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§14a - wie anmelden?

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    #16
    Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
    sobald die technische Möglichkeit besteht
    Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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      #17
      Das liest sich nach drei Grundgesamtheiten die die 2 Punkte erfüllen müssen.

      KWK Anlagen > 25kW
      PV Anlagen > 25 kW
      Anlagen hinter Netzanschluss an dem ein §14a Verbraucher hängt.

      eine Aufzählung dreier Mengen Betreiber nicht per x,y und z sondern als x und y und z geschrieben.
      Als bedingendes UND kann man das nicht lesen da die Worte "und die Betreiber von Anlagen​" an der Stelle dafür nicht passen.

      Dann müsste es lauten PV + KWK > 25 kW, sofern ein §14a Verbraucher hinter dem Netzanschluss hängt. Aber das wäre ja eine komplett andere Aussage, denn dann bräuchten große PV Anlagen ohne einen solchen Verbraucher gar keine Abregelung mehr.
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      "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
      Albert Einstein

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        #18
        Nein, das liest Du falsch aus dem Gesetz. Die Clearingstelle hat ein Dokument dazu erstellt (interessant hier die Seite 4): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg....PV-Anlagen.pdf

        Die Netzbetreiber haben das inzwischen so umgesetzt, wie ich es geschrieben habe, z.B. hier Enercity: "Ab Verfügbarkeit des iMS gemäß § 9 EEG 2023 Abs. 1 und 1a ist für Anlagen größer 25 kW oder bei vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG ein Umbau bzw. für ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen die Auslesung und die dann möglichst stufenlose Steuerung der Einspeiseleistung über iMS aufzubauen.​"

        Also ganz klar: Ab Einbau eines iMSys - und das bekommen zwangsweise alle mit einer SteuVE nach §14a - muss eine etwaige PV-Anlage abregelbar sein, auch unter 25 kW Leistung.

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          #19
          Ich bin grade sprachlos.

          Hoffentlich sind bald Neuwahlen.

          Erst bau ich es überall ein, dann aus, jetzt wieder ein.
          Kapiert überhaupt noch jemand was alles benötigt wird.
          Die Angaben für das anmelden einer Wärmepumpe werden auch immer wissenschaftlicher.
          Zuletzt geändert von larsrosen; 06.11.2024, 16:57.
          Elektroinstallation-Rosenberg
          -Systemintegration-
          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
          http://www.knx-haus.com

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            #20
            Ich weiß schon, warum ich meine Wallbox noch 2023 in Betrieb genommen und den FRE für meine Wärmepumpe ausgebaut habe.

            Allerdings traue ich dem BMWK inzwischen zu, rückwirkend gesetzliche Änderungen für Bestandsanlagen einführen zu wollen.

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              #21
              Gerade eine Woche iMSys bekommen im Rahmen eines neuen Zählers zur PV Einspeisung.
              (WP und WB noch nicht angemeldet)
              Hier wurde das ganze eingebaut ohne nur einmal nach der Steuerbarkeit des WR zu fragen.
              Ich wüsste jetzt aber auch nicht wie das umgesetzt werden sollte. Mein WR (Fronius Gen24) hat zumindest meines Wissens nach keine Schnittstelle dafür.

              (aber das ganze wird sowieso nicht funktionieren da die die LTE Antenne in einen Blechschrank im tiefsten Keller montiert haben...)

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                #22
                Solange Du keine SteuVE angemeldet hast, stellt sich die Frage nach Steuerbarkeit des Wechselrichters nicht. Da wird das iMSys nur für die Auslesung genutzt.

                Wobei man sagen muss, dass die meisten VNB mit dem Smartmeter-Rollout sowieso völlig überfordert sind. Und die CLS-Steuerboxen sind eh noch Mangelware. Wie das letztlich mit Bestandsanlagen funktionieren soll, die noch keine Möglichkeiten zur Abregelung haben - damit hat sich der Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht auseinandergesetzt. Das ganze Konstrukt wurde Ende 2023 hopplahopp auf den Weg gebracht, gemäß der neuen Kultur: Erst handeln, dann denken.

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                  #23
                  Mal Post #16 überflogen... keine Ahnung warum alles immer gleich loskreischen Zwangsimpfung, Verbrennerverbot... das ganze ist so wischiwaschi ausgelegt das es selbst die EVU nicht verstehen und dann auch jedes seine Auslegung hat.

