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Mal was Abrechnungstechnisches

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    KNX/EIB Mal was Abrechnungstechnisches

    Hallo Knx userforum,

    erst einmal ein dickels Lob an das Forum, ich bin seit meiner ersten KNX Programmierung vor rund 2,5 Jahren Mitleser und konnte dank des Forums wesentlich "tiefere" Einblicke ind die KNX Technik geniessen.

    Meine bisherigen Projekte waren eine Kirche, ein Restaurant mit Gemeindesaal, Ein EFH mit KNX Kachelofen-Regelung und derzeit bin ich an einem Kindergarten. Alle Objekte laufen bis auf kleine Hardwareausfälle störungsfrei.

    Nun zum Problem. bei "meinem" Kindergarten habe ich für die Programmierunge folgenden Auscheibungstext:


    Programmierung Schaltaktor pro Kanal gem. Erforderniss
    -Programmierung Licht Jaousiesteuerung
    -Programmierung Zentralfunktionen für alle Bedienbereiche
    -Programmierung Sonnenschutz Fassadenweise
    -Heizungssteuerung als Einzelraumregelung

    60st Programmierung Schaltaktor pro Kanal 19,30.-€

    Das programmieren des Kanals beinhaltet auch das programmieren der ca. 60 Tasterschnittstellen ( Planer wollte keine KNX-Taster)
    20 Präsenzmelder
    18 Stetigregler
    17 Jalousien
    da es hierfür keine eigene Angebotsposition gibt, deshalb auch der höhere Angebotspreis pro Kanal.

    Aus den 60 st. sind nun 270st. geworden da jede Steckdose/Leuchte Ihren eigenen Kanal bekommen hat (vorgaben Planer).

    Als ich Ihm jetzt die rund 270 Kanäle berechnete meinte er:

    Es gäbe eine Regelung das sich ab 150st. der Kanalpreis halbieren würde und hat 50% abgezogen.

    Ist Euch so eine Regelung bekannt? oder ist eine Phantasie meines Planers?

    Viele Grüße

    Rainer

    #2
    Da kannst du von Glück sagen, dass es nur 270 und nicht 300 Kanäle waren. Da hätte er zweimal 50% abgezogen, wahrscheinlich.

    Eigenartige Logik.
    Gruß Matthias
    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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      #3
      Hallo Rainer,

      nach wessen Regelung meint denn der Planer? Habt ihr einen Dienstleistungsvertrag (Programmierung) abgeschlossen in den diese Regelung klar definiert ist? Geht ihr nach der VOB? Wenn es sich im Angebot um eine klar definierte Menge handelt wird diese nach dem im Angebot festgelegten Satz angerechnet. Bei einer Massenmehrung die von dem Auftraggeber eindeutig in Auftrag gegeben wird muss nicht zwangsläufig mehr der Preis im wie im Angebot gelten, denn dieser kann gesenkt oder aber auch erhöht werden. Das muss zwischen dem AG und dem AN neu verhandelt werden. Diese zwielichtige Aussage des Planers habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Vieleicht richtet er sich ja an einer Kalkulationshilfe denn dort könnte so etwas stehen, ist aber in keinsterweise bindend.
      Ich würde mal gerne den Dienstleistungsvertrag lesen!

      MfG
      Frank

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        #4
        Zitat von edvbauer Beitrag anzeigen
        Als ich Ihm jetzt die rund 270 Kanäle berechnete meinte er:

        Es gäbe eine Regelung das sich ab 150st. der Kanalpreis halbieren würde und hat 50% abgezogen.
        So etwas habe ich ja auch noch nicht gehört.
        Also ich bin zwar nicht im Elektroinstallationsbereich tätig aber ich würde mal den Planer fragen: "Ob er noch ganz richtig im Kopf ist".

        1. es handelt sich nicht um ein Festpreisprojekt!
        2. gebe ich meinen Vorrednern recht. Wenn nicht ausdrücklich irgendwo festgehalten wurde, dass es zwischen Auftraggeber und -nehmer derartige Regelungen gibt, dann würde ich ihm ganz rigoros die Kanäle in Rechnung stellen (zumindest erst einmal)!

        Ciao
        Der DJ
        Darf man fremden Leuten eigentlich Fragen stellen, nachdem sie im Bus telefoniert haben und einem noch etwas unklar ist?
        Projects: Sonos Gateway (Musterprojekt) - KNX-MonAMI - Nutzer-Profile

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          #5
          Zitat von edvbauer Beitrag anzeigen
          Es gäbe eine Regelung das sich ab 150st. der Kanalpreis halbieren würde und hat 50% abgezogen.

          Ist Euch so eine Regelung bekannt? oder ist eine Phantasie meines Planers?
          Eine derartige Regelung gibt es nicht - außer man hätte hierzu eine Vereinbarung getroffen. Es sich um normale Massenmehrung, die vollumfänglich in Rechnung zu stellen ist.

