Zitat von BlackDevil
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Das Thema ist doch ganz einfach:
Wer arbeitet an einer solchen Anlage?
Die Tätigkeiten müssen durch eine GBU erfasst und beurteilt werden. Gefährdungen sind auszuschließen nach dem
T(echnisch)
O(rganisatorisch)
P(ersönlich)
Schutz Prinzip.
Dies stell eine Reihenfolge dar in der es abgearbeitet werden soll.
Eine Technische Maßnahme ist einer Organisatorischen vor zu ziehen.
Also:
Bei Arbeiten an einem Verteiler ist das Abdecken (Technisch) immer den Abschalten(Organisatorisch) vorzuziehen.
In Betracht könnten auch AUS Utensilien kommen (Persönlich).
Dies ist aber nicht Sache der Normer, festzulegen welcher Schutz für Fachkräfte anzuwenden ist(Es gibt Anlagen da geht es gar nicht). Stichwort abeschlossene el. Betriebssätte. Dies ist die Aufgabe des Betreibers festzulegen wie er seine Anlage betreibt.
Für eine UV im Wohnungsbereich sollte eine Abschaltung bei Arbeiten in der nähe unter Spannung stehenden Teile jedoch immer möglich sein.
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