Zitat von rasor89
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2 Gegenstand und Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist begrenzt durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 50 000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von maximal 3,5 Mio. Euro (brutto) bei Nichtwohngebäuden.
Ein Grund mehr für eine zweite Wohneinheit...
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