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    Ach, die Quali des Buches dürfte sehr gut sein insofern ich die Leseprobe auf das gesamte Buch erweitere....

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      Servus EPIX,

      Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
      )... sind viele interessante Themen enthalten, inwieweit diese Themen tiefgreifend bearbeitet werden kann ich noch nicht sagen - ich hoffe nur nicht im Stil des Dialogs zum WAF ("Aber Liebling,...") ...
      ebook wäre natürlich super... (gewesen)
      die gute Nachricht zuerst, es sind nunmehr 2 Leseproben zu haben:
      Wiregate-Shop: http://shop.wiregate.de/buch-978-3836234610.html
      Verlag: https://s3-eu-west-1.amazonaws.com/g...o_handbuch.pdf
      Deren Umfang ist enorm, gibt ein paar Überschneidungen aber es dürften um die 100 Seiten netto sein.
      Danach weiss man das man das Buch möchte, oder eben nicht.

      Und das ebook gibt es in Kürze auch beim WG shop schrieb StefanW heute. Unterschied zum gedruckten Buch, ist das das e-Book in Farbe ist.

      cheers Sepp

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        Zitat von seppm Beitrag anzeigen
        Servus EPIX,
        Unterschied zum gedruckten Buch, ist das das e-Book in Farbe ist.
        Nachdem ich die Leseprobe von WireGate geladen hatte, dachte ich schon, die bringen jetzt allen Ernstes ein E-Book in schwarz/weiß raus. Umso mehr habe ich mich gestern gefreut, dass es doch in Farbe ausgeliefert wurde. Damit bietet das E-Book für mich einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem gedruckten Buch. Zumal es auch noch günstiger ist, da freut sich der Schwabe :-)

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          UliSchirm, Verständnisfrage: Mehrwert wegen Farbe? Das Buch ist doch auch in Farbe?

          Gruß Menig

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            Zitat von Menig Beitrag anzeigen
            UliSchirm, Verständnisfrage: Mehrwert wegen Farbe? Das Buch ist doch auch in Farbe?
            Nein, das Buch ist s/w.

            Und ja für mich würde dies auch einen Mehrwert darstellen. Finde es sehr schade, dass so ein Werk nichtmal mit einem Farbdruck "gewürdigt" wird. Aber So ist es wohl nunmal.
            Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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              Zitat von Menig Beitrag anzeigen
              UliSchirm, Verständnisfrage: Mehrwert wegen Farbe? Das Buch ist doch auch in Farbe?
              omg, du hast gerade echt einen Lauf oder? Schon mehrfach geschrieben. Das Buch ist in grau Stufen, nur der Einband ist bunt!
              Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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                naja Farbe hin&her - beides kaufe ich mir nicht...
                EPIX
                ...und möge der Saft mit euch sein...
                Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

                Kommentar


                  Nur um das nochmal ganz genau zu beleuchten, weil sich da sonst schnell falsche Meinungen bilden:

