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Das sind Tarife für aktuell 22ct. Kommt da dann zusätzlich noch die Reduzierung des Netzentgeltes dazu? Oder wird der Vertrag abgelehnt, wenn es sich um eine 14a Anlage handelt?
Der Anbieter muss doch angeben, wie sich der Arbeitspreis zusammensetzt. Da sollte also ersichtlich sein, mit welchen Netzentgelten er rechnet. Ablehnen kann er den Vertrag meines Erachtens nicht, das wäre zum einen eine Diskriminierung und zum anderen ist die Netzentgeltreduzierung geltendes Recht, der Anschlussnutzer hat ja keine Wahlmöglichkeit.
und was ist, wenn eine WP davor in Betrieb genommen wurde, aber auf dem Hauszähler hing, und jetzt auf einen eigenen Wärmestrom Zähler gehängt wird, ist das dann automatisch eine 14a Anlage?
Ein neuer Zähler ist eine neue Marktlokation. Das Netzentgelt ist an die Marktlokation geknüpft, ich gehe also davon aus dass man damit automatisch in die Regelungen des §14a EnWG fällt.
Ablehnen kann er den Vertrag meines Erachtens nicht, das wäre zum einen eine Diskriminierung und zum anderen ist die Netzentgeltreduzierung geltendes Recht, der Anschlussnutzer hat ja keine Wahlmöglichkeit
doch, klar, kommt häufiger vor, dass ein Vertragsabschluss über Verivox und Co fehlschlägt. Fuxx lehnt zum Beispiel gerne ab.
Wenn von den Tarifen dort dann noch die Reduzierung nach Modul 2 weggeht, dann wären das 16ct / kWh bei den aktuellen - eigentlich gerade sehr hohen - Preisen. Da hätte ich nichts dagegen
Das die Frage komplett OT Ist, ist Dir hoffentlich bewusst.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich 8 Seiten streng titelbezogene Beiträge unterbrochen habe!
Du hast offensichtlich gar keinen Bedarf da irgendetwas umzumelden. Fragst dann aber was muss alles umgebaut werden oder was darf ich ggf illegal an HW wegbauen weil ich zwar eine WP habe aber eigentlich noch nicht gesehen habe das da mal über 4,2kW verbraucht wurde.
Hier scheinst Du auf irgend einen anderen Beitrag zu antworten oder wir haben ein Sender/Empfänger-Problem. "illegal [..] wegbauen" steht hier nicht mal irgendwo zwischen den Zeilen. Die Fragestellung ist eine komplett andere.
Seit wann interessiert diesen gesetzlichen Regelungen was netto effektiv passiert in den Installationen. Es geht da rein um das Brutto aus dem HW Datenblatt und dann gilt das pauschal. Und sowas wie WP / WB sind ganz pauschal im Neubau als relevant eingestuft, egal wie viele kW da auf dem Datenblatt stehen.
Auch hier scheinen wir aneinander vorbei zu schreiben. Wie kommt denn die Info die auf dem Datenblatt steht zum Sachbearbeiter? Wird bei einer Ummeldung nochmal der komplett Datensatz mitgeschickt, zählt die ursprüngliche Meldung beim Netzbetreiber gar nichts? Kann ein Super-Mega-Energiesparhaus, das überhaupt gar nicht in die Nähe von 4,2kW Primär-Heizleistungsbedarf gar nicht von einem reduzierten Netzentgelt profitieren, da es zu wenig Leistung braucht?
....
Nur dazu muss man eben ein intelligentes EMS haben. Die stupide Box vom Netzbetreiber gibt nur den Trigger es soll gedrosselt werden, wenn Du das direkt an die WP usw. koppelst dann drosseln sich da alle Geräte einfach, egal ob es eigentlich notwendig wäre oder nicht. Kann man machen ist dann aber unsmart.
Das ist mir alles bewusst. Fragestellung ist aber: muss denn unbedingt eine Drosselung auf 0<x<4,2kW möglich sein, oder ist es auch ausreichend wenn die "Drosselung" = 0 kW bedeutet. Also wie heute auch in den Sperrzeiten einfach gar keine Energie (außer Steuerung) bezogen wird. Bzgl. Netzdienlichkeit dürfte das ja noch feiner als eine Drosselung sein.
Aber jetzt nach dem Schreiben hab ichs mir nochmal überlegt: lass es gut sein, ich such mir meine Infos wo anders. Auf diese Art von Umgang habe ich einfach keine Lust.
Anlagen die nicht modulieren können, müssen während der Sperrzeit abgeschaltet sein. So hat es unser VNB erklärt im November, korrekt. Wer modulieren kann, darf max 4,2kW ziehen.
Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!
Die erlaubte Leistung ist von der Gesamtleistung der Anlage abhängig.
