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  • Dampf
    antwortet
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    Müsste man Foto haben aber mal angenommen der Kabelbund füllt den Karton aus, die Höhe des Kartons ist nicht höher als der Kabelbund und die Verpackung mit dem Taster liegt in der Mitte. Was soll genau passieren? Der Taster kann ja nicht unter den Kabelbund gelangen und durch das Gewicht beschädigt werden wenn es in der Höhe keinen Platz mehr gibt. Der Taster ist ja mit seiner Verpackung durch den Kabelbund geschützt. Klar könnte man noch bisschen Füllmaterial mit reinpacken aber beim Thema Verpackung habe ich schon größere Fails erlebt...
    Ein Foto hab ich leider nicht gemacht.
    Der Karton war höher als der Kabelbund und länglich. Die 8 L&J Taster lagen neben dem Kabelbund. Es war Füllmaterial vorhanden, dennoch konnte sich alles gut bewegen. Die L&J Taster sind in fragilen Kartönchen verpackt, wovon 4 sichtbar eingedetscht waren. Beschädigt war keiner der Taster. Ich würde dennoch drauf wetten, dass die Taster beschädigt wurden wären, wenn das Paket auf „die richtige Seite“ gefallen wäre.

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  • ewfwd
    antwortet
    Zitat von Dampf Beitrag anzeigen
    Einen 100m Bund Buskabel und L&J Taster,in ihrer ehr fragilen Verpackung, ungetrennt in einen Karton empfinde ich als nicht optimal.
    Müsste man Foto haben aber mal angenommen der Kabelbund füllt den Karton aus, die Höhe des Kartons ist nicht höher als der Kabelbund und die Verpackung mit dem Taster liegt in der Mitte. Was soll genau passieren? Der Taster kann ja nicht unter den Kabelbund gelangen und durch das Gewicht beschädigt werden wenn es in der Höhe keinen Platz mehr gibt. Der Taster ist ja mit seiner Verpackung durch den Kabelbund geschützt. Klar könnte man noch bisschen Füllmaterial mit reinpacken aber beim Thema Verpackung habe ich schon größere Fails erlebt...

    Zitat von Dampf Beitrag anzeigen
    Ich habe da so eine wage Erinnerung an eine DHL Richtlinie, dass alles so verpackt sein muss dass es einen Sturz aus 0,6m (oder war’s 1m?) unbeschadet überstehen kann.
    ​Hält sich kaum einer dran und wenn das Gerät schwerer ist bräuchtest du auch sehr viel Polsterung, macht das Paket größer, die Frage ist wer soll das bezahlen?
    So eine Pauschale Regelung ist eh Quatsch weil es kommt auf den Gegenstand an der verschickt wird..Es macht nen Unterschied ob du ne Festplatte oder nen Kopfhörer verschickst. Ich glaube diese 0,6m sind pauschal schwer einzuhalten je nach Gegenstand...Es wäre gut wenn die Leute einfach nach Sinn und Verstand einpacken...

    Und zur Not machste Widerruf. Hab ich auch schonmal gemacht aufgrund der unzureichenden Verpackung...Angerufen und geschildert, dass sie mir den Artikel gern nochmal zusenden dürfen dann aber gescheit verpackt oder wir machen das Geschäft halt komplett rückgängig..
    Zuletzt geändert von ewfwd; 14.08.2025, 11:28.

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  • Voltus
    antwortet
    Vielen Dank für das Lob. Wir wollen natürlich auch die Bestellungen vom Sonntag alle am Montag versenden. Es sind allerdings Auftragseingänge von Freitag bis Sonntag, so dass es immer eine große Herausforderung ist.

    Die Wünsche nehmen wir natürlich auf. Vielen Dank für den Input!

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  • jcd
    antwortet
    Sonntag bestellt, Dienstag an DHL übergeben und Mittwoch erhalten. Da ich viele Kleinteile drin hatte, die abgezählt werden mussten finde ich das völlig in Ordnung.
    Die Info-Mails zum Bestellablauf und Versand kamen auch im Gegensatz zu früher zeitnah und zum richtigen Zeitpunkt, es war alles sehr gut und Platzsparend verpackt.
    Ich bin rundum zufrieden. 👍

    So, nach dem Lob die "Wünsche-Ecke": 😁
    Ich fänd's toll, wenn man in Kleinmengen Stecker und Zubehörteile der Wago WINSTA MINI (Midi) Serie bei Voltus bestellen könnte. Die scheinen mir sehr gut geeignet für LED-Installationen sowohl auf der 230 V Seite als auch auf der 12/24 V Seite. Es gibt nur wenig Bezugsquellen für DIY'ler.

