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    #16
    Ah OK. Das leuchtet mehr oder weniger ein.
    Seltsam nur dass es dann 16mm² überhaupt als flexible Leitung zu kaufen gibt.

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      #17
      warum nicht? Es gibt ja nicht nur Blitzschutz-Anwendungen sondern auch "normalen" PA
      EPIX
      ...und möge der Saft mit euch sein...
      Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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        #18
        Ich merke nochmal an dass es mir nicht um Blitzschutz sonder PA ging. D.h. ich kann doch die "Litze" nehmen?

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          #19
          Du musst mit helfen, ich kenne PA nur unter Public Address und da sind mir die Leitungen noch nie untergekommen ;-)

          Letztendlich ist es aber doch wiederum egal wo der Strom herkommt ob von nem Blitz oder eben PA.
          Die Leitung ist dimensioniert dass sie X Ampere aushält.

          Will mich hier nicht rechtfertigen, würde es nur gerne verstehen.

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            #20
            PA = Potentialausgleich

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              #21
              Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
              Ich merke nochmal an dass es mir nicht um Blitzschutz sonder PA ging. D.h. ich kann doch die "Litze" nehmen?
              Nein.
              Gruß
              Frank

              Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                #22
                Okay, also die "grobe Litze" in 16mm^2 ist nicht nur für Blitzschutz ungeeignet, sondern auch für einen Potentialausgleich nicht?

                Kann mir dann mal jemand verraten wann und wo ich die grün-gelbe NYM-J 1x16mm^2 Leitung mit "grober Litze" (Kabel - Leitungen - Mantelleitung NYM-J 1x16 - MeterwareSchaltermaterial von Busch-Jaeger, Gira, Berker, merten, Jung. Gongs und Funkgongs von Friedland und Grothe. Elektromaterial von Wago, Hager, ABB, Hirschmann, Kathrein, Wisi.) nehmen darf?! Denn dieses Kabel gibt's in fast jedem Shop. Das gleiche, nur mit "massiver Ader" ist dagegen schon relativ selten anzutreffen.

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                  #23
                  Ich weis nicht warum Du hier so rumeierst. Es gibt Normen und es gibt verschiedene Leitungen, welche jeweilige Normen erfüllen. Wenn dies Dir nicht gefällt ist das der Norm recht wurscht. Da hilft auch keine Diskussion.

                  Um es kurz zu fassen: Die Antworten auf Deine Eingangsfrage sind allumfänglich gegeben...
                  Gruß
                  Frank

                  Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                    #24
                    Kein Grund hier gleich zu motzen ;-) Die Message dass auch im PA Fall ein Massiver Leiter zu benutzen ist kam schon an. Die Eingangsfrage ist schon seit einigen Antworten hier erledigt. Aber was ist so verkehrt daran zu fragen wann man denn den nicht-massiven Leiter nehmen kann/darf?!

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                      #25
                      ...bei deinem Anwendungsfall darfst Du keinen mehrdrähtigen Leiter nehmen, auch wenn ich schon anderes gesehen habe. Schlau Fragen kann man viel, nur muss man nicht immer eine Antwort erwarten.

                      Und wenn Dich Leitungen so brennend interessieren, dann mach halt einen neuen Fred auf - in diesem Fred passen sie thematisch definitiv nicht rein.
                      Gruß
                      Frank

                      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                        #26
                        Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                        ...bei deinem Anwendungsfall darfst Du keinen mehrdrähtigen Leiter nehmen, auch wenn ich schon anderes gesehen habe.
                        Auch hier wirkt das normative Hin und Her um ursprünglich erlaubte, dann temporär verbotene und bereits zum Beitragszeitpunkt und aktuell nicht mehr untersagte mehrdrähtige 16 mm² Kupferleiter nach. Bis 2011-06 hat die Aussage noch gestimmt, danach aber nicht mehr:

                        Zitat von DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)2011-06
                        11.3.2 Erdungsleiter

                        Nach EN 50164-1 und EN 50164-2 müssen Klemmen und Drähte für Blitzströme ausgelegt sein.

                        Der Erdungsleiter muss geradlinig und senkrecht geführt werden, damit so ein möglichst kurzer und direkter Weg zur Erdungsanlage gewährleistet ist.

                        Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 rnrn² Kupfer, isoliert oder blank, oder 25 mm2 Aluminium, isoliert, oder 50 rnm2 Stahl. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich untereinander nicht korrosiv verhalten.

                        Feindrahtleiter dürfen nicht als Erdungsleiter verwendet werden. Sie sind nur für Leiter erlaubt, die keine Blitzströme führen.
                        Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

                        Mit für die jeweilige Drahtart nach EN 50164-1 oder der aktuelleren DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1):2013-02 Klasse H = 100 kA zertifizierten Klemmen, sind auch verseilte Erdleiter zulässig, wenn deren Einzeladern mit 1,7 mm Durchmesser ausreichend korrosionsfest sind.