                  Zitat von Menig Beitrag anzeigen
                  Die Thematik des 7%-/19%-Steuersatzes bzw. deren Splittung muss von den Anbietern sowieso zum 31.12.2015 gelöst / umgesetzt werden ist also kein Argument.
                  So einfach ist das alles nicht.
                  • Nach deutschem Recht gilt die Buchpreisbindung gleichermaßen für Buch wie eBook. Das eBook wird dem Buch gleichgestellt
                  • Umsatzsteuerrechtlich greift jedoch eine EU-Regelung, wonach eBooks mit dem vollen Satz von 19% zu besteuern sind. Bücher mit dem ermäßigten Satz von 7%. maßgeblich ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu Sparmenüs in Schnellrestaurants von 2013 der ein entsprechendes Verfahren am Europäischen Gerichtshofe voraus ging.
                  • Früher was es (vereinfachte) Praxis, dass Bundles aus Buch und eBook (oder Buch und CD) einheitlich zum ermäßigten Satz von 7% besteuert wurden, weil der charaktergebende Teil - das Buch - ausschlaggebend war.
                  • Da dies nicht vereinbar war mit dem europäischen Recht (und Luxemburg und Frankreich wegen der gleichen Praxis von der Europäischen Kommission verklagt wurden), hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 2. Juni 2014 diese vereinfachte Praxis aufgekündigt - zum 1. Juli 2014. Alle Verlage, Zwischenhandel und der Buchhandel hätten binnen weniger als 4 Wochen ihre Systeme - die jahrzehntelang nur einen MwSt-Satz kannten - umstellen müssen. Unmöglich, daher wurden die Produkte mit sehr großen Aufwand vom Markt genommen, Codes in den Büchern geschwärzt usw. Ein Bürokratiehammer!
                  • Erst vier Monate später - nachdem alle Verlage ihre diesbezüglichen Produkte eingestellt und vom Markt genommen haben - kam die deutsche Steuerverwaltung dann Anfang November 2014 mit einer neu verlängerten "Nichtbeanstandungsfrist" zum 31. Dezember 2015 raus. Da waren alle Bundles bereits schon vom Markt.
                  • Diese Art von Bundle aus Buch und eBook macht nur einen sehr geringen Anteil am deutschen Buchmarkt aus. Alle Marktteilnehmer wie Verlage, Zwischenbuchhandel und Buchhändler - die seit Jahrzehnten nur einen einheitlichen Umsatzsteuersatz kennen - müssten nun für diesen geringen Anteil am Buchmarkt ihre Systeme umstellen, die Buchaltungen schulen usw. Soviel kann man an den paar Bundles gar nicht verdienen wie man an den Ausgaben für die Systemumstellung wieder verliert.
                  • Solche Umstellungen sind viel weitreichender als man sich das so vorstellt. Die Standarddatensätze ONIX und EANCOM müssen umgearbeitet werden und in alle Warenwirtschafts- Buchungs- und Kassensysteme des Buchhandels eingepflegt sowie die Systeme selbst umgestellt werden.
                  • Nach aktuellen Schätzungen hat etwa 1/4 des Buchhandels die notwendigen Umstellungsarbeiten noch nicht mal begonnen. Ein Teil der Buchhändler hat sehr alte Systeme, deren Hersteller nicht mehr auf dem Markt sind. Da gibt es keine Updates. Ich kann das gut verstehen. Mein Internet-Shop kann das auch nicht. Klar kann man alles programmieren lassen, allerdings ist mir die Sache mit den Bundles den Aufwand nicht Wert. Zudem ist das gar nicht so einfach.
                  • Mittlerweile gibt es Auslassungen der EU-Kommission - vom Mai 2015 durch Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker - diesen Unfug zu beenden und dem eBook ebenfalls seinen reduzierten Umsatzsteuersatz zukommen zu lassen. Passiert ist dies jedoch noch nicht.
                  • Zudem ist die Lage auch noch insoweit unübersichtlich, als dass die Art und Weise der Aufteilung der Umsatzsteuersätze für Bundles - die ab dem 1.1.2016 zur Pflicht wird - unklar ist. Es fehlt hier an einer entsprechenden Verwaltungsanweisung. Daher ist auch nicht unbedingt damit zu rechnen, dass es die Bundles ab 2016 wieder geben wird.
                  • Hierbei ist zu beachten, dass Steuerschuldner und wirtschaftlich belasteter zwei Personen sind. Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist der jeweilige Unternehmer in der Kette. Der wirtschaftlich belastete ist der Endverbraucher. Das bedeutet, dass bei unklarer Lage die Zeche am Ende von den Verlagen oder den Buchhändlern bezahlt werden muss. Je nach Fallkonstellation haftet der Geschäftsführer persönlich. Und das rückwirkend für vier Jahre. Niemand will so ein Risiko eingehen. Darum können sich solche Angebote bis zur Klärung hinziehen.

                  Wer seinen Protest kundtun möchte, der möge sich an die EU Kommission wenden, die eBooks nicht als Kulturgut sehen will.

                  lg

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von StefanW; 11.11.2015, 20:39.

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                    Vielen Dank für die Ausführung. Allerdings gilt ja wie du schon schreibst bis 31.12.2015 diese "Schonfrist". Wäre doch eine Möglichkeit die Bundles bis zu diesem Datum anzubieten und ab 01.01.2016 eben nicht mehr. Sollte ja nicht so schwierig sein. Das wäre mein Gednkengang.

                    just my 2 cents
                    Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

                    Kommentar


                      Guckst du hier https://knx-user-forum.de/forum/öffe...179#post877179

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                        Naja. Das dies ein Grauzone ist, Glaube ich nicht.

                        Ist z.B. hier und hier offiziell bestätigt.

                        Aber whayne....es ist wohl so wie es ist!
                        Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                          Ganz ehrlich? Es wurde jetzt sowohl seitens des Autors und auch seitens der Elaborated Networks GmbH mehrfach mitgeteilt, dass es weder ein Bundle aus gedrucktem Buch und eBook, noch ein extrem vergünstigtes eBook geben wird. Das dieses nicht aus Lust und Laune entstanden ist, sondern rechtliche Hintergründe hat, sollte auch jedem klar geworden sein. Das für die Ausnutzung einer nicht mal mehr zweimonaten Übergangsregelung jetzt nicht angefangen wird, Shop-Software anzupassen, sollte eigentlich auch überall auf Verständnis stoßen. Der Preis von 50,- EUR für das Buch ist ein Witz. Selbst wenn das eBook für den gleichen Preis angeboten werden würde, wäre der Preis immer noch ein Witz, gerade auch in Bezug auf den Umfang des Buches. Ich persönlich verstehe daher nicht, warum hier noch diskutiert wird. Von den Zuständigen wurde alles gesagt und fertig. In der Zeit, in der man hier diskutiert, sollte man lieber im Buch lesen

                          Grüße,
                          Christoph

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                            Hallo Christoph,

                            Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
                            Das für die Ausnutzung einer nicht mal mehr zweimonaten Übergangsregelung jetzt nicht angefangen wird, Shop-Software anzupassen, sollte eigentlich auch überall auf Verständnis stoßen.
                            Genau so ist es.


