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Mit Smart Devices zum Versicherungsfall oder "Sauna brennt!"

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    #31
    Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
    Erster Schritt, bevor hier rgendjeman Tipps zur Umsetzung geben sollte:

    Mit deiner Versicherung sprechen, verbindliche (schriftliche) Auskunft einholen. Jede andere Vorgehensweise ist Harakiri.
    --> Korrekt!

    Gruss Peter
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      #32
      Hallo Kollegen..

      was soll das Spiel mit dem Feuer? Ja, selbst wenn ein Temperaturbegrenzer installiert ist:

      a) Lassen Sie die Sauna während der Aufheizphase nicht unbeaufsichtigt bzw. führen Sie regelmäßig Kontrollen durch.
      b) Sichern Sie den Saunaofen nach dem Benutzen gegen unbeabsichtigtes Einschalten. Nutzen Sie ihre Sauna in der betriebsfreien Zeit nicht als zusätzlichen Abstellraum für brennbare Gegenstände.

      1. Während der Aufheizphase soll man ab und zu nachsehen:
      --> Wie ist das "ferngesteuert" sicher zu stellen?

      2. Gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern!
      --> Wie stellt man das sicher in einer Visualisierung oder einem Taster etc?

      Und nein: Eigentlich ist es zwecklos über "fernsteuern der Sauna" zu diskutieren. Es frage bitte mal jemand der Fernsteuerwütigen seinen Versicherungsfachmann und teile es uns bitte aus dritter Quelle mit - für die, welche es trotzdem nicht glauben.

      Es kommt mir vor, als ob wir über die Frage: "Kann ich bitte auch auf der linken Fahrspur fahren?" diskutieren würden. Ich pass ja auf, ich fahr ja nicht immer links, ich hab ja auch das Licht an, und den Sicherheitsgurt, ausserdem fahr ich nicht alleine. Piepegal: Ja, man kann links fahren - aber man sollte es besser bleiben lassen.

      http://dyn2.hannover.de/feuerwehr/da...feumerkg06.pdf

      Dokument der Feuerwehr Hannover.

      Gruss Peter
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        #33
        .. und ich komme mir vor, als ob es kein Gurgel geben würde. Da sucht man nach "Sauna Brandschutz" und schon die ersten beiden Treffer bringen es auf den Punkt:

        a) Feuerwehr Hannover (siehe oben)
        b) VGH-Versicherung
        Brandschutz in Sauna | VGH Versicherungen
        "Automatische Einschaltmöglichkeit - falls vorhanden - außer Betrieb nehmen"

        Ja, es heisst "automatisch", aber ich würde jedem der mir in die Quere kommt ganz sicher die Fernsteuerung deaktivieren. Klingt "automatisiert" besser? Möchte mal jemand bei VGH anrufen und nachfragen, "ob da vielleicht ein Unterschied festzustellen wäre?"

        "Saunaofen vor Inbetriebnahme inspizieren (keine brennbaren Gegenstände auf oder am Saunaofen)"

        Was hat es bitte für einen Sinn, wenn man zu FUSS zur SAUNA hingeht, diese dann NICHT MANUELL EINSCHALTET, dann die SAUNA INSPIZIERT und dann wegläuft, damit man die SAUNA dann AUTOMATISIERT FERNSTEUERN kann?

        Ich wiederhole mich.. sorry. Nächste Frage?

        Gruss Peter
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          #34
          Hallo Peter

          Ich bin mit dir absolut einer Meinung.

          Desshalb frage ich mich, wiso RTS-Automation ein KNX-Saunasteuergerät anbietet. So etwas ist in meinen Augen gemeingefährlich.

          @Basti und die Anderen:

          Es gibt Dinge, die man einfach nicht über KNX steuern sollte. Dazu gehören alle Dinge, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. z.B.

          Sauna ferngesteuert einheizen-> Brandgefahr
          Badewanne ferngesteuert füllen -> Wasserschaden
          Gas-Chemine ferngesteuert einfeuern -> Explosionsgefahr/Brandgefahr
          usw...

