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    #46
    Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
    Schon deftig, wenn in einem Fachforum der Unterschied von Erdung und Potenzialausgleich bestritten wird.
    Wer bestreitet ihn denn?
    Ich sicher nicht.
    Ich sage nur das erst ein Potentialausgleich durchgeführt wird und anschließend wird der Potentialausgleich auf die Erdung gelegt.
    Somit ist ein PA im normalen Installationsbereich auch immer eine Erdung.
    Wenn du es immernoch nicht glauben willst, mach was du willst.
    Ich behaupte es guten Gewissens weiter so.

    Zitat von Dipol Beitrag anzeigen
    Bereits in "3.0 Begriffe, Symbole und Abkürzungen" dieser Norm sind die Unterschiede zwischen Erdung (3.1.8 ff.) und Potenzialausgleich (3.1.13) klar definiert.
    Und nochmal, ja es sind Unterschiede, hier hat auch niemand behauptet das es Gleiche ist.
    Ich sagte es ist faktisch das Gleiche, weil der PA im normalen Installationsbereich immer auf den Bezugspunkt Erde gelegt wird.

    Du sprichst wie ein typischer Studierter, der zwar alles theoretisch kennt, aber was dann praktisch daraus passiert einfach ignorierst.

    Hier mal ein Auszug vom Geschäftsführer vom Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung.
    Zitat:"Deshalb ist es wichtig, die metallenen Teile in den sogenannten Potentialausgleich einzubinden, d.h. eine Verbindung zur „Erde“ herzustellen."
    http://satvision.de/ratgeber-und-wor...t-empfang-1878

    Salopp gesagt: Potentialausgleich = Erdung.


    So und nun halte ich mich raus, sonst wird mir das zu blöd

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      #47
      Ich kann auch durch Kurzschluß das unterschiedliche Potential auf den beiden Anschlußfähnchen eines geladenen Kondensators ausgleichen, da ist auch ein "Potentialausgleich", aber noch lange keine Erdung. Erst wenn ich die kurzgeschlossenen Fähnchen leitend mit dem Erdpotential verbinde, ist dies eine Erdung. Die Erdung ist ein Spezialfall eines Potentialausgleichs. Dabei ist das Erdpotential keine konstante Größe, sondern variiert je nach Wetterlage gewaltig.

      Außerdem sagt der Herr Geschäftsführer im betroffenen Absatz, "fließt kurzzeitig ein so hoher Strom, dass die Sicherung im Stromkasten auslöst". Sicher meiner er nicht wirklich die "Sicherung", sondern den Fehlerstrom-Schutzschalter, und der "so hohe Strom" beträgt somit kaum mehr als 30 mA. Der Artikel ist an Laien gerichtet, da darf man die Worte nicht so sehr auf die Goldwaage legen. Obwohl, meine ich, gerade hier Wert auf richtige Wortwahl gelegt werden sollte.

      Edit: Um diesen Thread nicht weiter auszudehnen, antworte ich an dieser Stelle auf den Beitrag Alexander79 weiter unten: Der Leitungsschutzschalter (LS) hat bei Auslösecharakteristik B (Wohnhausinstallation) den dreifachen Nennstrom für mindestens 100ms zu halten, und bei fünffachem Nennstrom in weniger als 100ms zu trennen. Der 30mA Fehlerstromschutzschalter dagegen hat bei einem Strom von 150mA in weniger als 40ms zu trennen. Es ist zu vermuten, dass im Fehlerfall Phase-an-Schutzleiter der Fehlerstromschutzschalter das Rennen regelmäßig gewinnen wird. Ich will nicht ausschließen, dass auch der LS auslösen kann, muß er aber nicht. Der FI-Schalter dagegen muß in diesem Beispiel in jedem Fall auslösen, ansonsten wäre er defekt.
      Zuletzt geändert von FeqBuermoy; 24.07.2015, 09:41. Grund: Dritten Abschnitt angefügt.

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        #48
        Hallo. Muss leider auch meinen Senf dazugeben...

        Antennen-/SAT-Anlagen sind zu erden, mit mind. 16mm² am Hauptpotenzialausgleich.
        Insofern eine Blitzschutzanlage vorhanden und/oder vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls
        einzubinden.

        Dies schreibt jede VDE oder ÖVE oder EN-Norm so vor.

        mfg E.

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          #49
          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Wer bestreitet ihn denn?
          Ich sicher nicht.
          ...
          Ich behaupte es guten Gewissens weiter so.
          Hüh oder Hot?

