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    #91
    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
    Du kannst ja wählen
    Nein, kannst du nicht mehr. Seit 1. Januar 2024 muss man nach §14a EnWG verpflichtend bei der Installation einer SteuVE (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Speicher) >4,2 kW an diesem System teilnehmen. Wurde das Gerät vorher in Betrieb genommen und eine Ansteuerung nach dem alten §14a EnWG gewählt, dann wird man Ende 2028 in dieses neue Regime überführt.

    Ausgenommen sind nur alle, die ihre Geräte vor dem 1.1.24 in Betrieb genommen haben und keine reduzierten Netzentgelte in Anspruch genommen haben. Die dürfen freiwillig wechseln, müssen aber nicht. Allerdings sollte man hier aufpassen, da ein weiterer Fallstrick droht: §9 EEG erzwingt bei Vorhandensein einer SteuVE nach §14a EnWG auch Betreiber einer PV-Anlage zwischen 7 und 25 kWp zur "netzdienlichen" Steuerung der Einspeiseleistung - sprich, der VNB kann bei Netzengpässen den Wechselrichter abregeln. Da sollte man sich genau überlegen, ob das gesparte Netzentgelt das wert ist.

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      #92
      Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
      Nein, kannst du nicht mehr. Seit 1. Januar 2024 muss man nach §14a EnWG verpflichtend bei der Installation einer SteuVE (Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Speicher) >4,2 kW an diesem System teilnehmen.
      Lies mal den §14a komplett durch.

      ..abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 Regelungen zu Definition und Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zum Umfang einer Netzentgeltreduzierung nach Satz 1 oder zur Durchführung von Steuerungshandlungen treffen und Netzbetreiber verpflichten, auf Verlangen Vereinbarungen gemäß Satz 1 nach diesen Regelungen anzubieten.
      Was sagt das aus:
      …wenn du einen separaten Zählpunkt verfügst, dann kann das vereinbart werden.

      Wenn ich aber auf den Zählpunkt verzichte und alles haushaltsüblich einkaufe, bin ich überhaupt nicht verpflichtet, die Wärmepumpe als solches anzumelden. Ich kann ebenso die NAK erhöhen und niemanden interessiert es, wofür ich die Energie einsetze.

      Der weitere Satz umfasst in fett geschrieben, dass der Netzbetreiber verpflichtet ist, diese Steuerung anzubieten. Da steht aber nicht, dass der Kunde das auch annehmen muss.

      Grundsätzlich ist das auch gar nicht anders darstellbar. Das EnWG gilt für alle Teilnehmer; auch für Netznutzer, die ihre Energie aus der Mittelspannung oder Hochspannung beziehen.
      Wenn da ein Kunde mit 2 Megawatt Anschlussleistung und eigener Mittelspannungsanbindung eine Wandlermessung am Übergabepunkt mit der vereinbarten NAK von 2000kW hat und im Maximum nur 1600kW bezieht, kann der mit den vereinbarten 400kW genau das machen, was er möchte.

      Gleiches gilt für die ganzen Ladeparks an Autobahnen. Da wird niemals jemand einen Netznutzungsvertrag für steuerbare Verbrauchseinrichtungen installieren.

      Wäre nämlich für den Ladesäulenbetreiber fatal, wenn der Kunde am 150kW-Lader wegen vereinbarter steuerbarer Verbrauchseinrichtung (unter der ja Ladesäulen fallen) die Reduktion auf beispielsweise 10kW reduziert und der Schnelllader zur Übernachtung zwingt.

      Verpflichtend ist das alles nur für den Netzbetreiber. Der muss es anbieten. Der Kunde kann es annehmen und erhält dann eine Vergünstigung. Wenn er es nicht macht, kostet die Kilowattstunde mehr Geld.

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        #93
        Zitat von livingpure Beitrag anzeigen
        Das würde in den mir bekannten Fällen auch nichts bringen.
        Egal. Dann kommt die Antenne halt nach draußen; oder es gibt einen festen Anschluss ans Telefonnetz. Oder es gibt andere Übertragungstechnologien. Kann dir aber egal sein; die Verpflichtung dazu liegt beim Messstellenbetreiber.

