Ich habe mir mal die aktuellen Stromtarife angesehen. Bei getrennter Messung ist zw. Bestand und 14a-Tarif knapp 5ct Unterschied. D.h. der 14a-Tarif ist deutlich teuerer, da steht aber auch, dass die Netzentgeltreduzierung gemäß § 14a EnWG in der Abrechnung erfolgt. Was heißt das genau?
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Die Netzentgelte findest Du bei Deinem VNB, der muss ein Preisblatt haben. Bei uns (Bayernwerk) wäre z.B. das normale Netzentgelt 8,75 ct/kWh und das reduzierte (Modul 2) 3,5 ct/kWh, macht also 5,25 ct/kWh Differenz.
Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt natürlich wie bisher über das EVU, mit dem Du den Liefervertrag schließt.
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Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen[...]Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt natürlich wie bisher über das EVU, mit dem Du den Liefervertrag schließt.
Wenn ich bei einem EVU einen Tarif abschließe wird mir aktuell eine Grundgebühr und ein Preis für die kWh angezeigt.
Reduziert sich dann letztere oder erstere wenn ich beim Netzbetreiber meine WP (etc.) anmelde und Modul 1 wähle? (Der erforderliche Zusatzzähler für Modul zwei rechnet sich aktuell meist einfach nicht)
Oder kommt der EVU und sagt: "Du hast den Vertrag so abgeschlossen da wird nichts reduziert"?
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Das EVU führt das Netzentgelt an den VNB ab. Die reichen das also nur durch. Wenn der VNB das Netzentgelt reduziert, dann zahlst Du also entweder weniger für die kWh (Modul 2) oder die jährliche Prämie für Modul 1 wird von Deiner EVU-Rechnung abgezogen.
Du hast als Endkunde ja normalerweise keine direkte Geschäftsbeziehung zum VNB, sondern zum EVU.
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Zitat von STSC Beitrag anzeigenIch habe mir mal die aktuellen Stromtarife angesehen. Bei getrennter Messung ist zw. Bestand und 14a-Tarif knapp 5ct Unterschied. D.h. der 14a-Tarif ist deutlich teuerer, da steht aber auch, dass die Netzentgeltreduzierung gemäß § 14a EnWG in der Abrechnung erfolgt. Was heißt das genau?
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8,75 Cent Netzentgelte. Schonmal geschaut wo die ab nächstes Jahr stehen werden?
Bei mir sind die deutlich höher und werden kommendes Jahr geringer werden aber immer noch über 10Cent. Im kommenden Jahr sollen die ja deutlich harmonisiert werden, denn auch in Bayern merkt man ja langsam, dass die dicken Netze hier im Norden nur bedingt für unseren Verbrauch hier oben sind, sondern eher dafür den Strom z.B. nach Bayern zu schaffen.
Ansonsten kann sich glaube jeder glücklich schätzen der jetzt und in den kommenden paar Monaten keinen neuen Stromtarif suchen muss. Das wird dauern bis sowas alles ordentlich in den Portalen abgebildet wird.
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Hallo zusammen,
sorry wenn das hier schon mal vorgekommen ist, fliege alle paar Tage mal bei neuen beiträgen drüber, bisher kams mir aber noch nicht unter:
Habe auch eine Anlage im Bestand (Grundwasser WP) und komme bisher nie über die 4,2kW Leistungsbezug, whrs nur mit Backup-Heizstab. Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgte damals auch "nur" mit Pmax 4kW. Im Moment habe ich einen separaten Zähler mit HT/NT und kann wie die letzten Jahrzehnte auch max x Stunden am Tag über einen Rundsteuerempfänger komplett "geblockt" werden (was mir noch nie aufgefallen ist).
Bin ich mit der Anmeldung beim VNB mit 4 kW automatisch aus den Möglichkeiten von §14a neu schon raus, könnte also gar nicht wechseln wenn ich wollen würde?
Sollte es doch gehen: ich brauch keine "Drosselung", kann auch mit dem aktuellen Schema "gar kein Heizen" für einige Stunden leben. Ist das auch zulässig? Rundsteuerempfänger raus, "irgendwas" neues rein macht sicher auch wieder einige hundert Euro, sofern es von meinem WP Hersteller überhaupt etwas in die Richtung gibt.
Viele Grüße!
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Das die Frage komplett OT Ist, ist Dir hoffentlich bewusst.
