Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einbauen von Gira TK bei selbstgekauften Modulen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Das Problem ist und bleibt die Gewährleistung!!!

    Seit der Gesetzesänderung wird ein Normal denkender Handwerker, ein Teufel tun und ohne Vorherige Absprache Fremdmaterial zu verbauen.

    Verkauft der Eli, sein Material und es geht kaputt, gehen Lohnkosten voll auf ihn. Das muss er in seinem Angebot berücksichtigen.

    Bei Fremdmaterialien, wäre es folglich korrekt, wenn es kaputt geht, den Normalen Stundendatz zu veranschlagen.
    Hier hat das Gesetz sich leider geändert, so einfach ist das nicht mehr möglich.

    Also wieso in gottes Namen soll der Dumme, zu teure, und Lustloser Elektriker sich das antun???
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

    Kommentar


      #17
      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
      Hier hat das Gesetz sich leider geändert, so einfach ist das nicht mehr möglich.

      Was spricht gegen den Stundensatz? ... Als ob irgendeine Marge beim TKS-IP-GW seine Zicken rechtfertigen kann.

      Kommentar


        #18
        Weil es vorher klar abgesprochen werden muss.

        Es ist so pauschal einfach nicht mehr möglich. Im nicht so zu sagen unmöglich.
        Warun darf ich in die kfz Werkstatt nicht mein eigenes Material mitbringen?

        Der Handwerker ist in der Beweispflicht.
        Und jeder weiß wie Kunde tickt wenn was kaputt geht und er soll bezahlen.
        Elektroinstallation-Rosenberg
        -Systemintegration-
        Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
        http://www.knx-haus.com

        Kommentar


          #19
          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Bei Fremdmaterialien, wäre es folglich korrekt, wenn es kaputt geht, den Normalen Stundendatz zu veranschlagen.
          Sofern nicht der Einbau ursächlich für den Schaden ist. Der Werkvertrag kennt den "Schadenersatz neben der Leistung". Schuldhaftes Handel vorrausgesetzt.

          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
          Hier hat das Gesetz sich leider geändert, so einfach ist das nicht mehr möglich.
          Auf welche Gesetzesänderung beziehst du dich?
          Welche Anspruchsgrundlage siehst du gegen einen Handwerker, der werkvertraglich nur mangelfrei montiert hat und der Fehler auf ein mangelhaftes Produkt zurückzuführen ist?
          OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

          Kommentar


            #20
            Hi,

            laut meiner Kammer gab es hier wohl eine Änderung in Jahr 2017.

            Es muss in den Vertragsnebenabsprachen deklariert sein, wie in einem solchen Schadensfall zu verfahren ist. Pauschal darf ich meine Kosten nicht dem Kunden aufbürden.
            Ich frage aber gerne nochmal bei meiner Innung nach.
            Elektroinstallation-Rosenberg
            -Systemintegration-
            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
            http://www.knx-haus.com

            Kommentar


              #21
              Das wäre interessant warum deine Kammer dieser Meinung ist. 2017 gabs im BGB auch keine Änderung im Schuldrecht.
              Könnte natürlich auch ein BGH-Urteil sein.

              Eine klare Regelung, damit alle wisen was Sache ist, ist natürlich immer eine gute Idee.
              OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

              Kommentar


                #22
                Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                Wundert mich, dass hier keiner den Finger hebt.
                Der Roman BadSmiley ist halt zum SI aufgestiegen und kein Elektriker mehr
                I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von hthoma Beitrag anzeigen

                  Der Roman BadSmiley ist halt zum SI aufgestiegen und kein Elektriker mehr
                  Dem Roman ist es ziemlich egal? Ich vereinbare mit meinen Kunden vorher, das ich nur für den Einbau gerade stehe. Wenn das korrekt gemacht wurde und es zum Gewährleistung Fall kommt und dieser nicht von mir verschuldet wurde, dann kostet es eben wieder. Mein Kenntnis stand von Anfang 2018 ist übrigens das der Endkunde so gestellt werden muss vom Verkäufer, als wäre der Schaden nie gewesen. D. H. Er kann die Kosten beim online Shop geltend machen und dieser wieder beim Hersteller. Ist aber dann alles nicht mein Problem. Jetzt eh nicht mehr....
                  Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

                  Kommentar


                    #24
                    Also mal ein Szenario:
                    Bei der Trennung Material / Handwerker, Montage im späten Sommer und im Winter ist auf einmal kein Ton mehr aus der TK zu bekommen. Kunde bestellt Handwerker zum Ausbau / Analyse warum das kaputt ist. Kunde bekommt ne Rechnung vom Handwerker und schickt das defekte Gerät an seinen Internethändler und gleich noch die Rechnung vom Handwerker dazu und natürlich die Rechnung zum Einbau wenn denn dann mal ein repariertes Gerät oder Ersatzgerät kommt. Und der Internethändler überweist dann auch gleich ganz natürlich das Geld von den beiden Handwerkerrechnungen, und zwischendurch hat es natürlich keine Diskussion des Händlers / Herstellers gegeben vonwegen das war falscher Einbau (siehe BMS Quadra).


