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    Es stimmt doch, es war ein Fehler. Und diejenigen die bestellt haben haben wissentlich diesen Fehler ausgenutzt in der Hoffnung es geht durch. Zeig mir mal diesen einen Kunden der wirklich ausversehen das Teil in den Warenkorb gelegt hat der wirklich davon überzeugt war zu dem Zeitpunkt dass sei der reguläre Preis dieses Artikels gewesen..
    Jetzt sich künstlich aufzuregen und nen Gutschein zu wollen und sonst ärger zu machen in Form von schlechten Bewertungen seh dafür einfach keinen legitimen Grund..
    So "Kunden" wollen Händler ja ebenfalls für dumm verkaufen "ohhh ist mir gar nicht aufgefallen dass es ein Preisfehler war"

    Ich finds aber okay sowas auszunutzen also zu versuchen. Ein Händler wird schließlich auch sich über den Kunden freuen der irgendein Auslaufartikel der schon lange bei ihm im Lager liegt doch noch für einen überzogenen Preis kauft. Mal angenommen da wurde ne 0 zuviel eingegeben. Die wenigsten Händler würde proaktiv auf den Kunden zugehen..
    Zuletzt geändert von Gunner67; 10.05.2025, 19:23.

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      Über das braucht man doch nicht einmal reden.

      Wenn du siehst, dass alles 16,53 Euro kostet, und dann anfängst, einen Gira X1 (statt für 843 Euro) für 16,53 Euro zu bestellen, nur um dann laut zu schreien, wenn der Betreiber deine Bestellung nicht annimmt, dann würde ich das schon eine besondere Art von Person bezeichnen.

      Normale Leute geben dem Betreiber da einen Hinweis und die Sache ist erledigt. Siehe hier im Thread zwei Seiten weiter hinten. Da braucht man nicht mal was bestellen, und wenn man wirklich mit Produkten im Wert von mehreren tausend Euros zur Kasse geht und tatsächlich den ganzen Bezahlprozess durchläuft ohne dem Händler was zu sagen, dann würde ich durchaus böse Absichten unterstellen. Das sind dann die "Kunden", die es bei nicht ganz klaren Fällen auf eine Klage ankommen lassen würden, und kein Problem damit haben, jemanden (durchaus auch massiven) Schaden zuzufügen, wenn sie selbst gut dastehen. Solchen Leuten wäre es auch egal, wenn jemand dadurch ruiniert wird, wenn sie selbst noch mal so richtig absahnen.

      Den Gutschein würde ich eher den Leuten geben, die mich darauf hinweisen.
      Man müsste Voltus eher hoch anrechnen, o.g. Kunden überhaupt noch bestellen zu lassen.

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        Ich denke auch dass man so etwas in den Griff bekommen könnte wenn man schreibt dass man sich vorhält Käufer/Account zu sperren wenn offensichtliche preisfehler ausgenutzt werden. Der Preis für so Leute wäre dann der dass ihre Bankverbindung bzw. Paypal bei diesem Shop gesperrt ist. Zumindest wenn der shop eine gewisse Größe hat überlegen die Leute es sich dann zweimal.

        Zuletzt geändert von ewfwd; 11.05.2025, 08:44.

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          Zitat von sewi Beitrag anzeigen
          Das sind dann die "Kunden", die es bei nicht ganz klaren Fällen auf eine Klage ankommen lassen würden
          wobei die rechtliche Lage hier 100% eindeutig ist und jede Klage vollkommen sinnlos wäre.
          ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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            Ich wäre ja neugierig, welchen Umfang an Bestellungen ein Preisfehler in einer derartigen Nische verursacht und ob überwiegend Leute für den Eigenbedarf kaufen oder Großbestellungen für den Weiterverkauf tätigen...

            Aus dem Bauch heraus würde ich diese beiden Gruppen unterschiedlich behandeln.

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              Es spielt keine Rolle warum der Preis falsch war.