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          #94
          Ich bin ja schon froh wenn endlich der D weite Lastenausgleich bei den Netzentgelten kommt, das reduziert sich dann hier in unserem Netz um fast 5 Cent netto.
          ----------------------------------------------------------------------------------
          "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
          Albert Einstein

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            #95
            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
            Lies mal den §14a komplett durch.
            Ja, mach Du das mal - und zitiere nicht unvollständig aus dem Gesetz: §14a(2) EnWG gilt nur "Bis zur Festlegung bundeseinheitlicher Regelungen nach Absatz 1". Die BNetzA hat aber nun bundeseinheitliche Regelungen festgelegt und damit sind alle Betreiber einer SteuVE zur Teilnahme verpflichtet:
            https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_Anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v =1

            Man braucht keinen separaten Zählpunkt mehr, um unter diese Festlegung zu fallen. Ansonsten wären die Netzentgeltreduzierungen nach Modul1 ja völlig sinnlos, die sind ja gerade für den Betrieb von SteuVE hinter einem gemeinsamen Zähler gedacht.

            Ach ja, Dein Beispiel mit dem Ladepark geht völlig am Thema vorbei. Öffentliche Ladeeinrichtungen fallen nicht unter die Definition von SteuVE.
            Zuletzt geändert von MarcusF; 24.03.2024, 15:45.

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              #96
              Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
              Kann dir aber egal sein; die Verpflichtung dazu liegt beim Messstellenbetreiber.
              Ist das so? Oben klingt das anders. Und wenn dann durch meinen Keller und außen eine Antenne befestigt wird, finde ich das nicht mehr so lustig.


              Ich habe es auch so verstanden, dass nach 14a seit 1.1.24 die aufgezählten Verbraucher steuerbar sein müssen

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                #97
                Zitat von ;n1945219
                Die BNetzA hat aber nun bundeseinheitliche Regelungen festgelegt und damit sind alle Betreiber einer SteuVE zur Teilnahme verpflichtet:
                Das war mir neu. Danke für die Info - ich hatte den Text bewusst gekürzt, da mir dieser Inhalt der BNetzA gänzlich unbekannt war.

                Zitat von ;n1945219
                Ach ja, Dein Beispiel mit dem Ladepark geht völlig am Thema vorbei. Öffentliche Ladeeinrichtungen fallen nicht unter die Definition von SteuVE.
                Nee, vom Prinzip nicht. Ein Ladepark muss nicht gleich öffentlich sein.
                Wir haben bei uns mittlerweile auf dem Betriebshof rund 30 Ladeeinrichtungen mit 11kW und 4 mit 150kW. Nicht öffentlich.
                Der Netzanschluss ist jedoch mittelspannungsseitig und damit von der Regelung ausgenommen.

                Es bleiben aber noch viele Fragen unbeantwortet.
                Zum Beispiel:
                • gibt es 11kW-Wallboxen zum Mitnehmen, die in 16A-CEE-Steckdosen eingesteckt werden können. Was passiert mit denen? Ist ja Ortsveränderlich…und allenfalls mit dem WLAN zu Hause verbunden. Wenn ich jetzt über die Grenze nach Rheinland-Pfalz fahre und ein paar Kilometer weiter bei Bekannten das Fahrzeug damit lade, ist das ein komplett anderer Netzbetreiber. Da könnte ich auch das WLAN nutzen, wenn aber die steuerbare Verbrauchseinrichtung bei meinem Netzbetreiber angemeldet ist, nützt die Steuerung grade mal dem Netz eines anderen Betreibers gar nichts.
                • Was passiert, wenn ich zu Hause ein Überschussladen aus der PV mache und das Netz gar nicht belaste?
                Für Wärmepumpen und alles weitere ist das ganz praktisch.

