Zitat von tsb2001
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Ausgenommen sind nur alle, die ihre Geräte vor dem 1.1.24 in Betrieb genommen haben und keine reduzierten Netzentgelte in Anspruch genommen haben. Die dürfen freiwillig wechseln, müssen aber nicht. Allerdings sollte man hier aufpassen, da ein weiterer Fallstrick droht: §9 EEG erzwingt bei Vorhandensein einer SteuVE nach §14a EnWG auch Betreiber einer PV-Anlage zwischen 7 und 25 kWp zur "netzdienlichen" Steuerung der Einspeiseleistung - sprich, der VNB kann bei Netzengpässen den Wechselrichter abregeln. Da sollte man sich genau überlegen, ob das gesparte Netzentgelt das wert ist.
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