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  • Dampf
    antwortet
    Voltus
    Einen 100m Bund Buskabel und L&J Taster,in ihrer ehr fragilen Verpackung, ungetrennt in einen Karton empfinde ich als nicht optimal.
    Ich habe da so eine wage Erinnerung an eine DHL Richtlinie, dass alles so verpackt sein muss dass es einen Sturz aus 0,6m (oder war’s 1m?) unbeschadet überstehen kann.
    Hoffen wir mal das es alle unbeschadet überstanden haben…

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  • Dampf
    antwortet
    Zitat von Voltus Beitrag anzeigen
    Nun ist Gestern die fehlende Ware samt Lagerware eingetroffen. Heute ist automatisch der Lieferschein für die Komplettlieferung angelegt worden. Insofern alles richtig.
    Ich habe Montag 12.05. um die Mittagszeit rein geschaut, einen Artikel nach dem anderen aus der Bestellung heraus in einem neuen Tap geöffnet - und das min. 3 Mal das ich wirklich nix übersehe bzw. Ich mich nicht vertippt habe - ob inzwischen alles da ist. Alle Artikel standen auf „grün“.
    Gefehlt hatten zum Bestell-Datum nur Wippen.
    Ist ein lagernder Artikel zwischenzeitlich für eine andere Bestellung komisioniert wurden und erst gestern nachgeliefert wurden?

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  • Voltus
    antwortet
    Zitat von Dampf Beitrag anzeigen
    Voltus
    Meine Bestellung wird zwar nicht eilig benötigt, steht aber jetzt den zweiten Tag auf Status „offen“ obwohl seit gestern Mittag auch der letzte Artikel, gemäß der Angaben im Shop, vorrätig ist.
    Mit „Am selben Tag raus „(wenn vorrätig) scheint nicht zu klappen…
    Ich habe mir das angeschaut.

    Bis auf einen L&J Taster war ja alles da. Du hattest vor Bestellung gefragt wann der denn wieder verfügbar sein würde. Antwort (nach 40 Minuten): Nächste oder übernächste Woche. Übernächste Woche ist die in der wir uns befinden.

    Nun ist Gestern die fehlende Ware samt Lagerware eingetroffen. Heute ist automatisch der Lieferschein für die Komplettlieferung angelegt worden. Insofern alles richtig.

    Warum jetzt die Kommissionierung nicht Gestern lief, schaue ich mir noch genauer an. Hier gibt es Einlagerungsprozesse, die erst vollständig abgeschlossen sein müssen.

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  • Dampf
    antwortet
    Voltus
    Habe dir eine PN geschickt.

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  • Voltus
    antwortet
    Hi,
    sendest Du mir bitte mal die Bestellnummer? Das möchte ich mir anschauen.

    Danke und LG
    Michael

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  • Dampf
    antwortet
    Voltus
    Meine Bestellung wird zwar nicht eilig benötigt, steht aber jetzt den zweiten Tag auf Status „offen“ obwohl seit gestern Mittag auch der letzte Artikel, gemäß der Angaben im Shop, vorrätig ist.
    Mit „Am selben Tag raus „(wenn vorrätig) scheint nicht zu klappen…

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  • Andreas1
    antwortet
    Danke, genau so war es auch gemeint. :-)

    Gerade in der schriftlichen Kommunikation passiert es sehr schnell, dass beim Empfänger eine andere Nachricht ankommt als der Sender eigentlich sagen wollte und seiner Meinung nach auch gesagt hat.

    Hier ist es einfach entscheidend, wie es gesagt wird. Auch reagiert hier jeder Mensch anders. Wichtig ist, dass es ehrlich wirkt. Das Beispiel mit den Versandkosten war genau das, ein Beispiel.

    Viele Grüße
    Andreas

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  • traxanos
    antwortet
    Ich hatte Andreas1 Beitrag auch eher als Tipp/Verbesserungsvorschlag gesehen und sehe das übrigens auch so. Damit holt man sicher nicht alle ab, aber es gibt sicher auch einen großteil der das nachvollziehen kann.

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  • Andreas1
    antwortet
    Zitat von Gunner67 Beitrag anzeigen
    Es stimmt doch, es war ein Fehler. Und diejenigen die bestellt haben haben wissentlich diesen Fehler ausgenutzt in der Hoffnung es geht durch.
    Das würde ich so nicht sagen. Klar, nachdem ich geschrieben hatte, dass alle Dehn Artikel das gleiche kosten, war den Forenteilnehmern klar, dass es ein Fehler ist. Aber die Preise waren ja auch bei Vergleichsseiten gelistet, über mehrere Tage. Und nicht immer war der Unterschied zwischen normalem Preis und Fehlerpreis sooo groß.

