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Dass dein Erdungsleiter ohne ungewollte Sollbruchstellen am Antennenträger wie auch am Fußpunkt nach Klasse H verbunden ist, wäre gegen die normale aber normwidrige Praxis, ist aber für eine Funktionserdung nicht relevant..
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Alle netzgespeisten Antennenkomponenten einschließlich Multischaltern mit angedockten Netzteilen müssen Schutzklasse 2 haben. An Kunststücke, wie sie einmal bei Antennenverstärkern mit Schutzklasse 1 gefordert waren (Schutzkontakt an der Dose vom PE bzw. PEN ab- und an den geerdeten Antennenträger anklemmen), erinnern sich vermutlich nur noch wenige Antennen-Opas.
Endgeräte der Schutzklasse 1 können noch eine galvanische Verbindung zwischen der Antennenanlage zum Schutz- oder PEN-Leiter.herstellen. Aber auch ausgeschaltete Endgeräte nach SK 2 sind für Blitzströme kein Hindernis und bilden eine Schleife zur Aufnahme induktiver Blitzstromeinkopplungen.
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PINK/ROSA ist auch unter gestandenen Normenexperten umstritten und ein verbales Scharmützel in einem Fachverband zwischen unterschiedlich gepolten Expertenfraktionen werde ich so schnell nicht vergessen.
Zitat von dreamy1
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Funktionserdung dient aber ausdrücklich nicht dem Schutz gegen den elektrischen Schlag und ist an schutzisolierten Betriebesmitteln unzulässig. Das auseinanderzuhalten fällt speziell bei PV-Anlagen selbst einigen Fachautoren schwer.



...danke hierfür!
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