                            Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
                            Ich persönlich verstehe daher nicht, warum hier noch diskutiert wird. Von den Zuständigen wurde alles gesagt und fertig.
                            Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die vergeblichen Bemühungen haben schon Stunden gekostet und das obige zusammen zuschreiben auch nochmal knapp zwei.

                            Ich würde lieber an neuen Produkte und Ideen arbeiten als an immer wiederkehrenden Diskussionen um das gleiche nur weil manche nicht wahrhaben wollen, wie andere sich entschieden haben. Es sträuben sich mir manchmal die Haare, über was alles diskutiert wird...

                            Danke für Deine klaren Worte.

                            lg

                            Stefan

                            Kommentar


                              Zitat von StefanW Beitrag anzeigen
                              Ehrlich gesagt verstehe ich das auch nicht. Die vergeblichen Bemühungen haben schon Stunden gekostet und das obige zusammen zuschreiben auch nochmal knapp zwei.

                              Ich würde lieber an neuen Produkte und Ideen arbeiten als an immer wiederkehrenden Diskussionen um das gleiche nur weil manche nicht wahrhaben wollen, wie andere sich entschieden haben. Es sträuben sich mir manchmal die Haare, über was alles diskutiert wird...

                              Danke für Deine klaren Worte.
                              Du musst hier ja nichts dazu schreiben.

                              Und es ist nicht so, das ich das nicht wahrhaben will. Habe ja geschrieben es ist wie es ist. Nur die Argumentation, dass es eine Grauzone ist, konnte ich so nicht stehen lassen, da es ja offiziell bestätigt ist.

                              Nun lassen wir das.....

                              Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                                Zitat von magiczambo Beitrag anzeigen
                                Nur die Argumentation, dass es eine Grauzone ist, konnte ich so nicht stehen lassen, da es ja offiziell bestätigt ist.
                                Ich fürchte, das muss ich nochmal erklären: Diese tolle "Bestätigung", die nur eine "Nichtbeanstandungsverfügung" ist, rangiert als BMF-Schreiben rechtlich unterhalb von Gesetzen und der Rechtsprechung. Es wurden schon viele Regelungen in BMF-Schreiben wieder kassiert.

                                Das Thema "eBook Bundle zu 7%" wurde mit dem BMF-Schreiben vom Juni 2014 als Illegal erklärt und damit zu Grabe getragen und in der Folge von den Verlagen flächig zurück gezogen. Dabei wurde mit dem Damoklesschwert der Rückzahlung für die falsche Praxis der vergangenen Jahre gefuchtelt, was zur Aussicht auf millionenschwere Steuerschulden "aus dem nichts" bei den Verlagen geführt hat.

                                Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil Verpflichteter und wirtschaftlich Belasteter unterschiedlich sind. Der Verpflichtete ist das jeweilige Unternehmen, dass diese Umsatzsteuer festsetzen und erheben muss. Festsetzen bedeutet hierbei, entsprechend den extrem umfangreichen Regeln die richtige Umsatzsteuer zu verlangen - dabei auch noch die Rechtsprechung vorherzusehen, weil Vertrauensschutz gibt es nicht immer. Macht der Unternehmer hierbei einen Fehler, dann holt sich das Finanzamt die - aus Ihrer Sicht korrekte - Umsatzsteuer von diesem Unternehmer. Und das für vier Jahre im Nachhinein.

                                In vier Jahren kann man als Verlag hundertausende Bücher verkaufen. Tut man das mit der falschen Umsatzsteuer, ist der Verlag für diesen Fehler haftbar. Je nach Fallkonstellation und Auslegung haftet sogar der oder die Geschäftsführer mit Ihrem privaten Vermögen. Soetwas erschreckt nachhaltig.

                                Die "offizielle Bestätigung" wurde erst im November 2014 erlassen, nachdem alle Bundles vom Markt war. Da war das Kinde schon mit dem Bade ausgeschüttet.
                                Man könnte auch sagen, das Thema ist komplex, es ist eigentlich eine Farce und ich verstehe dass die Verlage und der Buchhandel keine Lust darauf haben.

                                Zum Thema Grauzone. Diejenigen die davon geschrieben haben meinen damit übrigens etwas anderes. Nämlich dass ab dem 1. Januar 2016 die Besteuerungsgrundlagen für eBook-Bundles weiterhin nicht feststehen. Es fehlt an einem Verwaltungserlass, an dem man sich festhalten kann, daher wird es sich auch danach nicht flächig ändern, zumal angeblich Verfahren vor dem EuGH anhängig sind, die abgewartet werden.

                                Die wenigen, die deshalb mit Nichtkauf reagieren machen deutlich weniger aus als die Kosten und Unsicherheiten einer Wieder-Einführung.


                                Ich hoffe es ist jetzt klarer, dass es mit der "offiziellen Bestätigung" nicht getan ist....

                                lg

                                Stefan

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