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    Man kann es einfach mal durchrechnen. Ein Tesla 3 hat 50kWh, der Normalbürger fährt 13.000km im Jahr, bei einem Verbrauch von 14kWh/100km kommt man auf einen Energieumsatz von 1820kWh pro Jahr, oder 36 Akkuladungen.

    Ein PV-Akku kommt, wenn er nicht zu groß dimensioniert ist, auf 250 Akkuladungen pro Jahr. Nach 7 Jahren wurde ein Tesla 3 Akku so intensiv genutzt wie ein PV-Akku in einem Jahr.

    Jetzt kann man sich fragen, wo die Ressourcen besser investiert wurden.

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      Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
      Natürlich muss man es dann auch machen, keine Frage.
      Tja, und genau da liegt das Problem. Was auch nicht gerade neu ist und auch nach vielen Jahren immer noch nicht funktioniert- siehe Elektroschrottverordnung. Die ganzen Wechselrichter, Wallboxen und alles, was nach Rohstoffen riecht landet dann wohl doch eher doch in Accra statt bei einem von EU-Lohn bezahlten Arbeiter, der nach EU-Gesundheitsrichtlinien das Selen, Tellur, Gold, Silber und Kobalt von den Platinen gewinnt.

      Dass es für die Industrie gewinnbringender ist, alle paar Jahre einen neuen TV oder ein neues Elektroauto zu verkaufen statt diese so zu bauen, dass diese lange halten und wenig Ressourcen dafür benötigt werden...da wird sich noch lange nichts dran ändern.

      https://www.planet-wissen.de/kultur/...omuell100.html

      Was für etablierte Recyclingprozesse für PV-Wechselrichter, PV-Module, Wallboxen&Co gibts denn? Da macht doch keiner -aus gutem Grund- eine CO2-Bilanz auf, da das ganze Thema gerade zum neuen $$$-Selbstläufer wird...

      Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
      nur um der nach wie vor unbegründeten German Reichweitenangst zu begegnen
      Nun, wenn man ausschließlich Urlaub in der Großstadt macht oder mit dem Zug fährt, mag das gelten. Wir fahren im Juni wieder ins Allgäu, da hast Du auf deutschem Boden gehörig ins Eck gesch*ssen. Da kannst Du froh sein, wenn es im 10km entfernten Nachbarort irgendwo eine Ladesäule gibt und die dann auch noch frei ist.

      Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.


      Viele Grüße,
      Stefan

      DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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        Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
        Nun, wenn man ausschließlich Urlaub in der Großstadt macht oder mit dem Zug fährt, mag das gelten. Wir fahren im Juni wieder ins Allgäu, da hast Du auf deutschem Boden gehörig ins Eck gesch*ssen. Da kannst Du froh sein, wenn es im 10km entfernten Nachbarort irgendwo eine Ladesäule gibt und die dann auch noch frei ist.
        Sorry aber das verstehe ich nicht? Gibt's im Allgäu keinen Strom oder was willst Du damit sagen? Einfach vor der Buchung beim Vermieter anfragen, ob Du Dein BEV dort aufladen darfst - Zähler ist im Auto eingebaut, damit man das hinterher begleichen kann. Und wenn der das nicht anbietet, eben woanders buchen? So machen wir das und zwar sehr erfolgreich. Am nächsten Morgen ist die Karre voll und Du kannst ohne Umwege (Tanke?) in Richtung Tagesausflugsziel steuern.

        Das ist also die Praxis und was Du da beschreibst nur Theorie (Kein BEV, nicht wahr?)
        Zuletzt geändert von trollvottel; 05.04.2022, 14:10.

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          Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
          vor der Buchung beim Vermieter anfragen, ob Du Dein BEV dort aufladen darfst
          Über Schuko? Da müsste ich in der Pension eine 100m Kabeltrommel mitnehmen, weil der Parkplatz weiter weg ist. Und bevor der Einwand kommt: nein, ich bestimme den Ort meiner Erholung und nicht mein Auto.


          Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
          Am nächsten Morgen ist die Karre voll
          Mal rechnen: bei einem 100kWh Akku und der üblichen 6A oder 10A Ladestrombegrenzung wären das rund 70 (!) h für eine Ladung von Leer nach Voll. Oder 1,4% Ladung pro Stunde.

          Zitat von trollvottel Beitrag anzeigen
          Das ist also die Praxis...(Kein BEV, nicht wahr?)
          Scheinbar gibts bei Deiner "Praxis" wohl einfach längere Nächte als bei uns hier. Bei uns sind das eher so um die 8h und nicht das Zehnfache.