                Für Wallboxen finde ich das grade mal dämlich. Wenn ich zuhause bin und über Nacht das Auto laden möchte weil ich es morgens für eine längere Strecke benötige, sollte es auch verlässlich voll sein.

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                  #98
                  Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                  Für Wallboxen finde ich das grade mal dämlich. Wenn ich zuhause bin und über Nacht das Auto laden möchte weil ich es morgens für eine längere Strecke benötige, sollte es auch verlässlich voll sein.
                  Ich denke, der Ansatz dieses Gesetzes ist richtig. Somit können Netzüberlastungen und damit Blackouts vermieden werden.
                  Und lieber drosseln die deine 11 kW Wallbox auf meinetwegen 60% anstatt es einen Blackout gibt.
                  Also lieber langsamer laden als gar nicht.

                  Und wenn der Ausbau an Ladestationen und der Zukauf an E-Autos weiter so schleppend voran geht, dann wird vermutlich nie etwas gedrosselt

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                    #99
                    Naja die Idee finde ich auch an sich gut.

                    Die Umsetzung ist aber mal wieder typisch deutsch.
                    Keiner weiß wie genau, Geräte können es nicht. Die Umstellung kam über Nacht.

                    Erstmal hätte man das Smart Grid komplett aufbauen sollen, damit man die Leistung in einem Straßenzug, nach Anforderung verteilen könnte.

                    Solange aber jeder meint, mein Auto muss bis morgen früh 100% haben, wird das nix.
                    Elektroinstallation-Rosenberg
                    -Systemintegration-
                    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                    http://www.knx-haus.com

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                      Ja da hast du recht, man beginnt immer mit Lösungsansätzen ohne eine Infrastruktur dafür zu haben
                      Vor allem ist es nervig, dass wir seit Jahren APZ Räume vorhalten müssen welche vermutlich nie genutzt werden weil sich das intelligente Messsystem mit SIM Karte gerade erfolgreich durchsetzt.
                      Die Installation dieser intelligenten Messsysteme hat in meinem Netzgebiet Anfang letzten Jahres begonnen.
                      Selbst in vielen Kellern funktioniert der SIM-Karten Empfang zur Fernauslesung.
                      Lediglich bei älteren unter Putz Zählerschränken gibt es im Moment noch keine Lösungsansätze.
                      Der Zählermonteur kann ja schlecht eine auf Putz Installation mit Antenne aus dem unter Putz Zählerschrank rausführen

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                        Zitat von ;n1945235
                        Solange aber jeder meint, mein Auto muss bis morgen früh 100% haben, wird das nix.
                        Das ist ja das dumme.
                        Liest du weiter, darf der Netzbetreiber maximal für 2 Stunden am Tag auf 4,2kW abregeln.

                        Aber am Ende ist es wieder falsch gedacht. Die größte Einschränkung bei vollelektrischem Fahren sind die Ladezeiten. Das schreckt viele von der E-Mobilität ab.

                        Nun erklärt dir der Gesetzgeber, dass deine Ladezeit zuhause künftig ferngesteuert in die Länge gezogen werden kann.
                        Ob das wohl die Akzeptanz für die E-Mobilität verbessern wird?

                        Aber ich klinke mich hier jetzt aus, da es zu „offtopic“ wird und das gegenüber dem Treadersteller unfair ist…
                        …denn dem sein Problem ist ein ganz anderes…

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                          Nochmal kurz die Frage, ich blicke jetzt nicht mehr durch:

                          Ich kann also auch mit einem einzigen Zähler (als Zweirichtungszähler ausgeführt) eine WP und PV betreiben - es muss dann wohl lediglich diese "Steuermöglichkeit" verbaut werden (im RZA nehme ich an, also direkt in dem Feld über dem Zähler)?