          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Du sprichst wie ein typischer Studierter, der zwar alles theoretisch kennt, aber was dann praktisch daraus passiert einfach ignorierst
          Mutmaßungen dieser Art perlen an einem RFT-Meister mit den Praxis-Schwerpunkten Antennentechnik und EMV/Blitzschutz ab.

          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Zitat:"Deshalb ist es wichtig, die metallenen Teile in den sogenannten Potentialausgleich einzubinden, d.h. eine Verbindung zur „Erde“ herzustellen."
          http://satvision.de/ratgeber-und-wor...t-empfang-1878

          Salopp gesagt: Potentialausgleich = Erdung
          Da mir Herr Raphael bekannt ist, kann ich dir versichern, dass er das anders sieht. Seine Schlussantwort auf die Frage: "Eine Antennenanlage sollte stets geerdet werden, da …
          Zitat von T. Raphael
          … nur durch konsequent durchgeführten Potentialausgleich und blitzstromtragfähiger Erdung eine Gefährdung für Haus und Leben beim Einschlag in die Antenne verhindert werden kann.
          sollte schon genügen.

          Wenn die Diskussion bewirkt hat, dass der eine oder andere normferne Praktiker Erdung und Potenzialausgleich ernster nimmt, war sie nicht ganz vergeblich. Noch bekommen Gutachter den Satz "Wenn ich die Erdung mit angeboten hätte, wäre ich zu teuer gewesen", zu oft zu hören.



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            #50
            Zitat von FeqBuermoy Beitrag anzeigen
            Ich kann auch durch Kurzschluß das unterschiedliche Potential auf den beiden Anschlußfähnchen eines geladenen Kondensators ausgleichen, da ist auch ein "Potentialausgleich", aber noch lange keine Erdung.
            Erst wenn ich die kurzgeschlossenen Fähnchen leitend mit dem Erdpotential verbinde, ist dies eine Erdung. Die Erdung ist ein Spezialfall eines Potentialausgleichs.
            Nochmal ich sagte im normalen Installationsbereich ist PA gleich Erdung.
            Oder hast du bei dir zuhause die PA Schiene mit keinem Erder verbunden?
            Mir ist durchaus bewußt und bekannt das es ein Unterschied ist. Ein tragbarer Stromerzeuger hat auch einen PA aber keine Erdnung, aber nochmal, damit anscheinend auch der Dümmste es kapiert. Ich sagte im normalen Installationsbereich ist PA gleich Erdung.
            Und mit normalen Installationsbereich meine ich Einfamilienhäuser und keine etwaigen Sonderbauten.


            Zitat von FeqBuermoy Beitrag anzeigen
            Außerdem sagt der Herr Geschäftsführer im betroffenen Absatz, "fließt kurzzeitig ein so hoher Strom, dass die Sicherung im Stromkasten auslöst". Sicher meiner er nicht wirklich die "Sicherung", sondern den Fehlerstrom-Schutzschalter, und der "so hohe Strom" beträgt somit kaum mehr als 30 mA. Der Artikel ist an Laien gerichtet, da darf man die Worte nicht so sehr auf die Goldwaage legen. Obwohl, meine ich, gerade hier Wert auf richtige Wortwahl gelegt werden sollte.
            Ne, da fliegt auch ganz sicher die Sicherung.
            Entweder hast du den Artikel nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.
            Wenn du alles richtig gemacht hast.
            Sprich, komplette Satanlage auf die PA Schiene, bei der Zuleitung den grün gelben auf die PA Schiene und diese GEERDET ist. Was passiert wohl wenn durch einen Fehlerfall auf deinen Schirm des Koaxkabels plötzlich 230V kommen?
            Richtig du hast nen bomben Kurzschlußstrom und deine Sicherung fliegt. Von 30mA kann hier sicher keine Rede mehr sein.

            Und zum Thema Laien und Fachforum.
            Wenn ich mir die meißten Threads hier so durchlese, muß man sagen das ist ein Laienforum wo Fachleute Tipps und Ratschläge geben.
            Die Mehrheit im Forum sind sicher keine Elektrofachkräfte, also nützt solche Haarspalterei was du und dipol hier zeigen niemanden etwas.

