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Elektriker gibt Programmierdatei für Bus-Anlage nicht raus

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    #61
    Zitat von hjk Beitrag anzeigen
    Eine ausgeführte Dienstleistung kann man nicht "zurückgeben". Der Aufwand für die Suche und Bereitstellung ist ja enstanden.
    Wenn man einen Auftrag erteilt und vorher die Kosten nicht klärt, kann man nicht im Nachhinein die Zahlung verweigern.
    Ich war jetzt nicht dabei, aber wenn von dem Vertragspartner suggeriert wird, dass die Leistung kostenfrei erbracht wird und dann doch eine Rechnung gestellt wird, dann entspricht das nicht der Vereinbarung. Nachträge sind immer anzukündigen und eine Freigabe einzuholen. Das ist nichts anderes!

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      #62
      Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
      Jetzt verstehe ich nicht, was eine Normung, an die man sich FREIWILLIG halten kann und dafür dann eine DIN Nummer für den eingehaltenen Standard nennen darf ("Mein Produkt erfüllt DIN XYZ") mit dem Vertragsrecht zu tun hat? In einer DIN Norm steht grundsätzlich nur eine Empfehlung.
      Du mischt hier kunterbunt verschiedene Rechtsnormen und missverstehst auch die DIN Norm als Rechtsnorm.
      Deins stimmt aber auch nicht so ganz.
      Bei Bauaufträgen ist immer nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, wenn nicht ganz explizit und ausdrücklich eine Abweichung vereinbart wurde. Für die jeweilig passenden DINs gilt zunächst die Annahme, dass sie diese anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Gab dazu auch ein BGH-Urteil, Zitat:
      Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder dahinter zurückbleiben.
      .
      Heißt also, eine Norm gibt in der Regel die Mindestanforderungen wieder. Ist also nicht wirklich freiwillig. Man muss auch zwischen Produktnormen und Ausführungsnormen unterscheiden. In diesem Fall wäre es eine Ausführungsnorm.

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        #63
        Zitat von RBender Beitrag anzeigen
        Nachträge sind immer anzukündigen und eine Freigabe einzuholen
        Nachdem "Kunde" und Elektriker kein Vertragsverhältnis und damit auch keinen Vertrag mit inkludierter VOB haben kann man an dieser Stelle auch keine VOB/B heranziehen.

        Vielmehr darf der Elektriker aus meiner Sicht davon ausgehen, dass mit der Anfrage "schick mir die Datei" ein Auftrag erteilt wurde.

        Das heutzutage jemand Dienstleistungen kostenlos erbringt kann man mMn nicht erwarten, weswegen man sich höchstens nett mit dem Elektriker über die Höhe der Rechnung unterhalten kann, mehr aber auch nicht.

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          #64
          Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigen
          Deins stimmt aber auch nicht so ganz.
          Bei Bauaufträgen ist immer nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, wenn nicht ganz explizit und ausdrücklich eine Abweichung vereinbart wurde. Für die jeweilig passenden DINs gilt zunächst die Annahme, dass sie diese anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Gab dazu auch ein BGH-Urteil, Zitat:
          Interessant... Tatsächlich sage ich nichts anderes, als dass eine DIN Norm mit dem Vertragsrecht nichts zu tun hat und sicher in keiner DIN Norm steht "Wenn ein Elektriker DIN Geräte verbaut, muss er auch die Einrichtungsdatei dazu rausrücken". Ich glaube das stimmt genau so
          Das BGH sagt dazu tatsächlich gar nichts.

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            #65
            Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
            als dass eine DIN Norm mit dem Vertragsrecht nichts zu tun hat
            Eben. Genau das ist in dieser Pauschalität falsch. Für Vergabe nach VOB hat das auf jeden Fall damit zu tun. Für den Teil nach VOB/C wird das auch für Bauverträge nach BGB angenommen (dass das für den Threadersteller trotzdem nicht gilt, liegt nur daran, dass er keinen Bau-Werkvertrag hat, sondern einen Kaufvertrag eines gebrauchten Hauses).

            Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
            und sicher in keiner DIN Norm steht "Wenn ein Elektriker DIN Geräte verbaut, muss er auch die Einrichtungsdatei dazu rausrücken".
            (Kennst du denn alle(!) DINs, um dies mit Sicherheit sagen zu können?)
            Es geht hier aber nicht um den Verbau von "DIN Geräten" (was soll das eigentlich sein?), sondern um Planungsunterlagen der Elektroanlage. Hierzu steht auf jeden Fall was in den VOB/C, die wiederum auch in eine DIN gegossen wurden. Für Elekro-Planungsunterlagen DIN 18382.