                    Wer glaubt, dass das so einfach alles funktioniert, Immer ran und bestelle im Internet.

                    da mir so ein Stress echt zu viel ist, denn recht haben ist immer was anderes als recht zu bekommen, und erst noch das ganze Problem per Anwalt in den Kosten aufzupumpen ist auch nicht zielführend.


                    Als Kunde würde ich mir allerdings bessere Rechnungen wünschen. Denn eine einfache schwammige Position Lieferung/Montage Gerät xy mit nem Preisticket fernab vom Straßenpreis und auch noch oberhalb UVP finde ich dann schon mehr als fragwürdig.
                    Da Lohnkostenbestandteile fürs Finanzamt eh separat auszuweisen sind, würde ich mir da zumindest ne Aufteilung nach Material, und Servicekomponente wünschen.
                    ----------------------------------------------------------------------------------
                    "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
                    Albert Einstein

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
                      Also mal ein Szenario:
                      Bei der Trennung Material / Handwerker, Montage im späten Sommer und im Winter ist auf einmal kein Ton mehr aus der TK zu bekommen. Kunde bestellt Handwerker zum Ausbau / Analyse warum das kaputt ist. Kunde bekommt ne Rechnung vom Handwerker und schickt das defekte Gerät an seinen Internethändler und gleich noch die Rechnung vom Handwerker dazu und natürlich die Rechnung zum Einbau wenn denn dann mal ein repariertes Gerät oder Ersatzgerät kommt. Und der Internethändler überweist dann auch gleich ganz natürlich das Geld von den beiden Handwerkerrechnungen, und zwischendurch hat es natürlich keine Diskussion des Händlers / Herstellers gegeben vonwegen das war falscher Einbau (siehe BMS Quadra).


                      Wer glaubt, dass das so einfach alles funktioniert, Immer ran und bestelle im Internet.
                      Bei unserem Busch Welcome Türvideosystem lief das damals so:

                      1. System ausgeguckt im Internet
                      2. Elektriker gesucht, der es vorführbereit installiert hat
                      3. Angebot vom Elektriker angenommen, weil es von den Kosten für Hardware + Installation wirklich fair war
                      4. Montage ging schnell und problemlos, weil einer der Monteure das System gut kannte und vieles schon vorkonfiguriert hatte

                      dann

                      5. Nach knapp 2 Jahren war ein Panel stumm, also Anruf beim Elektriker. Am nächsten Tag kam ein Monteur mit einem Austauschpanel vorbei und alles lief wieder. Aufwand unserseits: ein Anruf, keine Kosten.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von 6ast Beitrag anzeigen

                        5. Nach knapp 2 Jahren war ein Panel stumm, also Anruf beim Elektriker. Am nächsten Tag kam ein Monteur mit einem Austauschpanel vorbei und alles lief wieder. Aufwand unserseits: ein Anruf, keine Kosten.
                        Da wäre interessant, wie das bei einem Geschäft mit einem Kistenschieber gelaufen wäre, dessen Geschäftskonzept letztendlich ja auf dem einfachen (Um)Verpacken mit Gewinnaufschlag beruht, denn dieser möchte mit möglichst wenig Aufwand und Support wirtschaften. Da dürften dann recht schnell Dinge wie Beweislastumkehr, ewig besetzte Telefonhotline und unsachgemäße Behandlung usw. ins Spiel kommen...

                        Viele Grüße,
                        Stefan

                        DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                          Hi,

                          laut meiner Kammer gab es hier wohl eine Änderung in Jahr 2017.

                          Es muss in den Vertragsnebenabsprachen deklariert sein, wie in einem solchen Schadensfall zu verfahren ist. Pauschal darf ich meine Kosten nicht dem Kunden aufbürden.
                          Ich frage aber gerne nochmal bei meiner Innung nach.
                          Deine Kammer und die Innung sind natürlich „ein wenig“ parteiisch. Ich würde deren Parolen nicht einfach so übernehmen. Ing-Dom hat Recht. Du hast eine fehlerfreie Werkleistung zu erbringen. Diese ist ausreichend beschrieben mit „montiere mir dieses Produkt funktionsfertig“.

                          Mit der Gewährleistung für die Ware hast Du absolut nichts zu tun. Wäre auch quatsch, weil es hunderte von Baubranchen gibt, bei denen der Einbau von gestelltem Material täglich Brot ist.