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              #51
              Zitat von Electricfreak Beitrag anzeigen
              Antennen-/SAT-Anlagen sind zu erden, mit mind. 16mm² am Hauptpotenzialausgleich.
              Bezüglich der Montage in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade war der Thread auf Seite zwei mit dem Link zu KATHREIN schon weiter.

              BTW: Der Begriff Hauptpotenzialausgleich wurde durch Schutzpotenzialausgleich ersetzt und dabei die Potenzialausgleichsschiene (PAS) in Haupterdungsschiene (HES) umgetauft. Seitdem gibt es geerdete HES und in Altbauten auch das Kuriosum ungeerdeter Haupterdungsschienen.

              Zitat von FeqBuermoy Beitrag anzeigen
              Mal lesen, was Kathrein zum Blitzschutz schreibt:
              http://www.kathrein.de/fileadmin/med...litzschutz.pdf

              Edit: Es ging mir hier um den Bereich der Blitzschutzabdeckung des Hauses für die Antenne auf dem Garagendach, wenn das danebenstehende Haus eine Blitzschutzeinrichtung hat. Dies ist in dem PDF bildlich schön dargestellt.
              Das PDF bezieht sich auf ein Gebäude ohne Blitzschutzanlage.

              Die nicht erdungspflichtige Schutzzone nach IEC 60728-11 gilt aber auch für Gebäude mit einem Blitzschutzsystem. Sie ist nicht mit der Blitzschutzzone LPZ 0B nach Schutzwinkel- oder Blitzkugelverfahren identisch. Um weiteren Mythen und Fehlinterpretationen vorzubeugen, ergänzende Folien zur KATHREIN-Grafik:

              Fassadenant. Folie 1.JPG Fassadenant. Folie 2.JPG Fassadenant. Folie 3.JPG Fassadenant. Folie 4.JPG Fassadenant. Folie 5.JPG

              Zitat von Electricfreak Beitrag anzeigen
              Insofern eine Blitzschutzanlage vorhanden und/oder vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls
              einzubinden.
              Umgekehrt stimmt es: Erdungspflichtige Dachaufbauten sind nach IEC 62305 und IEC 60728-11 und den deutschsprachigen DIN VDE und ÖVE/ÖNORMEN in bestehende Blitzschutzanlagen zu integrieren.


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                #52
                Um weiteren Mythen und Fehlinterpretationen vorzubeugen, ergänzende Folien zur KATHREIN-Grafik:
                Wenn ich jetzt nix übersehen hab, dann fehlen mir noch zwei Fälle:

                1) Haus ohne Blitzschutzanlage mit Antenne mit unterschrittenem Trennschutzabstand
                2) Haus ohne Blitzschutzanlage mit Antenne im eingehaltenen Trennschutzabstand

                Sprich: Wenn das Haus per se keine "Blitzableiter" auf dem Dach hat (rote linien in der Grafik) etc. hat: Braucht dann die Antenne in beschriebenem Fall 1 neben der Verbindung zu "HES" einen eigenen "Blitzableiter" (analog zur roten Linie in der Grafik)?

                Ich meine, so als Laie würde mir das nicht einleuchten warum ich die Antennen per grün-gelb an HES anschließen soll, und dann nochmal getrennt mit dicker massiver Leitung und vielleicht einem entsprechendem "Erdspieß" nochmal "erden" soll. Wenn "grün-gelb" ebenfalls entsprechend dick gewählt ist (bleiben wir mal bei 16mm^2), dann hat das doch den selben Effekt (bei passender Kabelverbindung etc.) wie der "Erdspieß", oder?

                Hintergrund der Frage:

                Bei uns im Neubaugebiet steht kein einziges Haus das über eine "sichtbare" Blitzschutzanlage auf dem Hausdach verfügt. Aber allesamt haben SAT-Antennen auf dem Hausdach....

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                  #53
                  Soweit ich dass im Kopf habe braucht es dort nach Norm die 16mm² Erdung aber kaum einer baut die ein. Ich habe auch noch 30m 16mm² hier rumliegen für unsere SAT-Schüssel, welche aber noch nicht angeschlossen ist (sowohl SAT-Schüssel als auch Erdung). Ausserdem gehen die Meinungen zum Blitzschutz wohl auch unter Fachleuten etwas auseinander. Es gibt auch die These das solch eine schöne gut leitende Leitung die Blitze eher anzieht.

