Ich hab bisher auch nur gute Erfahrungen mit Voltus gemacht. Selbst ein MDT Binäreingang der 3 Monate bei mir zuhause lag wurde problemlos Umgetauscht,weil ich aus beruflicher Sicht nicht zum weiter sanieren kam und dann festgestellt habe das ich potentialfrei satt 230 V bestellt hatte.
Das einzigste was mich bei Voltus stört sind die Versandkosten egal welcher Bestellwert.
Ich finde aber das diese Diskussion und Problematik nicht hier öffentlich ausgetragen werden sollte, sondern zwischen Verkäufer und Käufer ohne den Senf der Öffentlichkeit. Ich weiss jetzt nicht was der TE mit diesem Thread erreichen will? Für mich aber ein klares NO GO!
Und im Endeffekt ist der TE selber Schuld, hätte er einen Aktor verbaut der von der Breite in seinen Schrank gepasst hätte, wäre dies hier alles überflüssig.....
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Ich habe schon mehrfach bei Voltus bestellt und jedes Mal wurde schnell geliefert - alles Neuware ohne Probleme.
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Das Dumme ist ja: ein "richtig" / "falsches" Verhalten gibt es in solchen Situationen nicht.Zitat von Uwe! Beitrag anzeigenDie Rechtslage ist da recht klar. Es gibt keine grundsätzlich verbotene Handlung, die zum erlöschen der Gewährleistung führt, auch kein Aufschrauben, selbst kein dran rum Basteln.
1) Wenn der Händler in den ersten 6 Monaten alles einfach ohne Rückfragen und Skepsis zurücknimmt, egal ob er später drauf sitzen bleibt oder nicht - wird das auf die Preise umgeschlagen und dann wird es für alle teurer. Ich möchte aber eigentlich nicht für diejenigen einen Aufschlag zahlen, die Geräte aufschrauben, dabei evtl. kaputt machen (und es dann natürlich nicht gewesen sind) und die Gewährleistung zu ihren Gunsten einfach ausnutzen. Das gehört sich nicht und schadet allen.
2) Natürlich möchte ich aber auch ein Gerät, was vielleicht per Post schon bei mir ankommt - vielleicht sogar mit lockeren Schrauben und gebrochenem Siegel als ehrlicher Kunde bequem zurückschicken - ebenso wie in allen Fällen wo ich ehrlich bin und mich die Gewährleistung vor windigen Händlern / Herstellern schützen soll.
Je nach Situation will ich also das eine oder das andere.
Aber ob das nun ein Gewährleistungsfall ist oder nicht: das sollen die Beteiligten untereinander klären. Da will ich mit halben Informationen einer Seite aus dem Forum mir gar keine Meinung bilden.
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Der war jetzt gut.Zitat von se7en Beitrag anzeigenWieso man eine Sicherung oder Batterie in der Garantiezeit wechseln muss erschließt sich mir auch noch nicht.
Natürlich gehen Sicherungen erst durch, wenn die Garantie abgelaufen ist.
Das habe ich total vergessen :-)
Und wenn die Batterie für die Uhr im PC leer ist, schicke ich den Rechner natürlich gleich ein, zum Hesteller versteht sich.
Der Händler ist ja auch nicht dazu berechtigt ... da klebt ja ein Siegel drauf.
VG,
Doc
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Also ich hatte bisher 3 Bestellungen bei Voltus, aber gesamt unter 1000 €.
Einmal wurde per DPD geliefert obwohl DHL gewählt wurde, hab dann 1 Woche auf DPD gewartet... Angeblich gings per DPD schneller weil direkt vom Großhändler. Der liefert zwar auch täglich per LKW, aber das geht zu Privatleuten angeblich nicht. Beim anderen Großhändler geht es aber naja gut.
Hätte das Teil auch für den gleichen Preis bei Amazon bekommen, aber wollte explizit bei Voltus bestellen. Und dann kommt DPD und zieht alles in die Länge, hatte ja deshalb EXTRA DHL gewählt.... aber naja.
Meine letzte Bestellung in auch woanders hin, da Voltus einiges an Kleinkram nicht hatte. Da hab ich alles zusammen woanders bestellt, statt 2 mal Versand zu zahlen.
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Die Rechtslage ist da recht klar. Es gibt keine grundsätzlich verbotene Handlung, die zum erlöschen der Gewährleistung führt, auch kein Aufschrauben, selbst kein dran rum Basteln.
in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät durch so eine Handlung Schaden genommen hat. Kann er das nicht, muss er reparieren oder tauschen.
So weit so klar.
natürlich kann ich gebrochene Siegel und/oder lose Schrauben als Händler aber als Hinweis für „Kunde hat gebastelt“ werten, und das Gerät dann genauer untersuchen. Das scheint aktuell der Fall zu sein und ist grundsätzlich auch völlig ok. Ändert aber nichts an der Beweislast. Ein „der Hersteller sagt, das kann nur durch den Kunden passiert“ sein, reicht da nicht.
