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Keine Ankündigung bisher.
Elektriker gibt Programmierdatei für Bus-Anlage nicht raus
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Zitat von Morphi Beitrag anzeigenJetzt verstehe ich nicht, was eine Normung, an die man sich FREIWILLIG halten kann und dafür dann eine DIN Nummer für den eingehaltenen Standard nennen darf ("Mein Produkt erfüllt DIN XYZ") mit dem Vertragsrecht zu tun hat? In einer DIN Norm steht grundsätzlich nur eine Empfehlung.
Du mischt hier kunterbunt verschiedene Rechtsnormen und missverstehst auch die DIN Norm als Rechtsnorm.
Bei Bauaufträgen ist immer nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, wenn nicht ganz explizit und ausdrücklich eine Abweichung vereinbart wurde. Für die jeweilig passenden DINs gilt zunächst die Annahme, dass sie diese anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Gab dazu auch ein BGH-Urteil, Zitat:
Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder dahinter zurückbleiben.
Heißt also, eine Norm gibt in der Regel die Mindestanforderungen wieder. Ist also nicht wirklich freiwillig. Man muss auch zwischen Produktnormen und Ausführungsnormen unterscheiden. In diesem Fall wäre es eine Ausführungsnorm.
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Zitat von RBender Beitrag anzeigenNachträge sind immer anzukündigen und eine Freigabe einzuholen
Vielmehr darf der Elektriker aus meiner Sicht davon ausgehen, dass mit der Anfrage "schick mir die Datei" ein Auftrag erteilt wurde.
Das heutzutage jemand Dienstleistungen kostenlos erbringt kann man mMn nicht erwarten, weswegen man sich höchstens nett mit dem Elektriker über die Höhe der Rechnung unterhalten kann, mehr aber auch nicht.
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Zitat von Cepheus73 Beitrag anzeigenDeins stimmt aber auch nicht so ganz.
Bei Bauaufträgen ist immer nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen, wenn nicht ganz explizit und ausdrücklich eine Abweichung vereinbart wurde. Für die jeweilig passenden DINs gilt zunächst die Annahme, dass sie diese anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Gab dazu auch ein BGH-Urteil, Zitat:
Das BGH sagt dazu tatsächlich gar nichts.
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Zitat von Morphi Beitrag anzeigenals dass eine DIN Norm mit dem Vertragsrecht nichts zu tun hat
Zitat von Morphi Beitrag anzeigenund sicher in keiner DIN Norm steht "Wenn ein Elektriker DIN Geräte verbaut, muss er auch die Einrichtungsdatei dazu rausrücken".
Es geht hier aber nicht um den Verbau von "DIN Geräten" (was soll das eigentlich sein?), sondern um Planungsunterlagen der Elektroanlage. Hierzu steht auf jeden Fall was in den VOB/C, die wiederum auch in eine DIN gegossen wurden. Für Elekro-Planungsunterlagen DIN 18382.
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Zitat von Maexx Beitrag anzeigenNachdem "Kunde" und Elektriker kein Vertragsverhältnis und damit auch keinen Vertrag mit inkludierter VOB haben kann man an dieser Stelle auch keine VOB/B heranziehen.
Zitat von Maexx Beitrag anzeigenVielmehr darf der Elektriker aus meiner Sicht davon ausgehen, dass mit der Anfrage "schick mir die Datei" ein Auftrag erteilt wurde.
Zitat von Maexx Beitrag anzeigenDas heutzutage jemand Dienstleistungen kostenlos erbringt kann man mMn nicht erwarten
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My 2 cents: wenn der vorherige Eigentümer die Datei nicht haben wollte, weil er keinen PC hatte und sich mit dem alten Eli darauf geeinigt hat, dass der Elektriker die Datei für den alten Eigentümer verwahrt, so hatte der alte Eigentümer einen Anspruch auf Herausgabe der Datei an den alten Elektriker. So eine Einigung könnte hier stillschweigend bestanden haben. Dieser Anspruch des alten Eigentümers gegen den alten Elektriker kann bei Betriebsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge einen Herausgabeanspruch des alten Eigentümers gegen den neuen Elektriker begründet haben. Der alte Eigentümer könnte dem TE seinen Herausgabeanspruch übertragen haben, oder noch übertragen. Ich halte es nicht für abwegig, dass so ein Anspruch besteht. Einen Gewährleistungsanspruch wegen Mangels sehe ich wie alle anderen hier auch nicht.
Für wenige Tausend bis Zehntausend Euro kann man den Anspruch dann auch durchsetzen. Einem Elektriker kann man in solchen Fällen nur raten klarzustellen, dass er die Projektdatei nicht für den Kunden verwahrt. Sonst kommt irgendwann einer und erzählt was von einem Herausgabeanspruch bezüglich einer Datei, die keiner mehr hat.
Cheers
Art Mooney
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Zitat von RBender Beitrag anzeigenDu gehst also von einem Vertrag nach BGB aus? Da hat der Kunde sogar ein Widerrufsrecht und muss auch darüber informiert werden. Wenn nicht, dann läuft das ewig.
Dass man eine erbrachte Dienstleistung nicht "zurückgeben" oder " widerrufen" kann ist ja bereits geklärt.
Aus Leistungserfüllung ergibt sich dann auch der Vergütungsanspruch des Elektrikers.
Zitat von RBender Beitrag anzeigenLach - und ob das draußen erwartet wird! Teilweise hat man das Gefühl man soll noch Geld mitbringen!
Zitat von concept Beitrag anzeigenkönnte, hätte, würde...und genau aus dem Grund werde ich ab jetzt alle weiteren Posts in diesem Thread ignorieren.
Vielleicht erbarmt sich ein Moderator und hier alle zu erlösen
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Zitat von Noodles78 Beitrag anzeigenSpassbird: Du hast die Weissheit mit Löffeln gefressen. Schleierhaft wie man sich die Mühe macht (mit Halbwissen) so etwas zu schreiben. Bekomme dein Leben in den Griff und vor allem entwickle Respekt vor anderen Einstellungen/Positionen.
„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.
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