          Ist aber auch egal, kann jeder machen wie er will. Ich tanke in 5 Minuten voll und komme trotz 340PS wieder 1200km weit - und genieße einfach den Urlaub
          Zuletzt geändert von dreamy1; 05.04.2022, 14:49.
          Viele Grüße,
          Stefan

          DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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            Und damit bitte back on topic.
            Gruß Matthias
            EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
            - PN nur für PERSÖNLICHES!

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              Gut, mal zurück zum Topic:
              Wenn ihr eine Anlage habt, wie das Hauskraftwerk von E3DC und in den Inselbetrieb geht, habt ihr schon mal eine RCD Auslösemessung gemacht? Aktuell stelle ich mir nämlich die Frage, wie da ein RCD auslösen soll, da es sich meiner Meinung nach um ein IT-Netz handelt im Inselbetrieb.
              Ich will das noch in der Praxis testen, aktuell konnte oder wollte mir E3DC darauf nicht antworten, die haben wohl ganz andere Probleme mit 8 Monaten Lieferzeit und mehr.
              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                keine Ahnung, wie das bei E3DC ist, aber prinzipiell hindert dich doch keiner dran, den N hinter dem WR zu erden, wenn das System ihn nicht dauerhaft durchschleift oder selbst erdet. Zumindest im TN-Netz, ansonsten wohl nur bei Netztrennung. Dann hängt es zwar ggf. immer noch davon ab, was dein Erder so taugt, aber prinzipiell ist es kein IT-Netz mehr.
                Beim Studer hab ich z.B. die Möglichkeit das ganze zu konfigurieren, soll er N mit trennen, mit PE verbinden, etc.

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                  Zitat von gnampf Beitrag anzeigen
                  keine Ahnung, wie das bei E3DC ist, aber prinzipiell hindert dich doch keiner dran, den N hinter dem WR zu erden, wenn das System ihn nicht dauerhaft durchschleift...
                  Da hindert dich tatsächlich einer dran…

                  …die VDE 0100 Teil 802 schreibt im Punkt 8.1.1.2.1 folgenden Wortlaut:
                  Die für den Betrieb der PEI im Inselbetrieb erforderliche Erdungsanlage muss mit dem örtlichen Erder verbunden werden. Außerdem kann auch der Erder des öffentlichen Verteilungsnetzes verwendet werden.
                  Bei Rückschaltung von Inselbetrieb in den Netzparallelbetrieb muss die PEI wieder mit dem ursprünglichen Netzsystem betrieben werden.
                  Die 802 ist die VDE-Norm aus 2021 für die „kombinierten Erzeuger-/Verbrauchsanlagen“ und die PEI ist die „Prosumer Electrical Installations“, wobei „Prosumer“ für die gemischte oder wechselseitige Erzeugungs-/Verbrauchsanlage steht.
                  Somit schließt die VDE einen weiteren starren Erdungspunkt zwischen dem Neutralleiter und dem Schutzleiter aus.

                  …und die VDE-AR 4100, die da sagt:
                  Im TN-System ist eine Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter ab der Einführung in das Gebäude an der Stelle, an der die Verbindung zur Haupterdungsschiene und damit zur Erdungsanlage hergestellt wird, erforderlich.
                  Da musst du folglich verbinden und…

                  …wenn du es einmal gemacht hast, darfst du es an einer weiteren Stelle nicht mehr machen (VDE 0100 Teil 540)
                  543.4.3 Wenn ab einem beliebigen Punkt der Anlage in Neutral- …. und Schutzleiter aufgeteilt wird, ist es nicht zulässig, den Neutral-, …leiter mit irgendeinem anderen geerdeten Teil der Anlage zu verbinden.
                  Die Beispielbilder gibts in der Norm obenauf, aber die werde ich hier nicht reinkopieren.

                  …und dann greift ferner noch die 0100 Teil 444, wenn informationstechnische Anlagen (hat jetzt fast jeder) im Gebäude verbaut sind wegen der elektromagnetischen Beeinflussungen:
                  444.4.3.2 Anlagen in neu zu errichtenden Gebäuden müssen von der Einspeisung an als TN-S-Systeme errichtet werden (siehe Bild 44.R3A).
                  Du würdest im Gebäude dadurch ein TN-C-S-Netz machen, da der gebrückte N und PE am Wechselrichter eine Parallelschaltung darstellt und die Zuleitung dorthin faktisch wieder zu TN-C wird.

