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EMV-Verhalten von LED-Netzteilen

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    Frank, ääähhm.
    Das sag ich doch die ganze Zeit. Schön, dass du jetzt auch meiner Meinung bist.
    ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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      ...ich wüsste nicht, wo ich meine Meinung geändert haben sollte?
      Gruß
      Frank

      Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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        Rein interessehalber , werden die 2m derart überschritten, wenn zB die SV und der Dimmer im gleichen Schrank montiert sind und ist diese Überlänge derart gravierend ?
        Danke und LG, Dariusz
        GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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          Wieso ist das Ganze eigentlich nur bei LEDs von Belang? Woanders hatte eine geschrieben dass das "Enertex" ja zu schade sei um was anderes damit zu Versorgen. Da frage ich mich was spielt es denn am Ende für eine Rolle wenn es um EMV geht ob da nun ne LED dran hängt oder nur nen einfacher Widerstand. Interesiert doch aus EMV technischen Gesichtspunkten überhaupt nicht.
          Müsste man demnach nicht überall auf die besagte Norm zurückgreifen nicht nur bei LED/Beleuchtung?

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            Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
            Rein interessehalber , werden die 2m derart überschritten, wenn zB die SV und der Dimmer im gleichen Schrank montiert sind und ist diese Überlänge derart gravierend ?
            Die 2m bei Meanwell sind gemessen vom Netzteil bis zum Leuchtmittel.

            EMV-Messungen betrachten zwei Aspekte: leitungsgebundene Störung und abgestrahlte Störungen. Bei der sekundären Leitungslänge geht es um die Begrenzung abgestrahlter Störungen. Technisch gesehen kann die Länge, die im metallischen Verteiler steckt, kaum zur Abstrahlung beitragen. Wirksam abstrahlen kann die Leitungslänge, die herausgeführt ist.

            In der Praxis kann es natürlich auch Mischformen geben, wo die Leitungen sowohl auf andere Leitungen koppeln (räumlicher Abstand ist hier hilfreich) als auch abstrahlen.

            Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
            Wieso ist das Ganze eigentlich nur bei LEDs von Belang? Woanders hatte eine geschrieben dass das "Enertex" ja zu schade sei um was anderes damit zu Versorgen. Da frage ich mich was spielt es denn am Ende für eine Rolle wenn es um EMV geht ob da nun ne LED dran hängt oder nur nen einfacher Widerstand. Interesiert doch aus EMV technischen Gesichtspunkten überhaupt nicht.
            Richtig, das EMV-Verhalten ist hier nicht vom Verbraucher abhängig. Die konkrete Norm gemäß EMV-Richtlinie hängt von der Geräteart ab, aber die Grenzwerte sind vermutlich ähnlich oder identisch.

            Für Verbraucher an lange Leitungen, z.B. Türsprechstellen oder als Hilfsspannung für Wetterstationen, werden in den Installationhinweisen oft AC Klingeltrafos genannt, die im Gegensatz zu Schaltnetzteilen keine Funkstörungen verursachen können.
            Zuletzt geändert von Gast1961; 08.09.2019, 17:35.

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              Zitat von evolution Beitrag anzeigen
              Das musst Du dir vorstellen wie bei einem Reifen. Jeder ist für eine bestimmte zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Unter dieser Rahmenbedingung garantiert der Hersteller den ordnungsgemäßen Betrieb. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten kann funktionieren oder eben nicht.
              Das könnte aber auch gefährlich werden, wenn man diesen Vergleich auf das Thema hier überträgt:

              Ein Reifen hat einen Geschwindigkeitsindex. In Deutschland dürfen als Sommerreifen nur Reifen auf dem Fahrzeug montiert werden, bei welchem der Geschwindigkeitsindex >= bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) ist. Bei Winter- und Ganzjahresreifen darf diese Geschwindigkeit unterschritten werden, wenn im Fahrzeuginneren, deutlich für den Fahrer erkennbar ein Warnhinweis (meist in Form eines Geschwindigkeitsbegrenzungszeichens) angebracht ist. Das Anbringen des Aufklebers ist im Übrigen Sache vom Monteur (Verbauer, Fachfirma oder Privatmann, je nachdem...).
              Sollte dieser Aufkleber fehlen gibts im Übrigen auch keine bestandene Hauptuntersuchung...
              Wenn man dann zu schnell fährt und der Reifen fliegt einem um die Ohren, bekommt man es bei einer Schädigung von allen Seiten besorgt: Versicherung hat keine Lust zu regulieren, Polizei ist nicht erfreut usw...

