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444.4.13.AT Verbindung des Schutzleiters mit der örtlichen Potentialausgleichsanlage
Der Schutzleiter ist in jedem Verteiler mit der örtlichen Potentialausgleichsanlage des jeweiligen Geschoßes
zu verbinden
und.
444.5.2 Verbindung von Netzwerken und Potentialausgleichsanlagen in Gebäuden
In kleinen Anlagen, wie zB Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, kleinen Gewerbegebäuden, in denen
ein IKT-Netzwerk mit einer begrenzten Zahl von elektronischen Geräten, die nicht durch Signalkabel/
-leitungen miteinander verbunden sind, verwendet wird, kann die Verwendung einer sternförmig errichteten
Potentialausgleichsanlage ausreichend sein
so aus dem stehgreif würde ich behaupten, dass dieser nicht Pflicht ist.
In einer Wohnung gibt es (Serienmäßig) nichts (mehr) was geerdet werden müsste.
Ich könnte mir vorstellen das es vereinbart werden muss.
Aber es ist eine interessante Frage, da könnte ich mal durch die Normen schauen.
Aber direkt würde ich sagen, nicht erforderlich.
Zumal der PA an den Klasse 2 ableiteten in UV auch nur optional ist.
Aus Erfahrung liegt da aber keiner…, weil die meisten „Facharbeiter“ es einfach vergessen oder drauf schei***. Erst gestern wieder gesucht wegen nachträglichem Kamin einer Penthousewohnung. 🥸
Interessant... gut zu wissen. Da bin ich jetzt mal sehr gespannt, ob das so sein wird. das heißt eigentlich könnte man auch Typ 2 ÜSS in den UV zusätzlich an den PA hängen.
In neuen Häusern sollte da einer liegen. Stell Dir vor, du verbindest alle Wohnungen mittels Sprechanlage. Dann haben 2 Mieter die Idee ein IP Gateway einzubauen. Dann hast Du über die Klingel einen Potenialausgleich zwischen den Wohnungen. Keine Ahnung wie es in D aktuell ist, aber Potentialausgleich wurde gefordert bei Anlagen mit mehreren Verteilern, Anlagen mit EDV oder gemeinsamen SAT Anlagen.
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