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                    #54
                    Ich meine, so als Laie würde mir das nicht einleuchten warum ich die Antennen per grün-gelb an HES anschließen soll, und dann nochmal getrennt mit dicker massiver Leitung und vielleicht einem entsprechendem "Erdspieß" nochmal "erden" soll.
                    Wenn ich so darüber nachdenke, dann fällt mir nur ein Grund ein warum man das tatsächliche machen sollte:

                    Die PA-Verbindungen sind auf PA und nicht auf "Blitzströme" ausgelegt. Die tatsächliche Erdung der Anlage hat sicherlich andere Verbinder die für Blitzsträme ausgelegt sind (glaube zwischen all dem Fachchinesisch stand das irgendwo weiter oben).
                    Ist das der Grund?


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                      #55
                      Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                      Wenn ich jetzt nix übersehen hab, dann fehlen mir noch zwei Fälle:

                      1) Haus ohne Blitzschutzanlage mit Antenne mit unterschrittenem Trennschutzabstand
                      2) Haus ohne Blitzschutzanlage mit Antenne im eingehaltenen Trennschutzabstand
                      Die DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) ist eine Blitzschutznorm, die Formel regelt die äquivalenten Trennungsabstände zu Blitzschutzanlagen und die zulässigen Schleifenumwege von Ableitungen. Sie ist auch auf die Erdleiter von Antennenerdungen übertragbar. Das Thema Trennungsabstand wird im DEHN Blitzplaner detailliert beschrieben, ist aber selbst für Elektrofachkräfte harte Kost.

                      Verstehe ich deine Frage richtig, dass du eine Formel für Trennungsabstände zu ungeerdeten metallischen Hausteilen suchst? Die gibt es nicht und der in manchen Publikationen genannte Pauschalabstand von 0,5 m ist an der Haaren herbei gezogen. Der kann zu groß aber auch zu klein sein.

                      Ich behelfe mir inoffiziell unter Bezug auf die früher geltende TA-Berechnung mit um 25 % höheren ki-Werten und Bezug auf das Geländeniveau:

                      Trennungsabstand "s" = Höhe "h" über Grund * 5 % in Luft bzw. * 10 % durch und über feste Stoffe.

                      Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                      Sprich: Wenn das Haus per se keine "Blitzableiter" auf dem Dach hat (rote linien in der Grafik) etc. hat: Braucht dann die Antenne in beschriebenem Fall 1 neben der Verbindung zu "HES" einen eigenen "Blitzableiter" (analog zur roten Linie in der Grafik)?
                      Das ist in Sekundärliteratur wie dem DEHN Blitzplaner usw. nachzulesen, Versuch einer komprimierten Zusammenfassung:
                      • Bei Gebäuden ohne Blitzschutzanlage gelten für Fassadenantennen, die sich außerhalb der nicht erdungspflichtigen Schutzzone befinden, die gleichen Regeln wie für Dachantennen
                      • Neue Antennen sollen möglichst nur nach nach dem Stand der Technik in geschützten Räumen (LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung oder passiver Schutzbereich einer Fassade) erstellt werden, da nur so die Antennenanlage und die daran angeschlossen Endgeräte gegen galvanische Blitzstromeintragungen (= Direkteinschläge) gewappnet sind
                      • Erdungspflichtige Antennen müssen nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² A oder 50 mm² Blitzableiterdraht blitzstromtragfähig geerdet werden, bei einem Einschlag werden zwangsläufig Teilblitzströme in die Antennenleitungen einegkoppelt
                      • Alle Erder müssen untereinander und mit einem vollständigen Schutzpotenzialausgleich, der auch ohne erdungspflichtige Antenne vorhanden sein muss, verbunden sein, siehe ABB Merkblatt # 10.
                      • Kabelschirme die aus LPZ 1 ins Gebäude ein- oder ausgeführt werden, sind möglichst unmittelbar nach dem Gebäudeeintrit mit min. 2,5 mm² Cu (geschützte Verlegung) oder 4 mm² (ungeschützt) in den PA einzubeziehen
                      • Bei Dachantennen ist der PA der Leitungsschirme somit in der Regel "mastnah", bei im Garten oder auf Garagendächern abgesetzt errichteten Antennen an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1, dort wo die Antennenleitungen ins Gebäude eintreten, auszuführen

