Zitat von Walter65
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Keine Ankündigung bisher.
Wie effektiv schützt "Schaltaktor Kanal OFF" vor Blitzschäden?
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Zitat von smai Beitrag anzeigenDoch, ich fand's lustig.
ich auch! sehr sogar!
und angesichts der überbevölkerung auf der erde sehe ich da auch keine grösseren probleme dabei!
gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Das mag ja sein, aber zwischen L/N und PE liegt doch bei den meisten Geräten die Isolation. Zwischen L und N jedoch oft Elektronik. Aus meiner Sicht hilft es bereits die Strecke L zu N vor Überspannung (nicht direkter Blitzeinschlag) zu schützen.Zitat von 6ast Beitrag anzeigen
Du hast aber drei Potentiale: L und N und PE. Beim Blitzschlag kann auch die Spannung zwischen N und PE hohe Werte annehmen.
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Wollte es auch grad sagen. Damit hat sich eh alles erledigt. Zumindest bei denen die Elektrik komplett neu machen.Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigenMal wieder ernst:
Seit 15.12.2018 ist Überspannungsschutz Pflicht im privaten Wohnbau. VDE 0100-443 und 534
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Kommen wir mal zu dem Punkt.. bei einer einer Etagenwohnung in einem Bestandshaus habe ich i.d.R. (so bei mir auch) nur eine 4 polige Zuleitung 4x16mm² oder 4x10m² im TN-C-S Netz.Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigenMal wieder ernst:
Seit 15.12.2018 ist Überspannungsschutz Pflicht im privaten Wohnbau. VDE 0100-443 und 534
Will ich diese Überspannungschützen, müsste ich ja eigentlich noch eine Erdungsleitung von der Hauptpotentialausgleichsschiene in den 3. oder 4. Stock ziehen, was nicht möglich ist ohne Wände zu öffnen oder im Treppenhaus eine Erdungsleitung hoch zu legen oder gar an der Fassade.
Egal ob ich mir den 3poligen oder 4poligen Überspannungschutz ansehe, ich brauch immer ein Potential Erde oder reicht beim 3 poligen evtl. nur der Bezug zum PEN? Bringt das alles überhaupt nichts?Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
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Ein Überspannungsschutz muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage eingebaut werden. Heisst, direkt nach dem HAK des Gebäudes selbst (Meiner Meinung Sache des Hauseigentümers bzw. der kompletten WEG)
Darüber hinaus gilt: Wenn die Leitungslänge zwischen dem Überspannungsschutz und dem zu schützendem Betriebsmittel mehr als 10m beträgt, ist ein weiterer Überspannungsschutz zu verbauen. Das wäre in deinem Fall der SPD (Überspannungsschutz) in deiner Verteilung.
Da ich annehme, dass der erstgenannte höchstwahrscheinlich nicht verbaut ist (wie bei mir), bleibt nur der zweitgenannte. In diesem Fall ein Typ1+2 Kombiableiter, zB hager SPN800.
Ich bin eine Weile nicht mehr so tief in der Materie drin, daher Verzeihung wenn ich etwas übersehen haben sollte.
Den Überspannungsschutz vor der Auftrennung PEN->PE+N ausführen (also im TN-C Netz), und somit die sogenannte 3+0 Schaltung realisieren.Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigenTN-C-S Netz.
https://www.phoenixcontact.com/asset...hutz_LoRes.pdf
auf Seite 34
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