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  • Uwe!
    antwortet
    Die Rechtslage ist da recht klar. Es gibt keine grundsätzlich verbotene Handlung, die zum erlöschen der Gewährleistung führt, auch kein Aufschrauben, selbst kein dran rum Basteln.
    in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät durch so eine Handlung Schaden genommen hat. Kann er das nicht, muss er reparieren oder tauschen.
    So weit so klar.

    natürlich kann ich gebrochene Siegel und/oder lose Schrauben als Händler aber als Hinweis für „Kunde hat gebastelt“ werten, und das Gerät dann genauer untersuchen. Das scheint aktuell der Fall zu sein und ist grundsätzlich auch völlig ok. Ändert aber nichts an der Beweislast. Ein „der Hersteller sagt, das kann nur durch den Kunden passiert“ sein, reicht da nicht.

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  • se7en
    antwortet
    das widerspricht sich aber. Entweder ich habe ein Siegel, was nicht beschädigt werden darf, oder aber ich kann das aufschrauben um einzelne Dinge zu wechseln. Wieso man eine Sicherung oder Batterie in der Garantiezeit wechseln muss erschließt sich mir auch noch nicht. Wenn das schon nach kurzer Zeit notwendig ist würde ich das Gerät auch wieder getauscht haben wollen (ohne das Gerät auf zuschrauben und selber dran "rumzufummeln")

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  • Doctor Snuggles
    antwortet
    Zitat von Voltus Beitrag anzeigen
    Sie hat festgehalten, dass das Gehäuse des Gerätes geöffnet wurde. Das übersteigt jedes Recht eines Kunden.
    Sorry, aber das ist Quatsch.
    Dies muss ausdrücklich in der Beschreibung des Gerätes beschrieben sein und ist dann Vertragsbestandteil, das dieses nicht erlaubt wäre und zum erlöschen der Garantie führen kann. Dies kann man so nicht verallgemeinern.
    Nicht selten lassen sich solche Geräte öffnen, um beispielsweise Sicherungen oder Stützbatterien zu wechseln.
    Ich meine mich erinnern zu können, das der Hersteller dennoch dann nachweisen muss, das hierdurch der Schaden entstanden ist.

    Katz und Maus hatte ich nur erwähnt, um das angespannte Thema ein bisschen aufzulockern.

    Doc

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  • Beleuchtfix
    antwortet
    Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
    zu #24
    <OT>Also 14 TE ist für "normale" Verteiler schon heftig, ich glaube, da tut man sich mit dem günstigeren Kanalpreis keinen richtigen Gefallen</OT>
    Gruß
    Florian

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  • Voltus
    antwortet
    Also der einzige Fehler den meine MA gemach hat, ist von Gewährleistungsausschluss zu sprechen. Das schulen wir intern noch mal.

    Sie hat aber mit Fotos dargelegt, dass das Siegel komplett gebrochen und die Schrauben des Gehäuses locker sind.

    Auch haben wir anhand der Seriennummer festgestellt, dass es keine vorigen Retouren gab.

    Es ist kein Ausdruck von Misstrauen, wenn man dann eine weitere Überprüfung einleitet. Das Produkt würde so keiner wieder kaufen. Wir bewahren andere Kunden so davor beschädigte Ware zu erhalten.

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  • hansi6606
    antwortet
    Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
    Ich hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.
    Nimm das nächste Mal eine Schiegl Schrank, wird über zählerschrank Eddi vertrieben. Hinsichtlich Stabilität keinerlei Abstriche ggb Hager, aber durchgehende Hutschienen und auch durchgehende Feldabdeckungen. Zudem ist der Preis verdammt heiß.
    Das Zubehör ist manchmal nicht so umfangreich, aber das war's dann auch mit den Nachteilen.

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  • altec
    antwortet
    Also mal ehrlich:

    Muss dieser Geschäftsfall hier diskutiert werden? Die Geschäftsbeziehung besteht zwischen Dir und der Firma Voltus. Ihr zwei müsst diese eventuell vorhandenen Unstimmigkeiten klären, da bedarf es nicht der Aufmerksamkeit und Hilfe des Forums.

    Viele User aus dem Forum unterhalten eine langjährige Geschäftsbeziehung zu Voltus und haben sicherlich positive Erfahrungen gemacht. Das es hier und da zu einem Service-Fall kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Tritt solch ein Fall ein, kann ich dem Voltus-Team eine hohe Bereitschaft zur Lösung des Problems bescheinigen. Gehen beide Parteien sachlich und lösungsorientiert heran, ggf. auch kompromissbereit, findet man immer einen Weg.

    Also setzt Euch zusammen, redet miteinander und findet eine Lösung!

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  • andre12
    antwortet
    Das kann bei Online Bestellungen immer mal wieder vorkommen, bei allen Bauteilen . Lass Dir doch den Restbetrag Auszahlen und Bestell die Sachen wo anders

    Ich selber habe auch schon "schlechte erfahrungen" machen müssen aber da hilft vernünftiges Reden und sachliche bezogene Argumentationen

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  • Tenbrock
    antwortet
    Zitat von ewfwd Beitrag anzeigen
    Der Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
    Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
    Der Hersteller könnte sonst einfach mit gebrochenen Siegel ausliefern und der Kunde hätte das nachsehen.
    Tatsächlich ist ein Garantiesiegel eigentlich wertlos für den Händler bzw. Hersteller, solange Gewährleistung besteht.

