Zitat von andreas221988
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Ja weil Du vier Leiter für die Farben und einen für den gemeinsamen Rückleiter brauchst und somit ist der grüngelbe da in Verwendung ungleich PE.----------------------------------------------------------------------------------
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Ja, wie gbglace schon richtig geschrieben hat, brauchst du für rgbw 5 Leiter, da aber Gelb/Grün ausschließlich für als PE(N) verwendet werden darf, fehlt dir bei eine 5x NYM ein Leiter.Zitat von andreas221988 Beitrag anzeigen
Ist das auch ein Faul?
Also sind die Leitungen auszutauschen. Oder du Verzichst auf RGBW.
Das NYM selbst ist erlaubt, auch wenn ich persönlich eher auf Ölflex setzten würde.
Ich hoffe Du hast eine Baurechtschutz Versicherung oder das ist ein Scherz.
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wenn es die Verlegeart zulässt....Zitat von uncelsam Beitrag anzeigenauch wenn ich persönlich eher auf Ölflex setzten würde.
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https://shop.loxone.com/dede/dali-extension.html Müsste? Loxone ist ja kein schlechtes System und gut integriert. Loxone und KNX sind halt irgendwie wie links und rechts vom Rhein
Edit: oh je, jetzt kommt die Hexenjagd
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Zitat von andreas221988 Beitrag anzeigenJa es wurde ein 5 Adriges NYM Kabel für 24v RGBW Stripes verwendet. Ist das auch ein Faul?
Wenn der PE zweckentfremdet wurde, wäre das zu bemängeln.
Edit: schrieb ja Göran auch schon...gemäss forenregeln soll man bitte und danke sagen! also: bitte und danke!
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Solche Sätze in Normen liebe ich, wo man sich dann über die Auslegung streiten kann. Wann kann denn keine Verwechselung stattfinden? Hier dürfte es wieder mehr als eine Meinung geben.Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigenAllgemeine Bestimmungen ist blau gefordert, Ausnahmen sind möglich wenn keine Verwechslung stattfinden kann. Bei einer Wagoklemme in einer Dose sehe ich kein Problem, aber bei den Abgangsklemmen im Schrank sehe ich das äußerst kritisch.
Im übrigen blau kann auch mal ne geschaltete Phase sein vorallem in einem 3x1,5. Ist so erlaubt, aber auch hier würde ich sagen sind Verwechselungen leicht möglich.
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Wer sagt denn dass Gelb/Grün nur dafür verwendet werden darf insbesondere bei SELV Anwendungen? Die Norm die ich kenne bezieht sich nur auf 230V Anwendungen.Zitat von uncelsam Beitrag anzeigenJa, wie gbglace schon richtig geschrieben hat, brauchst du für rgbw 5 Leiter, da aber Gelb/Grün ausschließlich für als PE(N) verwendet werden darf, fehlt dir bei eine 5x NYM ein Leiter.
SELV LED (Anlagen) darf aber im Grunde jeder dran herumbauen. Wo steht jetzt geschrieben dass die Normen die für 230V gelten einfach auch 1:1 auf solche SELV Geschichten übertragen werden MÜSSEN ?
Sofern da vorher nix vereinbart wurde würde ich auch mal behaupten dass kein deutsches Gericht einen Elektriker wegen "missbrauch" von Grün/Gelb bei ner SELV Anwendungen verknacken würde einfach weil beim besten Willen keine Gefahr davon ausgeht.
Wesentlich gefährlicher finde ich da schon ne fehlende Trennung zwischen 230V und 24V Geschichten, wenn dann noch die Kabel alle gleich aussehen kann man durchaus mal 230V wo hinschicken wo nur 24V sein sollten.
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nur mal 10 Sekunden Google angeworfen:in Deutschland ist das die DIN VDE 0100-540. Dort, wie auch in der Schweiz muss ein Schutzleiter über die gesamte Länge mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf nur für Leiter mit Schutzleiterfunktion (also auch für PEN-Leiter) und für keinen anderen Zweck verwendet werden.
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Ja bei uns ist das aber noch so. Der Elektriker damals hat sogar folgendes gemacht: Sich fürs Außenlicht aus einem 3x1,5 N geholt, und L für nen Taster. Über nen zweites 3x1,5 liegt dann L fürs Außenlicht und der blaue ist die geschaltete Phase vom Taster.Zitat von vento66 Beitrag anzeigenAber wohl auch schon länger nicht mehr (so 20 Jahre), da es genau dort zu Verwechslungen kommen kann.
Ich würde diesen "wenn es nicht zu verwechselungen kommen kann" Schwachsinn daher einfach streichen und schreiben N hat immer blau zu sein und blau darf nur N sein. Wäre eindeutiger statt diesem "ja eigentlich nur dafür aber Ausnahmen sind erlaubt"
Und woraus geht hervor dass dies SELV mit einschließt? So oder so liegt ja keine unmittelbare Gefahr vor. Ich bleib dabei, vor Gericht würde ein Elektriker damit in meinen Augen durchkommen. Letztendlich muss er die Gefahr ja selbst abschätzen und in dem Fall seh ich beim besten Willen keine. Man könnte auch so argumentieren "oh ich sehe ein grün gelben aus der Wand gucken also gehe ich davon aus der liegt auf PE" obwohl er wegen ner SELV Anwendung aber in der Luft liegt. Nen Grüngelber der frei in der Luft ist ist ja auch "gefährlich"Zitat von vento66 Beitrag anzeigennur mal 10 Sekunden Google angeworfen:Zuletzt geändert von ewfwd; 30.05.2021, 22:33.
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