Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Installerpasswort beim Wechselrichter. Hat man Anspruch darauf?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    Danke hatte ich überlesen. Gute Frage.

    Ich kann mir schon vorstellen, dass der Hersteller die Garantie einschränkt wenn ein Unwissender nachweislich etwas kaputtoptimiert hat. Würde ich als Hersteller auch so handhaben.
    Für mich persönlich käme ein derartiger Zwang, wie von smartflo angemerkt, nicht in Frage. Denn sollte der Hersteller seinen Betrieb einstellen, könnte dies Probleme verursachen wenn mal etwas parametriert werden muss und niemand ein Passwort zurücksetzen kann.


    Kommentar


      #62
      Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
      Nein, ich wollte damit nur sagen das der Garantiegeber die Bedingungen für diese freiwillige Leistung vorgibt.
      Das hat man als Installer dann zu wissen und den Kunden dann vorab darauf hinzuweisen. Ob das ganze überhaupt rechtens ist seitens der Herstellers steht auf nem anderen Blatt.
      Aber wenn ein Installer was behauptet sollte er es auch beweisen können. Ich habe nämlich oft den Eindruck es wird da auch mal gern im eigenen Interesse gelogen ala „ich darf das nicht“ obwohl er es eben schon dürfte.
      Wieso fühlen sich da eigentlich (in meinen Augen) viele direkt angepisst wenn sie was behaupten und man fragt mal nach auf welcher Grundlage worauf sie sich beziehen etc um das zu überprüfen? Ich mein jetzt nicht hier in diesem Thread sondern ist ne generelle Beobachtung bei Installerbetrieben, Handwerker etc. Einem Verkäufer würde man auch nicht unwiedersprochen alles glauben, der Kunde hat ja ein Recht darauf die Dinge zu erfahren. Und wenn ein Installer dann einen „Grund“ nur vorschiebt den er aber nicht beweisen kann liegt der Fehler bei ihm und nicht dem Kunden der da mal etwas genauer nachbohrt. Zumindest ein „ich weiß es nicht ich versuche es in Erfahrung zu bringen und mich zu melden“ kann man doch erwarten?

      Bei meiner Wallbox war der Betrieb zumindest komplett Ahnungslos was mein Modell betraf und es war das erste mal dass sie dieses installiert haben. Da habe ich alle Daten. War aber sicherlich auch der Ahnungslosigkeit geschuldet weil er das Bauteil das erste mal installiert hat. Hier gibt es ja ebenfalls die Regelung dass auf 11kw gedrosselt werden muss.
      Zuletzt geändert von ewfwd; 16.06.2022, 11:46.

      Kommentar


        #63
        Eine Garantie ist etwas freiwilliges. Der Verkäufer muss dir nur die Garantiebedingungen aushändigen die Teil des Vertrages sind. Willst wissen was die Garantie alles abdeckt und unter welchen Bindungen wist du die Bedingungen lesen müssen. Und wenn da irgendwo im Kleingedruckten steckt, dass das Installationspasswort zum Beispiel nur einem "Hersteller"-Partner zugänglich ist oder das ein "Hersteller"-Partner jährlich eine Wartung durchführen muss, sind dann für die Garantie nunmal Vorraussetzungen. Die Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.

        Aber das Thema Handwerker sind leider aktuell echt ein Problem. kWs haben keine Luste auf Diskussionen oder "blöde Fragen". Dann nimmt er halt nen anderen Kunden. Gibt ja genug.
        OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

        Kommentar


          #64
          Nachzufragen auf was er sich bezieht ist keine blöde Frage eigentlich. Ich sehe mich auch eigentlich wenn herumgeschwurbelt wird eher mehr darin bestätigt dass es nicht so ist wie er sagt und dass der Grund vorgeschoben ist.

          Garantie mag „freiwillig“ sein aber afaik haben Hersteller da auch keine Narrenfreiheit. Wenn du Garantie anbietest aber nur bei Geräten die am 3. oder 14. jedes Monats verkauft worden sind kämst du damit glaube ich ebenfalls net durch.
          Anonsten könntes du 50Jahre Garantie anbieten aber durch Klauseln dafür sorgen dass du nie im Leben mit einem Garantiefall genervt wirst weil immer irgendeine Klausel greift die du reingeschrieben hast. Der Hersteller wirbt ja auch mit seiner Garantie und schreibt sie nichts in Kleingedruckte. Völlig frei ist er da also nicht.
          Gab ja auch mal so die Frage wegen gebrochenen Siegeln bei Elektronik. Wenn ich das Siegel meines Dell Computers breche um Ram aufzurüsten, ist die Garantie dennoch net futsch auch wenn es dem Hersteller nicht passt dass das Siegel nun kaputt ist.
          Man könnte aber anführen dass der Installer im Zweifel keine Lust auf einen Rechtsstreit mit einem Hersteller hat..
          Als Kunde sehe ich es aber so dass man als Verkäufer den Käufer drauf hinzuweisen hat vorab. Minimum. Ich persönlich würde dann zu einem anderen Hersteller greifen weil ich sowas net unterstütze.
          Zuletzt geändert von ewfwd; 16.06.2022, 12:01.

          Kommentar


            #65
            Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
            Das hat man als Installer dann zu wissen und den Kunden dann vorab darauf hinzuweisen. Ob das ganze überhaupt rechtens ist seitens der Herstellers steht auf nem anderen Blatt.
            Nehme ich mal für mich mit. Im Moment kann man sich allerdings glücklich schätzen überhaupt einen WR zu bekommen.

            Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
            Gab ja auch mal so die Frage wegen gebrochenen Siegeln bei Elektronik. Wenn ich das Siegel meines Dell Computers breche um Ram aufzurüsten, ist die Garantie dennoch net futsch auch wenn es dem Hersteller nicht passt dass das Siegel nun kaputt ist.
            Klar, aber es ist wie gesagt zu klären ob es im Schadenfall einen kausalen Zusammenhang gibt.

            Kommentar


              #66
              Zitat von smartflo Beitrag anzeigen
              Nur bei Kostal, enphase und Solaredge bestimmt ja eh der Hersteller wer parametrieren darf und wer nicht.
              In gewissen Grenzen macht das auch SMA.
              Für sämtliche Netzparameter und sicherheitsrelevanten Einstellungen ist ein „Grid Guard Code“ erforderlich, welcher personalisiert nur an berechtigte Personen vergeben wird.


              Kommentar


                #67
                Zitat von Messknecht Beitrag anzeigen
                Kennst Du einen Hersteller der vorschreibt dass niemand ausser dem Errichter das Passwort haben darf? Ich bisher nicht. Lasse mich sehr gern belehren.
                Also ich würde SMA verklagen:
                https://my.sma-service.com/s/article...GC?language=de

                Wie können die nur…

                tsb2001
                Ich sehe schon wir verstehen uns wieder. Ich kann dir bei allem nur zu 100% zustimmen.
                Zuletzt geändert von larsrosen; 16.06.2022, 14:15.
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                http://www.knx-haus.com

                Kommentar


                  #68
                  Davon ab wird bei SMA WR zwischen Anlagenadministrator, Installateur, Standardbenutzer und Gast unterschieden wobei es zusätzlich noch den Flag „Eigentümer“ gibt. Ohne dass ich weiß was genau für Rechtere daran hängen klingt das sehr vernünftig .

                  Kommentar


                    #69
                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

                    Also ich würde SMA verklagen:
                    https://my.sma-service.com/s/article...GC?language=de

                    Wie können die nur…
                    Dazu gibt es in meinem Fall zum Glück keinen Grund.
                    Zuletzt geändert von Messknecht; 16.06.2022, 14:43.

                    Kommentar


                      #70
                      Zitat von jcd Beitrag anzeigen
                      Davon ab wird bei SMA WR zwischen Anlagenadministrator, Installateur, Standardbenutzer und Gast unterschieden wobei es zusätzlich noch den Flag „Eigentümer“ gibt. Ohne dass ich weiß was genau für Rechtere daran hängen klingt das sehr vernünftig .
                      Soweit ich weiß kann man aber jederzeit dem Installateur die Zugriffsrechte entziehen. Wenn der Installateur nicht auch noch Administrator sein will. :-D

                      https://manuals.sma.de/SPortal/de-DE/7089407883.html
                      Zuletzt geändert von Messknecht; 16.06.2022, 14:47.

                      Kommentar


                        #71
                        Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                        Für sämtliche Netzparameter und sicherheitsrelevanten Einstellungen ist ein „Grid Guard Code“
                        Wäre mir neu, seit wann?
                        Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

                        Kommentar


                          #72
                          Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
                          Wäre mir neu, seit wann?
                          Für die Ersteinrichtung wird dieser nicht benötigt.
                          Erst wenn ein WR in Betrieb genommen wurde oder 10 Betriebsstunden abgelaufen sind muss dieser bei Änderung der Netzparameter eingeben werden.


                          https://manuals.sma.de/SI-13/de-DE/1432521227.html
                          Zuletzt geändert von larsrosen; 16.06.2022, 15:26.
                          Elektroinstallation-Rosenberg
                          -Systemintegration-
                          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                          http://www.knx-haus.com

                          Kommentar


                            #73
                            "Netzrelevant" auch bissl schwammig formuliert, aber gut zu wissen, hab noch 4 SMA Wechselrichter in der Wartung, aber da muß und werde ich ja nix in der Konfiguration ändern außer der Router wird mal gewechselt. Und anscheinend scheint ne Neukonfiguration nach Außtausch der Batterieanlage nix Netzrelevantes. Und ja, den PUK bekommt man per Anruf von SMA, egal wer man ist solange die Anlage im Portal registriert ist.

                            Ich teste mal bei der nächsten Wartung welche Punkte das betreffen könnte. larsrosen
                            Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

                            Kommentar


                              #74
                              An sich ist die Lösung von SMA garnicht so übel.
                              Die netzrelevanten Einstellungen darf nur eine Elektrofachkraft vornehmen. Diese kann auch eine Privatperson sein. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Betreiber insofern er Administrationsrechte hat, selbst entscheidet welche Fachfirma Zugriff hat oder auch nicht. Wenn er einer Fachfirma Zugriff gewährt, kann diese dann erst mit dem Gridcode die netzrelevanten Einstellungen tätigen.

                              Damit ist zumindest sichergestellt, dass die übereifrigen Solarteure und Elektriker die Finger von Dingen lassen die sie nichts angehen.

                              Kommentar


                                #75
                                Ich bin mir gerade nicht mehr 100% sicher weil ich SMA schon ne Weile nicht mehr verbaut habe. Aber lokal auf dem Wechselrichter gibt es doch nur zwei Benutzer. Installateur und Benutzer. Im Sunnyportal kann man als Anlagenbesitzer Rechte vergeben und entziehen. Aber das ändert an den Lokalen Passwörtern nichts. Dort kommt man nur übern PUK von SMA ran. Grid Guard Code ist völlig richtig. Gibt es bei den Fronius WR mit Display auch. Beim Gen24 hab ich das noch gar nicht probiert.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X