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das widerspricht sich aber. Entweder ich habe ein Siegel, was nicht beschädigt werden darf, oder aber ich kann das aufschrauben um einzelne Dinge zu wechseln. Wieso man eine Sicherung oder Batterie in der Garantiezeit wechseln muss erschließt sich mir auch noch nicht. Wenn das schon nach kurzer Zeit notwendig ist würde ich das Gerät auch wieder getauscht haben wollen (ohne das Gerät auf zuschrauben und selber dran "rumzufummeln")
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Sorry, aber das ist Quatsch.Zitat von Voltus Beitrag anzeigenSie hat festgehalten, dass das Gehäuse des Gerätes geöffnet wurde. Das übersteigt jedes Recht eines Kunden.
Dies muss ausdrücklich in der Beschreibung des Gerätes beschrieben sein und ist dann Vertragsbestandteil, das dieses nicht erlaubt wäre und zum erlöschen der Garantie führen kann. Dies kann man so nicht verallgemeinern.
Nicht selten lassen sich solche Geräte öffnen, um beispielsweise Sicherungen oder Stützbatterien zu wechseln.
Ich meine mich erinnern zu können, das der Hersteller dennoch dann nachweisen muss, das hierdurch der Schaden entstanden ist.
Katz und Maus hatte ich nur erwähnt, um das angespannte Thema ein bisschen aufzulockern.
Doc
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<OT>Also 14 TE ist für "normale" Verteiler schon heftig, ich glaube, da tut man sich mit dem günstigeren Kanalpreis keinen richtigen Gefallen</OT>Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigenzu #24
Gruß
Florian
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Also der einzige Fehler den meine MA gemach hat, ist von Gewährleistungsausschluss zu sprechen. Das schulen wir intern noch mal.
Sie hat aber mit Fotos dargelegt, dass das Siegel komplett gebrochen und die Schrauben des Gehäuses locker sind.
Auch haben wir anhand der Seriennummer festgestellt, dass es keine vorigen Retouren gab.
Es ist kein Ausdruck von Misstrauen, wenn man dann eine weitere Überprüfung einleitet. Das Produkt würde so keiner wieder kaufen. Wir bewahren andere Kunden so davor beschädigte Ware zu erhalten.
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Nimm das nächste Mal eine Schiegl Schrank, wird über zählerschrank Eddi vertrieben. Hinsichtlich Stabilität keinerlei Abstriche ggb Hager, aber durchgehende Hutschienen und auch durchgehende Feldabdeckungen. Zudem ist der Preis verdammt heiß.Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigenIch hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.
Das Zubehör ist manchmal nicht so umfangreich, aber das war's dann auch mit den Nachteilen.
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Also mal ehrlich:
Muss dieser Geschäftsfall hier diskutiert werden? Die Geschäftsbeziehung besteht zwischen Dir und der Firma Voltus. Ihr zwei müsst diese eventuell vorhandenen Unstimmigkeiten klären, da bedarf es nicht der Aufmerksamkeit und Hilfe des Forums.
Viele User aus dem Forum unterhalten eine langjährige Geschäftsbeziehung zu Voltus und haben sicherlich positive Erfahrungen gemacht. Das es hier und da zu einem Service-Fall kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Tritt solch ein Fall ein, kann ich dem Voltus-Team eine hohe Bereitschaft zur Lösung des Problems bescheinigen. Gehen beide Parteien sachlich und lösungsorientiert heran, ggf. auch kompromissbereit, findet man immer einen Weg.
Also setzt Euch zusammen, redet miteinander und findet eine Lösung!
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Das kann bei Online Bestellungen immer mal wieder vorkommen, bei allen Bauteilen . Lass Dir doch den Restbetrag Auszahlen und Bestell die Sachen wo anders
Ich selber habe auch schon "schlechte erfahrungen" machen müssen aber da hilft vernünftiges Reden und sachliche bezogene Argumentationen
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Der Hersteller könnte sonst einfach mit gebrochenen Siegel ausliefern und der Kunde hätte das nachsehen.Zitat von ewfwd Beitrag anzeigenDer Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
Tatsächlich ist ein Garantiesiegel eigentlich wertlos für den Händler bzw. Hersteller, solange Gewährleistung besteht.
Grundsätzlich würde ich niemals per Vorkasse bestellen. Nicht bei Voltus und auch nirgendwo sonst.
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Es geht nicht nur um die Enertex. Und wo ich sie damals mal in den Warenkorb getan habe, standen sie noch irgendwo auf August. Das die noch nicht fertig entwickelt sind hab ich erst danach kapiert. Aber mal ehrlich muss ich jeden Artikel im Shop erstmal kontrollieren ob er beim Hersteller noch in der Entwicklung ist.....
Ansonsten geht es noch um constaled Leuchtmittel also die Hausmarke.
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