Da freut sich aber sicher jemand 😬
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Moin mihumihu, entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an diesem Fall. Durch einen systemseitigen Fehler haben gestern leider einige Kunden eine unbegründete Mahnung erhalten.Zitat von mihumihu Beitrag anzeigenIch habe heute von Voltus eine Mahnung ...
Diese Mail kann ignoriert werden. Dies gilt natürlich auch für alle Mitlesenden, die im Rahmen der letzten 24 Stunden eine solche Mail erhalten haben.
Ich bitte nochmals um Entschuldigung. Sollte es hierzu Fragen geben, kann gerne unser Support per Mail oder Telefon kontaktiert werden.
Gruß
Claudius
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Geht mir ähnlich, hatte was von meinem vorhandenen Guthaben, dass ich noch durch eine Retoure hatte, bestellt und jetzt kam eine Mahnung dass ich die Rechnung bis zum 11.07.24 zahlen soll 😅
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Ich habe auch eine Mahnung bekommen (Rechnung von August), ich habe aber nie "auf Rechnung" bestellt, weil das glaube ich gar nicht möglich war.
Soll bis zum 11.07.2024 bezahlenZuletzt geändert von Susanne007; 29.11.2024, 08:23.
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Irgendwas muss da passiert sein. Ich habe auch eine Zahlungserinnerung erhalten, über eine bereits bezahlte Rechnung. Da wird es heiß her gehen bei Buchhaltung und Support.
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Ich habe heute von Voltus eine Mahnung (VOL-001388) über einen Betrag von 99€ bekommen. Ich fürchte ich kann das nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel begleichen, das wäre nämlich der 01.01.1900. Ich weiß auch nicht warum ich das begleichen sollte. Rechnungsnummer oder Artikel sind keine angegeben, Fälligkeitsdatum wäre angeblich der 27.5. gewesen. Davor gibt es in der Auftragsübersicht nur eine Bestellung mit Rechnung vom 31.5., da steht aber "Deine Zahlung wurde per PayPal durchgeführt. Wir haben den Zahlbetrag bereits dankend erhalten." und weder Gesamtsumme noch ein Einzelposten beträgt 99€.
Ich gebe gerne zu dass meine Erinnerung nicht immer vollständig ist, und ich gestehe auch, dass ich in meinem Leben auch schon mal eine Rechnung übersehen und erst nach Erinnerung beglichen habe. Aber mit dem Schreiben kann ich nicht wirklich was anfangen?
Ergänzung: Ich habe IBAN und BIC verglichen, Rechnung von Ende Mai und Mahnung zeigen die gleiche Bankverbindung, also ein Betrugsversuch irgendeines Dritten ist es anscheinend auch nicht.
Zuletzt geändert von mihumihu; 29.11.2024, 07:50.
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Beides ist in Vorbereitung. Auch an der Filterung (fehlendes "und") wird noch gearbeitet. Ich möchte auch wieder dahin, dass wir absolute Verfügbarkeiten anzeigen. Leider sind die Agenturen nicht so schnell wie ich es mir wünschen würde.Zitat von knxDes Beitrag anzeigenich stehe irgendwie mit dem neuen Layout des Shops noch auf Kriegsfuß. Ist es richtig, dass man nicht nach Verfügbarkeit filtern kann und auch nicht nach Preis sortieren kann?
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Moin zusammen,
ich stehe irgendwie mit dem neuen Layout des Shops noch auf Kriegsfuß. Ist es richtig, dass man nicht nach Verfügbarkeit filtern kann und auch nicht nach Preis sortieren kann?
Grüße
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Das kannst du frei lassen. Einfach nicht anhaken und bestellen...Zitat von starwarsfan Beitrag anzeigenUnd? Was hat das mit der Bestellung eines Binäreinganges zu tun? Die ganze Bestellung hat rein gar nichts mit PV am Hut, daher ist die Frage IMHO völlig irrelevant.
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Bitte gerne! Schade ist, dass mein klar formulierter Hinweis (Pt.3) vom Voltus Kollege ignoriert wurde.Zitat von Voltus Beitrag anzeigenErst mal danke für den Hinweis.
Noch einfacher:Zitat von Voltus Beitrag anzeigen... und eine simple Google Recherche hätte natürlich Klarheit gebracht.
Der Kollege hätte meinen Link zu SE/Merten verwenden können 😉
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Und? Was hat das mit der Bestellung eines Binäreinganges zu tun? Die ganze Bestellung hat rein gar nichts mit PV am Hut, daher ist die Frage IMHO völlig irrelevant.
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Wenn du damit den Schaltausgang 'PV Anlage liefert mehr als 150W' in deine Gebäudesteuerung bringst, ist der Bestandteil des PV Systems.
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Hallo Voltus,
als ich heute einen Binäreingang im Warenkorb hatte, wurde mir bei Bestellung diese Frage gestellt:
Ähm... Wat? Was will mir diese Werbesendung sagen? Was hat die Bestellung eines simplen Binäreinganges mit einer PV-Anlage zu tun?Hiermit bestätige ich, dass ich Betreiber der Photovoltaikanlage bin und es sich entweder um ein begünstigtes Gebäude i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Sollte sich im Nachgang (z. B. durch Außenprüfung) herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht vorliegen, verpflichte ich mich ggü. Voltus unter Vorlage einer entsprechend korrigierten Rechnung die 19 % Mehrwertsteuer nachzuzahlen.
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