                  Folglich wird deine Idee der Ausführung durch ein paar Vorschriften ausgeschlossen.

                  Bei E3DC habe ich auch nichts dazu gefunden, wie die das realisieren. Bedingt durch die Konformität zu geltenden Normen müsste das folglich im Wechselrichter erfolgen (nach der 0100-802). Sonst müsste auf ein externes Schaltgerät verwiesen werden, was auch rückgemeldet wird (Fronius macht das mit zwei parallel geschalteten Relais zwischen N und PE im Inselnetzbetrieb, die auch noch jeweils einen Schliesskontakt zu Rückmeldzwecken besitzen).

                  Es spricht also sehr wohl was dagegen, den N und PE nochmals in der Anlage am Wechselrichter zu verbinden…

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                    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                    …und die VDE-AR 4100, die da sagt:
                    Kennt man in Franken anscheinend nicht. Hier hat der VNB verlangt, dass die Trennung erst ab den RCD erfolgen darf, keinesfalls bereits ab den Sammelschienen oder noch früher. Die 5. Schiene wurde gerade noch so toleriert, sofern sie ja nirgends angeklemmt wird.


                    Wird dagegen z.B. der N gar nicht getrennt, sondern nur L, dann braucht man sich über eine Zusatzerdung ja eh keine Gedanken machen. Oder fordern die Normen die allpolige Trennung?

                    Rein technisch gesprochen: Welche Probleme/Gefahren würde man sich durch die zweite Verbindung einfangen?

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                      Zitat von gnampf Beitrag anzeigen
                      Kennt man in Franken anscheinend nicht
                      Sich über Lokalität lustig machen und den eigenen Ort verstecken. Das nenne ich mal Ar... In der Hose. Damit können wir die Einschätzung dieses Nutzers schon mal ignorieren.

                      Ich lade später mal e3dc Schaltung Unterlagen hoch, die mich zu dieser Einschätzung bringen. Gemessen hat es dem nach auch noch Niemand? Wird also mal Zeit für eine Versuchsmessung.
                      Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                        Zitat von gnampf Beitrag anzeigen
                        Kennt man in Franken anscheinend nicht. Hier hat der VNB verlangt, dass die Trennung erst ab den RCD erfolgen darf, keinesfalls bereits ab den Sammelschienen oder noch früher. Die 5. Schiene wurde gerade noch so toleriert, sofern sie ja nirgends angeklemmt wird.
                        Da du „Trennung“ schreibst, wird es sich nicht um ein TT-Netz handeln. Sonst wäre das ja noch verständlich, wenn der nur die drei Aussenleiter und den Neutralleiter liefert. Dann wäre die 5. Schiene ohnehin unnütz.

                        Wenn nun der Netzbetreiber jemanden auffordert, gegen die anerkannten Regeln der Technik zu verstoßen, dann würde ich mich einfach nicht daran halten. Denn die Betreiberverantwortung liegt beim Eigentümer, dieser beauftragt eine verantwortliche und konzessionierte Elektrofachkraft (sofern er selbst keine ist) mit der Installation, welche dann auch dafür haftet. Entweder er selbst bei Straftaten oder die Versicherung bei Schäden ohne Vorsatz. Der Netzbetreiber ist da vollständig raus…

                        Wenn ich folglich für eine Anlagenerrichtung durch meine Befugnisse dafür meinen Kopf und mein Geld für die Haftung hergebe, dann halte ich mich an die anerkannten Regeln der Technik.Verstoße ich selbst auf Aufforderung durch den Netzbetreiber dagegen, hafte ich trotzdem. Warum sollte ich das auf sein Anfordern tun? Das verstehe ich nicht…

                        Vergleich mit dem wahren Leben:
                        …Spring von der Brücke, ich möchte das so! Wer muss dann mit den Konsequenzen leben?…

                        EDIT: Nachfrage: wo ist dein Wechselrichter angeschlossen? Hinter dem RCD für die Endstromkreise?
                        Hat der Wechselrichter auch einen RCD? Speist du dann im Fall eines Körperschlusses mit dem zweifachen Auslösestrom (einmal RCD Netzseitig und einmal durch den RCD des Wechselrichters auf den Fehler, wenn bei vorhandenem Netz der Wechselrichter parallel zum Netz arbeitet?
                        Zuletzt geändert von tsb2001; 29.05.2022, 11:40.

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                          Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                          Sich über Lokalität lustig machen und den eigenen Ort verstecken. Das nenne ich mal Ar... In der Hose. Damit können wir die Einschätzung dieses Nutzers schon mal ignorieren.

