Das Problem des sommerlichen Wärmeschutzes wird uns in Zukunft noch häufiger über den Weg laufen. Der Grund liegt einfach darin, dass die Hüllen immer besser werden und gleichzeit die Fensterflächen in Richtung Süden eher für den Winter ausgelegt werden. Hinzukommt, dass Fenstertüren und Terrassenfronten eher IN sind und normale Fenster quasi OUT. Es wird im Sommer deutlich mehr Energie eingesammelt als nach außen abgegeben werden kann. Dagegen hilft effizient eigentlich nur kleinere Fenster. Alternativ kann man mit Verschattungen versuchen die Energieausbeute zu minimieren. Zusätzlich kann man noch mit Wärmeschutzverglasung arbeiten. Der Energiegewinn durch die Fenster sollte nur so hoch sein, dass er durch eine (effektive) Nachtlüftung abgeführt werden kann. Ist der Energiegewinn durch die Fenster zu hoch und es muss mit einer aktiven Kühlung gearbeitet werden, dann liegt (meine persönliche Meinung) bei einem EFH ein Planungsfehler vor. Ein Erdwärmetauscher ist eine tolle Sache. Ich versuche immer einen durchzusetzten (klappt aber nicht immer). Aber die Kühlwirkung ist eher begrenzt. Mit aktiver Kühlung hat das nix zu tun. Der echte Gewinn dieser Geräte liegt in der Entfeuchtung im Sommer und in der kostengünstigen Erwärmung im Winter.
Als Planer schulde ich ein gebrauchsfähiges Werk und ich glaube wir sind uns alle einig, wenn sich das Gebäude bereits im Frühsommer auf über 27Grad erwärmt, dann ist es nicht mehr wirklich gebrauchsfähig. Welche Temperaturen haben wir dann im Hochsommer? Bei einem Neubau sehe ich hier schon Gesprächsbedarf - auch mit einem Juristen!
Zu den o.g. Vorgaben des sommerlichen Wärmeschutznachweis kann ich nur sagen, dass ich weder das Gebäude noch den Nachweis kenne. Meine Aussagen sind also nur so aus dem Bauch!
Für Räume mit einem geringen Fensteranteil (7 bzw.15%) oder mit einem erhöhten Fensteranteil (bis35%) und Verschattung muss kein Nachweis des SW erstellt werden. DH deine Fensterflächen liegen hier drüber.
Über die "Bauart" wird die Speicherkapazität definiert. Es gibt Kriterien nach denen die Bauart festgelegt werden kann. Ich habe festgestellt, dass ich die "schwere Bauart" außer bei einem reinen Betonbau in der Regel nicht ansetzen darf. Ich wähle für Massivbauten deshalb fast immer die "mittlere Bauart".
Außer ich habe einen hohen Anteil an abgeh. Decken oder Raumhöhen von mehr als 4,50m.
Wenn eine "schwere Bauart" angesetzt wurde, dann sollte dafür auch ein Nachweis geführt werden. Einfach nur im Programm ankreuzen ist nicht nett.
Für die Nachtlüftung läßt sich sagen:
- erhöhte Nachtlüftung mindestens 2-facher Luftwechsel pro Stunde
- hohe Nachtlüftung mindestens 5-facher Luftwechsel pro Stunde
Ein solches Ergebnis sollte man dem Bauherren schon auch in einem Gespräch mitteilen. Es ist nicht jedermanns Sache Terrassentüren und Fenster die ganze Nacht geöffnet zu halten. Man könnte hierfür Lüftungsöffnungen vorsehen, die sicher geöffnet werden können. Das muss aber geplant werden.
Ich würde an eurer Stelle das Gespräch mit den Planern und einem Juristen für Baurecht suchen.
Irgendwer muss die Herstellung der Nutzbarkeit ja bezahlen.
Neben den o.g. Klimaanlage fällt mir spontan noch der Einbau von Wärmeschutzverglasung und den Einbau von Luftungsklappen ein.
So viel erst mal....
Als Planer schulde ich ein gebrauchsfähiges Werk und ich glaube wir sind uns alle einig, wenn sich das Gebäude bereits im Frühsommer auf über 27Grad erwärmt, dann ist es nicht mehr wirklich gebrauchsfähig. Welche Temperaturen haben wir dann im Hochsommer? Bei einem Neubau sehe ich hier schon Gesprächsbedarf - auch mit einem Juristen!
Zu den o.g. Vorgaben des sommerlichen Wärmeschutznachweis kann ich nur sagen, dass ich weder das Gebäude noch den Nachweis kenne. Meine Aussagen sind also nur so aus dem Bauch!
Zitat von jp2008
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Über die "Bauart" wird die Speicherkapazität definiert. Es gibt Kriterien nach denen die Bauart festgelegt werden kann. Ich habe festgestellt, dass ich die "schwere Bauart" außer bei einem reinen Betonbau in der Regel nicht ansetzen darf. Ich wähle für Massivbauten deshalb fast immer die "mittlere Bauart".
Außer ich habe einen hohen Anteil an abgeh. Decken oder Raumhöhen von mehr als 4,50m.
Wenn eine "schwere Bauart" angesetzt wurde, dann sollte dafür auch ein Nachweis geführt werden. Einfach nur im Programm ankreuzen ist nicht nett.
Für die Nachtlüftung läßt sich sagen:
- erhöhte Nachtlüftung mindestens 2-facher Luftwechsel pro Stunde
- hohe Nachtlüftung mindestens 5-facher Luftwechsel pro Stunde
Ein solches Ergebnis sollte man dem Bauherren schon auch in einem Gespräch mitteilen. Es ist nicht jedermanns Sache Terrassentüren und Fenster die ganze Nacht geöffnet zu halten. Man könnte hierfür Lüftungsöffnungen vorsehen, die sicher geöffnet werden können. Das muss aber geplant werden.
Ich würde an eurer Stelle das Gespräch mit den Planern und einem Juristen für Baurecht suchen.
Irgendwer muss die Herstellung der Nutzbarkeit ja bezahlen.
Neben den o.g. Klimaanlage fällt mir spontan noch der Einbau von Wärmeschutzverglasung und den Einbau von Luftungsklappen ein.
So viel erst mal....


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