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              #66
              Zitat von Maexx Beitrag anzeigen
              Nachdem "Kunde" und Elektriker kein Vertragsverhältnis und damit auch keinen Vertrag mit inkludierter VOB haben kann man an dieser Stelle auch keine VOB/B heranziehen.
              Du gehst also von einem Vertrag nach BGB aus? Da hat der Kunde sogar ein Widerrufsrecht und muss auch darüber informiert werden. Wenn nicht, dann läuft das ewig.
              Zitat von Maexx Beitrag anzeigen
              Vielmehr darf der Elektriker aus meiner Sicht davon ausgehen, dass mit der Anfrage "schick mir die Datei" ein Auftrag erteilt wurde.
              Du weißt nicht, ob es eine Beauftragung in diesem Sinne gab.
              Zitat von Maexx Beitrag anzeigen
              Das heutzutage jemand Dienstleistungen kostenlos erbringt kann man mMn nicht erwarten
              Lach - und ob das draußen erwartet wird! Teilweise hat man das Gefühl man soll noch Geld mitbringen!

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                #67
                My 2 cents: wenn der vorherige Eigentümer die Datei nicht haben wollte, weil er keinen PC hatte und sich mit dem alten Eli darauf geeinigt hat, dass der Elektriker die Datei für den alten Eigentümer verwahrt, so hatte der alte Eigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Datei an den alten Elektriker. So eine Einigung könnte hier stillschweigend bestanden haben. Dieser Anspruch des alten Eigentümers gegen den alten Elektriker kann bei Betriebsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge einen Herausgabeanspruch des alten Eigentümers gegen den neuen Elektriker begründet haben. Der alte Eigentümer könnte dem TE seinen Herausgabeanspruch übertragen haben, oder noch übertragen. Ich halte es nicht für abwegig, dass so ein Anspruch besteht. Einen Gewährleistungsanspruch wegen Mangels sehe ich wie alle anderen hier auch nicht.

                Für wenige Tausend bis Zehntausend Euro kann man den Anspruch dann auch durchsetzen . Einem Elektriker kann man in solchen Fällen nur raten klarzustellen, dass er die Projektdatei nicht für den Kunden verwahrt. Sonst kommt irgendwann einer und erzählt was von einem Herausgabeanspruch bezüglich einer Datei, die keiner mehr hat.
                Cheers
                Art Mooney

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                  #68
                  könnte, hätte, würde...
                  gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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                    #69
                    Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                    Du gehst also von einem Vertrag nach BGB aus? Da hat der Kunde sogar ein Widerrufsrecht und muss auch darüber informiert werden. Wenn nicht, dann läuft das ewig.
                    So wie ich es lese kann es nur ein mündlicher Vertrag nach BGB gewesen sein, auf dessen Basis die Leistung des Elektrikers erfolgt ist.
                    Dass man eine erbrachte Dienstleistung nicht "zurückgeben" oder " widerrufen" kann ist ja bereits geklärt.
                    Aus Leistungserfüllung ergibt sich dann auch der Vergütungsanspruch des Elektrikers.

                    Zitat von RBender Beitrag anzeigen
                    Lach - und ob das draußen erwartet wird! Teilweise hat man das Gefühl man soll noch Geld mitbringen!
                    Leider ja, und um das zu unterbinden hat der Elektriker in diesem Fall aus meiner Sicht das richtige gemacht.


                    Zitat von concept Beitrag anzeigen
                    könnte, hätte, würde...
                    Ja und genau aus dem Grund werde ich ab jetzt alle weiteren Posts in diesem Thread ignorieren.
                    Vielleicht erbarmt sich ein Moderator und hier alle zu erlösen

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                      #70
                      Zitat von Noodles78 Beitrag anzeigen
                      Spassbird: Du hast die Weissheit mit Löffeln gefressen. Schleierhaft wie man sich die Mühe macht (mit Halbwissen) so etwas zu schreiben. Bekomme dein Leben in den Griff und vor allem entwickle Respekt vor anderen Einstellungen/Positionen.
                      Auch wenn ich Vollzitate nicht so mag, bei Dir mach ich mal wegen der Einzigartigkeit Deiner Lebenseinstellung eine Ausnahme.

                      „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

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                        #71
                        Glaub jetzt ist gut, wir können aufhören, der Nudel-Max ist auf Tauchstation gegangen...
                        gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!

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                          #72
                          Jetzt ist aber mal Ruhe im Karton, sonst werde ich sauer.
                          Gruß Matthias
                          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                          - PN nur für PERSÖNLICHES!

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