                        Im Blitzschutzbau sind sogar typgeprüfte feindrähtige Alu-Ausgleichsbänder mit industriell verpressten Kabelschuhen im Gebrauch. Es kommt somit nicht so sehr auf den Draht selbst als auf die Klemmen an. Auch ein Einzelmassivdraht, der weniger aufwändige Klemmen erfordert, kann seine Funktion nur erfüllen, wenn die Klemmen entsprechend Blitzschutzklasse 3 für 100 kA zertifiziert sind.

                        Das ist in der Praxis aber nur selten Fall und die Tauglichkeit der meisten Antennenerdungen selbst für Durchnittsblitze mit 25 kA fraglich.
                        Zuletzt geändert von Dipol; 18.07.2015, 18:59.

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                          #27
                          Nicht verzagen, Eli fragen. Oder alternativ: Schauen was dieser "bisher" verbaut hat.

                          In meinem Fall hat er im Jahr 2014 den PA im Haus mit 1x16mm^2 in "grober Litze" gelegt und an die Potentialausgleichschiene geklemmt.

                          Da er für seine Arbeiten gerade stehen muss, gehe ich davon aus, dass das was er da angeschlossen hat "okay" und vor allem zulässig ist.

                          Zur Diskussion hier im Forum: Mein persönliches Fazit lautet: Um ein grobes Meinungsbild zu bekommen kann man schon fragen, aber letztendliches ist die Frage absolut überflüssig, weil sich die Antwortenden gegenseitig mit Normen versuchen zu erschlagen und man hinterher genau so schlau ist wie vorher.

                          Dennoch Danke an alle Beteiligten für die rege Diskussion.

                          Für mich ist das Thema nun erledigt.
                          Zuletzt geändert von tuxedo; 20.07.2015, 10:42.

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                            #28
                            Mal lesen, was Kathrein zum Blitzschutz schreibt:
                            http://www.kathrein.de/fileadmin/med...litzschutz.pdf

                            Im Übrigen, mich befällt manchmal das Grausen, was mir mein Eli, Meister seines Fachs, als "Stand der Technik" verkaufen will.

                            Edit: Es ging mir hier um den Bereich der Blitzschutzabdeckung des Hauses für die Antenne auf dem Garagendach, wenn das danebenstehende Haus eine Blitzschutzeinrichtung hat. Dies ist in dem PDF bildlich schön dargestellt.
                            Zuletzt geändert von FeqBuermoy; 24.07.2015, 10:10. Grund: Falsche Info ausgegraut, siehe auch die späteren Beiträge von Dipol.

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                              #29
                              Ich merke nochmal an: Es ging hier in erster Linie um den PA, nicht um einen Blitzschutz.

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                                #30
                                Zitat von tuxedo Beitrag anzeigen
                                Ich merke nochmal an: Es ging hier in erster Linie um den PA, nicht um einen Blitzschutz.
                                Das passt aber nicht zum Threadtitel "Erdungsleitung SAT-Antenne" und zu einem 16 mm² Cu, der - vorbehaltlich dafür zertifizierter Verbinder - 200 kA Blitzstrom aushält.
                                • Bei erdungspflichtiger Antennenmontage sind die Schirme der Antennen- und Teilnehmer-Leitungen sowie Komponentengehäuse zusätzlich auch in den geerdeten Schutzpotenzialausgleich mit einzubeziehen.
                                • Befinden sich hingegen Antenne und Leitungen ausschließlich im nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade (min. 2 m unterhalb der Dachrinne/Dachkante und max. 1,5 m Abstand zur Fassade), genügt es die Schirme der Antennenleitungen mit geringeren PA-Leiterquerschnitten von min. 2,5 mm² (geschützt) bzw. 4 mm² (ungeschützt) Cu an die PAS/HES anzuklemmen, die bei Altbauten nicht zwingend geerdet sein muss
                                • Zu metallischen Hausteilen, die Blitzströme von außerhalb der Fassade einkoppeln können, sollte man ausreichende Trennungsabstände einhalten.

                                Nur wenige konzessionierte Elektrofachkräfte besitzen entsprechend dem Vertrag mit ihrem VNB ein VDE-Auswahlabo. FOLGE: Viele machen das was sie schon immer (nicht oder falsch) gemacht haben.

                                Ob ausgerechnet diese Antenne zu den gefühlt 5 % normkonformen Antennenanlagen gehört, lässt sich auf Wunsch durch Fotos von Antenne, Leitungstrassen, Anschlussdetails am Mast, Haupterdungsschiene und Erdblock/Erdwinkel leicht feststellen.
                                Zuletzt geändert von Dipol; 21.07.2015, 19:19.

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