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Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht
Du hast verfolgt, was der Hersteller Enertex schreibt? Die haben selbst noch keinen Termin, wann das Gerät ausgeliefert werden kann. Was für einen Liefertermin soll also Voltus dafür nennen?
Wie gesagt aufgeschraubt hab ich ihn nicht. Ich hätte auch mit Sicherheit keine Schraube locker gelassen oder das Siegel gebrochen, wenn ich es getan hätte. Ich hab auch 2 von denen, also wenn’s gewesen wäre hätte ich das andere Siegel draufkleben können. Die Frage die bleibt ist, warum sollte man den überhaupt öffnen.
Ich hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.
Aber egal hier läuft jetzt wenigstens mal irgendwas. Ich möchte nicht weiter nachtreten und wenn die 280€ weg sin kann ich es auch nicht ändern.
Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht. Das war heute der 4 hinweiß. Der auch schon an Herrn Möller persönlich ging. Die Wahre wurde am 21.6. bezahlt und es fehlen immer noch die Liefertermine. Der 5. Hinweis wird nicht mehr von mir persönlich kommen.
Das Material was Gestern angekündigt wurde könnte ich nochmal ausbremsen. Hierbei hat es sich wohl um irgend eine automatische Reaktion des System gehandelt. Also die Wahre wäre sowieso nicht raus. Hat es mal geheißen.
Noch dazu, das die Siegel bei Yönnet alles andere als stabil sind. Einmal falsch abgefasst und schon ist das halb durch oder löst sich an einer Stelle.
Muss man aber beweisen. Einfach behaupten reicht nicht aus. Einfach sich aus der Affäre ziehen wegen einem gebrochenen Siegel wird kaum klappen. Zumal viele Siegel sowieso mit etwas Aufwand spurlos zu lösen sind ohne sie zu zerstören. Der Sinn dahinter ist zum Teil auch einfach Abschreckung für den juristischen Laien der dann davon absieht das Gerät zu öffnen unabhängig davon ob er damit wirklich seine Ansprüche ggü. Händler oder Hersteller verlieren würde
Nunja, ein unvorsichtiges Handling der geöffneten, nicht mehr berührungsgeschützten Elektronik kann sehr schnell weitreichende Folgen haben, die keinen Gewährleistungsfall mehr darstellen. ESD Schäden sind nicht ganz so selten, wie man meint.
Die Wartung des wassergekühlten PCs sollte demnach ein Fachmann vornehmen, der für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann.
Bei einem geschlossenen, versiegelten Elektronikbauteil gibt es normalerweise keinen Wartungsbedarf im Inneren.
Außerdem könnte eine Überspannungsschaden oder Anschlussfehler das Gerät gehimmelt haben. Die Überprüfung wird nur der Hersteller vornehmen können, um einen Gewährleistungsfall a) bestätigen oder b) ablehnen zu können.
Ich kenne Händler aus dem Bereich Radiotechnik und KFZ, die nehmen Elektronikersatzteile gar nicht mehr zurück. Ob das nun legitim ist oder nicht: "Vom Umtausch ausgeschlossen". Die Gefahr, dass ein unwissender, unfähiger Kunde die Bauteile schrottet, ist recht hoch.
Der Hersteller kann allein seine Garantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, an die Unversehrtheit dieses Siegels knüpfen.
Auch nur eingeschränkt, bei PCs zum Beispiel insbesondere Wasserkühlung, welche jährlich idr gewechselt werden sollte (die Kühlflüssigkeit) und auch will so ein Rechner von Staub befreit werden. Da kann der Hersteller nicht einfach hingehen und sagen wenn Siegel beschädigt ist ist die Garantie fusch, das würde in Widerspruch zu den sonstigen Bedingungen stehen.
Beim Auto kannste auch kein Siegel an die Motorhaube machen und sagen wenn man die Öffnet ist die Garantie weg, nur weil man vielleicht mal das Öl wechseln muss oder ne Lampe tauschen muss.
Die Garantieklausel gilt also selbst bei Garantiefällen nicht grenzenlos sondern hat Einschränkungen. Der Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
Dass das Gehäuse geöffnet wurde liest sich in meinen Augen jetzt eher wie ne Unterstellung.
Der Aktor ist augenscheinlich mit einem Garantiesiegel versehen. Dies tut genau das, was es im Namen trägt. Es sichert die Garantie. Hieraus einen Gewährleistungsausschluss zu konstruieren halte ich für ganz dünnes Eis. Wenn noch Gewährleistung besteht, würde ich mich als Kunde nicht auf eine Prüfung durch den Hersteller einlassen, sondern dem Verkäufer als relevantem Vertragspartner eine kurze Frist setzen, den Mangel zu beheben. Wenn innerhalb dieser Frist eine Prüfung durch den Hersteller möglich ist, dann gut, aber wenn nicht....