                      Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                      Ich meine, so als Laie würde mir das nicht einleuchten warum ich die Antennen per grün-gelb an HES anschließen soll, und dann nochmal getrennt mit dicker massiver Leitung und vielleicht einem entsprechendem "Erdspieß" nochmal "erden" soll. Wenn "grün-gelb" ebenfalls entsprechend dick gewählt ist (bleiben wir mal bei 16mm^2), dann hat das doch den selben Effekt (bei passender Kabelverbindung etc.) wie der "Erdspieß", oder?
                      Nicht nur Laien tun sich damit schwer zu verstehen, warum der PA-Leiter bei Dachantennen mit Direkterdung ausschließlich schleifenfrei nur am geerdeten Antennenträger, bei Direkterdung an eine Blitzschutzanlage aber auch noch zusätzlich an der HES vermscht werden muss. Stellt man sich die Fragen wo mehr galvanische und wo mehr induktive Blitzstromeinkopplungen auftreten, ergibt sich die Begründung von selbst.

                      Nur zur Info und nicht als DIY-Anleitung: Ausführung von Erdung und PA bei Dachantennen mit und ohne Blitzschutzanlage:

                      Erdung+PA mit Blitzschutzsystem.jpg Erdung + PA mit u. o. LPS.jpg

                      Als Fachbauleiter ist man schon erstaunt wenn ein Eli weiß, dass er die Antennenleitungen und Komponenten in den PA einbeziehen muss und das auch macht. Du kannst ja mal deine Elektrofachkraft des geringsten Misstrauens testen ob die Unterschiede nach den Folienabbildungen überhaupt bekannt sind. Grafiken mit im Garten oder auf einer Garage abgesetzt installierten Antennen werde ich im Urlaub anfertigen.

                      Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                      Bei uns im Neubaugebiet steht kein einziges Haus das über eine "sichtbare" Blitzschutzanlage auf dem Hausdach verfügt. Aber allesamt haben SAT-Antennen auf dem Hausdach....
                      Blitzschutzanlagen sind nur für bestimmte Gebäude baurechtlich vorgeschrieben, unabhängig davon sind Antennenerdungen nach IEC 60728-11 asuzuführen. Die wenigsten sind es, St. Florian lässt grüßen.

                      Ob und wie deine Antennenleitungen in den PA einbezogen wurden, ist auch auf Threadseite 4 noch immer dein gut gehütetes Geheimnis.

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                        #56
                        Ob und wie deine Antennenleitungen in den PA einbezogen wurden, ist auch auf Threadseite 4 noch immer dein gut gehütetes Geheimnis.
                        Der Antennenschirm aller SAT-Leitungen die von der Antenne kommen hängt am PA. Ebenso der Multischalter im Technikraum sowie der Dachsparrenständer.

                        Was nach neusten Erkenntnissen (die Bilder haben hier klarheit geschafft die textuell vorher nicht da war) fehlt, ist die Erdung. Die Schüssel sitzt auf dem sehr flachen Garagendach, welches direkt an das Wohnhaus ansteht. Die Schüssel selbst sitzt aber auf Höhe mit und in Entfernung von 50cm der Dachrinne des Wohnhauses. Ergo wäre die Einhaltung der Sicherheitsbereiches nicht gegeben und ich muss den Dachsparrenhalter noch mit einer Erdungsleitung auf möglichst kurzem weg, außerhalb der Gebäudehülle, über einen Erdspieß in die Erde bekommen. An die Ringerdung in der Bodenplatte komme ich von da aus nicht ran (geht nur von innerhalb der Gebäudehülle und eine Leitung dahin nachziehen ist schier unmöglich).

                        Ich nehme an die Erdung erfolgt _immer_ außerhalb der Gebäudehülle, so dass man quasi jeder Dachantennen ansehen müsste (Erdungsleitung vom Mast über die Ziegel über einen ensprechend dicken Leiter an der Fassade runter zur Erdung (Erdspieß, ...) ob sie geerdet ist oder nicht?

                        P.S. Gibt's eine Vorschrift wie lange ein Stab/Kreuzerder zur Erdung sein muss, bzw. wie weit der ins Erdreich muss? Ein grober Blick ins www zeigt Längen von 1.5m, 2m, 3m, 5m ... !??!
                        Zuletzt geändert von tuxedo; 24.07.2015, 12:03.

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                          #57
                          Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                          Ich nehme an die Erdung erfolgt _immer_ außerhalb der Gebäudehülle, so dass man quasi jeder Dachantennen ansehen müsste (Erdungsleitung vom Mast über die Ziegel über einen ensprechend dicken Leiter an der Fassade runter zur Erdung (Erdspieß, ...) ob sie geerdet ist oder nicht?
                          Das sollte man meinen, aber die Normen sind aus Tradition nicht immer konsequent gleichlautend.