    Grundsätzlich würde ich niemals per Vorkasse bestellen. Nicht bei Voltus und auch nirgendwo sonst.

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  • DerBayernKNX
    antwortet
    Es geht nicht nur um die Enertex. Und wo ich sie damals mal in den Warenkorb getan habe, standen sie noch irgendwo auf August. Das die noch nicht fertig entwickelt sind hab ich erst danach kapiert. Aber mal ehrlich muss ich jeden Artikel im Shop erstmal kontrollieren ob er beim Hersteller noch in der Entwicklung ist.....

    Ansonsten geht es noch um constaled Leuchtmittel also die Hausmarke.

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  • Gast1961
    antwortet
    Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
    Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht
    Du hast verfolgt, was der Hersteller Enertex schreibt? Die haben selbst noch keinen Termin, wann das Gerät ausgeliefert werden kann. Was für einen Liefertermin soll also Voltus dafür nennen?

    https://knx-user-forum.de/forum/öffe...32#post1241932


    Zitat von DerBayernKNX Beitrag anzeigen
    Die Wahre wurde am 21.6. bezahlt und es fehlen immer noch die Liefertermine.
    Selbst schuld, wenn du nicht lieferbare Ware per Vorkasse bestellst.






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  • DerBayernKNX
    antwortet
    Wie gesagt aufgeschraubt hab ich ihn nicht. Ich hätte auch mit Sicherheit keine Schraube locker gelassen oder das Siegel gebrochen, wenn ich es getan hätte. Ich hab auch 2 von denen, also wenn’s gewesen wäre hätte ich das andere Siegel draufkleben können. Die Frage die bleibt ist, warum sollte man den überhaupt öffnen.

    Ich hab hab euch mal angehängt wie breit der ist. Ich wollte ihn schon vor Einbau zurückschicken. Hab mir dan aber den Rat bei der Service Horline gehollt die Verkleidung auszuschneiden (Hager Schrank). Die Passung die dabei entsteht ist dan zwar immernoch ein bisschen zu klein aber es geht gerade so. Also ich gebe damit zu es nach Händlervorgabe montiert zu haben.

    Aber egal hier läuft jetzt wenigstens mal irgendwas. Ich möchte nicht weiter nachtreten und wenn die 280€ weg sin kann ich es auch nicht ändern.

    Bzgl. Des offenen Materials hab ich heute nochmal Alarm gemacht. Das war heute der 4 hinweiß. Der auch schon an Herrn Möller persönlich ging. Die Wahre wurde am 21.6. bezahlt und es fehlen immer noch die Liefertermine. Der 5. Hinweis wird nicht mehr von mir persönlich kommen.

    Das Material was Gestern angekündigt wurde könnte ich nochmal ausbremsen. Hierbei hat es sich wohl um irgend eine automatische Reaktion des System gehandelt. Also die Wahre wäre sowieso nicht raus. Hat es mal geheißen.

    Ich halt euch auf dem laufenden.



    Angehängte Dateien

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  • dancingman
    antwortet
    Noch dazu, das die Siegel bei Yönnet alles andere als stabil sind. Einmal falsch abgefasst und schon ist das halb durch oder löst sich an einer Stelle.

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  • ewfwd
    antwortet
    Muss man aber beweisen. Einfach behaupten reicht nicht aus. Einfach sich aus der Affäre ziehen wegen einem gebrochenen Siegel wird kaum klappen. Zumal viele Siegel sowieso mit etwas Aufwand spurlos zu lösen sind ohne sie zu zerstören. Der Sinn dahinter ist zum Teil auch einfach Abschreckung für den juristischen Laien der dann davon absieht das Gerät zu öffnen unabhängig davon ob er damit wirklich seine Ansprüche ggü. Händler oder Hersteller verlieren würde

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  • hansi6606
    antwortet
    Nunja, ein unvorsichtiges Handling der geöffneten, nicht mehr berührungsgeschützten Elektronik kann sehr schnell weitreichende Folgen haben, die keinen Gewährleistungsfall mehr darstellen. ESD Schäden sind nicht ganz so selten, wie man meint.
    Die Wartung des wassergekühlten PCs sollte demnach ein Fachmann vornehmen, der für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann.
    Bei einem geschlossenen, versiegelten Elektronikbauteil gibt es normalerweise keinen Wartungsbedarf im Inneren.
    Außerdem könnte eine Überspannungsschaden oder Anschlussfehler das Gerät gehimmelt haben. Die Überprüfung wird nur der Hersteller vornehmen können, um einen Gewährleistungsfall a) bestätigen oder b) ablehnen zu können.

    Ich kenne Händler aus dem Bereich Radiotechnik und KFZ, die nehmen Elektronikersatzteile gar nicht mehr zurück. Ob das nun legitim ist oder nicht: "Vom Umtausch ausgeschlossen". Die Gefahr, dass ein unwissender, unfähiger Kunde die Bauteile schrottet, ist recht hoch.

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