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  • concept
    antwortet
    na ja, wenn man top-markenware bestellt, hat man in der regel auch nicht so viele probleme wie du da grad beschreibst.

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  • traxanos
    antwortet
    Zitat von GLT Beitrag anzeigen
    ich kann mir im PC-Shop ja auch keine Grafikkarte auspacken zum befummeln
    Auch das ist im Ladenlokal theoretisch möglich. Aber ich kaufe auch keine Produkte mehr im Laden. Gerade im Elektronikbereich muss man Produkte selber ausgiebig testen um zu erkennen ob das Produkt taugt. Das ist leider so. Viele Produkte bewerben Funktionen die so unterirdisch umgesetzt wurde, dass diese nicht nutzbar sind.

    Oder das Thema Kompatibilität. Wie häufig muss man feststellen das einfachste Sachen einfach nicht klappen. Gutes Beispiel bei TV zum Beispiel die HDMI-CEC Umsetzung. Die variiert so extrem, dass ohne ein Test nicht geprüft werden kann ob vernünftig klappt. Und alle sagen immer die anderen sind Schuld.

    Oder ich kaufe einen Drucker und man hat ein spulen pfiepen das einen in den Wahnsinn treibt. Schreibt doch kein Hersteller freiwillig auf das Produkt das es einen nervt. Wie soll man das als Kunde prüfen. Wenn Produkte gut wäre müsste ich nichts zurück schicken...

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  • GLT
    antwortet
    Bei Kleidung, Schuhe ist ohne Auspacken schlecht eine Besichtigung/Anprobe möglich - dass hier Gesindel das schamlos ausnutzt ist halt die Schattenseite.

    Würde man mir ungefragt geöffnete Ware im Bereich Komponenten, Elektronik usw. zusenden, ginge das postwendend zurück - ich kann mir im PC-Shop ja auch keine Grafikkarte auspacken zum befummeln

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  • concept
    antwortet
    ich möchte auch keine ware mit gebrochenem siegel und schon gar nicht zum vollen preis.

    am ende kriege ich ein möglicherweise beschädigtes produkt und verliere zeit und geld damit!

    viele shops verkaufen sowas dann als (preisreduzierte) b-ware.

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  • abeggled
    antwortet
    Zitat von ITler Beitrag anzeigen
    Im Gegenzug sollte und würde es mich als Kunde auch nicht stören, Ware aus so einer Retoure zu erhalten, sofern der Zustand einwandfrei ist!
    Finde ich schön für Dich, ich sehe dies für mich ganz anders. Wieso soll ich für ein Produkt denselben Preis bezahlen, dass jemand schon geöffnet im Fall von KNX Komponenten z.B. schon parametriert hat? Für was muss ich etwas auspacken und anschauen? Beim Quelle Katalog vor 30 Jahren OK, bei Kleidern wegen Farbe und Co auch noch akzeptabel aber Elektronik?!?

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  • ITler
    antwortet
    Ist ja auch völlig legitim!

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  • oefchen
    antwortet
    Zitat von ITler Beitrag anzeigen
    In einer ordentlichen Kalkulation sind diese Kosten sicherlich eingepreist!
    ganz sicher !

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  • ITler
    antwortet
    Zitat von Voltus Beitrag anzeigen

    Abzüglich Wertersatz, Neuverpackung, löschen von Daten u.s.w.
    Nach meinem Verständnis für die Regeln im Fernabsatz, bewegt sich diese Aussage auf sehr dünnem Eis!
    Ich interpretiere auch EURE Widerrufsbelehrung diesbezüglich anders (alles andere hätte mich auch gewundert):

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
    Quelle: Voltus Elektro Shop | Widerrufsrecht

    Es ist nun einmal das Risiko des Verkäufers, dass ein gewisser Anteil an Einkäufen rückabgewickelt wird! Wenn in diesen Fällen ein Siegel beschädigt wird, bzw. die Verpackung darunter leidet, so ist dies in der Regel das Problem des Verkäufers. Im Gegenzug sollte und würde es mich als Kunde auch nicht stören, Ware aus so einer Retoure zu erhalten, sofern der Zustand einwandfrei ist!

    In einer ordentlichen Kalkulation sind diese Kosten sicherlich eingepreist!

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    Beim Onlinekauf kannst du die Sachen selbstverständlich jederzeit auspacken und auch ausprobieren. Bei nem KNX Teil also durchaus auch einbauen und programmieren. Wenn du dann zur Überzeugung kommst, dass das doch das falsche Teil ist, darfst Du’s innerhalb der 14 Tage trotzdem zurück geben und bekommst dein Geld zurück. Siegel hin oder her.
    Soweit das „rechtliche“. Ich sag aber auch gern dazu, dass ich sowas niemals ausnutzen würde und den nötigen Anstand auch von jedem anderen erwarten würde.
    Abzüglich Wertersatz, Neuverpackung, löschen von Daten u.s.w.

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  • Uwe!
    antwortet
    Beim Onlinekauf kannst du die Sachen selbstverständlich jederzeit auspacken und auch ausprobieren. Bei nem KNX Teil also durchaus auch einbauen und programmieren. Wenn du dann zur Überzeugung kommst, dass das doch das falsche Teil ist, darfst Du’s innerhalb der 14 Tage trotzdem zurück geben und bekommst dein Geld zurück. Siegel hin oder her.
    Soweit das „rechtliche“. Ich sag aber auch gern dazu, dass ich sowas niemals ausnutzen würde und den nötigen Anstand auch von jedem anderen erwarten würde.

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  • Marino
    antwortet
    Andererseits hätten Hersteller dann schon lange einfach einen Aufkleber auf die Box geklebt, wenn man damit Rückgaben umgehen könnte.
    Persönlich habe ich bisher nicht ein einziges Mal etwas zurück geschickt, weil es mir nicht gefiel...

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  • jcd
    antwortet
    Witziger Weise hatte ich mir die Frage gestern auch gestellt
    Ich finde die Sachlage schwierig... Der Gedanke ist ja imho das man sich zu Hause etwas so ansehen könnte wie im Laden. Eine versiegelte Packung dürfte man im Laden ja auch nicht öffnen. Mit gebrochenem Siegel können (sollten) die Artikel schließlich nicht zum Neupreis verkauft werden.

    Praktisch hatte ich bei den üblichen Versandthändlern bisher bei Rücksendungen von "Konsumer-Ware" mit gebrochenen Siegel nie ein Problem. Ausnahmen gibt es für Datenträger, etc., aber das ist aber immer explizit genannt.

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  • Beleuchtfix
    antwortet
    Gemäß Fernabsatzgesetz imho ja, das sieht ja die "Ansicht" zu Hause eindeutig vor. Ob man da unter bestimmten Bedingungen von abweichen kann, weiß ich nicht.
    Gruß
    Florian

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  • STSC
    antwortet
    Weil das Thema hier auch schon angesprochen wurde. Inzwischen verwenden ja einige Hersteller wie ABB Siegel für Ihre Verpackungen; also die kleinen Kartons wo die KNX Geräte drin sind. Darf man dann eigentlich solche Geräte noch zurückschicken, wo man das Gerät aus der Verpackung genommen hat. Man muss ja dazu das Siegel brechen.

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  • MCsnuffBobbyK
    antwortet
    Zitat von SnowMaKeR Beitrag anzeigen
    Ansonsten, so wie Cybso geschrieben hat. Keine Ahnung wie es bei Kreditkartenzahlungen ist.
    Geht auch da problemlos.

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