    Darum geht es aber doch gar nicht. Voltus beklagte, dass es jetzt wieder endlose Diskussionen und schlechte Bewertungen geben wird. Dazu hatte ich geschrieben, dass es ganz davon abhängt, wie mit den Kunden kommuniziert wird. Ob man sich glaubhaft entschuldigt oder eher einen Standardtext "hinrotzt". Voltus hat den Post auch geliked. Daher meine Verwunderung, dass man sich dann doch für den Standardtext entschieden hat.

    Edit: Ergänzung, die rechtliche Lage ist klar, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Viele Grüße
    Andreas
    Zuletzt geändert von Andreas1; 12.05.2025, 08:12.

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  • henfri
    antwortet
    Hallo,

    ja, ein Vertrag benötigt ein Angebot und eine Annahme.
    Früher war es oft tatsächlich so, dass der Onlineshop ein Angebot war, welches der Kunde angenommen hat.
    Heute ist er eine Aufforderung für den Kunden ein Kaufangebot zu machen.

    So musste früher der Verkäufer bei einem Preisfehler manchmal liefern.

    Zusammenfassung von ChatGPT:
    Früher war es in Deutschland tatsächlich häufiger so, dass Verbraucher bei offensichtlichen Preisfehlern auf die Lieferung zum angegebenen Preis pochen konnten – oder es zumindest den Anschein hatte, weil viele Händler freiwillig aus Kulanz lieferten. Heute jedoch hat sich die rechtliche Lage stärker zugunsten der Händler geklärt – vor allem durch die konsequentere Anwendung der rechtlichen Grundlagen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Was hat sich konkret geändert?

    1. Besseres Verständnis und Anwendung des § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums)


    Ein Händler kann heute rechtlich abgesichert einen Kaufvertrag anfechten, wenn er sich z. B. bei der Preisangabe vertippt hat (z. B. 9,99 € statt 999 €). Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, ist aber in den meisten Fällen möglich, wenn der Irrtum nachweisbar ist. Die Gerichte erkennen dies inzwischen regelmäßig an. 2. Vertragsschluss erfolgt meist erst mit Versandbestätigung, nicht mit Bestellbestätigung


    Viele Online-Shops gestalten ihre AGB so, dass der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kommt, nicht schon mit der automatischen Bestellbestätigung. Dadurch kann der Händler Preisfehler noch vor Vertragsabschluss korrigieren – ohne rechtliche Verpflichtung zur Lieferung. 3. Rechtsprechung stärkt die Händlerposition


    Gerichte haben in mehreren Urteilen deutlich gemacht, dass Kunden bei offensichtlichen Preisfehlern nicht auf Lieferung bestehen können. Ein typisches Beispiel: ein Fernseher für 1,99 €, der sonst 999 € kostet, ist als offensichtlicher Irrtum erkennbar – und kein "Schnäppchen". 4. Verbraucherschutz ist differenzierter geworden


    Der Verbraucherschutz schützt Kunden weiterhin vor unfairen Praktiken – aber nicht mehr pauschal bei jeder Art von Fehler. Offensichtliche Preisirrtümer fallen nicht unter diese Schutzwirkung.
    Gruß,
    Hendrik

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  • traxanos
    antwortet
    Es spielt keine Rolle warum der Preis falsch war.

    Damit ein Kaufvertrag zustande kommt müssen beide Seite Ihren Willen bekunden. Aktuell hat der Kunde seinen Willen zum Preis von x EUR für den Artikel y dem Händler bekundet. Nun muss der Händler ebenfalls seinen Willen kund tun. Das kann er z.B machen in dem er eine Auftragsbestätigung (keine Eingangsbestätigung) sendet oder den Artikel für den Versand vorbereitet bzw. versendet. Diese AB hat der Händler hier nicht geschickt sondern und den Auftrag abgelehnt.

    Rechtlich gibt es also erstmal nichts zu beanstanden. Ob der Händler so nett ist und den Bestellern irgend eine freiwillige Entschädigung geben möchte obliegt ihm.

    Übrigens ist das allgemein gültig und nicht nur für Online-Bestellungen. Daher gilt auch immer der Preis, den die Kasse im Supermarkt ausspuckt und nicht der Preis der ausgezeichnet wurde.

    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    wobei die rechtliche Lage hier 100% eindeutig ist und jede Klage vollkommen sinnlos wäre.
    Somit sehe ich das hier genau so. Es gibt keine Chance auf Erfolg, wenn keine AB versendet wurde oder die Versandvorbereitung/Versandmitteilung versendet wurde.

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