Zitat von Jambala
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Aber sogar wenn es nicht so wäre dann ist deine Aussage immer noch nicht richtig. Denn alles was nicht definiert ist liegt im ermessen des Richters. Dabei kann es sehr wohl sein dass der Richter die Vernetzung als Sicherhetsfunktion identifiziert die das Gerät ausweist und in die fahrlässig eingegriffen wurde.
Man stelle sich mal vor der KNX begeisterte Vermieter hat seine Wohnungen mit vernetzbaren RM ausgestattet und so eine Bastellösung eingebaut. Wegen einer Fehlfunktion wird die Vernetzung nicht ausgelöst und der obere Mieter bekommt vom Feuer unten in der Wohnung dadurch nichts mit bevor es zu spät ist und er fällt dem Feuer zum Opfer. Denkst Du wirklich der Richter würde da sagen, naja, pech gehabt wenn sowas gebastelt wurde ? Ich für meinen bescheidenen Teil sehe da sehr wohl eine grobe Fahrlässigkeit.
Gruss,
Gaston




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