          Solche Ideen liegen für mich jenseits von gesundem Menschenverstand. Eine solche Frage sollte man sich garnicht stellen. Mit KNX kann man so ziemlich alles Steuern, was mit Elektrik funktioniert. Aber längst nicht alles was technisch machbar ist, entspricht auch den Normen und Gesetzen.

          Das wäre in etwa so, als würde man fragen, auf was man beim KNX achten muss, wenn man über die Visu den Motor des Autos fernstarten möchte.
          Gruss Patrik alias swiss

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            #35
            Zitat von swiss Beitrag anzeigen
            Hallo Peter

            Ich bin mit dir absolut einer Meinung.

            ......

            Das wäre in etwa so, als würde man fragen, auf was man beim KNX achten muss, wenn man über die Visu den Motor des Autos fernstarten möchte.
            .. über die Standheizung könnten wir reden.

            Gruss Peter
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              #36
              Standheizung ist auch nicht gemeint Ich spreche von Abgasen usw... Ist aber bei Standheizungen eventuell auch ein Problem!?
              Gruss Patrik alias swiss

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                #37
                kurz: no! Es sei denn Du startest das Teil in der Sauna (oder Garage).
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                  #38
                  Wenn man eine geschlossene, freistehende GaragenBox hat, könnte ja trozdem der Wunsch nach einem leicht themperierten Auto aufkommen Aber Spass beiseite.

                  Es gibt einen grossen unterschied zwischen sinnvoll und machbar. Desshalb würde ich wenn schon, mein Auto mit einer elektrischen Standheizung aufwärmen (über 230V). Das ist mir wesentlich sympatischen und bringt keine nennenswerte Risiken mit sich. Im Aussenbereich sieht das wieder anders aus.
                  Gruss Patrik alias swiss

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                    #39
                    Ja, ihr habt wohl recht, das einschalten über die Visu ist schon eigentlich ein schritt zu weit
                    Viel wichtiger ist eigentlich in meinen Augen eh den Status (an/aus, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) zu visualisieren und das ist wohl eh das geringste aller Probleme

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                      #40
                      den Status (an/aus, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) zu visualisieren
                      den wichtigsten Status hast du vergessen: SAUNA BRENNT....
                      EPIX
                      ...und möge der Saft mit euch sein...
                      Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                        #41
                        den wichtigsten Status hast du vergessen: SAUNA BRENNT....
                        das erkannt man an der Temperatur
                        Grüße aus dem Sauerland

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                          #42
                          Aktuelle Mail von Loxone - Saunasteuerung




                          Loxone im Einsatz: Saunasteuerung

                          Mit Loxone können Sie einfach und mit wenig Geld Ihre Sauna nach Ihren Bedürfnissen bedienen und steuern. Auch wenn Sie gerade noch auf der Skipiste sind und Ihre Sauna bereits aus der Ferne vorheizen wollen...



                          Ich habe mir erlaubt den Kollegen von Loxone einen Kommentar im Blog zum Thema zu hinterlassen und mit dem selben Text auf Ihr Mailing zu antworten:

                          Smart Home Automation Blog | Smart Home Automation, Rolladensteuerung, Heizungssteuerung, Hausautomation - Loxone

                          Gruss PeterPan
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                            #43
                            Peter, DU hast das Wörtchen "können" übersehen?

                            Man kann, klar! Man kann auch auf der Autobahn wenden und viele andere lustige Dinge tun.
                            Gruß Matthias
                            EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                            - PN nur für PERSÖNLICHES!

                            Kommentar


                              #44
                              Hallo Peter,

                              Da sind wir quasi aus aktuellem Anlass ins Fettnäpfchen getreten...^^

                              Man beachte bitte den Hinweis auf dem im Newsletter verlinkten Blogbeitrag:
                              Fernaktivierung auch von der Schipiste aus (Bitte jeweilige Gesetze und Sicherheitsvorschriften beachten)

                              Natürlich bedarf es hier wichtiger Sicherheitsvorkehrungen (in unserem konkreten Fall bei der Saunasteuerung integriert: Abschaltung bei Übertemperatur, automatische Abschaltung bei Zeitablauf, Kindersicherung).