                          Im konkreten Fall hier müsste dann nur der EHZ (aktuell nur 1.8.0) ausgetauscht und dieses Gerät verbaut werden, solange mein EVU das überhaupt hat, richtig?
                          Viele Grüße,
                          Stefan

                          DIY-Bastelprojekte: || >> Smelly One << || >> BURLI << ||

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                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                            gibt es 11kW-Wallboxen zum Mitnehmen, die in 16A-CEE-Steckdosen eingesteckt werden können. Was passiert mit denen?
                            Die fallen auch unter diese Regelung, jedenfalls wenn sie an ihrem üblichen Standort betrieben werden. Unterwegs gilt das natürlich nicht. Das ist ohnehin ein eher seltener Anwendungsfall, das spielt für die VNB keine Rolle.

                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                            Was passiert, wenn ich zu Hause ein Überschussladen aus der PV mache und das Netz gar nicht belaste?
                            Es steht Dir frei, die Regelung über ein Energiemanagement-System zu realisieren. Dann kannst Du den Überschuss voll nutzen, nur der Netzbezug ist auf die 4,2 kW begrenzt.

                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                            Für Wallboxen finde ich das grade mal dämlich. Wenn ich zuhause bin und über Nacht das Auto laden möchte weil ich es morgens für eine längere Strecke benötige, sollte es auch verlässlich voll sein.
                            Nachts wird ziemlich sicher kein VNB die Abregelung veranlassen. Denn die VNB dürfen nur bei drohender Netzüberlastung abregeln und müssen jede Maßnahme begründen, veröffentlichen und dokumentieren. Nachts ist in der Regel keine Netzüberlastung zu erwarten, ganz im Gegenteil - sobald Modul 3 verfügbar ist, kannst Du dann sogar billiger laden.

                            Zitat von dreamy1 Beitrag anzeigen
                            Ich kann also auch mit einem einzigen Zähler (als Zweirichtungszähler ausgeführt) eine WP und PV betreiben - es muss dann wohl lediglich diese "Steuermöglichkeit" verbaut werden (im RZA nehme ich an, also direkt in dem Feld über dem Zähler)?
                            ​Richtig. Im RfZ wird neben dem Smartmeter-Gateway eine Steuerbox verbaut.

                            Das ganze Regime basiert im übrigen völlig auf den iMSys, solange die Netzbetreiber bzw. die MSB die nicht zur Verfügung haben passiert auch keine Abregelung. Letztlich erzwingt damit die Regierung und die BNetzA den Smartmeter-Rollout, der die letzten Jahre völlig verschlafen wurde. Die alten Rundsteuerempfänger werden obsolet, weil die Netzbetreiber kleinteilig auf Ortsnetzebene regeln müssen und auch das nur bei Bedarf tun dürfen. Im Gegenzug können sie die Installation von Wallboxen, Wärmepumpen etc. nicht mehr ablehnen so wie früher.
                            Zuletzt geändert von MarcusF; 24.03.2024, 17:40.

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                              Wenn das ausgerollt wird, wird der Aufschrei groß!

                              Kundenanlagen mit iMSys werden bei den "günstigen" Stromanbietern ausgeschlossen. Ebenso wie welche mit komplexen Messlokationen (Trotz Gesetz Über die Abrechnung nach Messstellen Lokations ID und nicht mehr über Zählernummer)

                              Hat der Habeck leider vergessen zu erwähnen.
                              Elektroinstallation-Rosenberg
                              -Systemintegration-
                              Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
                              http://www.knx-haus.com

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                                Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                                Kundenanlagen mit iMSys werden bei den "günstigen" Stromanbietern ausgeschlossen
                                Was ist für dich ein "günstiger Stromanbieter"?

                                Ich verwalte ca. 50 Stromzähler, die ich jährlich auf den günstigsten Vertrag (Preisvergleich, Verivox, check24) umstelle. Die einzigen, die ich meide, sind fuxx und immergrün, da die manchmal einen Tick (aber nicht relevant) günstiger sind, aber oft die Anfrage ablehnen.
                                Davon sind zwar bisher nur ca. 10 iMSys, die werden aber genauso wenig abgelehnt, wie die älteren Zähler. Neu ist nur, dass jetzt häufiger die Messgebühr direkt an den Messstellenbetreiber geht.

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