Zitat von uncletom
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Beim Auto kannste auch kein Siegel an die Motorhaube machen und sagen wenn man die Öffnet ist die Garantie weg, nur weil man vielleicht mal das Öl wechseln muss oder ne Lampe tauschen muss.
Die Garantieklausel gilt also selbst bei Garantiefällen nicht grenzenlos sondern hat Einschränkungen. Der Hersteller könnte ja sonst auch auf die Idee kommen schlechten Kleber zu benutzen, wäre für ihn ja praktisch um sich so vor Garantiefällen drücken zu können.
Bei Gewährleistung spielt sie überhaupt keine Rolle.
Dass das Gehäuse geöffnet wurde liest sich in meinen Augen jetzt eher wie ne Unterstellung.
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