                          Wird eine Antenne an eine Blitzschutzanlage geerdet oder mit einer getrennten Fangstange geschützt, ist gegen den 8 mm Blitzableiterdraht nach den Bildern 11 bis 13 der IEC 60728-11 Trennungsabstand einzuhalten. Ohne Blitzschutzanlage ist nach Bild 14 mit einem 16 mm² Cu kein Trennungsabstand eingezeichnet, obwohl der Erdungsleiter die ganze Blitzlast tragen muss und stärker als ein Blitzableiterdraht erwärmt wird.

                          Bemühungen in der zuständigen deutschen Normenkommiission DKE K 735 Trennungsabstand oder verbindlich Außenableitung vorzuschreiben, sind leider nicht in den letzten Normentwurf der internationalen IEC 60728-11 eingeflossen und werden somit auch nicht im Upgrade der deutschen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) erscheinen. Es bleibt somit leider weiterhin dem blitzschutztechnischen Verstand oder Unverstand des jeweiligen Installateurs überlassen, ob er einen Antennenerdungsleiter ohne gefährliche Näherungen außen oder gewohnheitsmäßig als Blitzeinleiter innen verlegt.

                          Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                          P.S. Gibt's eine Vorschrift wie lange ein Stab/Kreuzerder zur Erdung sein muss, bzw. wie weit der ins Erdreich muss? Ein grober Blick ins www zei/gt Längen von 1.5m, 2m, 3m, 5m ... !??!
                          Auch das ist in der Bibel des Blitzschutzes, im DEHN Blitzplaner, in Bild 9.5.1 Zulässige Erder nachzulesen. Die bereits beschlossene Angleichung an die Blitzschutznorm, wonach die Köpfe von Vertikalerdern mit 1,5 bzw. 2,5 m Mindestlänge künftig 0,5 m unter Grund versenkt werden müssen, wird dort noch nicht erwähnt. Bilder sagen mehr als Worte:

                          IEC 60728-11 Erder A + B.jpg

                          Die Klemmen von Dachsparrenhaltern sind allesamt nicht zertifiziert und nur wenige HES sind blitzstromtragfähig. Eine Erdung kann aber ihre Funktion nur erfüllen, wenn auch die Verbinder für Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig sind.
                          Zuletzt geändert von Dipol; 24.07.2015, 14:35.

                          Kommentar


                            #58
                            Das sollte man meinen, aber die Normen sind aus Tradition nicht immer konsequent gleichlautend.
                            [...]
                            Daraus schließe ich: Entweder der jeweilige Installateur in der Nachbarschaft war nicht der Meinung dass es vielleicht eine gute Idee ist den Leiter außerhalb der Gebäudehülle zu verlegen, ODER da ist nix geerdet.
                            Ich tippe auf letzteres.

                            Auch das ist in der Bibel des Blitzschutzes, im DEHN Blitzplaner, in Bild 9.5.1 Zulässige Erder nachzulesen.
                            Der Dehn-Abbildung entnehme ich: Ein einzelner: 2,5m unter der Erdoberfläche versenken/einschlagen, zwei Stück: jeweils 1,5m mit entsprechendem Abstand zueinander.

                            Die bereits beschlossene Angleichung an die Blitzschutznorm, wonach der Kopf von Vertikalerdern mit 1,5 bzw. 2,5 m Mindestlänge künftig 0,5 m unter Grund versenkt werden müssen, wird dort noch nicht erwähnt. Bilder sagen mehr als Worte:

                            D.h. die Spitze des 2,5m langen Erders muss in 3m Tiefe sitzen, so dass man den Erder erst 0,5m tiefe unter der normalen Erdoberfläche erreicht/anschließen kann?


                            Die Klemmen von Dachsparrenhaltern sind allesamt nicht zertifiziert
                            Interessant. Wenn ein PA aber mit 4 (oder 6) mm^2 ausreichend ist: Warum ist die Klemmstelle dann für locker 16mm^2 ausgelegt? Egal. Eine Schelle um den Mast nach Klasse H anzuschließen macht den Bock dann auch nicht mehr fett.

                            Sorgen macht mir nur der Erder und dass der ohne weiteres so tief in den Boden geht... 2x 2,5m horizontal in 0,5m tiefe im Boden verbuddeln wäre noch eine Alternative.