                  Bisher jemand offiziell betroffen oder kennt ihr alle nur jemanden dessen Schwippschwager einer verwandten Cousine davon betroffen ist?
                  Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX

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                    #24
                    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                    Hoffentlich sind bald Neuwahlen.
                    Nanana, liest denn hier einer mit…
                    Elektroinstallation-Rosenberg
                    -Systemintegration-
                    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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                      #25
                      Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigen
                      Bisher jemand offiziell betroffen oder kennt ihr alle nur jemanden dessen Schwippschwager einer verwandten Cousine davon betroffen ist?
                      Ich bin beruflich davon betroffen (wir machen unter anderem auch Messtellenbetrieb). Du wirst momentan noch sehr schwer jemanden finden, der bereits die Hardware im Haus hat - die notwendigen Steuerboxen waren nicht verfügbar und kommen erst jetzt so langsam auf den Markt. Ausserdem haben die gMSB den Smartmeter-Rollout nur sehr zögerlich vorangetrieben. Bedingt durch die relativ niedrigen Preisobergrenzen ist damit nichts zu verdienen, aber das könnte sich ändern. Im Entwurf des neuen MsbG sollen diese Preise deutlichst angehoben werden, mal sehen ob und wann das angesichts der politschen Lage kommt, aber die Lobbyverbände arbeiten hart daran.

                      Ausserdem geht es da um sehr viel Geld. Durch die PV-Überproduktion an manchen Tagen fallen die Strompreise ins Negative, und das muss über das EEG-Konto ausgeglichen werden. Wir sprechen hier von Milliarden, insofern ist da ein entsprechender wirtschaftlicher Druck dahinter, den ungeregelten Ausbau der privaten PV einzudämmen und den Bestand abregelbar zu machen.

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                        #26
                        Zitat von ;n1992528
                        den ungeregelten Ausbau der privaten PV einzudämmen und den Bestand abregelbar zu machen.
                        Hinter jeder Abregelung (Windkraft) steht aber auch eine die Entschädigung.
                        Es ergibt also zunächst gar keinen Grund, wegen negativen Strompreisen die Anlagen abzuregeln, wenn andererseits dafür die ausgefallenen Erträge der Erzeugung durchs EEG rückvergütet werden. Egal ob das nun am mangelhaften Netzausbau hängt; oder an Überproduktion.
                        Die Kosten entstehen ohnehin.

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                          #27
                          Du sprichst vom Redispatch 2.0, bei dem den Betreibern die abgeregelten kWh vergütet werden. Das betrifft aber nur große Anlagen. Bei kleinen PV-Anlagen ist geplant, die abgeregelten Zeiten quasi "hinten" an die Zeit nach Auslaufen der 20-jährigen festen Einspeisevergütung anzuhängen, und auch das nicht in vollem Umfang. Da die Einspeisevergütung in 20 Jahren inflationsbedingt viel weniger wert ist, ergibt sich hier eine deutliche Ersparnis.

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                            #28
                            Wie kann man sich denn den Smartmeter Ausbau vorstellen? Ich kann mir schwer vorstellen, das vom Netzbetreiber jemand kommt und in meine Elektroverteilung zwischen Zähler und Klemmblock einen Smartmeter einbaut.das kann doch nur das lokale Fachunternehmen übernehmen und wenn dann vermutlich im Rahmen einer Erweiterung wie Wallbox und co.

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                              #29
                              Ein iMSys ist ein ganz normaler elektronischer Zähler, wie Du ihn wahrscheinlich jetzt schon hast, mit einem zusätzlichen Smartmeter-Gateway. Das sitzt bei Zählern in 3-Punkt-Befestigung direkt auf dem Zähler und bei eHZ im RfZ, die Verdrahtung dafür ist dann bereits vorhanden. Falls darüber gesteuert werden soll, kommt einfach neben das Gateway noch eine Steuerbox, die nötigen Anschlüsse dafür muss natürlich Dein Elektriker vorbereiten. Den Zählerwechsel als solches macht ganz normal der MSB (meistens ist das ja der VNB) bzw. sein Subunternehmer.

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                                #30
                                Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                                Hinter jeder Abregelung (Windkraft) steht aber auch eine die Entschädigung.
                                Es ergibt also zunächst gar keinen Grund, wegen negativen Strompreisen die Anlagen abzuregeln, wenn andererseits dafür die ausgefallenen Erträge der Erzeugung durchs EEG rückvergütet werden. Egal ob das nun am mangelhaften Netzausbau hängt; oder an Überproduktion.
                                Die Kosten entstehen ohnehin.
                                Das soll und wird aber auch geändert. Zur Zeit gibt es ab 4 Stunden negativem Strompreis keine Entschädigung mehr. Dieser Zeitraum wird (oder wurde schon, ich habe die Zeiten nicht im Kopf) auf 1 Stunde und absehbar auf keine Entschädigung bei negativem Strompreis gesenkt.
                                I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

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