          Vlt. kommt er noch auf die Idee, das ab 50 Geräten sich die Gerätepreise halbieren müssen?
          Gruss
          GLT

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            #6
            Hallo,


            danke für Eure Antworten, ich bin jetzt ein wenig weitergekommen.

            Da der Kindergarten ein öffenliches Gebäude ist wurde nach VOB
            ansgeschrieben, nach ergooglen von VOB und Massenmehrung ist
            dieser Fall fast eindeutig im §2 Nr.3 geregelt. Nach einigen Urteilen
            müsste die Abrechnung dann so aussehen:

            60 Kanäle ausgeschrieben 110% können zum Normalpreis abgerechnet werden = 66st, für den Rest kann ein neuer Einheitspreis vereinbart werden, ich habe aber noch keinen eindeutigen Fall gefunden.

            Da der Aufwand pro Kanal bei der Programmierung sich ja nicht durch die Menge ändert werde ich versuchen bei meinem Preis zu bleiben.

            Viele Grüße

            Rainer

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              #7
              wie ist denn die Mehrung zustandegekommen?

              Da gibt's so lustige Grundsätze...

              - hast du darauf hingewiesen, dass es mehr kostet wenn man mehr Kanäle bestellt? oder wurde die Mehrung unter Angabe des Preises bestellt?

              Ich habe das Dilemma oft erlebt: wenn man nicht eine Auftragsbestätigung ("wir danken für die zus. Beauftragung von xx Kanälen, die wir zum vereinbarten Einheitspreis von YYY ausführen werden...") oder eine andere Gesamtkostenerhöhung hat wird's beim ABrechnen "komisch":
              "Wir haben gedacht, da wird bei ZZZ eingespart und der gesamtpreis bleibt gleich..." oder "Wenn wir gewusst hätten dass das sooo viel kostet, dann hätten wir..."

              Da gibt's HInweis und Warnpflichten vor allem wenn die Gesamtsumme um mehr als 10% überschritten wird, alles zusammen dient es gerne um zuerst anzuschaffen und dann sich vor'm zahlen zu drücken.
              Offenbar hat dein Planer ein ähnliches Problem: er kann die Mehrkosten nicht begründen und findet keinen Zahler für seine grandiosen Ideen (da schalten wir dann jede SKD) ...

              Mein Rat: suche das 4-Augengespräch und bleibe hart, gib' maximal einige % nach - wenn es sich nicht lösen läßt-> Anwalt fragen
              EPIX
              ...und möge der Saft mit euch sein...
              Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                #8
                Da der Kindergarten ein öffenliches Gebäude ist wurde nach VOB
                ansgeschrieben
                Wer sagt das und vor allem wo steht das? Hast du das evtl. leider überlesen?

                Wende dich an die HWK/IHK deines Kreises. Diese kann dir hier entsprechend weiterhelfen.

                Was in der VOB steht ist schön und nett. Aber es gehört hierzu immer noch ein Gespräch.
                Und zum Gespräch gehört eine Notiz.

                Ein Tipp aus der Praxis: Wer schreibt der bleibt; wer telefoniert, verliert! Ich hock selber in einem Planungsbüro, wenn du weitere Hilfestellung brauchst, bitte ich dich um eine PN

                Gruß

                Stefan
                Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.

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                  #9
                  Hallo,

                  unsere Firma hat auch die komplette Rohinstallation- Leuchtenmontage durchgeführt. Die Megen kamen so zu Stande:

                  -Kabelziehen- Rohinstallation nach einem wirklich wunderbarem Installationsplan, jede Leitung Leuchte Steckdose schon vor
                  Montagebeginn festgelegt-bezeichnet-bemaßt

                  -Erstellen einer Kabelliste von mir auf der alle Verbraucher aufgeführt sind

                  -Planer keuzt an ob Verbraucher schaltbar- dimmbar-Fi Gruppe (Muster einer von 3 Verteilungen im Anhang)

                  nach dieser Liste habe ich dann die Verteilerpläne erstellt und die Installation durchgeführt.

                  Obwohl die Mengen auch bei den Aktoren Automaten usw. wesentlich erhöht sind gab es bei der Abrechnung nie eine Kürzung der Abschlagsrechnungen, nur bei der Programmierung stelle er sich Quer, so
                  nach dem Motto das bisschen EIB ist ja in 2 Wochen programmiert dafür ist der gekürzte Betrag angemessen.


                  Viele Grüße

                  Rainer
                  Angehängte Dateien

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                    #10
                    nochmals:
                    da kommst du um ein Gespräch nicht herum:

                    Bist du der Chef -> dein Job
                    Bist du der Projektleiter -> dein Job, Chef informieren
                    bist du KNX-Techniker -> geh' zum Projektleiter
                    EPIX
                    ...und möge der Saft mit euch sein...
                    Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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