                          Ich lade später mal e3dc Schaltung Unterlagen hoch, die mich zu dieser Einschätzung bringen. Gemessen hat es dem nach auch noch Niemand? Wird also mal Zeit für eine Versuchsmessung.
                          Beim Fronius funktioniert es tadellos, da die beiden Relais eine sichere galvanische Verbindung herstellen. Erst bei Durchschaltung dieser beiden wird der Notstrombetrieb freigeben, sonst schaltet der das Inselnetz gar nicht ein.
                          Was noch kommt ist eine Schleifenimpedanzmessung. Mal gucken, was das Ding so an maximalem Strom liefern kann; oder ob er sofort die Ausgangsspannung wegschaltet…

                          Ich hatte selbst mal bei e3dc auf der Homepage geguckt, aber da gibt es leider nur Hochglanzbroschüren mit rudimentären technischen Daten. Wirkliche Informationen zum Notstromverhalten gibts da nicht.
                          Wobei sich auch die Frage nicht stellen dürfte: da die Dinger eine Konformitätsbeschreibung brauchen, in der die Konformität zu den Normen bescheinigt sein muss, gilt für die im Notstrombetrieb auch die VDE.

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                            Nicht dran halten hätte zu dem Zeitpunkt bedeutet, dass es keinen Zähler gegeben hätte. Den hätte ich dann langwierig einklagen dürfen. Der anmeldende ortliche Elektrikus (dem es leider auch erst am Tag des Zählersetzens auffiel, nicht bei den vorherigen Terminen) hat also den Schrank noch umverdrahtet, dabei dann leider die N- statt der PE-Schiene frei gemacht, so dass bei der ersten größeren Belastung der Hager SLS wegen fehlendem N geflogen ist. Und nein, es ist kein TT-Netz.
                            Zum Vergleich mit der Brücke: wenn der "Aufforderer" mit der Waffe da steht und mich erschießt wenn ich nicht springe... dann springe ich wohl, weil die Chancen dann immer noch besser für mich sind ;-)

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                              Zitat von gnampf Beitrag anzeigen
                              Nicht dran halten hätte zu dem Zeitpunkt bedeutet, dass es keinen Zähler gegeben hätte. Den hätte ich dann langwierig einklagen dürfen. Der anmeldende ortliche Elektrikus (dem es leider auch erst am Tag des Zählersetzens auffiel, nicht bei den vorherigen Terminen) hat also den Schrank noch umverdrahtet

                              Zum Vergleich mit der Brücke: wenn der "Aufforderer" mit der Waffe da steht und mich erschießt wenn ich nicht springe... dann springe ich wohl, weil die Chancen dann immer noch besser für mich sind ;-)
                              Den muss man sich nicht einklagen…
                              Ein Hinweis auf ein kleines Stück Papier mit der Erklärung zur Abweichung der VDE AR-4100 nach Aufforderung durch den Energieversorger hätte ich mir von dem Zählermonteur einfach unterschreiben lassen. Dann hätte ich umverdrahtet; vorher nicht.
                              Der Zähler wäre sicherlich dann auch so eingebaut worden; da der das niemals unterschrieben hätte.
                              Wenn nicht, hätte ich mich eventuell nach einem anderen Messtellenbetreiber umgeschaut und den beauftragt.

                              Du hast übrigens nie die Waffe im Rücken gehabt. Du hast zusammen mit dem Netzbetreiber deinem Installateur befohlen zu springen…
                              Der haftet schließlich, denn er hat’s getan!

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                                ja, stimmt, ich hatte sie nicht im Rücken, weil ich ja dann auch nicht springen sollte, sondern mein Elektriker. Die Waffe im Rücken bei ihm war dann wohl der Verlust von Plombenzange und Konzession. Hätte er auch gegen Klagen können, nur bis das Spiel durch ist hätte er dann nicht mehr viel machen können.
                                Anderen Meßstellenbetreiber suchen ist auch so eine Sache. Theoretisch hast du die Wahl, praktisch gibt es fast kein Angebot. Mir fiele da Discovergy ein, die aber den Auftrag ablehnen wenn noch keine Meßstelle existiert, und außerdem Lieferzeiten jenseits von gut und böse haben, oder Bock. Vielleicht hätte damals Yello noch geklappt. Hätte aber alles auch Nachteile mit sich gebracht, wie Bindung an ein bestimmtes EVU oder deutlich höhere Kosten für die Messung.

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