              Damit ein Kaufvertrag zustande kommt müssen beide Seite Ihren Willen bekunden. Aktuell hat der Kunde seinen Willen zum Preis von x EUR für den Artikel y dem Händler bekundet. Nun muss der Händler ebenfalls seinen Willen kund tun. Das kann er z.B machen in dem er eine Auftragsbestätigung (keine Eingangsbestätigung) sendet oder den Artikel für den Versand vorbereitet bzw. versendet. Diese AB hat der Händler hier nicht geschickt sondern und den Auftrag abgelehnt.

              Rechtlich gibt es also erstmal nichts zu beanstanden. Ob der Händler so nett ist und den Bestellern irgend eine freiwillige Entschädigung geben möchte obliegt ihm.

              Übrigens ist das allgemein gültig und nicht nur für Online-Bestellungen. Daher gilt auch immer der Preis, den die Kasse im Supermarkt ausspuckt und nicht der Preis der ausgezeichnet wurde.

              Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
              wobei die rechtliche Lage hier 100% eindeutig ist und jede Klage vollkommen sinnlos wäre.
              Somit sehe ich das hier genau so. Es gibt keine Chance auf Erfolg, wenn keine AB versendet wurde oder die Versandvorbereitung/Versandmitteilung versendet wurde.
              OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                Hallo,

                ja, ein Vertrag benötigt ein Angebot und eine Annahme.
                Früher war es oft tatsächlich so, dass der Onlineshop ein Angebot war, welches der Kunde angenommen hat.
                Heute ist er eine Aufforderung für den Kunden ein Kaufangebot zu machen.

                So musste früher der Verkäufer bei einem Preisfehler manchmal liefern.

                Zusammenfassung von ChatGPT:
                Früher war es in Deutschland tatsächlich häufiger so, dass Verbraucher bei offensichtlichen Preisfehlern auf die Lieferung zum angegebenen Preis pochen konnten – oder es zumindest den Anschein hatte, weil viele Händler freiwillig aus Kulanz lieferten. Heute jedoch hat sich die rechtliche Lage stärker zugunsten der Händler geklärt – vor allem durch die konsequentere Anwendung der rechtlichen Grundlagen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Was hat sich konkret geändert?

                1. Besseres Verständnis und Anwendung des § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums)


                Ein Händler kann heute rechtlich abgesichert einen Kaufvertrag anfechten, wenn er sich z. B. bei der Preisangabe vertippt hat (z. B. 9,99 € statt 999 €). Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, ist aber in den meisten Fällen möglich, wenn der Irrtum nachweisbar ist. Die Gerichte erkennen dies inzwischen regelmäßig an. 2. Vertragsschluss erfolgt meist erst mit Versandbestätigung, nicht mit Bestellbestätigung


                Viele Online-Shops gestalten ihre AGB so, dass der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kommt, nicht schon mit der automatischen Bestellbestätigung. Dadurch kann der Händler Preisfehler noch vor Vertragsabschluss korrigieren – ohne rechtliche Verpflichtung zur Lieferung. 3. Rechtsprechung stärkt die Händlerposition


                Gerichte haben in mehreren Urteilen deutlich gemacht, dass Kunden bei offensichtlichen Preisfehlern nicht auf Lieferung bestehen können. Ein typisches Beispiel: ein Fernseher für 1,99 €, der sonst 999 € kostet, ist als offensichtlicher Irrtum erkennbar – und kein "Schnäppchen". 4. Verbraucherschutz ist differenzierter geworden


                Der Verbraucherschutz schützt Kunden weiterhin vor unfairen Praktiken – aber nicht mehr pauschal bei jeder Art von Fehler. Offensichtliche Preisirrtümer fallen nicht unter diese Schutzwirkung.
                Gruß,
                Hendrik

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                  Zitat von Gunner67 Beitrag anzeigen
                  Es stimmt doch, es war ein Fehler. Und diejenigen die bestellt haben haben wissentlich diesen Fehler ausgenutzt in der Hoffnung es geht durch.
                  Das würde ich so nicht sagen. Klar, nachdem ich geschrieben hatte, dass alle Dehn Artikel das gleiche kosten, war den Forenteilnehmern klar, dass es ein Fehler ist. Aber die Preise waren ja auch bei Vergleichsseiten gelistet, über mehrere Tage. Und nicht immer war der Unterschied zwischen normalem Preis und Fehlerpreis sooo groß.

