Zitat von 6ast
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Denn eines ist uns allen klar: wenn die Konformität der MW Netzteile nicht gegeben ist (was bei einer Einschränkung von max. 2m der Fall zu sein scheint), dann müsste der Inbetriebnehmer bauseits die notwendigen Prüfungen durchführen (was er nicht kann), da diese nicht durch eine Konformitätserklärung vom Errichter (Schaltschrankbauer) abgedeckt wäre; und das selbst wenn eine Konformitätserklärung in Form einer CE Kennzeichnung/Erklärung mitgeliefert würde. Eine Konformitätserklärung habe ich von SCE noch nicht gesehen, ebensowenig wie eine CE-Kennzeichnung. Da ich das jedoch nicht weis, wäre im ersten Schritt für unsere Diskussion (und für jeden Inbetriebnehmer) interessant zu erfahren, ob eine Konformitätserklärung existiert.
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