Du hast offensichtlich gar keinen Bedarf da irgendetwas umzumelden. Fragst dann aber was muss alles umgebaut werden oder was darf ich ggf illegal an HW wegbauen weil ich zwar eine WP habe aber eigentlich noch nicht gesehen habe das da mal über 4,2kW verbraucht wurde.
Seit wann interessiert diesen gesetzlichen Regelungen was netto effektiv passiert in den Installationen. Es geht da rein um das Brutto aus dem HW Datenblatt und dann gilt das pauschal. Und sowas wie WP / WB sind ganz pauschal im Neubau als relevant eingestuft, egal wie viele kW da auf dem Datenblatt stehen.
Die effektiven Leistungen der Geräte werden erst relevant wenn man intelligente EMS-Systeme einbaut die dann die Lasten effektiv steuern/drosseln, wenn vom Netzbetreiber der pauschale Trigger kommt, jetzt Netzschonung und nur noch gedrosselt max 4,2kW je gemeldetem Gerät.
Wenn Du da dann eine WP und eine WB gemeldet hast, hast ja Budget für 8,4kW und wenn das Auto dann nicht da ist, kannst Dir auch mit 8kW per WP die Bude heizen. alles fein und gedrosselt.
Nur dazu muss man eben ein intelligentes EMS haben. Die stupide Box vom Netzbetreiber gibt nur den Trigger es soll gedrosselt werden, wenn Du das direkt an die WP usw. koppelst dann drosseln sich da alle Geräte einfach, egal ob es eigentlich notwendig wäre oder nicht. Kann man machen ist dann aber unsmart.----------------------------------------------------------------------------------
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Zitat von gbglace Beitrag anzeigen8,75 Cent Netzentgelte. Schonmal geschaut wo die ab nächstes Jahr stehen werden?
https://www.bayernwerk-netz.de/conte...gelte-2025.pdf
Standardlastprofile: 8,75ct
Nachtspeicherheizung: 4,25ct
Modul 2: 3,5ct
Warum ist Modul 2 günstiger als Nachtspeicherheizung? Was passiert dann, wenn man Modul 2 und Nachtspeicherheizung parallel haben möchte?
Wenn man sich das Module 3 anschaut, gibt es das anscheinend nur für Quartal 1 und 2. Wie kann das sein?
NT (Niedriglasttarifstufe) ist anscheinend immer noch in der Nacht; warum nicht Mittag, wo es viel PV gibt?
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Zitat von MarcusF Beitrag anzeigenNachtspeicherheizungen fallen laut BNetzA nicht unter die Regelungen des §14a EnWG und werden deshalb anders behandelt.
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Dann hat man da wohl was falsch angeschlossen, was da nicht hingehört.
Der 14a bringt ja unteranderem den Vorteil, dass man eben keine separaten Zähler für all das Zeugs benötigt wie das früher mal teilweise gefordert war. WP eigener Zähler, WB eigener Zähler, PV eigener Zähler. Da würde ja jedes kleine EFH heutzutage einen Zählerschrank wie im MFH benötigen. Das wäre ja komplett sinnfrei. Mit den intelligenten Systemen hast dann einen Zähler und die 14a Verbaucher sind dann regelbar/ netzschonend. Dafür gibt es dann Rabatt in Toto was durch den EVU Zähler rein und raus geht.Zuletzt geändert von gbglace; 18.12.2024, 18:00.----------------------------------------------------------------------------------
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Zitat von STSC Beitrag anzeigenDa wird beides engezeigt: EON -> Heizstrom -> Wärmepumpe -> Doppeltarif
Ich habe jetzt im Preisvergleich mal die AGB der günstigsten drei Anbieter durchgelesen. Da steht nichts von wegen nur bei IBN vor 2024 oder dergleichen. Wie läuft das dann dort? Das sind Tarife für aktuell 22ct. Kommt da dann zusätzlich noch die Reduzierung des Netzentgeltes dazu? Oder wird der Vertrag abgelehnt, wenn es sich um eine 14a Anlage handelt?
(edit: übrigens auch nicht in den Eon AGB, obwohl dort sogar der 14a erwähnt wird. Aber nur in insofern, dass bei 14a Anlagen gedrosselt werden kann)
und was ist, wenn eine WP davor in Betrieb genommen wurde, aber auf dem Hauszähler hing, und jetzt auf einen eigenen Wärmestrom Zähler gehängt wird, ist das dann automatisch eine 14a Anlage?Zuletzt geändert von livingpure; 19.12.2024, 00:40.
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