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Erdung/Potenzialausgleich für PV auf Garage bzw. Carport
(Allen vorausgesetzt, Blitzschutz ist nicht gefordert/gewünscht
Ist nicht umbedingt nen Vorteil weil dein Potentialausgleich dann den Blitzstrom tragen muss der sonst über die Blitzschutzanlage läuft...
So wie du das schreibst klingt das bisschen nach "ich brauch eh kein Blitzschutz also werden dann bestimmt auch die Anforderungen geringer"
[USER="40940"] im Grunde geht es doch nur um den Personenschutz, dass das Gestell das gleiche Potential wie das restliche Gebäude besitzt.
Eben darum, ob es auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem sinnvoll ist nur die Gestelle oder auch noch schutzisolierte und eloxierte PV-Module zu erden tobt trotz der 2007 in Kassel gefundenen Sprachregelung deutscher Experten ein Meinungstreit. Dass man aus dem HD-Dokument beim ÖVE ganz andere Schlussfolgerungen gezogen hat, macht es nicht einfacher.
Mit der Energiewende und den vielen PV-Anlagen haben die Unfallmeldungen bei den Berufsgenossenschaften deutlich zugenommen. Bislang kenne ich aber keinen einzigen dokumentierten Fall, dass sich jemand wegen statischer Aufladungen an PV-Anlagen so erschreckt hat, dass er deswegen verunglückt ist.
Dipol wenn ich deine Ausführungen richtig interpretiere, gibt es derzeit keine Norm, die zu 100% sagt, es muss getrennt geführt mit 16qmm geführt werden.
Trotz unterschiedlicher Empfehlungen zu Leiterquerschnitten, verlangen beide Regelwerke zur Vermeidung induktiver Einkopplungen aus Naheinschlägen eine möglichst enge Verlegung von normativ nur empfohlenen Funktionserdungsleitern. Auch bei Kabelverlegungen im Erdreich sollten sowohl isolierte Erdungsleiter zwischen Garage und MET/HES als auch erdfühlige Erdleiter, die auch den PA übernehmen können, möglichst abstandslos verlegt werden.
Bislang war die Schleifenfreiheit in Publikationen von DEHN für den Geltungsbereich von DIN/VDE auch berücksichtigt, wurde aber jüngst in einer Folie in einem Voltimum-Webinar ignoriert.
Nun heißt es abwarten ob die neue DIN VDE 0100-712 alles auf den Kopf stellt. Ich hatte unlängst Kontakt mit einem MItarbeiter im dafür zuständigen Normgremium, der mit dem aktuellen Entwurfstext überhaupt nicht einverstanden ist. Da scheint sich die andere Fraktion durchgesetzt zu haben, die keinen Unterschied zwischen Schutz- und Funktions-Zwecken macht..
Trotz unterschiedlicher Empfehlungen zu Leiterquerschnitten, verlangen beide Regelwerke zur Vermeidung induktiver Einkopplungen aus Naheinschlägen eine möglichst enge Verlegung von normativ nur empfohlenen Funktionserdungsleitern. Auch bei Kabelverlegungen im Erdreich sollten sowohl isolierte Erdungsleiter zwischen Garage und MET/HES als auch erdfühlige Erdleiter, die auch den PA übernehmen können, möglichst abstandslos verlegt werden.
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mit getrennt geführt meinte ich eine 16qmm Leitung, welche von der pv Unterkonstruktion direkt zur Haupt Poti Schiene im Haus führt.
in meinem Fall ist es so, dass die Garage direkt am Haus steht. Die Zuleitung 5x10qmm liegt in der Betondecke vom Haus und kommt direkt in der Wand der Garage raus.
da wie gesagt, ich keinen Blitzschutz habe lediglich die pv unterkontruktion aufs gleiche Potential bringen möchte und dafür stand heute 6qmm Erdung ausreichend sind, werde ich die Erdung dieser über die Zuleitung durchführen.
mit getrennt geführt meinte ich eine 16qmm Leitung, welche von der pv Unterkonstruktion direkt zur Haupt Poti Schiene im Haus führt.
Mehr Querschnitt als normativ gefordert oder nur empfohlen ist nach meiner Normauslegung für den dann kombinierten Schutzerdungs- und Funktionspotentialausgleichsleiter zulässig.
da wie gesagt, ich keinen Blitzschutz habe lediglich die pv unterkontruktion aufs gleiche Potential bringen möchte und dafür stand heute 6qmm Erdung ausreichend sind, werde ich die Erdung dieser über die Zuleitung durchführen.
Damit ist die in Deutschland geforderte schleifenfreie enge Verlegung des Funktionserdungsleiters mit den Strings nur auf einer kurzen Teilstrecke möglich. Bei einer dadurch höheren Blitzstromeinkopplung wird dir daraus weder dein Versicherer noch ein Staatsanwalt einen Strick drehen. Im Geltungsbereich des ÖVE kenne ich keine vergleichbare Forderung.
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt wieder verwirrt. Ich hatte aus deinen früheren Ausführungen mitgenommen, dass bei PV-Installation auf einem EFH ohne Blitzschutzeinrichtung keine Erdung von Gestell und Modulen zwingend nötig sei.
Ich weiß nicht ob das bei allen PV-Modulen der Fall ist, aber meine Trina erfüllen Schutzklasse II. Trotzdem haben die Module einen dedizierten Anschluss für den Potentialausgleich ("Erdungszeichen"). Das ist für mich ein Widerspruch.
Habe bis heute nicht verstanden, wie das jetzt genau zu handhaben ist. Vielleicht habe ich das falsch gemacht, aber ich habe die UK trotzdem an die HES angeschlossen (und die Modulrahmen per "Kratzklemmen" leitfähig mit der UK verbunden) - könnte ja auch sein, dass ein Marder an der DC-Leitung nagt und die dann Kontakt mit der UK hat...
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt wieder verwirrt. Ich hatte aus deinen früheren Ausführungen mitgenommen, dass bei PV-Installation auf einem EFH ohne Blitzschutzeinrichtung keine Erdung von Gestell und Modulen zwingend nötig sei.
Die in Deutschland für PV zuständigen Regelwerke empfehlen zwar abweichende Mindestquerschnitte, zwischen EFH oder MFWH machen die aber keinen Unterschied.
Wie auch larsrosen schon geschrieben hat, gibt es in Deutschland normativ nur diese Empfehlungen. Was im Endeffekt aus dem aktuellen Normentwurf herauskommt und ob der Begriffswirrwar zwischen Funktions- und Schutz-Zwecken nebst den in diesem Anwendungsfall m. E. völlig unerheblichen Dogmen zur Farbkennung endet, wissen evtl. die Normengötter in den beiden Normengremien und als Atheist habe ich zu denen nur gelegentlichen Kontakt. 🙁
Wenn es der Hersteller forder ist es Pflicht, wenn nicht, dann nicht.
Es gibt ja meist mehrere Hersteller, die erst ein Gesamt - PV-System auf dem Dach ergeben (ua. Tragsystem und Module sep.).
Wir handhaben es so wie Lars - wir binden jede Anlage mit ein.
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