                          Fachzeitschriften und Hersteller raten Elektrikern schon seit langem dazu, seinen Stundensatz anzupassen und die Materialkalkulation zu senken. Was ist denn daran so schwer umzusetzen?


                          Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

                          Kommentar


                            #28
                            Hi,

                            genau so einfach ist es eben nicht.
                            Ich habe nochmal Rücksprache gehalten. Ende 17 hat es sich in sofern geändert, dass es dem HW einfacher gemacht werden solle und wie Roman schrieb die Kosten auf den Warenverkäufer auferlegt werden können.
                            Die Praxis sieht hier jedoch anders aus. Welcher shop würde dies akzeptieren ohne Gegenwind. Dann könnte ich Voltus gegenüber sämtliche Kosten, meiner Datec Ausfälle geltend machen.
                            Wir haben aber alle mitbekommen wie du hier im Forum reagiert hast. Bzw. am verhandeln bist.

                            Den Stundenlohn zu erhöhen ist ja perfekt. Wird bestimmt jeder Kunde mitmachen. Du sagst doch selbst, das der Voltus Preis im Vergleich zu östlichereren Shops u. A in der Lagerhallen besteht und nicht Just in Time.
                            Wenn ich als Eli was im Internet bestelle bekomme ich es nicht billiger wie der Kunde, also soll ich es zu Null verkaufen und lieber den stundensatz erhöhen?

                            ps. Das riecht so nach der Aussage, Dreh lieber an der Schraube die mich nicht betrifft.
                            Zuletzt geändert von larsrosen; 03.09.2019, 08:14.
                            Elektroinstallation-Rosenberg
                            -Systemintegration-
                            Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                            http://www.knx-haus.com

                            Kommentar


                              #29
                              Es obliegt ja jedem Geschäftsmann selbst, wie er sein Geschäft gestaltet. Wenn ich als Elektriker kein Fremdmaterial verbauen will, dann halt nicht.

                              Sich aber über den Kunden zu echauffieren, halte ich für vollkommen unangemessen. In einem hat der Kunde nämlich vollkommen Recht: Ein Preisunterschied von 35% ist durch Handwerk nicht zu rechtfertigen.

                              Unsere SI und Elektriker bekommen für unsere Eigenmarken Constaled und eVoKNX oder die distribuierte Marke Lunatone eine faire Marge. Aber sicher keine 35%. Handwerker und Dienstleister sollen am Material verdienen, aber warum nicht weniger Materialaufschlag und höherer Stundensatz?


                              Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Hi,

                                genau so einfach ist es eben nicht.
                                Ich habe nochmal Rücksprache gehalten. Ende 17 hat es sich in sofern geändert, dass es dem HW einfacher gemacht werden solle und wie Roman schrieb die Kosten auf den Warenverkäufer auferlegt werden können.
                                Die Praxis sieht hier jedoch anders aus. Welcher shop würde dies akzeptieren ohne Gegenwind. Dann könnte ich Voltus gegenüber sämtliche Kosten, meiner Datec Ausfälle geltend machen.
                                Wir haben aber alle mitbekommen wie du hier im Forum reagiert hast. Bzw. am verhandeln bist.

                                Den Stundenlohn zu erhöhen ist ja perfekt. Wird bestimmt jeder Kunde mitmachen. Du sagst doch selbst, das der Voltus Preis im Vergleich zu östlichereren Shops u. A in der Lagerhallen besteht und nicht Just in Time.
                                Wenn ich als Eli was im Internet bestelle bekomme ich es nicht billiger wie der Kunde, also soll ich es zu Null verkaufen und lieber den stundensatz erhöhen?
                                Ja, der Handwerker bzw der Endkunde kann die Kosten beim Handel geltend machen und der Händler hat ein Durchgriffsrecht bis zum Hersteller.

                                Selbstverständlich versucht jeder (Hersteller, Großhandel, Handel) um diese Pflicht herumzukommen. Das betrifft nicht nur den Onlinehandel. Und ja, dann wird natürlich auch auf die Beweislastumkehr geguckt, Du hast also nach Ablauf von 6 Monaten kaum eine Chance.

                                Du bekommst es in vielen Fällen nicht billiger als der Kunde. Einen Aufschlag von 10-15% sollte er Dir erlauben. Den Stundensatz kannst Du in der derzeitigen Situation fast beliebig erhöhen. Handwerker sind Mangelware.

                                Was die Preisdifferenz zu den „Null Service Shops“ im Osten angeht, habe ich für mich herausgefunden, dass der Kunde, der uns kennt bereit ist eine Preisdifferenz von ca. 5% zu akzeptieren. Darüber bestellt er dann im Osten und nimmt das Risiko inkauf.


                                Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X