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Erdung für Netzwerkschrank

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  • livingpure
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    da könnte ich mal durch die Normen schauen
    Das wäre super!
    Eine Erfordernis wäre das Thema dieses Threads, was mache ich sonst mit dem Netzwerkschrank? Oder man geht doch auf den PE in der UV?

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  • Prowler1981
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Zumal der PA an den Klasse 2 ableiteten in UV auch nur optional ist.

    Dazu mal eine kurze Zwischenfrage: Gilt das eigentlich auch wenn ich einen äußeren Blitzschutz habe ?!

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  • vento66
    antwortet
    Die ÖVE meint dazu:

    444.4.13.AT Verbindung des Schutzleiters mit der örtlichen Potentialausgleichsanlage
    Der Schutzleiter ist in jedem Verteiler mit der örtlichen Potentialausgleichsanlage des jeweiligen Geschoßes
    zu verbinden
    und.

    ​​​​​​​
    444.5.2 Verbindung von Netzwerken und Potentialausgleichsanlagen in Gebäuden
    In kleinen Anlagen, wie zB Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, kleinen Gewerbegebäuden, in denen
    ein IKT-Netzwerk mit einer begrenzten Zahl von elektronischen Geräten, die nicht durch Signalkabel/
    -leitungen miteinander verbunden sind, verwendet wird, kann die Verwendung einer sternförmig errichteten
    Potentialausgleichsanlage ausreichend sein

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  • larsrosen
    antwortet
    Ufff,

    so aus dem stehgreif würde ich behaupten, dass dieser nicht Pflicht ist.
    In einer Wohnung gibt es (Serienmäßig​​​​​) nichts (mehr) was geerdet werden müsste.
    Ich könnte mir vorstellen das es vereinbart werden muss.

    Aber es ist eine interessante Frage, da könnte ich mal durch die Normen schauen.
    Aber direkt würde ich sagen, nicht erforderlich.
    Zumal der PA an den Klasse 2 ableiteten in UV auch nur optional ist.

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  • vento66
    antwortet
    Zusätzlicher örtlicher Potentialausgleich an Wohnungs bzw Unterverteilern.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
    Wisst ihr woraus sich die Pflicht in D ergibt?
    Welche Pflicht denn?

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  • vento66
    antwortet
    Da musst Du mal den fragen, den die DIN VDE anruft, wenn sie was nicht wissen larsrosen

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  • livingpure
    antwortet
    Wisst ihr woraus sich die Pflicht in D ergibt? Ich vermute die Vorschrift darf ich bald rausziehen ..

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  • Lennox
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    In neuen Häusern sollte da einer liegen….
    Aus Erfahrung liegt da aber keiner…, weil die meisten „Facharbeiter“ es einfach vergessen oder drauf schei***. Erst gestern wieder gesucht wegen nachträglichem Kamin einer Penthousewohnung. 🥸

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  • livingpure
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    In neuen Häusern sollte da einer liegen.
    Interessant... gut zu wissen. Da bin ich jetzt mal sehr gespannt, ob das so sein wird. das heißt eigentlich könnte man auch Typ 2 ÜSS in den UV zusätzlich an den PA hängen.

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  • vento66
    antwortet
    In neuen Häusern sollte da einer liegen. Stell Dir vor, du verbindest alle Wohnungen mittels Sprechanlage. Dann haben 2 Mieter die Idee ein IP Gateway einzubauen. Dann hast Du über die Klingel einen Potenialausgleich zwischen den Wohnungen. Keine Ahnung wie es in D aktuell ist, aber Potentialausgleich wurde gefordert bei Anlagen mit mehreren Verteilern, Anlagen mit EDV oder gemeinsamen SAT Anlagen.

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  • Lennox
    antwortet
    Vielleicht hast ja ein Metallrohr in der Gegend…, das am Pot. hängt…?!

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  • livingpure
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Nö, weil der PE ist eben kein Potentialausgleich.
    schon klar, aber in Obergeschossen, insbesondere in einzelnen Wohnungen, gibt es doch meist keine PAS? Was soll man sonst alternativ machen?

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  • DiMa
    antwortet
    Da steht doch genau das, was vento66 geschrieben hat.

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  • maeckes
    antwortet
    Der Grund für die Frage ist dieser Beitrag von Dipol https://knx-user-forum.de/forum/öffe...29#post1740229

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