebrauchtsache hat möglicherweise sogar seine Mängelhaftung wirksam (selten) ausgeschlossen.
4. Handelt es sich um eine freiwillige oder dazugekaufte richtige Garantie, dann ist diese zumeist auf den Ersterwerber beschränkt. Weil die Gefahren mit jedem folgenden Erwerber deutlich zunehmen (Anleitungen verloren, nochmalige Montage usw.).
==> Also immer Vorsicht mit dem Kauf gebrauchter Sachen von privaten Verkäufern.
Zusätzliche Garantie - eine tolle Ergänzung
Kommen wir zur Garantie, die entweder eine freiwillige Zusage ist (oft bei Fahrzeugen zu finden) oder separat - zumeist als "Garantieoption" oder ¨Garantieverlängerung¨ verkauft wird und vom Garantiegeber weitgehend frei gestaltet werden kann - darum muss man auch genau hinsehen.
Wesentliche Merkmale der Garantie:
- Aussteller der Garantie ist der Garantiegeber. Das kann der Verkäufer sein, ist üblicherweise der Hersteller und manchmal eine Versicherungsgesellschaft.
- Die Garantie gilt zusätzlich zur oben erklärten Haftung für Sach- und Rechtsmängel, es ist KEIN Ersatz.
- Die Garantie ist frei gestaltbar, es gibt kaum Grenzen durch das Gesetz. Hier gilt es auch genau hinzusehen, wie werthaltig die Garantie am Ende ist. Gerade die Garantieverlängerungen der großen Elektronikketten sind bei näherem Hinsehen unattraktiv - weil zuviele Ausschlüsse und Begrenzungen.
- Jedoch ist der Inhalt und die Ausgestaltung der Garantieerklärung beim Verbrauchsgüterkauf gesetzlich festgelegt.
- Im Gegensatz zur Mängelhaftung kommt es nicht auf den Zustand zum Übergabezeitpunkt an, sondern es wird eine Beschaffenheit / technische Funktion über den genannten Zeitraum garantiert. Die Garantie kann darüber hinaus auch den schnellen Vorab-Austausch oder die Reparatur vor Ort einschließen. Dies steht alles in der Garantieerklärung / Garantieurkunde.
Welche Garantie gibt es nun für den WireGate Server?
Die normale Version ohne extra bestellt Garantie hat nur die normale Mängelhaftung wie oben geschildert. So wie für normale Produkte üblich.
Die mitbestellbare 5 jährige Garantie beinhaltet dagegen eine Beschaffenheitsgarantie über einen 5 jährigen Zeitraum ab Kauf für den Ersterwerber ohne weitere Einschränkungen. Lediglich muss bei Einsendung muss lediglich das Porto für die Hinsendung zu uns selbst bezahlt werden (weil uns die Erstattung von 4,50 EUR wegen der Buchhaltungskosten gut 45.- EUR kostet und das Garantieangebot unnötig verteuern würde).
Unsere Garantieerklärung zum WireGate Server im Wortlaut:
Wir gewähren im nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeits-Garantie für das unten bezeichnete Multifunktionsgateway.
Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit nach unserer Wahl die für den Erst-Endgebraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Multifunktionsgateways durchführen. Dem Garantie-Nehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. Der Garantie-Anspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts. Die Garantie-Zeit beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Kunden."
Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB: Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorbeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Mängelrechte. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden
Hinweis: Weniger an "Klauseln" geht nicht, weil die Ausgestaltung und Minimumangaben gemäß Gesetz dies so erfordern. Wie zu sehen ist, gibt es praktisch keine Ausschlüsse. Nur eben dass diese Garantie nur für den Ersterwerber gilt und das Porto sowie die "Kosten" von Aus- und Einbau selbst zu tragen sind.
Da es nicht ausgeschlossen ist, sind Zerstörungen des Kunden an der Installation durch Nutzung der Root-Rechte ebenso enthalten (d.h. wir installieren neu, um die Datensicherung und Wiederherstellung muss sich der Kunde aber selbst kümmern, es gibt einen automatischen täglichen Backup-Job dafür) wie eine totgeschriebene SSD (passiert nicht im Normalbetrieb aber wer ein wildes Plugin schreibt dass Terabyteweise die Platte beschreibt kann diese zerstören).
Persönliche Meinung zu Mängelhaftung und Garantien:
Unsere Erde hätte es verdient, dass deren Ressourcen mit Sinn und Verstand genutzt werden. In meinen Augen ist es nicht sinnvoll, dass Geäte billigst konstruiert und gebaut werden, damit man diese beim Discounter mal eben schnell mitnehmen kann, nach wenigen Benutzungen unbrauchbar werden oder anderweitig in der Lebensdauer limitiert sind und auf der Müllkippe landen um dem nächsten neue Billigst-Gerät Platz zu machen - unter ernormen Ressourcenverbrauch.
Ich wäre für eine gesetzliche Regelung, die bei allen komplexeren Produkten eine Beschaffenheitsgarantie von fünf bis zehn Jahren vorschreibt, Das würde zu solchen haltbaren Konstruktionen führen wie zur Zeit unserer Eltern und Großeltern, als Produkte mehr aus Stahl als aus Plastik waren. Und es würde mehr repariert als weggeschmissen werden. Sicher würde alles erstmal teurer werden, dafür Nachhaltig.
Welchen Weg geht ElabNET:
Wir entwicklen unsere Produkte im Rahmen der Möglichkeiten für eine lange Lebens- und Nutzungsdauer. Wir werden dies auch zunehmend dadurch kennzeichnen, dass wir die enthaltene zusätzliche Beschaffenheitsgarantie ausweiten.
Wir haben bereits die "Professional" Produkte eingeführt, die drei Garantie beinhalten. Diese Produktlinie hat bessere Bauteile, besseren Schutz, manchmal spezielle Beschichtungen, extensivere Tests und auch besserer Support. Wir werden weitere Linien mit noch erweiterter Garantie einführen. Wir bitten darum, uns bei der sinnhaften Nutzung der Ressourcen zu unterstützen und den erhöhten Preis für Qualitätsprodukte auch zu akzeptieren.
Zusammengefasst:
Die von uns angebotene zusätzliche Garantie, sei es die optional wählbaren 5 Jahre für den WireGate Server oder die bei allen "Professional"-Produkten enthaltene 3 Jahre Garantie sind eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Haftung für Mängel die bei Übergabe bestehen.
Es muss sich jeder selbst überlegen, ob ihm diese langjährige Beschaffenheitsgarantie den Preis Wert ist. Uns ermöglicht es auch einen besseren Support. Ich kann nur dazu raten.
Zitat von SchlaubySchlu
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Unsere Hardware genießt einen absolut exzelenten Ruf und gilt als sehr langlebig. Wir tun auch eine Menge dafür wie extreme ESD-Sicherheit bei der Verarbeitung und Einzeltests einer jeden Komponente. Jeder Sensor wird in einer sauteuren silbrig beschichteten ESD-Shield-Tüte ausgeliefert, das findet man sehr selten.
Es gibt jedoch für Inhaber einer solchen Garantie auch einen besseren Support, auch wenn das nirgens steht.
Zitat von SchlaubySchlu
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Bei einem viermal so teuren Gerät wären - bei gleicher angenommener Arbeitszeit für eine Reparatur und anteilig höheren Materialeinsatz - die Kosten für die Garantie nur noch 5 % der Gerätekosten.
Die prozentuale Höhe für die Garantie liegt also am im Vergleich extrem günstigen Preis für den WireGate Server.
Ich stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung
lg
Stefan
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