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                              #59
                              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                              Ich tippe auf letzteres.
                              Bei der geringen Quote normkonform geschützter Antennen kann man darauf mit hoher Gewinnschance wetten.

                              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                              Der Dehn-Abbildung entnehme ich: Ein einzelner: 2,5m unter der Erdoberfläche versenken/einschlagen, zwei Stück: jeweils 1,5m mit entsprechendem Abstand zueinander.
                              Seit 2007 ist nach DIN 18014 für Ringerder von Neubauten korrosionsbeständiges NIRO (V4A) vorgeschrieben, Erder vom Typ A dürfen vergammeln. Es ist aber ein Gebot der Vernuft statt Kreuzerdern nur noch Erdspieße zu nehmen, die eine Blitzschutzfachkraft bei normalen Bodenverhältnissen mit einem Vibrationshammer ratz-fatz versenkt. Bei galvanischer Verbindung mit einem Fundamenterder vergammeln nicht korrosionsbeständige Erder noch schneller. Bevor man eine Funkenstrecke einbauen lässt besser einen NIRO-Erder nehmen.

                              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                              D.h. die Spitze des 2,5m langen Erders muss in 3m Tiefe sitzen, so dass man den Erder erst 0,5m tiefe unter der normalen Erdoberfläche erreicht/anschließen kann?
                              Nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja! Es ist auch zulässig Erder z. B. mit 45° schräg einzutreiben, somit auch eine geringere Tiefe zulässig.

                              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                              Interessant. Wenn ein PA aber mit 4 (oder 6) mm^2 ausreichend ist: Warum ist die Klemmstelle dann für locker 16mm^2 ausgelegt? Egal. Eine Schelle um den Mast nach Klasse H anzuschließen macht den Bock dann auch nicht mehr fett.
                              Willkommen im Club der Blitzschutzkundigen!

                              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                              Sorgen macht mir nur der Erder und dass der ohne weiteres so tief in den Boden geht... 2x 2,5m horizontal in 0,5m tiefe im Boden verbuddeln wäre noch eine Alternative.
                              Im Blitzschutzbau sind Längen von 9 m empfohlen. Bevor man in Fronarbeit Kreuzerder mit Schlegel selbst einprügelt und mehrere Hammerstiele drauf gehen, eine Blitzschutzfachkraft beauftragen die auch zwischen Stützerder und zu einer Trennstelle am Haus eine NIRO-Verbindung herstellt. Dann ist aber noch die Tücke zu lösen, wie man man einen 16 mm² Cu an Blitzschutzbauteile mit 8-10 mm Standarddurchmesser normkonform blitzstromtragfähig und korrosionsvertröglich andockt. Sogenannte Cupalhülsen gibt es nämlich nur ab 25 mm² Querschnitt.

                              Ohne Grundriss mit Position der HES oder Fotos ist beim besten Willen nicht zu beurteilen ob ein einfacher Anschluss des 16 mm² Cu an eine - hoffentlich geerdete - HES ohne gefährliche Näherungen möglich ist.

                              EDIT: Die Einspruchsfrist gegen Final Draft der IEC 60728-11:2015 ist am 01.01.2016 abgelaufen. Es wurden keine Einsprüche gegen die Angleichung der Vertikalerder an die Blitzschutznorm mit 0,5 m Versenkung unter Grund vorgetragen.
                              Zuletzt geändert von Dipol; 23.01.2016, 09:21. Grund: Final Draft

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                                #60
                                Dipol Moin Roland, ich habe jetzt insgesamt gefühlt alle deine Beiträge zum Thema Erdung von SAT-Anlagen durchgelesen und stehe immer noch vollkommen auf dem Schlauch.
                                Ich baue mit einem Bauträger und Fundamente+Betonplatte sind schon gegossen. Ich habe nur eine Fahne vom Fundamenterder in den HWR (würde behaupten der Klassiker).
                                Wenn ich nun das CU Kabel nicht durch mein Haus legen möchte wie vom Elektriker aufgeplant, könnte ich doch vom Mast an die Dachrinne runter und an einen Tiefenerder gehen(türkise Linie). Mein Problem ist jetzt nur noch diesen mit dem Fundamenterder zu verbinden.
                                Ist es zulässig durch einen Wanddurchbruch die HES mit dem Tiefenerder(pinker Kreis) am Haus vorbei zu verbinden (grüne Linie)?

                                Ein Bild zur Veranschaulichung.
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