Zitat von MarcusF
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§14a - wie anmelden?
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Das liest sich nach drei Grundgesamtheiten die die 2 Punkte erfüllen müssen.
KWK Anlagen > 25kW
PV Anlagen > 25 kW
Anlagen hinter Netzanschluss an dem ein §14a Verbraucher hängt.
eine Aufzählung dreier Mengen Betreiber nicht per x,y und z sondern als x und y und z geschrieben.
Als bedingendes UND kann man das nicht lesen da die Worte "und die Betreiber von Anlagen" an der Stelle dafür nicht passen.
Dann müsste es lauten PV + KWK > 25 kW, sofern ein §14a Verbraucher hinter dem Netzanschluss hängt. Aber das wäre ja eine komplett andere Aussage, denn dann bräuchten große PV Anlagen ohne einen solchen Verbraucher gar keine Abregelung mehr.----------------------------------------------------------------------------------
"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
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Nein, das liest Du falsch aus dem Gesetz. Die Clearingstelle hat ein Dokument dazu erstellt (interessant hier die Seite 4): https://www.clearingstelle-eeg-kwkg....PV-Anlagen.pdf
Die Netzbetreiber haben das inzwischen so umgesetzt, wie ich es geschrieben habe, z.B. hier Enercity: "Ab Verfügbarkeit des iMS gemäß § 9 EEG 2023 Abs. 1 und 1a ist für Anlagen größer 25 kW oder bei vorhandensein einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG ein Umbau bzw. für ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen die Auslesung und die dann möglichst stufenlose Steuerung der Einspeiseleistung über iMS aufzubauen."
Also ganz klar: Ab Einbau eines iMSys - und das bekommen zwangsweise alle mit einer SteuVE nach §14a - muss eine etwaige PV-Anlage abregelbar sein, auch unter 25 kW Leistung.
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Ich bin grade sprachlos.
Hoffentlich sind bald Neuwahlen.
Erst bau ich es überall ein, dann aus, jetzt wieder ein.
Kapiert überhaupt noch jemand was alles benötigt wird.
Die Angaben für das anmelden einer Wärmepumpe werden auch immer wissenschaftlicher.Zuletzt geändert von larsrosen; 06.11.2024, 16:57.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
http://www.knx-haus.com
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Gerade eine Woche iMSys bekommen im Rahmen eines neuen Zählers zur PV Einspeisung.
(WP und WB noch nicht angemeldet)
Hier wurde das ganze eingebaut ohne nur einmal nach der Steuerbarkeit des WR zu fragen.
Ich wüsste jetzt aber auch nicht wie das umgesetzt werden sollte. Mein WR (Fronius Gen24) hat zumindest meines Wissens nach keine Schnittstelle dafür.
(aber das ganze wird sowieso nicht funktionieren da die die LTE Antenne in einen Blechschrank im tiefsten Keller montiert haben...)
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Solange Du keine SteuVE angemeldet hast, stellt sich die Frage nach Steuerbarkeit des Wechselrichters nicht. Da wird das iMSys nur für die Auslesung genutzt.
Wobei man sagen muss, dass die meisten VNB mit dem Smartmeter-Rollout sowieso völlig überfordert sind. Und die CLS-Steuerboxen sind eh noch Mangelware. Wie das letztlich mit Bestandsanlagen funktionieren soll, die noch keine Möglichkeiten zur Abregelung haben - damit hat sich der Gesetzgeber ganz offensichtlich nicht auseinandergesetzt. Das ganze Konstrukt wurde Ende 2023 hopplahopp auf den Weg gebracht, gemäß der neuen Kultur: Erst handeln, dann denken.
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Mal Post #16 überflogen... keine Ahnung warum alles immer gleich loskreischen Zwangsimpfung, Verbrennerverbot... das ganze ist so wischiwaschi ausgelegt das es selbst die EVU nicht verstehen und dann auch jedes seine Auslegung hat.
Bisher jemand offiziell betroffen oder kennt ihr alle nur jemanden dessen Schwippschwager einer verwandten Cousine davon betroffen ist?Punk ist nicht tot, Punk macht jetzt KNX
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Zitat von larsrosen Beitrag anzeigenHoffentlich sind bald Neuwahlen.Elektroinstallation-Rosenberg-Systemintegration-Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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Zitat von Punker Deluxe Beitrag anzeigenBisher jemand offiziell betroffen oder kennt ihr alle nur jemanden dessen Schwippschwager einer verwandten Cousine davon betroffen ist?
Ausserdem geht es da um sehr viel Geld. Durch die PV-Überproduktion an manchen Tagen fallen die Strompreise ins Negative, und das muss über das EEG-Konto ausgeglichen werden. Wir sprechen hier von Milliarden, insofern ist da ein entsprechender wirtschaftlicher Druck dahinter, den ungeregelten Ausbau der privaten PV einzudämmen und den Bestand abregelbar zu machen.
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Zitat von ;n1992528den ungeregelten Ausbau der privaten PV einzudämmen und den Bestand abregelbar zu machen.
Es ergibt also zunächst gar keinen Grund, wegen negativen Strompreisen die Anlagen abzuregeln, wenn andererseits dafür die ausgefallenen Erträge der Erzeugung durchs EEG rückvergütet werden. Egal ob das nun am mangelhaften Netzausbau hängt; oder an Überproduktion.
Die Kosten entstehen ohnehin.
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Du sprichst vom Redispatch 2.0, bei dem den Betreibern die abgeregelten kWh vergütet werden. Das betrifft aber nur große Anlagen. Bei kleinen PV-Anlagen ist geplant, die abgeregelten Zeiten quasi "hinten" an die Zeit nach Auslaufen der 20-jährigen festen Einspeisevergütung anzuhängen, und auch das nicht in vollem Umfang. Da die Einspeisevergütung in 20 Jahren inflationsbedingt viel weniger wert ist, ergibt sich hier eine deutliche Ersparnis.
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Wie kann man sich denn den Smartmeter Ausbau vorstellen? Ich kann mir schwer vorstellen, das vom Netzbetreiber jemand kommt und in meine Elektroverteilung zwischen Zähler und Klemmblock einen Smartmeter einbaut.das kann doch nur das lokale Fachunternehmen übernehmen und wenn dann vermutlich im Rahmen einer Erweiterung wie Wallbox und co.
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Ein iMSys ist ein ganz normaler elektronischer Zähler, wie Du ihn wahrscheinlich jetzt schon hast, mit einem zusätzlichen Smartmeter-Gateway. Das sitzt bei Zählern in 3-Punkt-Befestigung direkt auf dem Zähler und bei eHZ im RfZ, die Verdrahtung dafür ist dann bereits vorhanden. Falls darüber gesteuert werden soll, kommt einfach neben das Gateway noch eine Steuerbox, die nötigen Anschlüsse dafür muss natürlich Dein Elektriker vorbereiten. Den Zählerwechsel als solches macht ganz normal der MSB (meistens ist das ja der VNB) bzw. sein Subunternehmer.
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Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
Hinter jeder Abregelung (Windkraft) steht aber auch eine die Entschädigung.
Es ergibt also zunächst gar keinen Grund, wegen negativen Strompreisen die Anlagen abzuregeln, wenn andererseits dafür die ausgefallenen Erträge der Erzeugung durchs EEG rückvergütet werden. Egal ob das nun am mangelhaften Netzausbau hängt; oder an Überproduktion.
Die Kosten entstehen ohnehin.
I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.
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