                  Darum geht es aber doch gar nicht. Voltus beklagte, dass es jetzt wieder endlose Diskussionen und schlechte Bewertungen geben wird. Dazu hatte ich geschrieben, dass es ganz davon abhängt, wie mit den Kunden kommuniziert wird. Ob man sich glaubhaft entschuldigt oder eher einen Standardtext "hinrotzt". Voltus hat den Post auch geliked. Daher meine Verwunderung, dass man sich dann doch für den Standardtext entschieden hat.

                  Edit: Ergänzung, die rechtliche Lage ist klar, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

                  Viele Grüße
                  Andreas
                  Zuletzt geändert von Andreas1; 12.05.2025, 08:12.

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                    Ich hatte Andreas1 Beitrag auch eher als Tipp/Verbesserungsvorschlag gesehen und sehe das übrigens auch so. Damit holt man sicher nicht alle ab, aber es gibt sicher auch einen großteil der das nachvollziehen kann.
                    OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                      Danke, genau so war es auch gemeint. :-)

                      Gerade in der schriftlichen Kommunikation passiert es sehr schnell, dass beim Empfänger eine andere Nachricht ankommt als der Sender eigentlich sagen wollte und seiner Meinung nach auch gesagt hat.

                      Hier ist es einfach entscheidend, wie es gesagt wird. Auch reagiert hier jeder Mensch anders. Wichtig ist, dass es ehrlich wirkt. Das Beispiel mit den Versandkosten war genau das, ein Beispiel.

                      Viele Grüße
                      Andreas

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                        Voltus
                        Meine Bestellung wird zwar nicht eilig benötigt, steht aber jetzt den zweiten Tag auf Status „offen“ obwohl seit gestern Mittag auch der letzte Artikel, gemäß der Angaben im Shop, vorrätig ist.
                        Mit „Am selben Tag raus „(wenn vorrätig) scheint nicht zu klappen…

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                          Hi,
                          sendest Du mir bitte mal die Bestellnummer? Das möchte ich mir anschauen.

                          Danke und LG
                          Michael


                          Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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                            Voltus
                            Habe dir eine PN geschickt.

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                              Zitat von Dampf Beitrag anzeigen
                              Voltus
                              Meine Bestellung wird zwar nicht eilig benötigt, steht aber jetzt den zweiten Tag auf Status „offen“ obwohl seit gestern Mittag auch der letzte Artikel, gemäß der Angaben im Shop, vorrätig ist.
                              Mit „Am selben Tag raus „(wenn vorrätig) scheint nicht zu klappen…
                              Ich habe mir das angeschaut.

                              Bis auf einen L&J Taster war ja alles da. Du hattest vor Bestellung gefragt wann der denn wieder verfügbar sein würde. Antwort (nach 40 Minuten): Nächste oder übernächste Woche. Übernächste Woche ist die in der wir uns befinden.

                              Nun ist Gestern die fehlende Ware samt Lagerware eingetroffen. Heute ist automatisch der Lieferschein für die Komplettlieferung angelegt worden. Insofern alles richtig.

                              Warum jetzt die Kommissionierung nicht Gestern lief, schaue ich mir noch genauer an. Hier gibt es Einlagerungsprozesse, die erst vollständig abgeschlossen sein müssen.



                              Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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                                Zitat von Voltus Beitrag anzeigen
                                Nun ist Gestern die fehlende Ware samt Lagerware eingetroffen. Heute ist automatisch der Lieferschein für die Komplettlieferung angelegt worden. Insofern alles richtig.
                                Ich habe Montag 12.05. um die Mittagszeit rein geschaut, einen Artikel nach dem anderen aus der Bestellung heraus in einem neuen Tap geöffnet - und das min. 3 Mal das ich wirklich nix übersehe bzw. Ich mich nicht vertippt habe - ob inzwischen alles da ist. Alle Artikel standen auf „grün“.
                                Gefehlt hatten zum Bestell-Datum nur Wippen.
                                Ist ein lagernder Artikel zwischenzeitlich für eine andere Bestellung komisioniert wurden und erst gestern nachgeliefert wurden?

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