                              Trotzdem, ein guter und wichtiger Artikel! Wir werden in jedem Fall nochmal über das Thema nachdenken. Von den Kunden wird es vermehrt gewünscht - wenn sich dieser der Risiken im Klaren ist und die Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlichen Vorraussetzungen beachtet werden soll dieser auch die Möglichkeit haben.

                              Schöne Grüße,
                              Florian

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                                #45
                                Hallo..

                                Sicherlich, es bleibt jedem selbst überlassen, wie er wirbt und mit was er wirbt. Von mir kam lediglich der Hinweis, dass die Angelegenheit „Sauna“ sich für Fernsteuerung nach Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen nicht eignet. Klar, Vertriebsleute verkaufen dem Kunden alles, was er möchte und möglichst noch viel mehr - und der Kunde stellt hinterher fest, dass er so viel gar nicht braucht. Aber der kluge Vertriebsmann möchte neue Kunden werben und seine Kunden behalten und nicht falsch beraten (siehe Bank- und Versicherungswesen) und von eventuellen Schäden in der Zukunft frei halten, damit er eine dauerhafte Kundenbindung erhält.

                                Auch bleibt es Euch selbst überlassen, ob Ihr mit „Saunafernsteuerung mit iPhone“ gross werbt, dann aber im „Kleingedruckten“ darauf hinweist auf die „gesetzlichen Vorschriften“ zu beachten. Im Gesetz (BGB, ÖGB etc) findet sich kein Hinweis auf „Verbot Fernsteuerung Sauna“. Auch in Versicherungsverträgen steht nicht explizit drin „Sauna nicht fernsteuern“. Aber es steht etwas von „Aufsichtspflicht“ und „grober Fahrlässigkeit“, sowie „Haftungsausschluss“ drin.

                                Irgendwie hab ich zudem noch im Hinterkopf, dass Firmen nur noch mit Tatsachen werben dürfen. (z.B. Verbot von "weisser als Weiss", "heilend nur für Arzneimittel", "Hinweis: Rauchen schadet Ihrer Gesundheit" etc.)

                                Thema "irreführende Werbung": IHK Frankfurt am Main - Irrefhrende Werbung
                                "Irreführende Werbung ist verboten, § 5 UWG. Das heißt, jede geschäftliche Handlung muss wahr und klar sein. Sie darf weder unwahre Angaben noch sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthalten. Zur Täuschung geeignet sind naturgemäß auch Angaben, die tatsächlich zu einer Täuschung führen." (Zitat Ende)

                                weiter:
                                " Aber nicht jede unwahre Angabe hat auch die Unzulässigkeit zur Folge, sondern nur, wenn sie erheblich ist. Das bedeutet, es kommt darauf an, ob die geschützten Marktteilnehmer spürbar beeinträchtigt werden, und das hängt davon ab, ob die Täuschung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten der Personen, an die sie sich richtet, zu beeinflussen und aus diesem Grund auch Mitbewerber zu schädigen, vgl. § 3 Abs. 1. Im Verhältnis zum Verbraucher definiert allerdings zum Teil schon das Gesetz, was wesentlich und damit per se erheblich ist. Auch Irreführung durch Unterlassen von bestimmten Informationen ist unzulässig, § 5a UWG."

                                Wäre auch noch ein Aspekt, der zu klären wäre. Darf man mit Argumenten oder Vorteilen werben, die in der Realität eventuell nicht erreichbar, umsetzbar sind? Ich recherchiere mal dazu.

                                Auch wird es äusserst interessant, wenn Aussagen und Werbemassnahmen dazu führen "Mitbewerber" zu schädigen (weil diese eben aus sicherheitstechnischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht mit "Saunafernsteuerung" werben oder richtigerweise davon abraten).

                                Und nix für ungut! Das ist als "mahnender Hinweis" gedacht.

                                Gruss PeterPan
                                Smart Building Design GmbH (everything) - www.smart-building-design.com
                                Smart Building Services GmbH (Onlineshop) - www.knxshop4u.ch
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