Und super kurios: in den Eon AGB steht, dass der Heizstab nicht am Wärmestromzähler hängen darf, wenn er mehr als 25% der elektrischen Leistung ausmacht (was praktisch immer der Fall ist). Wie Panne ist das denn? Mal abgesehen davon, dass das keiner so machen wird und zum Glück auch niemand kontrolliert, welche Begründung sollte es dafür geben?
ach ja, und beim Thema Heizstab: wenn die Anlage nicht moduliert, reicht es meist diesen wegzuschalten. Man sollte halt die Risiken bei niedrigen Temperaturen kennen.
Interessant könnte es bei Grundwasser-WP werden! Die modulieren meist nicht (die Brunnenpumpe braucht so viel Strom, dass das nicht sinnvoll wäre) und werden in MFH genutzt, in denen längere Ausfälle beim Warmwasser Probleme machen würden. Was macht man dann da? Genug Wallboxen vorsehen und nur die abschalten?
Zuletzt geändert von livingpure; 19.12.2024, 11:42.
Auch wenn ich whrs gleich wieder ermahnt werde es sei Offtopic:
Kann mir einer von Euch bestätigen (oder eben verneinen), dass es bei der Netzentgeltreduktion nach §14a alt und §14a neu durchaus Unterschiede gibt? Mir wurde ja schon gesagt, dass ich keine Bedarf habe etwas zu ändern, allerdings bin ich der Meinung, dass 14a neu durchaus noch einmal ein paar cent weniger Netzentgelt bedeutet?
Kurzum: ich würde diesen monetären Bonus natürlich gerne mitnehmen (wenn ich es richtig verstanden habe) und würde in den maximal 2 (?) Stunden am Tag der Regelung von mir aus auch komplett auf Heizen verzichten (wie heute in den Sperrzeiten auch schon). Zumal ich ja wohl spätestens Ende 2028 eh aktiv werden muss.
P.S.: Ich habe eine Grundwasser WP, allerdings fürs EFH, die kann modulieren (aktuell aber ohne Schnittstelle, vllt. über Modbus). Ich meine eigentlich auch bei größeren gesehen zu haben, dass diese inzwischen im Regelfall modulieren können. Meine Stichprobe ist aber sicherlich nicht repräsentativ
Zu deiner Frage, siehe auch meine Frage oben, ich glaube so genau weiß das aktuell niemand. Vielleicht nicht mal die Versorger. Imho sehe ich noch nicht, was gegen einen günstigen Wärmetarif von Verivox PLUS Modul 2 Beantragung beim VNB spricht. Kann aber auch gut sein, dass der Tarif für 14a Anlagen dann abgelehnt wird
So ein Wechsel steht bei mir im Februar an, dann sollte ich es wohl spätestens erfahren
Nö, eigentlich überhaupt nicht. Was mir nur tatsächlich wiederholt in diesem Forum massiv auf die Nerven geht, ist dieses selbsgerechte Gehabe einer Minderheit der Teilnehmer. Einige verbringen hier gefühlt ihr halbes Leben und bringen zumindest inhaltlich das ein oder andere Mal auch wirklich einen Mehrwert, der Umgang miteinander ist aber weit davon entfernt, was ich von gebildeten Menschen erwarte. Bei manchen könnte man die Arzt-Analogie der "Götter in weiß" verwenden.
DAS ist jetzt wirklich OT, kotzt mich aber so dermaßen an, dass ich eine aktive Teilhabe hier auch in der Vergangeheit möglichst vermieden habe (und weiter vermeiden werde).
Kann mir einer von Euch bestätigen (oder eben verneinen), dass es bei der Netzentgeltreduktion nach §14a alt und §14a neu durchaus Unterschiede gibt?
Ja, da gibt es Unterschiede und die findest Du im Preisblatt Deines zuständigen Netzbetreibers. Beim Bayernwerk z.B. ist der Unterschied aber grade mal 0,75 Cent, da muss man schon rechnen ob sich ein Umbau lohnt. Spätestens 2029 wirst aber sowieso in das neue Regime überführt.
Wenn noch eine PV vorhanden ist, sollte man genau überlegen was man da macht. Sobald man im 14a neu drin ist muss nämlich auch eine PV-Bestandsanlage abregelbar gemacht werden (§9 EEG).
Mal eine andere Frage dazu wie habt ihr dies technisch umgesetzt?
Per EMS (wenn ja welches?), per Relais oder hat dies überhaupt jemand interessiert ob die Einrichtung steuerbar ist.
ich muss dies nämlich auch machen und wir haben nur eine WB, WP und keine PV. Nun Frage ich mich was da besser ist?
Bisher gar nicht, da der VNB noch nicht erklärt hat; wie er das Signal schicken will
sonst wird das aber recht simpel über ein „EMS“ laufen: Wallboxen schalten ab, die WP läuft weiter. Wenn mir danach ist, dann werden die WB so umgestellt, dass sie nur drosseln und nicht ganz abschalten
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