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Da erkenne ich nix, bei Kaiser habe ich auch nix dazu gefunden.
Ich kann ja nachvollziehen, dass die Anzahl Klemmstellen begrenzt ist (habe irgendwas von 5 Klemmen und 15 Adern im Hinterkopf), aber nochmal zur Frage oben: was mache ich mit unbenutzen Adern in dem geschilderten Fall?
Danke Lars - da fallen mir aber auf Anhieb mindestens 10 von Elektrikern verkabelte Neubauten ohne tiefe Dosen ein, bei denen sich hinter den Schaltern Wagoklemmen befinden. Das wäre dann alles nicht normengerecht...
Ich habe hier zum Glück überall tiefe Dosen, da ist das kein Thema. Nicht mit Klemmen oder auch Schrumpfschlauch versehene Reserveadern finde ich ehrlich gesagt gruselig - da besteht beim Festziehen des Gerätes durchaus Gefahr, dass sich eine Ader zum L bewegt (und der liegt bei Steckdosen oft "frei"), dann hat man auf der anderen Seite der Leitung irgendwann Spaß.
Schau mal auf das Bild. In den Dosen steht das drinnen.
Bei den tiefen dürfen 5 Klemmen dazu. Bei normalen keine.
Da komme ich jetzt aber nicht mit: Es steht doch drin, dass ich bis 1,5er Querschnitt bis zu 6 Klemmen/20 Leiter verwenden darf. Ich verwende 2 Klemmen und 10 Leiter, sollte also voll im Rahmen sein.
Das wird so sein wie Lars geschrieben hat: mit Gerät sind keine Klemmen zulässig, ohne Gerät (also nur als Verbindungsdose genutzt) die aufgedruckte Anzahl Klemmen.
Demzufolge wirst Du, wenn Du normgerecht bleiben möchtest, neue Dosen setzen müssen (z.B. eine daneben, die nur Klemmen aufnimmt oder eben im Austausch eine tiefere Dose).
Man sieht deutlich, dass in der Verbindungsdose das „mit“ und „ohne“ Gerät angegeben ist und daher die Festlegung hinsichtlich Leiter und Klemmen sich deutlich ändert.
Die Angabe in der Dose (das steht tatsächlich in jeder Dose drin) ist verbindlich.
Gestohlen auch aus Wikipedia:
Installationsdosen nach DIN VDE 0606-1 Verbindungsmaterial bis 690 V; Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen (Abschnitt 4.4.1.5.) tragen im Inneren der Dose die Aufschriften der maximal anzuwenden Kenngrößen. Angeführt ist der Leiterquerschnitt (meist 1,5 mm² und 2,5 mm²) mit der jeweils maximal zulässigen Anzahl der Klemmen und Leiter.
Sind diese Angaben denn schon immer drin? Falls ja, sind quasi alle Bestandsbauten (und ein paar Neubauten) die ich kenne, definitiv nicht normgerecht ausgeführt.
Ich hab hier grade mal einen Tastsensor aus der Dose gepopelt, wo im Jahr 1989 noch ein normaler Schalter verbaut war und bedingt durch die damalige Rohrinstallallation lediglich die Einzeladern durch eine Busleitung ersetzt wurde.
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