              Das wäre quasi so, dass MW in ihrer Beschreibung erklärt, dass die Leitungslänge 2 M. nicht überschreiten darf. Derjenige, der es dann in einen Verteiler baut (ohne die Leitungslänge zu überschreiten) müsste einen Warnhinweis anbringen. Der Endmonteur dürfte diese Länge dann nicht überschreiten.
              Das Problem liegt aber darin, dass man in der Praxis quasi gar keine Möglichkeit hat in dieser Lage die 2M nicht zu überschreiten. Beim Auto könnte man eben auch langsamer fahren.
              Wenn der Kunde aber wünscht, dass dieses Produkt dort eingebaut werden soll, dann macht man das halt auch. Kann moralisch verwerflich sein. Verboten ist es nicht...
              Wie 160 km/h Beschränkung auf nem 911er Porsche...
              Grüße
              Mathias

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                Das lässt sich 1zu1 darauf übertragen.

                wer nicht weiß was die Indexangabe auf einem Reifen bedeutet kann trotzdem schneller fahren.
                Wer beim MW es einbaut ohne die BA zu lesen handelt genauso fahrlässig.

                Und du kannst das MW ja dezentral installieren in die werbereklame zb.

                Beim MW steht es in der Anleitung. Ausgang bei beiden ungewiss.
                Elektroinstallation-Rosenberg
                -Systemintegration-
                Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                http://www.knx-haus.com

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                  Die VDE Normen sind doch bindend oder bin ich gaga?

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                    Das stimmt, aber derjenige, der die Verteilung baut und die Grenzwerte einhält, der kann am Ende dann ja nichts dafür wenn der Endverbraucher da 10 Meter Zuleitung dranhängt...
                    Grüße
                    Mathias

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                      Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigen
                      Die VDE Normen sind doch bindend oder bin ich gaga?
                      Jein.
                      Das EnWG schreibt vor, dass elektrische Anlagen so zu errichten sind, dass die allgemeinen Regeln der Technik eingehalten werden.
                      Wenn ein ELI die VDE einhält, darf er vermuten, dass er selbiges macht.
                      Siehe §49 EnWG
                      Grüße
                      Mathias

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                        Allgemein anerkannten Regeln der Technik

                        Regeln der Technik = Normen
                        Annerkannt = wissenschaftlich belegt
                        allgemein = in der Praxis bewährt


                        Nixht jede VDE erfüllt diese Vorraussetzung. Maximal anerkannte Regel der Technik. Eine Norm die 1 Jahr auf dem Markt ist, kann die bewährt sein?
                        Win gerät was 1 Kahr auf dem Markt ist, kann das bewährt sein?
                        Zuletzt geändert von larsrosen; 08.09.2019, 18:17.
                        Elektroinstallation-Rosenberg
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                        Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
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                          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                          ...ich wüsste nicht, wo ich meine Meinung geändert haben sollte?
                          ich schon

                          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                          Das ist nicht richtig! Die Angabe von 2m ist eine einschränkende Installationsrichtlinie, die besagt, dass unter diesen Umständen (und nur dann!) die Normen eingehalten werden. Das bedeutet sehr wohl, dass mit Überschreitung der angegebenen max. Leitungslänge der Einsatz nicht mehr bestimmungsgemäß ist!
                          Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                          Ob die Anforderungen bei einer Leitungslänge >2m eingehalten werden oder nicht ist schlicht nicht bekannt. Das muss dann der Errichter ermitteln,
                          Du wirst jetzt aber sicher erklären, dass "nicht bestimmungsgemäß" und "schlicht nicht bekannt" sich nicht widersprechen...
                          ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                            Nein, da ist kein Wiederspruch, ganz im Gegenteil. Der Einsatz des MW Netzteils ist mit einer Leitungslänge von >2m nicht mehr bestimmungsgemäß - das ergibt sich aus der Einschränkung die MW selbst trifft. Und was bei diesem nicht bestimmungsgemäßen Betrieb dieses Netzteils mit einer Leitungslänge >2m passiert, ist schlicht nicht bekannt.
                            Gruß
                            Frank

                            Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

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                              MatthiasS

                              Matthias, könntest du die Beiträge ab #3511 in einen Thread "Meanwell HLG Diskussion zu Normen und bestimmungsgemässem Gebrauch" verschieben? Das ist thematisch alles ein Block. Man könnte dann dieses Einzelthema besser wiederfinden und der Verteilerthread wäre aufgeräumt, ein Link auf den anderen Thread genügt.

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                                Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                                Nein, da ist kein Wiederspruch,
                                die Reaktion hatte ich ja bereits vorausgesagt.

                                Ich könnte jetzt nochmal alles im Detail zitieren, ohne es aus dem Zusammenhang zu reißen. Wie 6ast geschrieben hat, das MW das Netzteil als "dokumentiert ungeeignet für >2m" beschreibt und ich sage, das MW zu >2m einfach gar nichts sagt, sondern offen lässt. Genau dieser Aussage von mir hast Du widersprochen, um es dann 10 Beiträge später selber zu schreiben. Aber kann ja jeder selber nachlesen. Ich bin raus.
                                ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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