Der Beweis, dass der Kunde einen möglichen Defekt durch das Öffnen des Gerätes herbeigeführt hat, wird vermutlich dennoch nicht gelingen. Das Gerät zu Öffnen ist dem Kunden als Eigentümer der Ware auch nicht zu verbieten. Der Hersteller kann allein seine Garantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, an die Unversehrtheit dieses Siegels knüpfen. Für die gesetzliche Gewährleistung geht das nicht!
Es war doch lediglich die Rede davon dass das Siegel beschädigt ist, wie kann man daraus ableiten dass das Gehäuse geöffnet wurde? Ein gebrochenes Siegel allein ist doch kein Beweis dafür...
Hört sich ein bisschen so an wie kaum ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch :-)
So ist das leider manchmal, wenn der Chef in den Urlaub fährt.
Sorry, das ist Quatsch! Meine Mitarbeiterin leistet einen hervorragenden Job. Sie hat festgehalten, dass das Gehäuse des Gerätes geöffnet wurde. Das übersteigt jedes Recht eines Kunden. Der TE hat einige Beiträge vorher zugegeben dass er dies verursacht habem könnte.
Es redet keiner davon die Gewährleistung zu verweigern. Wenn jedoch das Gehäuse eines Produktes für den Mitarbeiter offensichtlich geöffnet wurde, sind Zweifel angebracht. Das Gerät kann dann nicht einfach mit Vorersatz getauscht werden.
Hört sich ein bisschen so an wie kaum ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch :-)
So ist das leider manchmal, wenn der Chef in den Urlaub fährt.
Aber das lässt sich sicher alles noch klären.
Da du gefragt hattest, ich habe die meisten meiner KNX und Elektroinstallationskomponenten bei Tandmore.de gekauft. Nicht wegen dem Service, sondern wegen den Preisen. Das waren schon etliche Hunderter. Ein Defekt wurde übrigens dort anstandlos behoben.
Ich verstehe das Thema mit dem Aktor nicht so ganz. Ist der schon älter als 6 Monate?? Wenn nicht, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Artikel schon mangelhaft geliefert wurde. Die Beweislast, dass das nicht so wäre, liegt beim Verkäufer. Garantie oder gar Kulanz des Herstellers ist da nebensächlich, der Händler wäre in der Pflicht. B2C-Geschäft vorausgesetzt. Garantiesiegel ist da auch erstmal egal, es sei denn, so gelänge der Nachweis, dass der Defekt durch den Kunden verursacht wurde. Glaube ich aber nicht...
Also dann geb ich euch mal ein sachliches Update Urteil könnt ihr euch Dan selber bilden:
- Der Aktor geht jetzt zurück zum Hersteller, wenn der Kulant ist bekomme ich eine Erstattung
- den Tausch aktor kann ich jetzt nicht mehr auf Rechnung beziehen sondern nur auf Vorkasse
-Herr Möller Ist mit einbezogen
- habe zum 3 mal telefonisch darum gebeten mir bitte die Liefertermine, schriftlich zu geben. Ich habe auch erwähnt das es unverbindlich sein kann. Es sind ca 1300€ Material offen. Gekommen ist wieder nichts.
Neuste Wendung ist das ich heute die Versandankündigung von Material bekommen habe, das schon lang geliefert ist ca. 1500€. Alles mit neuen Rechnungen. Ich hoffe nur das ich das Morgen Früh noch aufhalten kann.
Ich weiß nicht warum da bei mir so der Wurm drin ist.
Grundsätzlich antworte ich JEDEM der mich hier per PN oder per Mail an die info@ anschreibt. In den allermeisten Fällen finden wir auch eine gute Lösung. Herade wenn Jemand für 13K bestellt hat, lasse ich den garantiert nicht im Regen stehen.
Ich habe gerade Deine Mail an Frau Thrun überflogen. Bitte lasse uns das direkt klären. Richte Frau Thrun aus, dass sie mit mir Rücksprache halten möge.
Wie gesagt der bringer war ja die E-Mail dan auch noch exakt um 17:00 zu schicken also genau zum Zeitpunkt wo die Schleife kommt. Und in dieser E-Mail kein weiteres Vorgehen oder Möglichkeiten zu erwähnen. Man gibt dem Kunden also,die ganze Nacht Zeit sich an diesem „cliffhanger“ zu ärgern.
Ich glaube nicht, dass das mit Absicht war (nach dem Motto dem Kunden bereite ich jetzt ne schlaflose Nacht).
Einfach Pech letzte Aktion vor Feierabend des Sachbearbeiters. Aber sehen Sie es doch Positiv es ist nicht Freitag und Sie haben kein WE vor sich. Meine Erfahrungen mit Voltus sind durchweg positiv. Kompetente Beratung, schnelle Lieferung , gute Preise. Das einzige was mich etwas ärgert sind die Versandkosten, die bei 100 oder 10 000.-€ anfallen.
Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle eine gute und stressfreie Nacht.
Grüße Jürgen
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